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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 06.07.2020, 01:00
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Zitat:
Zitat von Eclipse197 Beitrag anzeigen
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start..._1593981584685

Scheinbar ist es wie Parasailing verboten,außer auf ausgewiesenen Flächen.
Ob es diese jedoch gibt entzieht sich meinen Kenntnissen
Grüße
Rudi
Die von dir verlinkte SEE-Schifffahrtsstraßenordnung gilt doch überhaupt nicht für den Rhein

Es gilt https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...ACBF.server1t2

Wasserskilaufen

Betätigungen, bei denen Personen von einem Fahrzeug gezogen, mit oder ohne Wasserski oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten, sowie das Drachenfliegen und Fallschirmfliegen hinter einem ziehenden Wasserfahrzeug gelten als Wasserskilaufen


Und dieses Gebiet ist darin auch ausgewiesen:


https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...ssen-node.html

512,50 – 513,50zwischen Erbach und HeidenfahrtGroße Gies; ab einer Breite von 60 m vom linken Ufer
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Thomas
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  #27  
Alt 06.07.2020, 07:34
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Zitat:
Zitat von CapeHorn Beitrag anzeigen
Bei 100KG weicher Biomasse, droht die einzige Gefahr dem Kiter selber. Ich finde diese Blockwartmentalität a la "melden macht frei" bedenkenswert, wir haben bald Verhältnisse wie früher in der DDR. Das ist durch COVID noch befeuert worden. Jeder sollte die Nase in seine Angelegenheiten stecken. Falls die persönliche Freiheit gefährdet ist, liegt der Fall anders. Das ist sie hier nicht.
Kann man sehen wie man will.
Weil aber alle wegschauen wird der Irrsinn immer größer
Ist jetzt nicht direkt darauf bezogen.
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  #28  
Alt 06.07.2020, 07:39
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Moin zusammen.

Lasst mich bitte jetzt mal ganz dumm fragen:
Da ich den Rhein bisher in meinem Leben nur in Schaffhausen und in Rees "angefasst" habe .... wie hoch ist denn an der bewussten Stelle die Fliessgeschwindigkeit etwa ?
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MfG* * * *Mario
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  #29  
Alt 06.07.2020, 08:06
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Moin zusammen.

Lasst mich bitte jetzt mal ganz dumm fragen:
Da ich den Rhein bisher in meinem Leben nur in Schaffhausen und in Rees "angefasst" habe .... wie hoch ist denn an der bewussten Stelle die Fliessgeschwindigkeit etwa ?
Derzeit ist der Wasserstand hoch und daher um die 10 km/h.
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Thomas
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  #30  
Alt 06.07.2020, 08:10
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Zitat:
Zitat von Oli S. Beitrag anzeigen
Hallo zusammen ,

ich bin ja (hoffentlich) nicht die typische „Petze“ , a...
Doch bist du! Möchtegern-Hilfssherrif, der nicht einmal die Rechtslage kennt Aber Hauptsache einen Anderen gleich mal bei der Polizei anzeigen wollen

Solche Leute lieben wir
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Thomas
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Alt 06.07.2020, 08:28
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Zitat:
Zitat von Oli S. Beitrag anzeigen
nicht die typische „Petze“ ,
b) Dass es strittig sei, ob das Kiten auf dem Rhein verboten ist (an dieser Stelle habe ich mir dann verwundert die Augen gerieben, mich bedankt und aufgelegt ...)
ist das nicht die Große Giess, eine der großen Skistrecken auf dem Rhein?
Ich finde es sehr traurig, dass die Strecken immer weniger genutzt werden, weil die Leut lieber nach Durban fliegen für Ski. Es gibt ziemlich viele schöne Strecken auf dem Rhein.

Umstritten ist, ob Kiten und Boot-Ski gleich zu sehen sind. Auch umgekehrt: ob Kiten nicht verboten sein sollte, außer auf ausgewiesen strecken.

Persönlich finde ich es sehr traurig, dass die Leute immer mehr danach rufen, alles wegzureglementieren außer Kleingartensitzen.
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  #32  
Alt 06.07.2020, 08:46
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Wie gut dass ich solche Sorgen an der Ostsee nicht habe....
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Olli
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  #33  
Alt 06.07.2020, 09:06
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Derzeit ist der Wasserstand hoch und daher um die 10 km/h.
Danke Thomas.

