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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Ein Titel verjährt nach 30 Jahren. Kommt Zeit kommt Geld.
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Beste Grüße John
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#27
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Da habe ich definitv andere Erfahrungswerte!
I.d.R. sind Schuldner nicht nur in einem (Schulden-)Falle notleidend. Die besten Chancen hat man anfangs; ist der Karren erstmal viele Jahre im Dreck, nützen einem auch die 30 Jahre nix. Jo, es sei denn, man ist privat verbunden und kennt Vermögenswerte, die andere Gläubiger nicht kennen bzw. die nicht angegeben wurden. |
#28
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Ich durfte in 40 Jahren "Selbstständigkeit" einige Titel gegen säumige Kunden sammeln.
Diese Titel sind i.d.R. nicht das Papier wert, auf dem sie festgehalten wurden! Inkassounternehmen kosten Geld und haben, zumindest bei mir, nie auch nur einen € eingebracht. Anwälte sind da auch nicht wirklich erfolgreicher gewesen! Ich rate dazu, einen Titel zu erwirken und dann den Schuldner unregelmäßig mit dem Besuch eines Gerichtsvollziehers zu beglücken. Auch Taschenpfändungen sind dazu geeignet, Druck aufzubauen! Allerdings bringt das alles nur etwas, wenn der Schuldner regelmäßige Einkünfte hat, noch keine EV geleistet hat und möglichst keine GMBH betrieben hat! Bei Schuldnern ,die Grundsicherung bekommen oder unter der Pfändungsfreigrenze liegen (die haben i.d.R. auch ein P-Konto) ist der ganze Aufwand Zeitverschwendung! Das sind aber nur meine Erfahrungen!
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#29
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So habe ich die Sache bislang verstanden.
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Beste Grüße John
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#30
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Zitat:
Dennoch habe ich eine sehr hohe Erfolgsquote gehabt, die sicherlich darin begründet ist, nicht immer nur Recht gelten zu lassen und durch zu ziehen, was rechtlich möglich ist, sondern auch mal diplomatisch und menschlich erfahren vorzugehen. Nicht immer natürlich, aber oft ergeben sich daraus eben auch Wege, die eine Win-Win-Situation entstehen lassen. Zitat:
Mit solchen Informationen kann man ggf. auch an der eV vorbei vollstrecken, wenn man das glaubhaft machen kann. Das alles muss aber Hand und Fuß haben und neben der rechtlichen Komponente, ist es eben auch auch sinnvoll, eine menschliche wirken zu lassen. Ich habe bei sehr vielen Schuldnern festgestellt, dass diese sich schlicht übernommen haben, keinen Weg aus der Situation sahen und dementsprechend Vogel-Strauss-Politik betrieben. Trifft man da den richtigen Nerv und Zeitpunkt, kommt das auch dem Gläubiger zugute. Wie gesagt: Ziel ist, an die Kohle zu kommen und nicht dem Schuldner zu schaden. Da hat niemand was von. Geändert von HänschenHamburg (10.11.2015 um 12:06 Uhr)
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#31
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Hänschen Hamburg hat sicherlich recht. Natürlich kann ein Vollzugsbeauftragter (Gerichtsvollzieher) mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen auf Zeit gesehen etwas bewirken. Leider liegt aber jeder einzelne "Fall" anders und ist auch anders zu bewerten. Jemandem, der nichts mehr hat, kann man auch nichts wegnehmen!-und das ist auch gut so!
