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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 25.01.2017, 20:38
thball thball ist offline
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Standard Sportbootführerscheine werden zusammengefasst

Hallo,

laut einer aktuellen Meldung der IBN sollen die Sportbootführerscheine Binnen und See ab Mitte 2017 zusammengefasst werden:

http://www.ibn-online.de/artikel/365...usammengefasst
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom

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  #2  
Alt 25.01.2017, 20:41
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Ich fände es ja sinnvoll, wenn es die verschiedenen Teile "Motor" und "Segel" nicht mehr gäbe, und jeder Aspirant die verschiedenen Probleme, die sich aus dem Betrieb von Gleit-Mobos, Verdränger-Mobos und von Seglern ergeben, auch im Praxistest zumindest ansatzweise beherrschen müsste.
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  #3  
Alt 25.01.2017, 20:47
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Viel wichtiger wäre es nach meiner Meinung, wenn die Führerscheinneulinge prüfungsrelevant in die Probleme der Berufsschiffahrt mit der Sportschiffahrt eingewiesen würden.
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Gruß
Ewald
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  #4  
Alt 25.01.2017, 20:52
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Viel wichtiger wäre es nach meiner Meinung, wenn die Führerscheinneulinge prüfungsrelevant in die Probleme der Berufsschiffahrt mit der Sportschiffahrt eingewiesen würden.
Auch das...
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  #5  
Alt 25.01.2017, 20:56
thball thball ist offline
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1.090 Danke in 622 Beiträgen
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... immer dieses Kleingedruckte.
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom

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  #6  
Alt 25.01.2017, 21:32
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Die Nadel Die Nadel ist offline
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"Auf diesem werden die jeweiligen Geltungsbereiche – Binnenschiffahrtstraßen und/oder Seeschiffahrtsstraßen – vermerkt"

Und wo ist da jetzt die grundsätzliche Änderung? Ich habe dann nur noch einen "Schein" - nicht mehr zwei.
Und der Segelteil war noch nie gesetzlich gefordert - für nen 15m Segler ohne Motor hab ich noch nie einen Führerschein benötigt
__________________
Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
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  #7  
Alt 25.01.2017, 21:46
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In Deutschland den Binnen und den See in Kroatien.

Und schon hast du beide.

mfg andreas
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  #8  
Alt 26.01.2017, 08:46
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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siehe auch http://www.bootsausbildung.com/bremen/po…erschein-74.php
hier werden die erwarteten Änderungen nochmal etwas ausführlicher beschrieben:
Zitat:
Der neue Sportbootführerschein
Im Frühjahr 2017 tritt die neue Sportbootführerscheinverordnung in Kraft. Die bisherigen Sportbootführerschein Binnen und Sportbootführerschein See werden zu einem Schein zusammengefasst. Es wird dann künftig nur noch einen Sportbootführerschein geben, der
• für Binnenwasserstraßen „Unter Motor und/oder unter Segel“
• für Seeschifffahrtsstraßen „Unter Motor oder unter Motor und Segel“
(einen ausschließlichen Segelschein auf Seeschifffahrtsstraßen wird es nicht geben)
erworben werden kann.
Der Führerschein soll im Plastikkartenformat ausgegeben werden und ähnlich wie der KFZ-Führerschein ein Vermerk über Geltungsbereich und Antriebsart aufweisen.
Wie immer bei Reformen, wird es positive Änderungen geben aber auch Dinge, die aus Kundensicht eher negativ sind. Wir haben die Punkte hier mal zusammengefasst:

Positive Änderungen
  • Die Plastikkarte wird eingeführt. Es gibt nur noch eine Karte, auch wenn man beide Scheine abgelegt hat.
  • Inhaltlich wird sich an der Prüfung erst mal nichts ändern. Alle Lehrmittel und Apps haben somit auch weiterhin Gültigkeit.
  • Auch die Prüfung für die Seeschifffahrtsstraßen kann zukünftig im Ausland abgelegt werden (ähnlich wie jetzt schon beim Sbf Binnen)
  • Die Bürokratie wird abgebaut. Beispiele gefällig?
  • Die Anmeldefrist für die Prüfung reduziert sich auf eine Woche.
  • Die Sperrfrist für den Fall, das ein Prüfungsteil nicht bestanden wurde, verkürzt sich auf einen Tag.
  • Auch für die Prüfungskommission wird es einige Änderungen geben. Somit ist zu erwarten, dass auch hier eine größere Flexibilität durch Abbau von Bürokratie eintritt.
Negative Änderungen
  • Die Prüfungsgebühren für den Sportbootführschein werden um einiges teurer, da die Kosten längere Zeit nicht angepasst wurden. Es ist mit Kostensteigerung von bis zu 15% zu rechnen. In den Gebühren ist die Ausstellung einer Plastikkarte unseres Wissens noch nicht berücksichtigt.
  • Es wird einen vorläufigen Schien geben, bis die Plastikkarte ausgestellt ist.
  • Der Termin steht derzeit noch nicht fest aber es wird Voraussichtlich keine Übergangsreglung geben
Grundsätzlich begrüßen wir diese Entwicklung. Es ist aber zu erwarten, wie es bisher immer bei entsprechenden Änderungen war, dass es am Anfang ein wenig Chaos geben wird. Daher empfehlen wir denen, die planen einen Führerschein zu machen, dieses im frühen Frühjahr 2017 anzugehen.
Alle bisher ausgestellten Scheine werden weiterhin Bestandschutz haben. Es wird keine Notwendigkeit geben, die alten Scheine gegen neue umzutauschen – aber sicherlich die Möglichkeit (Gebührenpflichtig natürlich).
Sobald wir mehr wissen, publizieren wir das hier. - Zuletzt geändert am: 29.11.2016
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #9  
Alt 26.01.2017, 08:51
Benutzerbild von TychoGold
TychoGold TychoGold ist offline
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Ich frage mich ob Binnen segeln oder SKS auf See segeln geschrieben werden kann insofern man See Motor schon hat. (obwohl der eh freiwillig ist).

Grüße
Tycho
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  #10  
Alt 26.01.2017, 09:03
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Was ändert sich denn nun?
Heißt das jetzt, dass es nur noch eine Führerscheinklasse gibt? Man kann sich dann nicht mehr aussuchen, ob man nur einen der beiden Scheine (binnen oder See) machen möchte, sondern dass man jetzt beides zusammen machen MUSS? Falls ja, wie ist es dann beim Umschreiben (z.B. bei Verlust)? Muss ich dann den Teil See nachholen, wenn ich nur Binnen habe?
Oder geht es nur darum, dass diejenen die beide Scheine machen möchten (bzw. bereits haben) künftig den Platzvorteil in ihren Papieren haben sollen, also mit einem Dokument weniger in der Tasche auskommen?
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  #11  
Alt 26.01.2017, 09:12
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Was ändert sich denn nun?
Heißt das jetzt, dass es nur noch eine Führerscheinklasse gibt? Man kann sich dann nicht mehr aussuchen, ob man nur einen der beiden Scheine (binnen oder See) machen möchte, sondern dass man jetzt beides zusammen machen MUSS? Falls ja, wie ist es dann beim Umschreiben (z.B. bei Verlust)? Muss ich dann den Teil See nachholen, wenn ich nur Binnen habe?
Oder geht es nur darum, dass diejenen die beide Scheine machen möchten (bzw. bereits haben) künftig den Platzvorteil in ihren Papieren haben sollen, also mit einem Dokument weniger in der Tasche auskommen?
Lesen bildet:....

es gibt immer noch zwei Führerscheine (binnen und See) die auch unabhängig geprüft werden. Daran ändert sich nichts.

es gibt aber keine zwei Scheine in Papierform mehr sondern eine Plastikkarte auf der eingetragen wird welche Prüfung wann abgelegt wurde.

Im Prinzip wie beim PKW Führerschein. da steht ja hinten drauf auch welche Befähigungsnachweise erworben wurden und welche nicht.
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  #12  
Alt 26.01.2017, 09:23
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Pianist Pianist ist offline
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Wird denn sowas wie UBI oder Radar da auch eingetragen?

Matthias
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  #13  
Alt 26.01.2017, 09:25
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Wird denn sowas wie UBI oder Radar da auch eingetragen?