Da leuchtet mir das oben geschriebene mit Verdrängern ein. Da würde ja ein 10m Verdränger nur maximal 4km/h FüG machen
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  #34  
Alt 06.07.2020, 09:11
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Derzeit ist der Wasserstand hoch und daher um die 10 km/h.
Das ist wohl ein bißchen Übertrieben.
So 7-8 Km/h ist reeller.
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  #35  
Alt 06.07.2020, 09:34
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Das ist wohl ein bißchen Übertrieben.
So 7-8 Km/h ist reeller.
Kann auch hinkommen. Haben in den vergangenen Jahren öfter mal 12 km/h gemessen und da war keine Hochwassermarke.
Kommt halt auch immer auf den Abschnitt an. Hier bei uns ist er noch schön breit.
Kleines Stück weiter unterhalb Rüdesheim wird es enger. Daher hat man dort ja bereits im vergangenen Jahrhundert Steinmolen als "Bremsen" gebaut, um die Fließgeschwindigkeit zu verringern.
Und seit Mitte der 80ger Jahre hat man die Auen am Rhein renaturiert. Auch dies hat zur Senkung der Fließgeschwindigkeit beigetragen.
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Thomas
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  #36  
Alt 06.07.2020, 09:43
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35 Beiträge und noch hat keiner die eigentliche Frage echt beantwortet :

Ist Kiten auf dem Rhein erlaubt?

Klaus, der gespannt ist, ob das mit Quellenangabe möglich ist
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  #37  
Alt 06.07.2020, 09:57
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
35 Beiträge und noch hat keiner die eigentliche Frage echt beantwortet :

Ist Kiten auf dem Rhein erlaubt?

Klaus, der gespannt ist, ob das mit Quellenangabe möglich ist
Hier mal ein Bericht mit einem tödlichen Ausgang und Stellungsnahme der Waschpo...

https://www.ksta.de/koeln/toedlicher...guliert-932906

So wie es aussieht gibt es keine Regelung....
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  #38  
Alt 06.07.2020, 09:58
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
35 Beiträge und noch hat keiner die eigentliche Frage echt beantwortet :

Ist Kiten auf dem Rhein erlaubt?

Klaus, der gespannt ist, ob das mit Quellenangabe möglich ist
Jetzt enttäuschst du mich aber Klaus

Habe ich doch in Beitrag 26 gemacht: https://www.boote-forum.de/showthrea...0&#post4982880
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Viele Grüße
Thomas
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  #39  
Alt 06.07.2020, 09:59
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Mein Gott. Wer will in einem Land leben wo nur noch die Vernunft regiert?

Hier der Satz:


Das Problem ist jedoch, wie auch oben geschrieben, dass die Konsequenzen oft von der Gemeinschaft getragen werden müssen.


und die dahinter stehende Weltanschauung stört mich am meisten.

Mit diesem Satz kann man alles verbieten und jeden Mist begründen.

Warum nicht gleich das Sportbootfahren auf dem Rhein oder überall ganz verbieten?

Kein Mensch MUSS auf dem Rhein oder woanders fahren. Es gibt eine Reihe von Unfällen, regelmäßig hier im Forum nachzulesen. Jedes Sportboot ist eine "überflüssige" Gefahr. Schwimmer können verletzt werden, die Boote können von Frachtern übersehen werden und Motorausfall auf dem Rhein kann auch einen Großeinsatz auslösen. Und im Gegensatz zu Bus, Bahn oder Auto verbraucht es ein Vielfaches an Ressourcen pro km.

Denkt man das weiter können wir auch gleich noch Motorrad und 90 % aller Freizeitbeschäftigungen mit verbieten. Am Ende bleibt dann noch wandern um sich fit zu halten und arbeiten als einzig erlaubte Beschäftigung außer Haus. Kann man mögen, muss man nicht.

Ich denke bei dem Kiter handelt es sich um ein vertretbares Risiko welches von der Gemeinschaft abgesichert werden muss damit eine halbwegs freie Gesellschaft existieren kann. Die Alternative wäre entweder wie aufgezeigt alles verbieten oder darauf verweisen, dass man sich selbst absichern muss. Dann wären aber viele Sportarten für den Normalbürger unbezahlbar.