Aber die Leute, die einen bewusst betrügen wollen und schon, bevor sie sich Geld leihen oder Aufträge erteilen, wissen, dass sie die Verbindlichkeiten nicht begleichen können, gilt es zu bekämpfen. In der Regel sind diese aber durch Gesellschaftsformen(z.B.GMBH u.s.w.) geschützt (zumindest glauben sie dieses!) Ich habe Gläubiger gehabt, die fuhren jedes WE mit ihrem Porsche nach Sylt und machten ein auf dicke Hose! - aber, wenn der "Vogelhändler" kam, lief alles über Ehefrau! Da wird dein "Recht" zur Farce! ( komisches Lustspiel, eine Posse!) Für wichtig halte ich ,dass man sich auch bei der Eintreibung seiner Forderungen ,an geltendes Recht hält und daher sind Hinweise auf illegale "Inkassoaktionen " oder ähnliche Proll - Aktivitäten kaum anzuraten! Geändert von bootsmann (10.11.2015 um 13:20 Uhr)
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#32
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Zitat:
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#33
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Der guten Ordnung halber empfehle ich hier nochmals in zwei Schritte zu trennen, nämlich
A. -> wie bekomme ich einen Vollstreckungstitel? und B. -> wie vollstrecke ich taktisch am besten? Dem TE Tequila ging es m.E. primär um die Frage, nochmal ein Inkassobüro zu beauftragen oder gleich einen Titel zu bewirken, und wenn ja, wie am besten. A. Titel 1. Hier war nach meinem Gefühl die Mehrheit der Empfehlungen, das Inkassobüro auszulassen, allenfalls noch einen persönlichen Versuch zu unternehmen (schriftlich/ persönlich). Aufgrund eine möglicherweise drohenden Verjährung zum Jahresende ist hier aber wohl - zumindest parallel - eine umgehende Titulierung anzuraten. 2. Der Rat, zunächst einen Mahnbescheid zu versuchen - nicht zuletzt angesichts geringeren Aufwands - ist nicht verkehrt, wie ich oben schrieb letztlich ein bisschen "Pokern" auf die Schuldnerreaktion. Zumindest wird dadurch die Verjährung zunächst gehemmt -> schon mal wichtig. Mit der direkten klageweise Geltendmachung durch einen RA spart man sich bei zu erwartendem Widerspruch letztlich die zeitliche Verzögerung durch den Umweg über das Mahngericht (hierzu s.u. B.). Allerdings ist die Aussage, bei Widerspruch des Schuldners ginge das gerichtliche Verfahren "mit einem Kreuzchen automatisch weiter" so nicht richtig. Wie bereits geschrieben, ist hierzu eine vollständige Einzahlung der Gerichtkosten sowie die Einreichung einer Anspruchsbegründung erforderlich - welche beim hier sachlich zuständigen LG dem Anwaltszwang unterliegt. Tut der Antragsteller nichts nach einem Widerspruch des Antragsgegners, endet die Verjährungshemmung nach sechs Monaten. 3. Der Rat, nach einem Mahnbescheid - ob mit oder ohne Widerspruch - nochmal eine Ratenzahlungsvereinbarung zu verhandeln (ohne VB), ist aus den vorgenannten Gründen daher zweischneidig. Sollte man sich unter dem Verfahrensdruck auf Schuldnerseite nunmehr doch auf so etwas verständigen wollen, ist gläubigerseitig eine notarielle Titulierung durch Schuldanerkenntnis dringend angeraten! Vorteil Schuldner: Kein Negativ-Eintrag in öffentliche und privatwirtschaftliche Register bei Wohlverhalten, Vorteil Gläubiger: Titel und Verjährungsunterbrechung sichergestellt bei Nichtwohlverhalten. B. Vollstreckung Die konkreten Umstände hier, seit drei Jahren keine Zahlung, Kontakt abgebrochen, "früher ging es Ihnen besser", lassen evtl. auf eine insgesamt angespannte bis negative finanzielle Lage schließen. Hier kann es durchaus zu einem sogenannten "Gläubigerwettlauf" kommen, d.h. in der Vollstreckung gilt wie beim Wettlauf, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Zunächst bekommt der erste Vollstreckungsgläubiger einer Eidesstattlichen Versicherung als erster den kompletten Vermögensüberblick. Auch gilt für Pfändungsbeschlüsse, Zwangssicherungshypotheken eine strikte Rangfolge der Zustellung. Drei Wochen Verzögerung können hier schon über Vollbefriedigung oder Nachrang entscheiden. Das alles natürlich nur für Gläubiger mit einem vollstreckbaren Titel! Unschwer erkennbar, dass mein Rat hier insgesamt weiterhin zu einer schnellen Titulierung geht. C. Insolvenzgesichtspunkte Wie bereits angesprochen sollte das Thema (Privat-)Insolvenzverfahren beobachtet werden. Sowohl im Vorfeld, als auch nach erfolgreicher Titulierung während einer laufenden Vollstreckung. Die Insolvenzordnung räumt einem möglichen Insolvenzverwalter umfangreiche Anfechtungsrechte von Schuldnerzahlungen -auch auf Vollstreckungsmaßnahmen- unmittelbar vor einem Insolvenzantrag ein. Wer hier dazu im Forum die Suchfunktion bemüht, wird vornehmlich im schwarzen Kanal dutzende enttäuschter Opfer von Insolvenzverwaltern finden... Aber auch hierzu wird der kompetente Rechtsanwalt des Vertrauens umfassen beraten können. LG Duke
