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  #1  
Alt 27.11.2007, 12:39
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Standard Boot aus Italien überführen

Hallo zusammen , ich muß ein Boot mit trailer vom Gardasee abholen , der trailer ist aber abgemeldet und hat keinen TüV mehr. wie bekomm ich den jatzt hier hin ? oder was würde es alternativ kosten es von einer spedition holen zu lassen ? sind ca 1.000 KM boot ist 7,5 meter lang und wiegt ca 2,2 tonnen

Geändert von Carsten41238 (27.11.2007 um 12:49 Uhr)
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  #2  
Alt 27.11.2007, 13:34
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hallo...kurzzeitkennzeichen ( rote nummernschilder ) wären eine maßnahme..
wobei der trailer schon funktionstüchtig sein sollte..
versicherungsdoppelkarte von der versicherung besorgen, dann ab zum strassenverkehrsamt ( mit gültigem perso )..ein nummerschild pressen lassen, plakette druff und los kann es gehen..
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  #3  
Alt 27.11.2007, 13:51
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soweit ich weiss darf man mit kurzzeitkennzeichen nicht ins ausland :-(
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  #4  
Alt 27.11.2007, 14:16
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zoll / ausfuhrkennzeichen..ist , soweit ich weis, im prinzip das gleiche..
das kennzeichen selbst hat eine andere färbung..
die versicherungsdoppelkarte hat dann womöglich auch eine etwas andere bezeichnung..
im prinzip ist es aber der selbe vorgang.
wenn du bei der versicherung angibst, das du ein boot aus dem aussland holen willst, dann werden die dir schon die richtige versicherungsdoppelkarte geben.
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  #5  
Alt 27.11.2007, 14:18
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nach Holland habe ich das schon gemacht, gefragt hat keiner.........
von Kufstein bis Gardasee ist ja auch nicht so weit, aber..........
rote Nummer weiß ich nicht.
laß Dir aber ruhig mal ein Angebot von einer Spedition machen.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #6  
Alt 27.11.2007, 14:18
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Allgemein

Die Zulassungsbehörden werden oftmals mit der Frage konfrontiert, ob eine Nutzung der Kurzzeitkennzeichen im Ausland zu Problemen führen kann.

Grundsätzlich gilt: Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt und kann daher nur für Fahrzeuge gelten, die sich zum Zeitpunkt der Zuteilung in Deutschland befanden. Die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland, um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig!

Akzeptanz der deutschen Kurzzeitkennzeichen im Ausland:
Die nationalen Zulassungsdokumente werden durch die Teilnehmerstaaten des Internationalen Abkommens über den Straßenverkehr gegenseitig anerkannt. Allerdings sind Kurzzeitkennzeichen und der entsprechende Fahrzeugschein genaugenommen keine offiziellen Zulassungsdokumente, da damit eine Nutzung von Fahrzeugen außerhalb des Zulassungsverfahren gestattet wird, die in dieser Form nicht unter das Straßenverkehrsübereinkommen fällt. Deshalb müssen Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht ohne weiteres akzeptiert werden.

Dennoch ist die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen unter bestimmten Vorraussetzungen möglich:
  • Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten
  • Tolerieren der Kurzzeitkennzeichen durch einige Staaten
Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten

Die Europäische Kommission hat in ihrer „Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen wie z. B. dem Händler- oder Kurzzeitkennzeichen die Teilnahme am grenzüberschreitenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist. Sie hat im 4. Abschnitt ihrer Mitteilung die Voraussetzungen für die „Anerkennung“ derartiger Kennzeichen beschrieben. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erfüllt diese Voraussetzungen.
(Aus einer Erklärung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Schreiben rechts unter Downloads)

Bitte beachten Sie, dass sich diese neue Norm erst bei den einzelnen Staaten "rumsprechen" muss. Es kann daher durchaus noch zu Problemen kommen.

Bilalaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung bestanden zuvor bereits mit Italien und Österreich. Toleriert wurden deutsche Kurzzeitkennzeichen in Schweden, Irland, Niederlande und Bulgarien.
(Diese Angaben ohne Rechtsanspruch!)

Tolerierung des deutschen Kurzzeitkennzeichens

Positive Erfahrungen sind aus folgenden Ländern außerhalb der EU bekannt (ohne Rechtsanspruch):
  • Bosnien
  • Iran
  • Mazedonien
  • Schweiz
  • Weisrussland
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  #7  
Alt 27.11.2007, 14:21
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Bilaterale Abkommen existieren mit Österreich seit 1979 und mit Italien seit 01.01.1994
(In Italien wurden jedoch im Jahr 2004 Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs waren, mit hohen Geldbußen (bis 1000 Euro) bestraft. Zudem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurden diese Maßnahmen damit, dass sich das Abkommen von 1994 auf die ehemaligen roten Kennzeichen und nicht auf die neuen, seit 1998 geltenden Kurzzeitkennzeichen bezieht. Das italienische Verkehrsministerium hat zwischenzeitlich auf Grund einer Intervention des Bundesverkehrsministeriums die zuständigen italienischen Behörden angewiesen, deutsche Kurzzeitkennzeichen nicht mehr zu beanstanden. Inwieweit diese Erkenntnis sich in der Praxis niederschlägt, können wir nicht beurteilen.



