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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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IBS = Eigentumsnachweis?
Hallo und Guten Morgen,
eine befreundete Anwältin hat mich wegen einer Strafsache gefragt, ob der Internationale Bootsschein der Eigentumsnachweis für das Boot ist. Wenn man googelt, dann wird man schnell in die Irre geleitet. Da gibt es die Auskunft, daß dies der Eigentumsnachweis sei. Ich würde es Ihr so erklären wollen, bitte um Korrektur/Ergänzungen von Euch: Es gibt in Deutschland die Kennzeichnungpflicht für Kleinfahrzeuge. Dies ist in der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch) geregelt. Für die Zuteilung eines amtlich anerkannten Kennzeichens muß man sich registrieren lassen. Dies ist möglich bei: - den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern, hier erhält man den „Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen“ z.B. HL-AF 98 oder bei diversen Vereinen wie z.B. dem ADAC bzw. Deutscher Motoryachtverband usw. Hier erhält man den sogenannten Internationalen Bootsschein (IBS) mit einer Nummer, die auch gleichzeitig das Kennzeichen ist. Sie besteht aus einer Kombination von Ziffern, gefolgt vom Kennbuchstaben der ausstellenden Organisation („A“ für ADAC). Beispiel: 123456-A. Mehrfachregistrierungen von Booten sind kein Problem. Allein die Art und Weise der Beantragung kann in betrügerischer Absicht genutzt werden, um falsche Besitzverhältnisse vorzutäuschen. Neben dem Antragsformular reicht eine Ausweiskopie und eine Kopie des Kaufvertrages/ der Rechnung als Eigentumsnachweis aus. Ob dieser Kaufvertrag wirklich das Eigentum am jeweiligen Boot begründet/ echt ist, wird nicht geprüft, kann auch nicht geprüft werden. Folglich ist der Internationale Bootsschein eben kein Eigentumsnachweis, so wie es ein Grundbuchauszug oder auch ein Kfz.- Brief ist. ...... Also bitte helft mir ein bisschen durch Korrekturen/ gerne auch Ergänzungen. Ich bin ja kein Anwalt! Hier nochmal eine Warnung vor Bootsvermittlern, die problemlos für jeden geneigten Kunden einen IBS ausstellen lassen können, das Geld für ein fremdes Boot einstreichen und sich dann aus dem Staub machen. liebe Grüße Gunter Gesendet von iPad mit Tapatalk |
#2
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Ich bin auch kein Anwalt, aber ein Eigentumsnachweis ist in meinen Augen ein IBS oder die Registrierung nicht. Sie deutet höchstens darauf hin. Wer hindert ich daran, an Deinem Boot das Kennzeichen abzukratzen und bei einer anderen Organisation ein neues zu beantragen? Niemand. Ein NACHWEIS kann also nur ein Kaufvertrag sein. Theoretisch. Dem müsste auch nachgeforscht werden, der Voreigener kontaktiert werden.
Bei einem Neuboot hat man eine Rechnung, beim Gebrauchtbootkauf von privat nicht.. So lange es keinen amtlichen Bootsbrief wie beim KFZ gibt, gibt es keinen "echten" Eigentumsnachweis.
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................................ Liebe Grüße aus Berlin Jochen
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#3
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Warum so umständlich? Du schreibst selbst, dass du kein Jurist bist und versuchst dich an einer juristischen Begründung.
Entgegen meiner bisherigen Meinung behauptet sowohl Wikipedia wie auch der DMYV Zitat:
Gerade der Fahrzeugbrief bei Kfz ist ein schlechtes Beispiel. Auf dem steht nämlich ausdrücklich drauf, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung - so heißt der Kfz-Brief heute - nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird! Grund könnte sein, dass man beim Kfz anders als beim Boot keinen Kaufnachweis vorlegen muss... |
#4
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Ohne Jurist zu sein weiss ich, dass anerkannt noch nicht als Tatsache begriffen wird.
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................................ Liebe Grüße aus Berlin Jochen
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#5
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Für mein Befinden gibt es keinen echten Eigentumsnachweis für Boote. Es sei denn, es ist in ein Register (See/Binnen) durch einen Notar eingetragen, dann kann es auch wie eine Immobilie beliehen werden.
Selbst ein Kaufbeleg ist es das nicht wirklich, auch nicht als Erst-Neukäufer. Bekanntlich kann jeder einen einfachen Kaufvertrag aufsetzen und behaupten, es sei sein Boot. Es gibt diesbezüglich viele fragwürdige Rechtslagen bezüglich Boote, ob der Eigentumsnachweis oder eben auch das Versicherungsrecht. Gruß Totti
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#6
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Es gibt vor entsprechenden Stellen noch die bei falschen Angaben strafrechtlich verfolgbare "Eidesstattliche Erklärung", daß das betreffende Objekt (hier: Boot) mir gehört und frei ist von Rechten Dritter.