Matthias
ist ne gute frage...

wenn ich überlege wie viel Führerscheine auf der "PKW"-Karte sind, wäre für alle Scheine auf der Boots-Plastikkarte platz
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  #14  
Alt 26.01.2017, 09:26
Benutzerbild von hermann.l
hermann.l hermann.l ist offline
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Moin.
Mein alter Lappen von 1977 hat auch binnen und buiten in einem. Also
genieße ich seit 40 Jahren den "Platzvorteil" , nur einen Lappen zu haben.
Dafür ist der aber irre groß , genauso wie mein 50 Jahre alter Lappen
fürs Auto und Motorrad.
Die vielen Änderungen im Aussehen der gesamten Nachfolger Bootsscheine....
sind irgendwie an vielen von uns vorbeigegangen. Gilt auch für den Funkschein ,
der auch fast 40 Jahre alt ist und ebenfalls binnen und buiten in einem ist.
Ich darf doch zumindest davon ausgehen , dass EU weit dann identische Plaste Karten
eingeführt werden ? !
Aber , es lebe der Fortschritt. Alternativ : komplette Abschaffung der
Bootsführerscheinpflicht , zumindest teilweise á la Holland.
Gruß aus der Winterhalle Hermann
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Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #15  
Alt 26.01.2017, 09:33
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
Moin.
Mein alter Lappen von 1977 hat auch binnen und buiten in einem. Also
genieße ich seit 40 Jahren den "Platzvorteil" , nur einen Lappen zu haben.
Dafür ist der aber irre groß , genauso wie mein 50 Jahre alter Lappen
fürs Auto und Motorrad.
Die vielen Änderungen im Aussehen der gesamten Nachfolger Bootsscheine....
sind irgendwie an vielen von uns vorbeigegangen. Gilt auch für den Funkschein ,
der auch fast 40 Jahre alt ist und ebenfalls binnen und buiten in einem ist.
Ich darf doch zumindest davon ausgehen , dass EU weit dann identische Plaste Karten
eingeführt werden ? !
Aber , es lebe der Fortschritt. Alternativ : komplette Abschaffung der
Bootsführerscheinpflicht , zumindest teilweise á la Holland.
Gruß aus der Winterhalle Hermann

Wenn du noch mit dem alten unterwegs bist dann hoffentlich nicht im Ausland. Deiner ist nur noch innerhalb Deutschlands gültig. (wobei es dabei ja natürlich immer auf den Beamten ankommt der Kontrolliert).

Im neune muss eine Regelung in 4 Sprachen abgedruckt sein
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  #16  
Alt 26.01.2017, 09:47
Benutzerbild von Sehbeer
Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
...Und wo ist da jetzt die grundsätzliche Änderung? Ich habe dann nur noch einen "Schein" - nicht mehr zwei.
....
Es ist keine Revolution bei den Sportbootführerscheinen. Das meiste sind organisatorische und bürokratische Änderungen.
Der "eine Schein" wäre dann ,wie schon vielfach gefordert, übrigens eine kleine Plastikkarte.


Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
... Und der Segelteil war noch nie gesetzlich gefordert - ...
Ist halt eine freiwillige Ergänzung, für den der es mag. SKS,SSS und SHS sind bis auf gewerbliches Sportbootführen komplett freiwillig und z.B. die Briten setzten vollständig auf freiwillige Scheine.
Außerdem werden die Binnenschifffahrtsstraßen in und um Berlin gern vergessen ("Ich wohne ja nicht in Berlin." ) sowie viele Landesgewässer mit Segelscheinpflicht und See und Talsperren in anderweitigen Besitz (z.B. Wasserversorgungsverbänden) auf den z.T. auch Segelscheine vorgeschrieben sind. Rechnet man dann noch die Binnenschifffahrtsstraßen auf denen das Segel explizit verboten ist (i.d.R. die meisten Kanäle) sowie Binnenschifffahrtsstraßen nur bedingt möglich ist (z.B. wegen starker Strömung) davon ab, gibt es schon einen nicht unerheblichen Teil der Binnensegelreviere mit Segelscheinpflicht.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #17  
Alt 26.01.2017, 09:51
Benutzerbild von Sehbeer
Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Wird denn sowas wie UBI oder Radar da auch eingetragen?

Matthias
ist ne gute frage...

wenn ich überlege wie viel Führerscheine auf der "PKW"-Karte sind, wäre für alle Scheine auf der Boots-Plastikkarte platz
Nachdem was momentan erwartet wird werden UBI, Radar etc. wohl nicht dort eingetragen sein. Es müssen ja auch noch ein paar Wünsche für die Zukunft offen bleiben und Einnahmequellen (nochmal eine neue Platikkarte).
Die Kosten der Plastikkarte sollen wohl auch nicht ohne sein - mal sehen.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #18  
Alt 26.01.2017, 10:00
Saeldric Saeldric ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
"Auf diesem werden die jeweiligen Geltungsbereiche – Binnenschiffahrtstraßen und/oder Seeschiffahrtsstraßen – vermerkt"

Und wo ist da jetzt die grundsätzliche Änderung? Ich habe dann nur noch einen "Schein" - nicht mehr zwei.
Und der Segelteil war noch nie gesetzlich gefordert - für nen 15m Segler ohne Motor hab ich noch nie einen Führerschein benötigt

Das kommt darauf an wo man segeln will. Auf Binnenschiffahrtsstraßen ist der Segelschein gefordert. Nachzulesen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sp..._binv/__2.html.

