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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
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Geile Idee, ob die Rennleitung da mitmacht,
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Gruß Peter Grün lebt Blau bewegt Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt... |
#52
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Ich weiß ja nicht ob du dein Boot vollkaskoversichern kannst ohne Haftpflicht, für mein Verständnis gehört das schon zusammen
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#53
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Hallo Thomas....wie schon zigfach geschrieben......
wenn Du den Trailer zur Ausübung deines Hobbys nutzt, fährst Du mit den grünen Schildern am besten... ich hatte mich diesbezüglich vor 3 oder 4 Jahren auch mal eingehend informiert....damals war es hieb und stichfest! Sollte heute auch noch so sein!
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#54
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Kann ich nicht bestätigen! Habe heute meinen neuen Trailer angemeldet und ein grünes Kennzeichen bekommen.
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Die Titanic wurde vom Profis gebaut, die arche Noah von einem Amateur... http://www.plug-n-play-live.de - Live Cover Music |
#55
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Zitat:
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Die Titanic wurde vom Profis gebaut, die arche Noah von einem Amateur... http://www.plug-n-play-live.de - Live Cover Music |
#56
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Wenn du mit Dampfantrieb fährst ist das doch normaler Brennstoff
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#57
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Zitat:
hatte mal einen Unfall mit einem angekuppelten KFZ-Anhänger (kein Bootstrailer). Selbstverständlich mit eigener Haftpflichtversicherung. Rückwärts aus einer Hauseinfahrt, anderer Wagen fährt in den Anhänger, ich bekomme die volle Schuld zugeschrieben (Strasse war nicht einsichtig, kein Einweiser). Von der Versicherung zurückgestuft. Die Haftpflicht des Anhängers konnte nicht in Anspruch genommen weden, sie wäre nur eingesprungen, wenn der Anhänger abgekuppelt wäre. Jörg
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#58
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Ist völlig normal die Haftpflicht bei Anhängern greift nur wenn der Anhänger abgekuppelt ist.
Wenn sich der Anhänger während der Fahrt löst gilt auch die Versicherung des Zugfahrzeugs
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#59
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Zitat:
Aber nur, solange er noch rollt. Wenn er steht ist aus die Maus mit Versicherung (jedenfalls beim Bootstrailer), es sei denn, er ist extra versichert oder über die Bootshaftpflicht.
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Überlegen macht überlegen....... |
#60
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Ist schon klar ist aber über die Bootshaftpflicht mit versichert
sonst wäre mir das Risiko zu groß. Und wenn der Anhänger steht macht er nichts kaputt
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#61
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Kommt drauf an wo er steht.
Was Burmi meint ist, dass er nur über die KFZ-Versicherung versichert ist, solange er entweder angekuppelt ist, oder sich "unbeabsichtigt gelöst hat und noch in Bewegung befindlich ist." Bedeutet: Wenn er, nachdem er sich z.B. nach einem Unfall vom Auto gelöst hat und zum Stehen kommt und z.B. ein anderes Auto drauffährt, ist er nicht mehr versichert. Hier würde dann nur eine separate Trailerhaftpflicht oder eine (wie in Deinem Fall) Bootshaftpflicht mit Trailereinschluss leisten, wenn man denn auch eine hat. Im Übrigen ist seit Einführung der Gefährdungshaftung für Anhänger im August 2002 auch ein stehender Trailer ein Risiko für den Halter, denn seitdem haftet man auch für unverschuldete Schäden (z.B. sich am Trailer verletzende Personen, oder wenn spielende Kinder die Handbremse lösen oder den Bremskeil entfernen, usw.). Gruß Norman
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#62
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Hallo Normen das mit dem stehenden Trailer wusste ich auch noch nicht aber meine Trailer sind alle versichert von daher egal
(Ich warte noch auf die Motornummer dann schick ich dir den ganzen Kram zurück)
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#63
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Hallo,
habe meinen ersten Trailer vor ca. 14 Tagen umgemeldet. Mir wurde gleich auch wieder eine grüne Nummer zugeteilt. Unter Pkt. 5 wurde eingetragen Anh. f. Sportgeräte Bootstransporter. Aber jetzt meine eigentliche Frage: Kann ich auch nächsten Sommer einfach so damit nach Holland fahren, oder gibt es fürs Ausland wieder irgendwelche Auflagen oder Zusätze ?? Dirk |
#64
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Hallo Dirk,
auch wenn du da besser einen eigenen Tröt aufgemacht hättest! Du kannst einfach so los fahren. In die EU staten sowieso!
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand
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#65
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Ja, Ihr habt recht, das mit dem Sonntagsfahrverbo(o)t wurde ja schon diskutiert, sorry . . .