Und wenn ich sehe wie hier teils die Jugendlichen auf Smartphone schauend mit Kopfhörern auf durch die Gegend laufen, dann ist das Risiko bei denen sicherlich höher weil sie fast zu 100 % darauf angewiesen sind, dass andere für sie mitdenken und keinen Fehler machen. Der Kiter hat es zum größten Teil selbst in der Hand.

Früher war ich auf der Mosel surfen und heute mit der Jolle unterwegs. Da fahren auch Frachter. Die tauchen aber nicht aus dem Nichts auf. Man weiß wie sie fahren und plant in der Regel seinen Kurs so, dass man nicht vor dem Bug kreuzt. Alles machbar.


Gruß
Chris
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  #40  
Alt 06.07.2020, 10:03
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zitat aus der Wasserskiverordnung

Wasserskilaufen von mehreren Personen an am Fahr zeug fest angebrachten Stangen sowie das Drachen* und Fallschirmfliegen bedürfen der besonderen Erlaubnis.

ich denke Kiten gehört zum Drachenfliegen
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Gruß Volker
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Alt 06.07.2020, 10:09
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Wenn ein Frachter kommt macht es nur einmal Boing und er hat ein Fleck mehr am Rumpf. Also was solls...

Ich sehe das ähnlich. Gibt nur häßliche Flecken am Rumpf.... wer die Gefahr unbedingt sucht wird sie auch finden.
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Gruß
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  #42  
Alt 06.07.2020, 10:27
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Zitat:
Zitat von Oli S. Beitrag anzeigen
Hallo zusammen ,

ich bin ja (hoffentlich) nicht die typische „Petze“ , aber als ich in der Eltviller Aue vor Anker lag, habe ich meinen Augen nicht getraut, als ich diesen Kiter gesehen habe - direkt hinter bzw. vor der Ausfahrt der Aue.
Da ich selbst kite (aber nicht im Rhein!!) , weiß ich , wie gefährlich das sein kann , zumal der Typ es null drauf hatte ....
Kurzer Anruf bei den netten Kollegen der WaPo, die mir sagten :
a) Nicht zuständig zu sein (Ok, mein Fehler, hätte ich WaPo Rüdesheim anrufen müssen)
b) Dass es strittig sei, ob das Kiten auf dem Rhein verboten ist (an dieser Stelle habe ich mir dann verwundert die Augen gerieben, mich bedankt und aufgelegt ...)

Weiß da einer von euch Bescheid , bzw. wie ist eure Meinung. Ich persönlich halte diesen Kiter für komplett hirnlos, zumal er uU auch andere in Gefahr bringt...

Schon die Überschrift ist falsch.

Es ist Kiten über dem Rhein und nicht auf dem Rhein.

Kiten "über" dem Rhein ist genau so erlaubt wie Kiten "über" Landstrassen oder Aurobahnen.
Hier sind jedoch Mindesthöhen einzuhalten, diese sollte der Kiter auch wissen und vorher abdrehen.

Das Gleitschirm fliegen, durch ziehen mittels Motorbooten, welches ein Kiten "auf" dem Rhein ist, ist meines Wissens nach jedoch verboten.

Das zur Anzeige bringen steht jedem Sheriff frei, wenn es ihn glücklich macht.
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Gruß Albert
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  #43  
Alt 06.07.2020, 10:34
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
zitat aus der Wasserskiverordnung

Wasserskilaufen von mehreren Personen an am Fahr zeug fest angebrachten Stangen sowie das Drachen* und Fallschirmfliegen bedürfen der besonderen Erlaubnis.

ich denke Kiten gehört zum Drachenfliegen
Nein:


§ 2
Im Sinne dieser Verordnung sind
1.
Binnenschiffahrtsstraßen die in § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes bezeichneten Wasserstraßen mit Ausnahme der Seeschiffahrtsstraßen und der Elbe im Hamburger Hafen,
2.
Wasserskilaufen alle Betätigungen, bei denen Personen, von einem Fahrzeug gezogen, mit oder ohne Wasserski oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten, sowie das Drachenfliegen und Fallschirmfliegen hinter einem ziehenden Wasserfahrzeug.