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#34
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Zitat:
Vordringlich war die Frage, was Tequila jetzt und mom. mit der Forderung macht. Selbst aktiv werden (wenn ja, wie?), Anwalt konsultieren (müssen) oder Inkassounternehmen. Dazu gab es hier m.E. gute und fachliche Antworten, was zunächst zu tun ist (z.B. Verjährung) und getan werden KANN, sofern Tequila das mag und möchte (Ratenzahlung z.B.). Alles weitere sieht man dann und m.E. würde das hier echt zum rechtlichen Chaos mutieren, wollen wir dem vorgreifen. Nicht ohne Grund liegen die Verfahren meist in rechtlicher Hand, weil es für einen Laien einfach meist völlig unüberschaubar und zu verstrickt ist, da durch die rechtlichen Voraussetzungen zu steigen. Also eines nach dem anderen... Zitat:
Titulierung (Mahn- und Vollstreckungsbescheidsverfahren) und außergerichtliche Verhandlung mit dem Schuldner zeitgleich war mein Anraten. Damit entsteht ausreichend (aber nicht zuviel) Druck auf den Schuldner, man ist gesprächsbereit und ggf. wird Geld fließen, was im 10.000,--Schritt ggf. schlicht nicht möglich ist. Also Titel erwirken (gleichzeitig ist die Verjährung unterbrochen) und auf die Vollstreckung aus diesem verzichten, solange die Raten fließen. Das geht mit einem einfach Wisch und bedarf keiner notariellen Beurkundung Sollte die Vereinbarung notleidend werden, kann man jederzeit in die Vollstreckung gehen, ohne weitere Umwege. Mit Titel in der Hand und "freundschaftlichen" Informationen über etwaige Vermögenswerte ist man eindeutig in der absolut besten Verhandlungsposition. Was danach kommt, kann man immer noch mit Tequila besprechen bzw. kann er sich DANN einen rechtlichen Beistand nehmen. Andere Anmeldungsfristen sollte man dennoch nicht aus den Augen verlieren und aufmerksam sein, was das weitere Verfahren bzw. die Reaktionen der Gläubiger anbelangt. Geändert von HänschenHamburg (10.11.2015 um 16:12 Uhr)
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#35
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Wow - das waren sehr viele hilfreiche Infos und ich bin jetzt erst mal noch schockierter als vorher
Die Verjährungsfrist hatte ich garnicht auf dem Schirm Vereinbart war Rückzahlung im Sept 2012 - damit endet die Verjährung 31.12.25 - richtig? Ich werde sofort morgen einen Termin beim Anwalt machen !!!
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#36
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Zitat:
Ist natürlich Deine Entscheidung und ne Kostenfrage, Du brauchst aber - derzeit - keinen Anwalt. Sofern der Mahnbescheidsantrag beim Gericht eingegangen sein wird, ist die Verjährung unterbrochen. Dafür brauchst Du noch nicht einmal einen Tag. Ausdrucken, ausfüllen, hintragen (zuständiges Gericht ist - ausnahmsweise - auf der Gläubigerseite, sprich DEIN zuständiges Vollstreckungsgericht und nicht das des Gegners) Alles also gaaaanz einfach. Du kannst auch erstmal das Mahnverfahren durchlaufen und später einen Anwalt konsultieren. Das ist kein Problem und erheblich kostengünstiger. Wenn Du Fragen zum praktischen Procedere hast (oder ich was übernehmen soll), immer her damit. Du hast noch einige Wochen Zeit und Hektik ist völlig überflüssig. Du musst Dir nicht morgen einen Anwalt nehmen. Die Kohle kannst Du lieber in Bier umsetzen...
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#37
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Stimmt, ist strafrechtlich zu ahnden, habe ich auch schon mehrfach angezeigt, jedesmal von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Statsanwälte arbeiten vermutlich auch nur wenn es sich überhaupt nicht vermeiden lässt
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Hier ist die einzig richtige Seite für die Online-Beantragung eines Mahnbescheids.
Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#39
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Berlin ist eine Ausnahme in Mahnverfahren; schon immer bzw. lange.