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Viele Grüße aus dem Bergischen - Stefan Geändert von dieguzzidieputzi (23.11.2008 um 10:00 Uhr) |
#66
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Thema LKW mit Sport(geräte)anhänger am Sonntag ist doch so gut wie vom Tisch. Wurde doch grad diskutiert.
http://www.boote-forum.de/showthread...lkw+anh%E4nger Gruß Torben |
#67
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Grünes Kennzeichen=
Nutzkennzeichen mit steuerlicher Freistellung nach §3 Nr7 Kraft St G. Der Anhänger darf auch nur und ausschließlich zum eingetragenen Nutzen bewegt bzw. beladen werden. Weicht der Einsatz augenscheinlich ab, ist es eine Straftat nämlich Steuerhinterziehung. Belädt man ein Urlaubsgespann ungünstig kann es Ärger geben. Mir wurde zB. erzählt, dass zwei Kisten Bier und einige Konserven im Boot erheblich Stress bei einer Überprüfung verursacht haben. Hat so was einer schon mal in Live erlebt?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#68
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Zitat:
du kannst unbesorgt fahren, wenn du auch noch ein D-Schild am Hänger hast brauchst du dir keine größeren Sorgen machen wie schon geschrieben wurde gehören in Anhänger für Sportgeräte auch nur Sachen die für Sportzwecke benötigt werden wenn du neben dem Bootstank noch Benzin in Kanistern bei hast würde ich auf die Einreise Bestimmungen wegen der Menge achten, da gibt es manchmal Höchstgrenzen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#69
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Zitat:
Jürgen
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Nichts ist so wie man vermutet.
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#70
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Zitat:
ich war in diesem Jahr 2x mit meinem Trailer in Holland. Bin auch einmal bei Venlo in eine größere Kontrolle gekommen, es gab keine Beanstandungen. Gruß Jürgen
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Nichts ist so wie man vermutet.
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#71
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Ich habe einen Trailer aus dem Jahre 1970 mit Boot erworben, grünes Kennzeichen und heute habe ich es auf mich umgemeldet.
Aktuellen Tüv-Bericht vorgelegt, dann die Betriebserlaubnis und den alten Fahrzeugschein des Vorbesitzers. Keine VEB-Nr. notendig! Kaufvertrag hatte ich zwar dabei, wollte keiner sehen (aber da ich 2x jährlich irgendwelche Fahrzeuge an/ummelde, bin ich bekannt! Den Bootspass mit der Zulassung des Bootes vom Wasserschutzamt wollte sie auch nicht sehen. Grünes Kennzeichen konnte ich so übernehmen, hatte ich nicht mal dabei, weil im selbigen Zulassungsbezirk zugelassen wurde. € 19,90 bezahlt und dann problemlos umgemeldet worden. Auf Nachfrage meinte die Angestellte, der Hänger wäre über die Bootsversicherung versichert? Nun, da werde ich morgen mal beim Wasserschutzamt anrufen und nachfragen, ob ich das Boot dort anderweitig versichern muss, oder auch nicht? keine Ahnung? Aber der Trailer ist schon mal umgemeldet! |
#72
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Du meinst EVB ;)
Der Trailer ist über das Zufahrzeug versichert, wenn Du Ihn ziehst, sonst musst den bei Deiner Bootsversicherugn mit angeben. Warum sollte die auch interessieren ob das Boot zugelassen ist oder nicht? Die sind ja für die Straße zuständig ;)
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Gruß Fabian |
#73
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Er meint die Nr. der Versicherung. Braucht man bei einem Bootstrailer nicht.
Entweder man verischert ihn über eine Bootshaftpflichtversicherung mit, oder über ein separate KfZ-Versicherung oder versichert ihn gar nicht. Das WSA hat mit dem Trailer nicht am Hut. Das STVA ist da der richtige Ansprechpartner.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#74
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Zitat:
KASKOschäden am "Anhang" sind nicht durch eine evtl. vorhandene KFZ-KASKO-Versicherung abgesichert. Du musst keine weitere Versicherung abschließen. Möchtest du aber die Risiken, die durch einen vom Fahrzeug abgekuppelten und irgendwo abgestellten Trailer ausgehen könnten, nicht aus eigener Tasche tragen, benötigst du dafür eine eigene Versicherung. Entweder eine spezielle Anhängerversicherung oder in einem Paket mit einer Bootsversicherung. Eine Bootsversicherung gibt es als Haftpflichtversicherung oder auch mit Kaskoschutz, beides sind freiwillige Versicherungen, eine Versicherungspflicht gibt es nicht. (Diese Angaben gelten nur für Deutschland und beziehen sich nur auf die oben zitierte Frage, im Anfangsthread ging es ja um "Urlaub", im Ausland können andere Regelungen bzgl. der Versicherungspflicht von Booten gelten!). Geändert von Pepper (29.06.2018 um 09:13 Uhr) |
#75
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Zitat:
Nur, wenn dein Versicherungsvertrag das hergibt. Üblicherweise, wie schon geschrieben, ist der Anhänger über das Zugfahrzeug versichert. Aber auch nur, wenn er an ebendiesem hängt. Steht dein Anhänger abgekuppelt irgendwo, und ein Spaßvogel entfernt die Keile und löst die Bremse, dann haftest du selber für evtl. anfallende Schäden - außer eben, deine Bootsversicherung hat eine Anhängerversicherung inkludiert.
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------------- Gruß, David |
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