Aus dem verlinkten Artikel des Eingangsposts lese ich auch nur Änderungen die den Erwerb und die Dokumentation der nötigen Befähigungen betreffen. Schade das in dem Artikel keine "belastbare" Quelle angegeben ist. Auch auf den Web-Seiten des BMVI bin ich nicht fündig geworden.

Gruß Mirko

Geändert von Saeldric (26.01.2017 um 10:01 Uhr) Grund: Leerzeilen entfernt
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  #19  
Alt 26.01.2017, 10:04
dirtyharry dirtyharry ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Deiner ist nur noch innerhalb Deutschlands gültig. (wobei es dabei ja natürlich immer auf den Beamten ankommt der Kontrolliert).
Stimmt so nicht.

https://www.verbraucherzentrale.de/Anerkennung-2

Gültig bleibt er weiterhin, aber wie du schon erwähnst, wenn du an einen besonderen Beamten gerätst........
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Gruß Rolf


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  #20  
Alt 26.01.2017, 10:08
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von dirtyharry Beitrag anzeigen
Stimmt so nicht.

https://www.verbraucherzentrale.de/Anerkennung-2

Gültig bleibt er weiterhin, aber wie du schon erwähnst, wenn du an einen besonderen Beamten gerätst........
Beim Sportbootführerschein sieht die Lage meines Wissens etwas anders aus als beim Autoführerschein.

da muss dieser Text wie auf dem Bild zu sehen drauf sein.

http://www.bootstechnik.de/wp-conten...nen-Aussen.jpg
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  #21  
Alt 26.01.2017, 10:08
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Kuseng Kuseng ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn du noch mit dem alten unterwegs bist dann hoffentlich nicht im Ausland. Deiner ist nur noch innerhalb Deutschlands gültig. (wobei es dabei ja natürlich immer auf den Beamten ankommt der Kontrolliert).

Im neune muss eine Regelung in 4 Sprachen abgedruckt sein
Kann ich nicht bestätigen. Zumindest nicht in HR . Da muss ich den ja ständig vorzeigen. Beim Einklrieren und auch wenn ich die Vignette kaufe beim Hafenkapitän etc. Ist noch nie beanstandet worden.

Und das Ding ist schon fast älter als ich
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  #22  
Alt 26.01.2017, 10:36
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn du noch mit dem alten unterwegs bist dann hoffentlich nicht im Ausland. Deiner ist nur noch innerhalb Deutschlands gültig. (wobei es dabei ja natürlich immer auf den Beamten ankommt der Kontrolliert).

Im neune muss eine Regelung in 4 Sprachen abgedruckt sein
Immerhin ist er in lesbarer germanischer Sprache abgefasst.
Gruß vom Wasserfall Hermann
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  #23  
Alt 26.01.2017, 10:41
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Beim Sportbootführerschein sieht die Lage meines Wissens etwas anders aus als beim Autoführerschein.

da muss dieser Text wie auf dem Bild zu sehen drauf sein.

http://www.bootstechnik.de/wp-conten...nen-Aussen.jpg
Moin.
Das kopiere ich und klebe es auf den alten Lappen.
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  #24  
Alt 26.01.2017, 10:55
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Das kommt darauf an wo man segeln will. Auf Binnenschiffahrtsstraßen ist der Segelschein gefordert. Nachzulesen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sp..._binv/__2.html. ...
Stimmt nicht, Du hast zu früh aufgehört zu lesen

Lies mal in der gleichen Verordnung im § 3 (4) weiter:
Eine Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung ist für das Führen von Sportbooten unter Segel nur auf den in der Anlage 2 aufgeführten Binnenschifffahrtsstraßen erforderlich.

Dann wirst Du feststellen, dass in der Anlage 2 nur Berliner Gewässer aufgeführt sind.

Auf allen anderen Binnenwasserstraßen wird also KEIN Segelschein benötigt.

Gruß Lutz
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  #25  
Alt 26.01.2017, 11:02
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
Moin.
Das kopiere ich und klebe es auf den alten Lappen.
das linke Feld ist wichtig....

Aber kopieren wird schwer... Druck es dir aus.
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