Wo ist den beim Kiten das ziehende Wasserfahrzeug

Gruß
Chris
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  #44  
Alt 06.07.2020, 10:46
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Zitat:
Zitat von Thomas
Jetzt enttäuschst du mich aber Klaus
Habe ich doch in Beitrag 26 gemacht: https://www.boote-forum.de/showthrea...0&#post4982880
Dann wollen wir das mal rechtlich sortieren :
Kitesurfen ist nicht Wasserski laufen!

In der BinSchStrO steht "über das Wasser gleiten, sowie das Drachenfliegen und Fallschirmfliegen hinter einem ziehenden Wasserfahrzeug gelten als Wasserskilaufen."
Ein Kitesurfer wird nicht gezogen, sondern er fliegt, somit ist Kitesurfen eher ein Segeln.

Deshalb auch die Aussage des Polizisten vom Rhein in dem verlinkten Artikel:
Das Kitesurfen ist auf dem Wasser und an Land grundsätzlich nicht verboten. „Es gibt keine Regelung, und damit ist es erlaubt“, sagt Ramon van der Maat, Sprecher der Wasserschutzpolizei. Wenn auch in Köln an windigen Tagen vor allem auf den Poller Wiesen viele Mountainboarder unterwegs sind, so sind auf dem Rhein eher selten Kitesurfer zu sehen. „Wenn das Surfen auf dem Rhein sich zu einem Trend entwickeln würde, müssten wir eine Regelung finden“, sagt van der Maat.

Ob es auf dem Rhein noch lokale Vorschriften gibt, hab ich nicht mehr geprüft. Auf See gelten die KVR und Kitesurfen ist ebenfalls erlaubt.

Klar ist also für uns als Motorbootfahrer: Kitesurfer (auch so genannte Foil-Board-Surfer mit bis zu 60 km/h ) gelten als Segler oder Surfer und müssen von uns beachtet werden.

Für die Kitesurfer gilt aber auch:
  • die Leichtigkeit des allgemeinen Schiffverkehrs darf nicht behindert werden
  • Fahrverbot bei unsichtigem Wetter und bei Nacht
  • überall verboten, wo Segeln verboten ist (z.B. auf Kanälen)
Kitesurfen gehört übrigens zu den Trendsportarten und ist im Seglerverband organisiert.

Allen Verkehrsvorschriften steht der Grundsatz voran, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, belästigt wird.

Natürlich gehört Kitesurfen zu den gefährlichen Sportarten und jeder der Spaß an diesem Sport hat, muss sich entsprechend verhalten, versichern und am Ende das Risiko tragen. Mir liegt es fern, darüber zu urteilen und ich würde auch nicht auf die Idee kommen, einen Kitesurfer bei der WSP anzuschwärzen. Toleranz auf dem Wasser ist angesagt!


Klaus, der Kitesurfern im Starkwind gerne mal zu sieht
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  #45  
Alt 06.07.2020, 10:49
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Nein:


§ 2
Im Sinne dieser Verordnung sind
1.
Binnenschiffahrtsstraßen die in § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes bezeichneten Wasserstraßen mit Ausnahme der Seeschiffahrtsstraßen und der Elbe im Hamburger Hafen,
2.
Wasserskilaufen alle Betätigungen, bei denen Personen, von einem Fahrzeug gezogen, mit oder ohne Wasserski oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten, sowie das Drachenfliegen und Fallschirmfliegen hinter einem ziehenden Wasserfahrzeug.


Wo ist den beim Kiten das ziehende Wasserfahrzeug

Gruß
Chris
hast recht...
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  #46  
Alt 06.07.2020, 10:54
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Generell kann man natürlich trefflich darüber diskutiren, ob der Halbsatz "...oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten..." nicht doch auch auf Kitesurfer zutrifft..

Denn sie gleiten ja auch übers Wasser. Mal berühren sie es und mal eben nicht... Es ist ja auch keine Höhe in der Verordnung angegeben und es steht dort auch nicht, dass man "IM/AUF" dem Wasser gleiten muss, wie z. B. Wasserskifahrer

Im Sinne der Verordnung könnte der Kiteschirm den "sonstigen Gegenstand" darstellen und der Kitesurfer "gleitet übers Wasser". Also alles im Sinne der Verordnung erfüllt, wenn man es so auslegt
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  #47  
Alt 06.07.2020, 10:58
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Zitat:
Zitat von Thoams
Generell kann man natürlich trefflich darüber diskutiren, ob der Halbsatz "...oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten..." nicht doch auch auf Kitesurfer zutrifft.
Der Halbsatz spielt keine Rolle mehr, da der Kitesurfer nicht gezogen wird, sondern vom Wind angetrieben wird.
Anders beim Parasailing: da zieht ein Boot einen Fallschrim.