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  #8  
Alt 27.11.2007, 14:35
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Hi,

ich habe vor 2 Jahren mein Boot auch aus Italien holen lassen (Lignano),
mit ähnlicher Länge und Gewicht (Bayliner 2455).
Das hat knapp 1500 Euro gekostet.
Für 100Euro/Tag hätte man auch ein Gespann aus Pajero und Trailer
mieten können. Als blutiger Neuling habe ich mich aber (Gott sei Dank) für
den Rundum-Boot-heim-bring-Service entschieden.

Wenn Interesse besteht, meld' dich einfach.

Gruß,
Christian
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  #9  
Alt 27.11.2007, 14:48
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Ich weiss nicht, ob das für Dich relevant ist: Wenn ein Boot breiter als 1,45m (oder 1,5m - weiss ich nicht exakt) ist, dann darf das keine Spedition Deiner Wahl machen, sondern es MUSS laut italienischem Recht ein italienischer Frachtunternehmer den Transport durchführen.
Kontrolliert wird dies (wie fast alles in Italien) zumindest auf den Strecken die ich kenne nicht, aber ich wollte es Dir gesagt haben.
__________________
Servus felix
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  #10  
Alt 27.11.2007, 15:24
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1,5meter...erm...das ist aber ausschliesslich für das gewerbe? oder darf man als privatperson auch nichts transportieren wass breiter ist als 1,5meter..
man..selbst mein kleines ruder/motorboot hat schon 1,6 meter breite...
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  #11  
Alt 27.11.2007, 16:37
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Zitat:
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1,5meter...erm...das ist aber ausschliesslich für das gewerbe? oder darf man als privatperson auch nichts transportieren wass breiter ist als 1,5meter..
man..selbst mein kleines ruder/motorboot hat schon 1,6 meter breite...
Aber wenn er einen Transport in Auftrag gibt, ist das "Gewerbe" - soll heissen, dass eben ein italienischer Spediteur beauftragt werden muss.
Wenn man privat trailert ist das sicher anders - bzw. wird das sicher nicht kontrolliert.
Ich hatte das Problem vor ein paar Jahren, als ich einen Spediteur beautragen wollte mein Boot nach Italien zu transportieren...
__________________
Servus felix
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  #12  
Alt 28.11.2007, 08:25
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Guten Morgen Carsten.

Gespann mieten ist wohl möglich, aber nicht unbedingt entscheidend kostengünstiger, wenn man alles an Kosten einrechnet. (hin und zurück, 2000km, 2 Tage 1x übernachten, Maut in Italien und (schweiz/ösiland) Versicherung, Zurrmaterial,etc,etc...
als Faustformel hat mir mal ein Transporteur gesagt 1€/km Wegstrecke...also in diesem Fall rund 2000€ -das war für einen Einzeltransport mit einer G-Klasse und einem 3,5to Trailer.
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  #13  
Alt 28.11.2007, 09:29
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Hallo,
hatte heuer im Frühjahr die gleiche Frage bei Boote Pfister am Chiemsee gestellt, die sagen auch so ca. 1 Euro pro km, wenns trailerbar ist. Haben aber geraten, Angebote zu vergleichen, sind immer wieder günstigere dabei.
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  #14  
Alt 29.11.2007, 10:13
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Zitat:
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Ich weiss nicht, ob das für Dich relevant ist: Wenn ein Boot breiter als 1,45m (oder 1,5m - weiss ich nicht exakt) ist, dann darf das keine Spedition Deiner Wahl machen, sondern es MUSS laut italienischem Recht ein italienischer Frachtunternehmer den Transport durchführen.
Kontrolliert wird dies (wie fast alles in Italien) zumindest auf den Strecken die ich kenne nicht, aber ich wollte es Dir gesagt haben.

???

... ich glaube du beziehst dich da auf einen inneritalienischen Transport! Aber auch dieses Gesetz (Cabotage) ist schon sehr aufgeweicht worden. = Ausländischer Transportführer stellt einen Antrag...

Im Fall von Carsten ist das lt. CMR kein nationaler, sondern ein internationaler Transport und den kann jeder EU-Transportführer (nichtEU nur mit CEMT-Genehmigung) ohne weiteres durchführen.

LG Peter
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