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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #76  
Alt 29.06.2018, 11:22
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Zitat:
Zitat von ramdo035 Beitrag anzeigen
....
Kaufvertrag hatte ich zwar dabei, wollte keiner sehen (aber da ich 2x jährlich irgendwelche Fahrzeuge an/ummelde, bin ich bekannt!
Den Bootspass mit der Zulassung des Bootes vom Wasserschutzamt wollte sie auch nicht sehen.

... Auf Nachfrage meinte die Angestellte, der Hänger wäre über die Bootsversicherung versichert?
Nun, da werde ich morgen mal beim Wasserschutzamt anrufen und nachfragen, ob ich das Boot dort anderweitig versichern muss, oder auch nicht? keine Ahnung?
..
Bei der KFZ-Zulassungsstelle wollen die von KEINEM mehr den Kaufvertrag sehen. Das war nur früher so, wurde aber vor Jahren abgeschafft. Wer alle Papiere hat, kann es an-, ab-, ummelden oder stillegen lassen. Fertig.

Das WSA hat genauso wenig mit deiner Versicherung zu tun, wie die KFZ-Zulassungsstelle. Das musst du mit deiner VERSICHERUNG klären, wenn du eine hast.

Wenn du noch keine hast, dann lass dich von Norman beraten: https://www.boote-forum.de/member.php?u=799
Über ihn sind sehr viele aus dem versichert (ich auch).
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Viele Grüße
Thomas
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  #77  
Alt 01.07.2018, 09:33
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Mein Trailer ist gegen Diebstahl bei der Bootsversicherung dabei, da ich aber mit dem Boot auf dem Wasser fahre und nicht mit dem Trailer, gilt die Haftpflicht nicht für den Trailer.
Für 20,- extra im Jahre habe ich eine Anhänger Haftpflicht, wenn er mal ein Schaden ohne Fahrzeug dran verursacht. Zum Beispiel wenn ich das Boot für eine Tagestour fahre und der Trailer mit dem Schloss abgestellt ist, kann immer einer was mit Anstellen.
Im Schadensfall ist nun mal (vorerst) der Halter dran.
Mein Trailer ist eh knapp vor Vorgänger bemessen, somit kommt eh nichts weiter rein, was nicht zum Boot gehört.
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  #78  
Alt 03.07.2018, 11:35
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Zitat:
Zitat von Dorfteich-9A Beitrag anzeigen
Mein Trailer ist gegen Diebstahl bei der Bootsversicherung dabei, da ich aber mit dem Boot auf dem Wasser fahre und nicht mit dem Trailer, gilt die Haftpflicht nicht für den Trailer.
Für 20,- extra im Jahre habe ich eine Anhänger Haftpflicht, wenn er mal ein Schaden ohne Fahrzeug dran verursacht. Zum Beispiel wenn ich das Boot für eine Tagestour fahre und der Trailer mit dem Schloss abgestellt ist, kann immer einer was mit Anstellen.
Im Schadensfall ist nun mal (vorerst) der Halter dran.
Mein Trailer ist eh knapp vor Vorgänger bemessen, somit kommt eh nichts weiter rein, was nicht zum Boot gehört.
Separate Anhänger-Haftpflichtversicherung macht leider nicht mehr jede Versicherung. Die HUK z. B. nicht mehr.

Man kann auch den Trailer in der BootsHAFTPFLICHT mitversichern (nicht nur in der Kasko).

So steht es bei mir im Vertrag:
Trailer: Die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Besitz und dem Halten eines Trailers ist im Rahmen der Deckungssumme ohne Zulagen-prämie mitversichert, soweit keine anderweitige Versicherung besteht.
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #79  
Alt 03.07.2018, 18:25
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also meine HUK macht das, dieses Jahr erst angemeldet
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  #80  
Alt 04.07.2018, 12:51
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Separate Anhänger-Haftpflichtversicherung macht leider nicht mehr jede Versicherung. Die HUK z. B. nicht mehr.

Man kann auch den Trailer in der BootsHAFTPFLICHT mitversichern (nicht nur in der Kasko).