Das ändert aber nicht an den Zuständigkeiten. Sofern der Gläubiger beantragt, gibt es bei etwaigen Widerspruch des Schuldners ein streitiges Verfahren. Also ein "ganz normales" Verfahren, wie es auch zustande gekommen wäre, wenn man nicht den Weg des Mahnverfahrens gewählt hätte, sondern den Klageweg über den Anwalt. Bei diesem streitigen Verfahren sind - logisch - die Mahngerichte raus und es ist das Gericht anzugeben, welches auch in einem regulären Verfahren sachlich und örtlich zuständig ist. Der Anwaltszwang richtet sich also dann örtlich und sachlich nach dem dann zuständigen Gericht. Im Falle von Tequila gäbe es einen, weil er sachlich den Grenzwert übersteigt; das ist aber nicht immer so, sondern richtet sich hier nach dem Streitwert. |
#40
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Zitat:
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung (und dass ZPO und GVG in Berlin nicht gelten, wäre mir neu ): § 692 Mahnbescheid (1) Der Mahnbescheid enthält: 1. ... 2. ... 3. ... 4. ... 5. ... 6. für den Fall des Widerspruchs die Ankündigung, an welches Gericht die Sache abgegeben wird, mit dem Hinweis, dass diesem Gericht die Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten bleibt. (2) ... http://dejure.org/gesetze/ZPO/692.html sowie § 23 Die Zuständigkeit der Amtsgerichte umfaßt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit sie nicht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den zugewiesen sind: 1. Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von fünftausend Euro nicht übersteigt; ... http://dejure.org/gesetze/GVG/23.html LG Duke
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#41
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Will nur mal ein kurzes Update geben:
Ich war beim Anwalt und habe das Kommando "Feuer frei" gegeben. Meine Rechtsschutzversicherung übernimmt erst mal die Kosten, sodass ich damit zumindest nichts zu tun habe. Der Mahnbescheid ist beantragt und sollte in den nächsten Tagen rausgehen. Privat Insolvenz hat er offenbar noch nicht eingeleitet also sehe ich Chancen, noch irgendwie an mein Geld zu kommen. Ich werde dann zu gegebener Zeit mal rückmelden wie es ausgegangen ist. Allen Mitschreibern hier möchte ich herzlich danken für die Unterstützung und die vielen Hinweise
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#42
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Zitat:
Vermutlich war das zuviel rechtliches Kauderwelsch hier für Dich, aber Du bist zumindest jetzt auf der sicheren Seite (hoffe, Deine Rechtsschutz-SB ist nicht allzu hoch). Würde mich freuen, wenn Du uns hier auf dem laufenden hältst. Würde mich interessieren. Wünsche Dir viel Glück und vor allem Erfolg dabei! |
#43
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Zitat:
6 Wochen nach meinem letzten post ist der „ehemalige gute Bekannte“ verstorben. Kurz vor seinem Tod habe ich einen Titel auf meine Forderung bekommen und Ihm wurde das auch zugestellt. Nach seiner Beisetzung kam seine Frau auf mich zu und hat erstmal auf die Tränendrüse gedrückt. Das gemeinsame Haus wurde zwangsversteigert und Sie lebt nun alleine und schlägt sich durch - sagt sie. Natürlich hatte Sie uns gegenüber eingeräumt, dass sie die Schulden zurückzahlen werde aber „im Moment“ noch kein Angebot machen könne. Danach ist sie verzogen, hatte einen Sperrvermerkt beim Meldeamt eintragen lassen und war erstmal nicht mehr greifbar. Wir haben Sie dann wegen Betrug verklagt und das Ganze nahm wieder Fahrt auf. Natürlich hat Sie dargelegt, sie hätte davon gar nichts gewußt, das Darlehen wäre nur an ihren verstorbenen Gatten gegangen usw. In der anschließenden Auseinandersetzung hat sie gelogen, dass sich die Balken biegen. Seit letzte Woche haben wir’s dann schriftlich, dass Sie zur Zahlung verpflichtet ist. Heute hat sie dann angerufen und einen Termin mit uns gemacht um uns „ein Angebot zu machen“ Jetzt bin ich gespannt, was sie uns anbieten wird. Es ist unglaublich, wie lange man um eine berechtigte Forderung kämpfen muss und welchen Aufwand man betreiben muss. Jedenfalls werde ich wohl Niemandem jemals wieder Geld leihen
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#44
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Wenn ich von meinen Schuldnern ein "Angebot" bekomme, ist es meistens so, das sie die komplette Summe haben oder das jemand (Lebensgefährte oder Verwandte) nicht möchten das sie in die Insolvenz gehen. Grund kann z.B. eine demnächst anstehende Erbschaft sein. Ich reagiere mit einer hohen Erfolgsrate damit, bei meiner titulierten Forderung zu bleiben und mich nicht runter handeln zu lassen.
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#45
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Warten wir’s mal ab
Mein Anwalt sprach auch schon davon, dass „sie“ mir wahrscheinlich ein Vergleichsangebot unterbreiten würde um die Privatinsolvenz zu vermeiden. Mittlerweile sind ja zu den 10.000 noch weitere Kosten aufgelaufen wie Verzugszinsen usw. Im Moment gehe ich davon aus, dass sie mir nicht den kompletten Betrag anbieten wird. Allerdings ist ihr bewußt, dass sie sich mit mir einigen MUSS um weiteres Ungemach zu vermeiden.
