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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 30.06.2022, 09:53
Marce068 Marce068 ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 29.06.2022
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9 Danke in 1 Beitrag
Standard SBF Binnen mit Behinderung

Hallo,

Ich habe Interesse an einem SBF Binnen (Motor). Ich würde gern wissen, ob eine Erteilung der Fahrerlaubnis auch mit Amputation des linken Arms möglich ist, mit ärztlichem Attest und Umbauten am Boot, analog zum PKW Führerschein.

Kennt sich jemand mit dem Thema aus oder kennt einen ähnlichen Fall ?

Mit freundlichen Grüßen
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  #2  
Alt 30.06.2022, 09:59
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
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Standard

Hallo zurück,

"Teilverlust von Gliedmaßen mit Beeinträchtigung der Greiffähigkeit" ist als "Anzeichen für Krankheiten oder körperliche Mängel" auf dem zwingend erforderlichen Attest aufgeführt. Ob das aber tatsächlich als Einschränkung eingestuft wird, und vor allem, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, entscheidet einzig der attestierende Arzt.

Grüße

Matthias.
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  #3  
Alt 30.06.2022, 10:03
Benutzerbild von Hatti R
Hatti R Hatti R ist offline
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973 Danke in 336 Beiträgen
Standard

Hallo,
Grob gesagt, darf jeder ein Sportboot fahren, der mindestens 16 Jahre alt ist und geistig sowie körperlich dazu in der Lage ist.
Physische Einschränkungen in diesem Zusammenhang kenne ich nur beim Sehen und Hören.
Ein ärztliches Attest ist bei jedem erforderlich, der den SFB machen möchte.
Zulässige Vordrucke gibts beim DMYV oder bei den jeweiligen Prüfungsausschüssen bzw. Fahrschulen. Dort stehen auch die Kriterien drin.
Das fehlen eines Armes sollte meines Erachtens kein Hindernis sein.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!
__________________
Grüße aus Regensburg
Holger
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  #4  
Alt 30.06.2022, 10:06
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Marce068 Beitrag anzeigen
Hallo,

Ich habe Interesse an einem SBF Binnen (Motor). Ich würde gern wissen, ob eine Erteilung der Fahrerlaubnis auch mit Amputation des linken Arms möglich ist, mit ärztlichem Attest und Umbauten am Boot, analog zum PKW Führerschein.

Kennt sich jemand mit dem Thema aus oder kennt einen ähnlichen Fall ?

Mit freundlichen Grüßen
wende dich mal an Huebi hier im Forum... https://www.boote-forum.de/member.php?u=3637

er kann dir sicher bei deinem Vorhaben helfen...

Geändert von billi (30.06.2022 um 10:32 Uhr)
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  #5  
Alt 30.06.2022, 11:18
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Federball Federball ist offline
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Ein inzwischen verstorbener Campingnachbar fuhr seine Galia 485 mit 60 PS + später seine Drago 22 mit 120 PS trotz von Geburt an fehlendem linkem Unterarm. Beide Boote hatten deshalb 1 elektrische Ankerwinsch. Es muss also gehen...
Grüße, Reinhard
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  #6  
Alt 30.06.2022, 11:25
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
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Standard

Viel helfen kann ich da nicht, da ich meine Sportbootführerscheine schon hatte, als mir der rechte Arm amputiert werden musste.
Außerdem hat meine Frau auch beide Führerscheine und ist an Bord für Leinen und Knoten zuständig.
Ich habe mich natürlich nie um eine Änderung/Ergänzung meiner Führerscheine gekümmert.

Wenn Du das Prozedere beim Autoführerschein schon kennst, weißt Du ja, das das relativ einfach über den TÜV läuft, so zumindest bei mir vor 37 Jahren.

Wir müssen also im Grunde einen Sachverständigen finden, da wären Waschpolizei oder Wasser/Schiffahrtsamt die Ansprechpartner meiner Wahl.

Außerdem würde ich die Bootsfahrschulen abtelefonieren und nach Beispielen und dem jeweils beteiligten Prüfer fragen.

Nach meiner Einschätzung und Erinnerung von vor über 50 Jahrensollte eigentlich nur das Thema Knoten Probleme machen.

