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  #1  
Alt 08.11.2013, 09:45
Benutzerbild von Meistereder
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Standard Handbücher Binnenschifffahrtsfunk auf Iphone

Moin.

Für die Binnenfunker unter uns ist die Mitführungspflicht der jeweils aktuellen Handbücher Binnenschifffahrtsfunk Allg. und regionaler Teil ja auch erfüllt, wenn diese auf dem Handy gespeichert und abrufbar sind.

Beim Iphone ist es mit dem Speichern von Dateien ja grundsätzlich nicht immer ganz einfach, aber im Falle von PDFs aller Art ist es sogar SUPER EINFACH:

Die PDFs (hier zu finden: http://www.wsv.de/fvt/handbuch/ ) sind dann immer unter iBooks zu finden:

Ich dachte, ich stelle hier mal eine Anleitung ein, die ich gefunden habe:
http://www.iphone-tipps.de/pdf-dokum...one-speichern/

Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen.

Viele Grüße, Patrick
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  #2  
Alt 08.11.2013, 09:58
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Was spricht gegen den universellen Weg: E-Mail aufs Handy?
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Beste Grüße

John
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  #3  
Alt 08.11.2013, 10:02
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Ist das unnötig kompliziert. Aber das ist wohl bei Apple so

bei meinem Samsung habe ich einfach eine Ordner "BOOT" angelegt und die für mich nötigen Dateien einfach rienkopiert.
Der Ordner ist einer meiner Grundseiten zu finden und so hab ich sofort Zugriff auf alle für mich relevanten PDF´s.
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  #4  
Alt 08.11.2013, 10:40
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Was spricht gegen den universellen Weg: E-Mail aufs Handy?
Ich räume mein Mailkonto regelmäßig auf, und dann isses weg...
Wie gesagt, ist für die, die es brauchen können.

Grüße, Patrick
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  #5  
Alt 09.11.2013, 10:38
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ist das unnötig kompliziert. Aber das ist wohl bei Apple so bei meinem Samsung habe ich einfach eine Ordner "BOOT" angelegt und die für mich nötigen Dateien einfach rienkopiert.
Der Ordner ist einer meiner Grundseiten zu finden und so hab ich sofort Zugriff auf alle für mich relevanten PDF´s.
Das geht beim Blackberry auch so einfach
Gruß
Christoph
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  #6  
Alt 09.11.2013, 11:06
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Skipper83 Skipper83 ist offline
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Ich nutze es bei Apple mit der App PDF Expert, einfach ,,DATEI ÖFFNEN MIT" auswählen& schon kann ich es PROBLEMLOS VERWALTEN !


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  #7  
Alt 09.11.2013, 13:43
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Zitat:
Zitat von Patrick
Für die Binnenfunker unter uns ist die Mitführungspflicht der jeweils aktuellen Handbücher Binnenschifffahrtsfunk Allg. und regionaler Teil ja auch erfüllt, wenn diese auf dem Handy gespeichert und abrufbar sind.
Bist du dir sicher, das die elektronische Form ausreicht oder muss nicht doch die Papierform gewahrt werden?
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  #8  
Alt 09.11.2013, 13:44
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Bist du dir sicher, das die elektronische Form ausreicht oder muss nicht doch die Papierform gewahrt werden?

Elektronishce Form reicht aus. Man muss nur schnell drankommen.
Also ich hab alles auf dem Laptop und dem Smartphone
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  #9  
Alt 09.11.2013, 13:55
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Balu Balu ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Bist du dir sicher, das die elektronische Form ausreicht oder muss nicht doch die Papierform gewahrt werden?
guckst Du:

BinSchStrO § 1.10 Buchstabe l

Zitat:
ein Abdruck des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk, Allgemeiner Teil und Regionaler Teil Deutschland für die befahrene Wasserstraße, in der jeweils geltenden Fassung; als Abdruck gilt auch eine elektronische Textfassung, wenn sie jederzeit lesbar gemacht werden kann;
und die Hinweise zum Handbuch Binnenschifffahrtsfunk

Zitat:
Durch die Verwendung eines Computers in Verbindung mit einem den Inhalt des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk enthaltenden geeigneten Speichermedium wie z. B. Festplatte, CD-ROM oder USB-Stick wird die oben genannte Vorschrift erfüllt.
Scheint sicher genug zu sein...
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