Es dürfte jedem klar sein, wenn er wissentlich hier falsche Angaben abgibt, daß er sich damit zum Straftäter macht. Eine Eidesstattliche Erklärung ist nicht zu verwechseln mit ähnlichen Angaben, z.B. in einem Kaufvertrag von Privat an Privat
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Gruß Heinz, |
#7
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Auf der Seite Flaggenzertifikate des BSH ist zu lesen:
Zitat:
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#8
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Eine echte Anwältin fragt dich in einer echten Strafsache um Rat, du bist KEIN Anwalt und kennst dich auch nicht wirklich aus, aber sollst ihr helfen?
Der arme Mandant. Chrischan |
#9
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@Gunter
Meine Ergänzungen und Änderungen in Rot: Es gibt in Deutschland die Kennzeichnungpflicht für Kleinfahrzeuge im Binnenbereich. Dies ist in der Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch) geregelt. Für Kleinfahrzeuge auf See gilt diese Vorschrift nicht. Für die Zuteilung eines amtlich anerkannten Kennzeichens muß man das Boot anmelden. Dies ist möglich bei den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern (WSA), hier erhält man den „Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen“ z.B. HL-AF 98 Alternativ kann man beim ADAC bzw. beim Deutschen Motoryachtverband (DMYV) sein Boot anmelden. Hier erhält man den sogenannten Internationalen Bootsschein (IBS) mit einer Nummer, die auch gleichzeitig das Kennzeichen ist. Sie besteht aus einer Kombination von Ziffern, gefolgt vom Kennbuchstaben der ausstellenden Organisation („A“ für ADAC). Beispiel: 123456-A. Mehrfachregistrierungen von Booten sind möglich, da es keinen Abgleich zwischen den WSA und dem ADAC bzw. dem DMYV gibt. Allein die Art und Weise der Beantragung kann in betrügerischer Absicht genutzt werden, um falsche Besitzverhältnisse vorzutäuschen. Neben dem Antragsformular reicht eine Ausweiskopie und eine Kopie des Kaufvertrages/ der Rechnung als Eigentumsnachweis aus. Ob dieser Kaufvertrag wirklich das Eigentum am jeweiligen Boot begründet/ echt ist, wird nicht geprüft, kann auch nicht geprüft werden. Folglich ist der Internationale Bootsschein eben kein Eigentumsnachweis, so wie es ein Grundbuchauszug oder der Eintrag in ein Schiffsregister ist. Ein IBS ist auch nicht mit einer KfZ-Zulassung vergleichbar, da das Boot nur angemeldet, jedoch nicht zugelassen wird.
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#10
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Auch der der beim Auto im Brief steht ist nicht zwingend der Besitzer des Auto's. Kommt immer darauf an wer den Kaufvertrag unterschrieben hat.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#11
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Zitat:
Gibt bei uns in der Firma immer Diskussionen beim Werksverkauf Ersatzteile, weil dort steht: Der Besitz des FZ muss durch Vorlage des Fz Scheines nachgewiesen werden....kaufe ich nun Teile für ein FZ das ich dabei habe -ich besitze es momentan -und weise den Besitz durch den Schein nach - es wird ja nicht gefordert das mein Name darin steht...bekommen die Tresenknechte rote Köpfe. Deren Problem: Die Leihfahrzeuge der Firma - da steht ja auch nicht der Name des momentanen "Besitzers" drin.....sondern der Firmenname. Es soll aber verhindert werden, das man Teile für Fremdfahrzeuge kauft, also müsste es heißen: Das Eigentum muss durch Vorlage...nachgewiesen werden - nur gibts dann halt wieder Probleme bei den Firmenfahrzeugen Zur Erlangung des IBS ist ein Kaufvertrag notwendig (der schon nicht echt sein muss)- wie soll dann der IBS ein stichfester Eigentumsnachweis sein? In einem Land in dem man für eine Zahnfüllung den Mädchennamen der Mutter angeben muss.....
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver |
#12
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IBS = Eigentumsnachweis?