Umbauten am Boot: einige zusätzliche Poller oder Klampen, eine Gabelstaplerkurbel auf dem Lenkrad (habe ich im Auto auch), wenn Du den Anker selber hochholen willst, solltest Du eine Winde oder Kurbel haben (oder eine/n gesunde/n Partner/in).
Mit der Zeit findest Du noch viele Kleinigkeiten, die man ändern bzw. ergänzen sollte, aber das hat alles nichts mit dem Erwerb des Führerscheins zu tun.

Und lass uns am Verlauf des Ganzen bitte teilhaben! Viel Glück!
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #7  
Alt 30.06.2022, 11:32
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Und lass uns am Verlauf des Ganzen bitte teilhaben! Viel Glück!
ich schließe mich dem Letzen Satz gerne an.. wünsche dir viel erfolg bei deinem Vorhaben...

das der Fehlende Arm eine Beeinträchtigung ist ist klar aber Behinderung würde ich es nicht nennen wollen... Man wächst mit den Aufgaben und es gibt für alles Lösungen...
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  #8  
Alt 30.06.2022, 11:57
Marce068 Marce068 ist offline
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Vielen Dank für die vielen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen ! Ich werde das im nächsten Jahr in Angriff nehmen, da ich noch Operationen vor mir habe aufgrund eines Unfalls. Ich werde dann berichten, vielen Dank !
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  #9  
Alt 30.06.2022, 11:58
billi billi ist gerade online
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
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Zitat:
Zitat von Marce068 Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die vielen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen ! Ich werde das im nächsten Jahr in Angriff nehmen, da ich noch Operationen vor mir habe aufgrund eines Unfalls. Ich werde dann berichten, vielen Dank !
dann noch viel Kraft für die Operationen und nicht das Ziel aus den Augen verlieren...
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  #10  
Alt 30.06.2022, 15:39
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agapanthus agapanthus ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
und nicht das Ziel aus den Augen verlieren...
Und immer hier im Forum mitlesen, das ist eine schöne Motivation für die Zeit nach der OP bis zum SBF!

Alles Gute!
__________________

Ogen op, hool rechten Kurs, sunst suppst du af un büst in Mors!
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  #11  
Alt 30.06.2022, 15:49
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Vermutlich würden einige Auflagen im SBF aufgeführt werden.

Das Einfachste wäre es, sich an den zuständigen PA (Prüfungsausschuss) zu wenden. Dort wird man nicht um den heißen Brei herumreden.
Und am PA führt ohnehin kein Weg vorbei.
__________________
Hier stand mal mein Name.
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  #12  
Alt 01.07.2022, 07:51
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
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Auch das PA hat sich an die im ärztlichen Attest gemachten Vorgaben zu halten.

Grüße

Matthias.
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  #13  
Alt 01.07.2022, 09:38
ulf_l ulf_l ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Auch das PA hat sich an die im ärztlichen Attest gemachten Vorgaben zu halten.

Grüße

Matthias.
Hallo

Da würde ich trotzdem erst mal nachfragen. Wenn der PA auf irgendwelchen Knoten besteht, die beide Hände benötigen, was soll da ein Attest dran ändern ?

Gruß Ulf
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  #14  
Alt 01.07.2022, 09:55
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Auch das PA hat sich an die im ärztlichen Attest gemachten Vorgaben zu halten.

Grüße

Matthias.

Das dürfte eher ein Gutachten als ein Attest werden.

Stichwort ärztliche Haftung.
Ich würde ihn einarmig als nicht tauglich zur aktiven Bootsführung einstufen, damit es bei späteren Thematiken keinen Regress für mich gäbe. Es müsste stets ein tauglicher Rudergänger vorhanden sein.
__________________
Hier stand mal mein Name.
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  #15  
Alt 01.07.2022, 11:08
Benutzerbild von Federball
Federball Federball ist offline
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Ok, vielleicht hat ja der verstorbene Conny seinen DDR Schein (den er aber auch gemacht haben muss) in einen Sportbootführerschein nur getauscht - ohne Ansehen der Person?
Auf jeden Fall ist er auch allein gefahren.
Grüße, Reinhard
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  #16  
Alt 01.07.2022, 12:02
fignon83 fignon83 ist offline
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Ich musste zur Beantragung, bzw. zur Zulassung zur Prüfungen ein ärztliches Zeugnis vorlegen, welches meine Tauglichkeit bestätigt. Dieses Zeugnis war ein Formblatt, welches die Fahrschule samt Mediziner bereitstellte. Darin wird auf verschiedenen Mängel geprüft (z.B. Rot-/Grünschwäche). Unter sonstigen Mängeln wurde noch eine Auflistung angefügt (s. Foto). Demnach dürfte es einarmig nicht gehen. Andererseits hatte der bestätigende Mediziner keine Probleme, bei einem Probanden eine offensichtliche Behinderung aus der Liste einfach zu negieren und Tauglichkeit zu attestieren.
Man könnte jetzt soweit gehen und sich den passenden Arzt suchen. Andererseits gibt es noch das Thema Haftung, für den Mediziner (der könnte ja immer noch sagen, ich habe die Prothese gar nicht bemerkt, die war so gut gefertigt) aber auch beim Halter.
Daher würde ich den Mediziner darauf aufmerksam machen (notfalls auch Freund/Partner mitnehmen). Wenn ich ihn dann überzeugen kann, dass ich dennoch in der Lage bin, ein Boot festzumachen, ist es gut (aber nur, wenn ich mich auch selber überzeugen kann). Wenn er sich dann immer noch nicht darauf einlässt, kann man es bei einem anderen probieren.

