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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Asbest (Toschiplatten)...wer kennt sich rechtlich aus?
Moin
Folgender Sachverhalt; Person A verkauft an Person B ein Grundstück mit Haus. Person A zieht kurz vor dem Verkauf aus und hinterläßt im Keller allerlei Sperrmüll und im Garten, in einem Schuppen u.a. 5 Toschiplatten a 1m x 2m. Unter Zeugen behauptet nun Person A das Person C ( auch im Haus lebend ) alle zurückgelassenen Dinge übernimmt. Person C erfährt von Person A davon nach dem Verkauf und soll nun den Sperrmüll und das Asbest entsorgen Wie soll sich Person C nun verhalten und hätte Person A das Asbest nicht fachmännisch entsorgen lassen müssen? Wie sieht das rechtlich aus? Kann im Internet nicht richtig was dazu finden
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Gruß Andrea |
#2
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Ich hole mir schon mal Bier und Chips
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.
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#3
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Person B besitzt nun ein Haus mit allerlei Zeugs drin, gekauft von A.
Also hat B das Asbest und kann sich ggf. mit A gerne streiten. C hat gar nix mit zu tun.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#4
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C ist außen vor. Verträge zu Lasten Dritter sind unzulässig.
Fraglich ist wer Eigentümer der Asbestplatten geworden ist. Als B würde ich behaupten nur das Haus gekauft zu haben und A auffordern sein Gerümpel abzuholen. Im Kaufvertrag müsste sich eigentlich hierzu irgendwelche Standardformulierungen finden lassen. Gruß Chris Den Tipp am Rande von Peppone halte ich für höchst gefährlich. Die Asbestfasern sind meiner Meinung nur gefährlich wenn man die Platten bricht. Gebunden in der Platte tun sie keinem was.
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#5
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Die Entsorgung von Asbest ist doch kein Akt das Zeug muss nur in ein speziellen Bigpack und gut ist es bei uns hat das letzte so um 120€ die Tonne gekostet da lohnt kein Streit.
Zerkleinern egal wie würde ich auch vermeiden. Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaues
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#6
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Bohren, schleifen ... das geht auf die Lunge. Brechen kannst du ohne Probleme da kein Staub (und nur um den gehts) entsteht.
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#7
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Kostet bei uns nix, sofern es sich um eine privat Anlieferung handelt und sie wie schon von Stephan erwähnt Staubsicher verpackt sind.
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.
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#8
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Zitat:
Person A wird mit Sicherheit davon gewußt haben, da er schon 40 Jahre in dem verkauften Objekt lebte. Person B wird's beim Kauf nicht gesehen haben, da vollgemüllt. Person B hat auch schriftlich, von einem Zeugen unterschrieben, dass Person C den gesamten Müll übernommen hat...ist C dann trotzdem raus? Auch wenn B das schriftlich hat? ( C hat nix unterschrieben ) In den Restmüll wird das sicher nicht geworfen und zerbröselt auch nicht
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Gruß Andrea |
#9
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120 die Tonne ? Nee, dafür lohnt sich wirklich nicht zu streiten. Trotzdem ne Frechheit seinen Müll einfach liegen zu lassen und ihn anderen unterzujubeln nur weil man selber zu geizig ist dafür Kohle zu bezahlen....und das obwohl man gerade 350000 Euro eingesackt hat
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Gruß Andrea
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#10
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Zitat:
Wenn es sich nicht um eine Mietsache (der Raum) der Person C handelt, ist C außen vor. Verkauf erfolgte von A nach B. Wie schon gesagt, gibt es Standardklauseln in den Notarverträgen. Da steht z.B. was von besenreiner Übergabe und das alle zum Unterhalt des Hauses notwendigen Gegenstände übernommen werden. So übernimmt Käufer B z.B. den Rasenmäher, eingebaute Regale oder eine Obstleiter oder die Brunnenpumpe.... Was der Käufer aber nicht übernimmt, ist Müll. Alllerdings muss man als Käufer auch den Nachweis führen könnnen, dass der Mist schon da war. Also; wie auch schon geschrieben, Bauhof anrufen und fragen, wo dieser Sondermüll angeliefert werden kann, in Mülltüten einpacken und ab durch die Mitte....
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#11
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Gruß Andrea |
#12
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Zitat:
Es gibt ne riesige alte Gefriertruhe vom Verkäufer in einem Kellerraum von C. Diese wurde auch nach gefühlten 100 x anmahnen nicht entsorgt. A ist ja nun weg.....kann C da nix mehr tun?
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Gruß Andrea |
#13
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Zitat:
Übrigens ist zu beachten, daß diese Abfälle dem Abfallnachweis- und Begleitscheinverfahren unterliegen. Zitat:
Zitat:
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#14
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Doch, so einfach geht das.
Gem KrWG ist die konkrete Ausgestaltung Ländersache. "Wie genau" muss man also bei der - auskunftpflichtigen - kommunalen Entsorgung anfragen. In Niedersachsen ist das so: Asbestabfälle aus privaten Haushaltungen, z. B. Blumenkästen müssen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden. Sie müssen staubdicht verpackt übergeben werden. Quelle: Ratgeber Asbestentsorgung GAA Niedersachsen Das ist die sog. "Andienungspflicht". Also gut verpacken und Bauhof anrufen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#15
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Asbest brennt nur sehr schlecht
ist denn wirklich in den Platten Asbest drin ? das ist nicht immer so
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#16
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Um die Dinger geht es, Ralf..natürlich versiffter...die sind aus den 60igern
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Gruß Andrea |
#17
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Von wegen brechen... nicht mal abkärchern darf man so ein gedecktes Dach heute ohne eine Anzeige zu bekommen.
Für die paar Euro Entsorgungskosten würde ich allerdings auch kein Fass aufmachen, es geht ja hjier nicht um tonnenweise versteckte Altlasten sondern nur um 10 m² Wellasbest.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#18
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Zitat:
am besten bei EBay verkaufen für 1 Euro an Selbstabholer
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#19
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Zitat:
Innerhalb weniger Stunden hatte ich eine Abmahnung von Kleinnzeigen ebay am Hals. Die haben sich rechtliche Schritte vorbehalten und wollten von mir einen Entsorgungsnachweis |
#20
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Sind wir hier in einer Rechtsberatung oder im Boote Forum ????? Ich glaub es nicht ....
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#21
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Hätte man vor dem Kauf regeln sollen! Ich musste nach meinem Immobilienkauf auch erst mal entrümpeln unter anderem Altöl entsorgen usw. hätte es ja vorher bemängeln können, hab ich aber nicht.
Ach und Sachse, das ist doch ganz normal und absolut legitim hier, geh schlafen!
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Gude aus Kölle! |
#22
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Zitat:
Leute bleibt doch einfach in den Bereichen, in denen ausschließlich maritime Themen behandelt werden. Was ist daran verwerflich, eine Gemeinschaft um Rat zu fragen,die ihre Kompetenz schon unzählige Male unter Beweis gestellt hat? |
#23
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Also ich würde auch sagen Person C ist raus aus der Nummer,und eigentlich müsste Person A für die Entsorgung aufkommen,aber als Person B hätte ich wenn 1 Tonne 120€ kostet keinen Bock mir so einen Rechtsstreit anzutun,ich würde mir einen Atemschutz kaufen sehen das ich das zeug aus dem haus bekomme.
Lg So-far |
#24
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Zitat:
Das Thema kann als erledigt angesheen werden.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#25
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Wenn da mal nicht noch Person F irgendwo auftaucht
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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