Zitat:
Solche Kommentare mußten ja kommen. Großkotzig, sorry. Ich bin in die Sache auch etwas involviert. Diese Sache ist für eine Anwätin für Strafsachen nicht alltäglich, selbst der Staatsanwalt rätselt, wie es sich beim Boot mit dem Thema Eigentumsnachweis verhält. Internationaler Bootsschein hört sich für alle einfach toll an. Es geht um die Erklärung für sie, was das für ein „Ding“ ist. Bleibt doch einfach mal bei der Sache. Was spricht denn dagegen auch als Anwalt jemanden zu fragen? Ich will richtig antworten. Mehr nicht. Geändert von GunKraus (29.09.2020 um 19:17 Uhr)
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#13
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Zitat:
Super, ich danke Dir!!! Ich denke das hilft ihr. Gesendet von iPad mit Tapatalk
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#14
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Hi! Es ist nur ein Ausweis, der das Eigentum glaubhaft macht. Glaubhaftmachung bedeutet, dass mehr dafür als dagegen spricht. Es ist aber kein Beweis. Wenn man den IBS im Strafprozess vorlegt, dann muss das Gericht der Sache auf den Grund gehen, wenn es anders entscheiden will. Das Gericht kann anders entscheiden, wenn es die Sache geklärt hat.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#15
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Der Deutsche Segler Verband stellt auch IBS aus
A ADAC M DMYV S DSV https://www.dsv.org/boote/bootsdokum...r-bootsschein/
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Gruß Jörg
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#16
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#17
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@ Coal
Leasen ist mieten - davon hab ich bewusst nicht gesprochen Zudem dürfte es fast zwingend nötig sein, das der Besitzer/die nutzende Fa in den Papieren steht, um das Fz steuerlich geltend machen zu können. Eigentum erwirbt der Leasingnehmer idR nicht am Leasingobjekt (während der Vertragslaufzeit). Da es etliche verschieden Leasingformen gibt, muss das mit dem Eigentümereintrag auch nicht immer gleich sein. Bei unseren Leih - bzw Leasingfahrzeugen steht zB idR die Firma drin, sind auch auf den Firmenstandort zugelassen. Für die Zulassung eines KFZ muss ich die bisherigen Papiere des Vorbesitzers vorlegen - das ist etwas handfester als ein Kaufvertrag, oder nicht ? Ansonsten geht ich - aus Erfahrung - immer davon aus, das was nicht stimmen könnte. Blauäugikeit überlasse ich Anderen. Als Inhaber einer WBK unterstellt mir unser Staat praktisch permanent kriminelles Handeln - nur solange er nix nachweisen kann- weil eben nix ist, lässt er uns in Ruhe unserem Hobby nachgehen- noch.
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Sabbel nich, dat geit! Dat löpt sich allens torecht! Viele Grüße Oliver Geändert von Metalfriese (29.09.2020 um 23:53 Uhr) |
#18
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#19
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Also in meinem Firmenfahrzeug, welches mein Arbeitgeber per Kaufvertrag und Leasingabwicklung über eine Leasinggesellschaft gekauft hat, stehe ICH als Fahrzeughalter drin.
Und Besitzer bin ich auch noch, weil ich dauerhaften Zugriff darauf habe (es steht bei mir zu Haus, ich benutze es und habe die Schlüssel dazu). Chrischan PS: Den Blödsinn wegen "Grosskotzig" und so lasse ich mal so stehen. Wenn es denn ein guter Anwalt wäre, würde er sich in das Thema einlesen. So wie viele hier auch. Per Gesetzestexte. Oder mal bei ordentlichen Institutionen wie dem WSA, oder vielleicht sogar dem ADAC anfragen. Aber jegliche Aussage die du tätigst ist doch überhaupt weder 100% vollständig noch korrekt noch vor Gericht zu verwendet, damit kommt der Anwalt ja in Teufel's Küche... |
#20
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Jetzt haltet doch den Ball mal flach, da ist eine Anwältin mit einem Sachgebiet konfrontiert, dass sie so noch nicht hatte. Im Bekanntenkreis gibt es einen Bootsfahrer, da fragt sie dann mal nach, mehr nicht. Die Antwort kann dann lauten, !ja, kannst du da und da verifizieren" oder "weiss ich nicht". Ich denke nicht, das der Gunther vor Gericht als Sachverständiger aussagen soll zum Thema IBS
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon
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#21
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Zitat:
Wie sie meine Antwort verwendet ist ihre Sache. Selbstverständlich wird sie da noch Fleisch an den Knochen packen müssen. Zum eigentlichen Anliegen hast nichts aber auch gar nichts beizutragen, schwafelst hier nur Unsinn über Deinen Firmenwagen und urteilst zusammenhanglos über Menschen, die Du gar nicht kennst. DAS ist Blödsinn!!! Gesendet von iPad mit Tapatalk |
#22
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Moin moin,
Zitat:
Und der Eintrag im Brief belegt nichts anderes als das Letztere - den straßenverkehrsrechtlichen Halter eines KFZ, dem nach StVG, StVZO und StVO sowie dem PflVG bestimmte Pflichten auferlegt werden. Der muß weder mit dem Eigentümer noch dem Besitzer noch dem Versicherungsnehmer identisch sein, auch wenn er das in vielen Fällen ist. Bei uns ist das z.B. in der Tat so geregelt, daß ich Halter und Besitzer des von der Firma zur Verfügung gestellten Fahrzeugs bin, Versicherungsnehmer (und Leasingkunde) ist mein Arbeitgeber und Eigentümer die Leasinggesellschaft - für den steuerrechtlichen Aspekt ist die Haltereigenschaft ziemlich egal, wichtig ist der abgeschlossene Leasingvertrag. lg, justme |
#23
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Genauso ist das. Ich wurde als Bootsfahrer gefragt und wollte keinen Unfug weitergeben. Danke an diejenigen, die mir in der Sache geholfen haben. Der Strang kann zu. viele Grüße Gunter Gesendet von iPad mit Tapatalk |
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