So steht es bei mir im Vertrag:
Trailer: Die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Besitz und dem Halten eines Trailers ist im Rahmen der Deckungssumme ohne Zulagen-prämie mitversichert, soweit keine anderweitige Versicherung besteht.

Doch, die HUK macht das. Aber nur, wenn du auch ein Auto bei denen versichert hast. Wobei es egal ist, ob das Auto überhaupt dazu geeignet ist, den Trailer zu ziehen, ist eine separate Versicherung. 2t-Anhänger ca 20€. Mitversichern in der Bootshaftpflicht ist übrigens ähnlich günstig.



Gruß Wolfgang
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  #81  
Alt 04.07.2018, 18:59
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bei norman ( blaue elise) ist die Hängerversicherung übrigens in der Bootsversicherung inklusive
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Grüße Heiko
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  #82  
Alt 04.07.2018, 20:43
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Zitat:
Zitat von Grafenwerth Beitrag anzeigen
Doch, die HUK macht das. Aber nur, wenn du auch ein Auto bei denen versichert hast. Wobei es egal ist, ob das Auto überhaupt dazu geeignet ist, den Trailer zu ziehen, ist eine separate Versicherung.
Gruß Wolfgang
War bei mir auch so. Habe zu Weihnachten die Autoversicherung gekündigt.
Ohne Anlass wurde mir die Hängerversicherung gekündigt.
Begründung war, die Rechtslage bei einem Unfall sei ist zu kompliziert.
Was zahlt die Hängerversicherung, was die KFZ Versicherung.
So einnfach, das ziehenden Fahrzeug zahlt immer, ist es eben nicht.
Grüße Frank
__________________
Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter.
Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf.
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  #83  
Alt 05.07.2018, 15:42
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
War bei mir auch so. Habe zu Weihnachten die Autoversicherung gekündigt.
Ohne Anlass wurde mir die Hängerversicherung gekündigt.
Begründung war, die Rechtslage bei einem Unfall sei ist zu kompliziert.
Was zahlt die Hängerversicherung, was die KFZ Versicherung.
So einnfach, das ziehenden Fahrzeug zahlt immer, ist es eben nicht.
Grüße Frank

Hmmm. Ich halte das für ne blöde Retourkutsche der ehemaligen Autoversicherung.
Die Hängerversicherung muss doch nur eintreten, wenn der Anhänger NICHT am Auto hängt.
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #84  
Alt 07.07.2018, 00:27
Oberbayer Oberbayer ist offline
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Zitat:
Zitat von ThomasM Beitrag anzeigen
Hallo,

bin gerade dabei meinen ersten Trailer anzumelden. Es ist ein Ohlmeier mit 1700 kg.
Ich bin am überlegen, ob ich mir mit einer grünen Nummer nicht ein Eigentor schiesse. Wenn ich in den Urlaub fahre, wird ins Boot einiges eingeladen werden (ok, unter die Persenning). Werde ich da Schwierigkeiten erwarten müssen?

Gruss
Thomas

P.S. Suchfunktion war nicht besonders ergiebig!



Es mag ja Leute geben, die päpstlicher als der Papst sind!
ABER:

Üblicherweise wird das Boot bei Urlaubsfahrten voll gepackt mit allen möglichen Sachen. Liegen, Getränke, Fahrrad um nur ein paar Beispiele zu nennen.
WICHTIG ist dabei nur folgendes:
- Anhängelast vom Zugfahrzeug
- Stützlast Trailer und Zugfahrzeug
- Gesamtgewicht Trailer (bei Tandemachse Gewichtsverteilung beide Achsen)
- Boot anständig auf Trailer verzurrt

Meiner Erfahrung nach, wird die zulässige Geschwindigkeit und das Gewicht kontrolliert. Passt das, war bisher immer alles OK!
__________________
Viele Grüße von Thomas aus Oberbayern.
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  #85  
Alt 07.04.2019, 10:45
Tuuut Tuuut ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Grünes Kennzeichen=
Nutzkennzeichen mit steuerlicher Freistellung nach §3 Nr7 Kraft St G.

Der Anhänger darf auch nur und ausschließlich zum eingetragenen Nutzen bewegt bzw. beladen werden. Weicht der Einsatz augenscheinlich ab, ist es eine Straftat nämlich Steuerhinterziehung.