Alle Sportarten die von einem Motorboot gezogen werden müssen eine ausgewiesene Wasserskistrecke nutzen.

Klaus, der da kein Interpretationsspielraum sieht
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Alt 06.07.2020, 11:42
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Moin,

genauso wurde es oben angegeben und auch die WasPo hat den TO ja auf die Unschärfe hingewiesen.
Beispiel Elbe: Hier gibt es die Aufteilung Segelsurfen - Kiten - Wasserski. Wasserski braucht schnelles MoBo, daher nur auf Schnellfahrstrecke (wie am Rhein). Segelsurfen im direkten Fahrwasser verboten, sonst aber eigentlich nicht verboten. Aber nach diversen Erfahrungen wurden ausdrückliche Regelungen für den See und Binnenteil der Elbe getroffen. Kann man bspw. hier nachlesen: https://www.polizei.hamburg/contentb...sserski-do.pdf

Wenn Kiten auf dem Rhein dann ist auf der Schellfahrstrecke eine weitaus bessere Idee, als an anderen Stellen.
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  #49  
Alt 06.07.2020, 11:43
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Kann auch hinkommen. Haben in den vergangenen Jahren öfter mal 12 km/h gemessen und da war keine Hochwassermarke.
Kommt halt auch immer auf den Abschnitt an. Hier bei uns ist er noch schön breit.
Kleines Stück weiter unterhalb Rüdesheim wird es enger. Daher hat man dort ja bereits im vergangenen Jahrhundert Steinmolen als "Bremsen" gebaut, um die Fließgeschwindigkeit zu verringern.
Und seit Mitte der 80ger Jahre hat man die Auen am Rhein renaturiert. Auch dies hat zur Senkung der Fließgeschwindigkeit beigetragen.
Ich kenne deine Ecke
Budenheim ist ein guter Ankergrund-Ankerplatz.
Da geht das Wasser fast zu Berg.

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Alt 06.07.2020, 12:00
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Ach je, da ist die Diskussion ja wieder mal etwas gekippt.
Der eine sieht die freiheitlich demokratische Grundordnung in Gefahr und hat Bedenken vor einer neuen DDR, der andere droht mit Liebesentzug und streitet plötzlich über Diskriminierung, etc.,etc.
Aus diesem Grund wollte ich ja eigentlich nichts mehr schreiben, aber nur für Dich persönlich und da Du ja anscheinend unglaublich viel Zeit hast und Dich hier so "engagierst" :

- Ehrlich: von Dir will ich auch gar nicht geliebt werden.
- Mir fallen etliche Gründe ein, warum das Kiten auf(!) dem Rhein eben nicht zu vergleichen ist mit Wasserskifahren, SUP oder surfen. Musste doch etwas lachen über die Bemerkung von Mindesthöhen und "über" dem Rhein - ist aber immerhin sehr kreativ ... (Ist der Wakeboardfahrer eigentlich auch grundsätzlich "über" dem Rhein, weil er ja auch manchmal springt? egal..)
- Der Anruf bei der WaPo erfolgte ja u.a. aus dem Grund, weil ich die Rechtslage nicht kenne - stimmt. War übrigens mein erster Anruf bei denen...


Und wieder an alle:
Danke für die zahlreichen Meinungen (vor allem die sachlichen) , hilft ja auch ein wenig, um sich selbst zu kalibrieren und wenn man hier so eine Frage stellt muss man eben auch Gegenwind aushalten.
Ganz ehrlich, im Nachhinein sage ich mir auch: Was soll's, warum habe ich mich aufgeregt, entspannt den Nachmittag zu geniessen wäre wahrscheinlich besser gewesen...
Insofern alles gut (von meiner Seite aus zumindest).

Gruss und eine entspannte Zeit auf dem Wasser, mit möglichst wenig Kite-Kontakt.
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