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#46
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Auch wenn es einen ärgert, aber nimmt lieber den Spatz in der Hand als auf den Schwan zu hoffen
Ich habe 2 x Geld verliehen ( war mehr als bei Dir ) und habe nichts wieder gesehen Die einzigen die verdient haben waren die Anwälte und die Staatskasse ( Strafen wegen nachgewiesenem Betrug ) Es wird nie mehr jemanden geben dem ich Geld leihe
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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#47
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Kommt auf das Angebot an. Wenn du 9 geboten bekommst, schlag zu. Bei 2 oder 3 würde ich die Sache durchziehen.
Beim Erbe wird ja evtl. noch was rumkommen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#48
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Kommt auf die Situation an, hat die ein Auto, bekommt sie Witwenrente? Geht sie arbeiten? Wurde das Haus wirklich versteigert oder freihändig verkauft?
So nen Häusschen kann heutzutage ganz schön Kohle bringen. Kann ja auch sein, dass die genug Geld hat. Eventuell mal ganz dreist zum neuen Eigentümer fahren, klingeln und nachfragen wieviel er für das Haus bezahlt hat. Kaufverträge über Immobilien werden immer beurkundet. Eventuell kommt man da über das Grundbuchamt ran. Und wenn Sie dir ein Angebot macht würde ich verlangen, dass sie mit offenen Karten spielt und dir darlegt und nachweist wie es um ihr Vermögen bestellt ist. Gruß Chris |
#49
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Vielen Dank, Heinz, für das Update!
Nach meiner langjährigen Erfahrung aus der Vollstreckung, bin ich tendenziell (ohne die genauen Umstände zu kennen) eher bei Sven. Vergleichsangebote sind das, was sie sagen, d.h., sie wird nicht die Gesamforderung zahlen können o wollen, aus welchen Gründen auch immer. Entweder will sie das nur bereinigen, o drohende Insolvenz / eV / Vollstreckung etc. abwenden, was ja auch in Deinem Sinne wäre. Ich würde an Deiner Stelle sehr wohl auf einen (akzeptablen) Vorschlag eingehen; die Chance, dass Du andernfalls komplett leer ausgehst, ist sehr groß. Bist Du in dieser Sache eigentlich noch anwaltlich vertreten? Wurden in der Vergangenheit mal Vollstreckungsversuche unternommen? Du hast ja, unabhängig vom Strafverfahren, einen Vollstreckungstitel. Wurden mal Grundbuchauszüge, Schufaauskünfte o Vermögensauskünfte angefordert? Da kann man schon ne Menge über die Vermögensverhältnisse erfahren u somit auch in die Vergleichsverhandlungen bzw -entscheidungen einfließen lassen. Und by the way: Die Auskunftssperre eines Einwohnermeldeamtes ist a) zeitlich begrenzt u b) an Voraussetzungen gebunden. "Einfach so" kann man die nicht erwirken u da gibt es wohl noch andere, erhebliche Probleme. Ua darf sie auf keinen Fall dazu dienen, um berechtigten Forderungseinzügen von Gläubigern zu entgehen u nach Widerspruch hättest Du Auskunft erhalten müssen. Nicht nur deswegen, aber auch darum meine Frage, ob Du rechtliche Unterstützung hast? Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, ja. Ich verstehe dennoch noch nicht so ganz, warum sich das alles dermaßen zieht, wie Kaugummi u Du jetzt, ohne jegliches Hintergrundwissen in ein Vergleichsgespräch gehen willst. Die Zeit würde ich mir jetzt noch nehmen o sie auffordern, als Voraussetzung für Verhandlungen, diese vorher beizubringen.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch. |
#50
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Ja, ich bin noch anwaltlich vertreten und mein Anwalt hat natürlich auch alles getan, was sinnvoll war / ist. (Hoffe ich zumindest)
Das Haus ist tatsächlich der Zwangsvollstreckung zum Opfer gefallen und das Erbe ihres Mannes hat sie ausgeschlagen, denn das wären nur Verbindlichkeiten gewesen. Rente bekommt sie auch nicht denn sie waren immer selbständig. Sie arbeitet jetzt wieder und fährt auch ein Auto aber das ist meiner Einschätzung nach nicht mehr viel wert. Sie hat ein pfändungssicheres Konto und den Sperrvermerkt beim Meldeamt hat sie wohl mit Nachstellungen begründet Wie auch immer lasse ich sie einen Vorschlag machen und diskutiere den erst mit meinem Anwalt. Die Schulden an mich sind mittlerweile mit Zinsen auf rund 12.500 angewachsen. Alles über die Hälfte wäre schon „gut“ aber ich glaube nicht, dass sie so viel aufbringen kann.
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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