Das Problem beim Brennholz transportieren mit grünem Kennzeichen ist also nicht die Versicherung sondern die Steuerhinterziehung?

Wäre ein Unfall mit Brennholz auf dem Trailer über die Auto-Versicherung haftpflichtversichert trotz der Steuersünde?

Ich melde demnächst einen Trailer auf mich um und stehe vor der Entscheidung, ob schwarz oder grün. Ich würde die Steuern ja zahlen um auch mal ein paar Bretter vom Baumarkt transportieren zu können. Eine EVB Nummer für Anhänger ist aber schwer zu bekommen. Ich habe nur noch DEVK und ADAC gefunden. Der Trailer ist zwar in meiner Bootshaftpflicht drin. Aber einen EVB Nummer bekommt man wohl nicht. Das muss ich Montag nochmal erfragen.
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Beste Grüße
Volker
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  #86  
Alt 07.04.2019, 10:56
uli07 uli07 ist offline
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Es ist Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung aus dem Grund weil der Trailer zweckentfremdet wird. Um Holz oder was anderes zu transportieren mußt du einen Trailer angemeldet haben, also schwarzes Nummernschild und dadurch braucht ein Anhänger eine Versicherung. Die hat der Bootstrailer nicht weil was anderes als ein Boot transportiert wird.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #87  
Alt 07.04.2019, 11:01
Pepper Pepper ist offline
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EVB-Nummer funktioniert vom System her nur bei Zulassung eines versicherungspflichtigen Anhänger. Bei Beantragung eines grünen Kennzeichens kann das System mit einer EVB-Nummer nichts anfangen.
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  #88  
Alt 07.04.2019, 11:06
Tuuut Tuuut ist offline
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
EVB-Nummer funktioniert vom System her nur bei Zulassung eines versicherungspflichtigen Anhänger. Bei Beantragung eines grünen Kennzeichens kann das System mit einer EVB-Nummer nichts anfangen.
Ich überlege ja, mir schwarze Schilder zu holen. Ich frage mich, ob ich von meiner Bootshaftpflicht - bei der eine Trailer-Haftpflicht explizit enthalten ist - eine EVB bekomme? Mein Bauchgefühl sagt mir nein.

Dann müsste um eine EVB zu erhalten noch eine dritte Versicherung abschließen, obwohl der Trailer schon über Auto (angekuppelt/fahrend) und Boot (stehend) versichert ist. Das fühlt sich irgendwie dämlich an.
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Beste Grüße
Volker
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  #89  
Alt 07.04.2019, 11:15
freerider13 freerider13 ist offline
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Das Zauberwort heißt „freiwillige Versicherung“ und die kann man bei jeder normalen Versicherung bekommen. Dann gibts auch ne EVB Nummer.
Dass du zB. Beim ADAC keine EVB bekommst, wenn dein Trailer da mitversichert ist ist logisch - eigentlich ist ja dein Boot versichert.
Du musst halt eine zusätzliche Police abschließen.
Das geht sowohl mit grüner als auch mit schwarzer Nummer.
Warum ich mir da so sicher bin? Weil ich das alles durchgemacht habe:

Mein Trailer hatte grüne Nummer, allerdings wollte ich ihn zusätzlich versichern, weil er öfters ohne Zugfahrzeug rumsteht. Bei der Zulassung wollten sie halt keine EVB sehen, weil er keine braucht. „Deine Sache!“

Einige Jahre später hab ich den Trailer umgebaut, da ich auch ne Vespa mit in den Urlaub nehmen wollte. Jetzt zählt aber so ne 90 Kilo Vespa echt nicht mehr glaubhaft als Zubehör bei nem 4,30m Boot...
Also Absprache mit Finanzamt (damals noch zuständig) und Zulassungsstelle - ummelden auf schwarz, Kennzeichen blieb gleich, nur eben andere Farbe und ganz normalen Steuerbescheid. Versicherung hatte ich ja schon, mit der (jetzt notwendigen) EVB Nummer.
Als Bezeichnung in den Papieren blieb übrigens „sportgeräteträger Bootsanhänger“ - das interessierte keinen. Nur, das er versichert und versteuert ist. Darauf kommt’s an.

