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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Der Führerschein des Niederländers, falls vorhanden, wurde durch die Kollegen vor Ort erst mal sichergestellt oder beschlagnahmt, um dann im weiteren Verlauf das gerichtlich bestätigte Fahrverbot für Deutschland in den Führerschein einzutragen. Das bedeutete dann, dass der "Ausländer" für die Dauer des Fahrverbotes nicht mehr in Deutschland fahren darf, tut er das doch, so fährt er ohne Fahrerlaubnis. Das deutsche Fahrverbot hat nur insofern einen Einfluss auf die ausländische Fahrerlaubnis, dass die Führerscheinbehörde im Heimatland gegebenenfalls den Vorfall gemeldet bekommt und im Verwaltungwege dann möglicherweise etwas tut. Was die machen regelt dann aber die entsprechende Landesgesetzgebung Im Umkerschluss ist das bei uns genauso. Wenn Du im Ausland eine Fahrverbot bekommst, dann gilt das nur in dem entsprechenden Staat für das es ausgesprochen wurde. Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde hat allerding die Möglichkeit bei Verdacht auf mangelnde Eignung verwaltungstechnisch tätig zu werden. Gruß Jan
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Amateure haben die Arche gebaut, Profis die Titanic!
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#27
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mmmmhhhhh
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#28
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Zitat:
"Lunge" und "Hals" bleiben im Regal
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#29
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man muss sich mal überlegen wie das für eine Kassiererin im Supermarkt so ist - sitzt den ganzen Tag an einem Regal mit so Kotz-Bildern - klasse Politik!
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#30
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Zitat:
In NL gibts zb recht wenig Trunkenheitsfarhten. Da gibts aber auch schon ab 1,1 Promille nen Strafverfahren ( nix Bußgeld), mit der Chance auf " vorbestraft ", die Geldbuße ist recht bemerkenswert und dein Auto kann direkt eingezogen werden. Wenn nicht nach vier Wochen abgeholt, wird verwertet. ( Nen Strauss Rosen reicht nicht ums auszulösen) Wenn man ganz großen Mist gebaut hat kann das Auto auch gerichtlich eingezogen werden und vom Staat verwertet werden. Den Verkehrssituationen nach wirken solche drakonischen Strafen schon.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde Geändert von aunt t (09.02.2017 um 06:13 Uhr) |
#31
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#32
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Zitat:
Auch Mord ist umgangssprachlich zwar DAS Synonym für die Tötung eines Menschen, wenn dies jedoch im Affekt geschieht rein rechtlich gesehen eher ein Minder schwerer Fall des Totschlags, als ein Mord. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#33
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Zitat:
In NL kriegst du es meiner Kenntniss nach direkt richtig eingeschenkt, du bist vorbestraft. Die Strafzahlungen weiss ich grad nicht so genau, ich mein aber du musst entweder die Lebensversicherung von Oma fällig werden lassen, oder eine deiner Niere verkaufen
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde |
#34
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Zitat:
Wow super wie du reagiert hast! Hab mich mal etwas schlau gemacht und das hier gefunden: Ich denke mit so einem Promillewert wird es unglaublich schwer, wenn nicht sogar unmöglich sein, seinen Führerschein wieder zu erlangen Geändert von lachshunter (10.11.2018 um 19:49 Uhr) Grund: Werbung entfernt
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#35
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Aber warum holt man das nach 1 1/2 Jahren wieder aus dem Keller?
Wonach sucht man da, dass man das findet
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Viele Grüsse Bernhard _____________________________________________ Immer eine Handbreit Sprit im Tank |
#36
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Jetzt hör doch bitte mal auf, überall den alten Müll aus dem Keller zu holen. Das ist jetzt schon der 2. mehrere Jahre alte Thread.
Geändert von lachshunter (10.11.2018 um 19:50 Uhr) Grund: Werbung entfernt |
#37
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Werbeanmeldung... deswegen der Link um Klicks zu generieren.
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------------- Gruß, David |
#38
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hast du mal geschaut wann das war ? lass doch die leichen im Keller |
#39
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Komm, eine geht noch...
Zitat:
Ja, die Niederländer passen sich im Ausland immer an |
#40
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ich könnte ja mal erzählen wie es weiter gegangen ist
Ich habe 6 Wochen später einen Anhörungsbogen bekommen, in dem ich meine Erlebnisse nochmal geschildert habe. Danach nie wieder etwas davon gehört. Ich gehe mal davon aus, dass der Mann einen Strafbefehl bekommen- und diesen ohne Gerichtsverfahren akzeptiert hat. Damit dürfte er wohl heute noch ohne Fahrerlaubnis sein und eine hohe Geldstrafe bezahlt haben Hätte er sich dagegen gewährt und es wäre zu einem Verfahren gekommen, wäre ich sicher als Zeuge vorgeladen worden... glaube ich zumindest
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#41
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Strafverfahren
Ich habe nun nicht alles Gelesen .
Jedoch aus , sagen wir mal aus dem Umfeld kann ich sagen , das die jeweilige Strafe welche im Europ Ausland verhängt wird , im jeweiligen Heimat Land vollzogen werden muss . Zb : wenn ich in den NL mit einem Fahrverbot und Geldstrafe belegt werde Müssen die D Behörden dies ausführen,im umgekehrten Falle ebenso. Wobei Zb in NL u Belgien , die Polizei , gleich Richterliche Vollmacht haben und ein erhebliches Strafmass zuerst mal in Form von Bargeld festsetzen können, auch in Abhängigkeit des Gefahrenen KFZ , ist eine EC Karte nicht vorhanden, wird auch alternativ das KFZ Beschlagnahmt. Aber der Tread eröffner Tequila hat richtig gehandelt. Rudolf
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#42
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und 3,1 ist ja locker zu toppen
https://www.shz.de/regionales/hambur...d21622952.html Na dann würde ich doch mal sagen, das der nicht Straffällig ist
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Mit besten Grüßen Andreas Geändert von Elgar_2 (12.11.2018 um 18:02 Uhr) |
#43
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Da wird wohl jetzt erstmal das Gerät untersucht. Das sind nicht immer fehlerfreie Präzisionsinstrumente. Nicht umsonst muss für eine Anzeige der Blutalkoholwert bestimmt werden.
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