Schöne Grüße,
Jan


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  #90  
Alt 07.04.2019, 11:21
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Ach ja: du hattest dir doch das RIB gekauft, oder?
Reden wir dann von nem ungebremsten Anhänger bis 750 kg?
Dann sind die Kosten überschaubar:
Ich ZAHL für meinen so 30 € Versicherung und glaube so 18€ Steuer pro Jahr...

Jan


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  #91  
Alt 07.04.2019, 11:23
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Jan hat's umfassend erklärt
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Alt 07.04.2019, 14:18
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Ach ja: du hattest dir doch das RIB gekauft, oder?
Reden wir dann von nem ungebremsten Anhänger bis 750 kg?
Dann sind die Kosten überschaubar:
Ich ZAHL für meinen so 30 € Versicherung und glaube so 18€ Steuer pro Jahr...

Jan


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Ja, genau so ein Trailer. Das Problem ist auch garnicht das Geld. Ich habe am anfang einfach keine Versicherung gefunden, die Anhänger alleine versichert (mein Auto-Versicherung bietet das nicht an). Mittlerweile habe ich immerhin devk und ADAC gefunden.

Jetzt ist eher das Problemchen, dass es mir gegen den Strich geht meinen Trailer Dreifach zu versichern.

Mal sehen wie wir uns entscheiden. Ich weiß garnicht, ob wir den Trailer jemals für etwas anderes benötigen. Es ist eher ein "man könnte es ja brauchen" Gefühl.

P. S.
Im Schein steht bei mir ausschließlich "für Sportgeräte" ohne das Wort "Boot". Ist ein Fahrrad ein Sportgerät?
Ist Bäumefällen nicht auch Timber Sport?
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Beste Grüße
Volker

Geändert von Tuuut (07.04.2019 um 14:33 Uhr)
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Alt 07.04.2019, 14:28
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Zitat:
Zitat von Tuuut Beitrag anzeigen


Im Schein steht bei mir ausschließlich "für Sportgeräte" ohne das Wort "Boot". Ist ein Fahrrad ein Sportgerät?
Ist Bäumefällen nicht auch Timber Sport? :mrgreen:
Definitiv ist ein Fahrrad ein Sportgerät! Auch Baumfällen ist ein Sport, gibt sogar eine WM!
https://youtu.be/8mQFTivgodQ
https://www.sport1.de/mehr-sport/201...n-stars-und-wm
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Gruß Peter
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  #94  
Alt 07.04.2019, 14:29
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Also mein Trailer ist mit der Kasko vom Boot versichert, also Diebstahl etc und
der Trailer hat die Haftpflicht für 20,- im Jahr über die Autoversicherung, obwohl
grünes Kennzeichen. Aber für die 20,- habe ich eben den Fall abgedeckt, dass der Trailer
ohne Fahrzeug einen Schaden verursacht, fertig.
Da ist dann auch nichts doppelt versichert.
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Hellwig Milos 585 - Suzuki DF175 - Ugljan (HR)
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  #95  
Alt 07.04.2019, 14:35
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Zitat:
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Definitiv ist ein Fahrrad ein Sportgerät!
Aber nur unter 11kg
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  #96  
Alt 10.04.2019, 12:25
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Hmmm. Ich halte das für ne blöde Retourkutsche der ehemaligen Autoversicherung.
Die Hängerversicherung muss doch nur eintreten, wenn der Anhänger NICHT am Auto hängt.
Das ist eben leider nicht so. Stell Dir vor Du ziehst mit dem Zugfahrzeug einen Trailer von einem anderem Fahrzeughalter. Der Trailer löst sich während der Fahrt und verursacht einen Unfall. Normalerweise zahlt das die Haftpflicht des Zugfahrzeugs. Wenn der Geschädigte aber seine Ansprüche gegenüber dem Halter des Hängers befriedigen möchte, und es besteht keine separate Hängerversicherung (Haftpflicht), dann hat der Halter des Anhängers ein Problem. Leider hat in so einem Fall ein Richter entschieden. Das zum Thema deutsche Rechtssprechung...

Gruß Carsten
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