Eine pauschale Antwort, hop oder top, wird es nicht geben. Dafür sind Ärzte zu unterschiedlich, aber vor allem auch die Möglichkeiten des Amputierten, da tun sich bei gleichen Beeinträchtigungen Welten auf. Und wenn man es eben alleine nicht kann, ja, dann bekommt man eben eine im besten Fall eine Auflage reingeschrieben (z.B. nur mit Begleitung eines Dritten, der das kompensieren kann). Und dazu meine persönliche Meinung: recht so! Es muss nicht jeder alles machen dürfen/können.

Ein Beispiel wie es gehen kann: Motorsägenkurs. Bei der praktischen Prüfung (Baumfällung) muss ein Warnruf abgegeben werden. Ein Teilnehmer konnte das nicht (Kehlkopfkrebs), er durfte nur in den Wald einen Baum fällen, wenn er jemanden mitnahm.
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  #17  
Alt 01.07.2022, 15:00
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
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Leider hast Du den entscheidenden Teil nicht mitkopiert. Eine fehlende Extremität "kann die Tauglichkeit zum Führen eines Sportbootes einschränken oder ausschließen". Und ob das kann oder nicht entscheidet einzig und allein der attestierende Arzt. Bei eingeschränkter Tauglichkeit sind Auflagen möglich, auch über die entscheidet ausschließlich der attestierende Arzt.

Und das ist auch gut so

findet

Matthias.
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  #18  
Alt 01.07.2022, 15:11
fignon83 fignon83 ist offline
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Registriert seit: 24.01.2019
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1.481 Danke in 872 Beiträgen
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Nichts anderes habe ich behauptet und entsprechend so auch argumentiert. Und daher habe ich den Konjunktiv ("dürfte") verwendet.
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  #19  
Alt 01.07.2022, 16:45
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Hölle67 Hölle67 ist offline
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Hallo,

mir fehlt seid der Geburt der rechte Arm.
Als ich die Führerscheine (See/Binnen) 1991 gemacht habe, hat das niemanden interessiert.
Habe keine Ahnung, wie das Heute gehandhabt wird.
__________________
....Boot fahren ist meine Leidenschaft....
lieben Gruß, Holger

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  #20  
Alt 01.07.2022, 17:22
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Hölle67 Hölle67 ist offline
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269 Danke in 154 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Leider hast Du den entscheidenden Teil nicht mitkopiert. Eine fehlende Extremität "kann die Tauglichkeit zum Führen eines Sportbootes einschränken oder ausschließen". Und ob das kann oder nicht entscheidet einzig und allein der attestierende Arzt. Bei eingeschränkter Tauglichkeit sind Auflagen möglich, auch über die entscheidet ausschließlich der attestierende Arzt.

Und das ist auch gut so

findet

Matthias.
Hallo Matthias,

der erste Satz steht sicherlich irgendwo geschrieben, daher kann es sein, dass das heute so ist. O.k., oder eben auch nicht.

Dein Satz " Und das ist auch gut so " kann ich nicht zustimmen.
Wenn der Arzt das gleiche körperliche Gebrechen hat (und das viele Jahre) welches er beurteilen soll O.K, andernfalls ist dieser Arzt fehl am Platz.

Ich bin in meinem Leben schon oft von so hergelaufenen zweiarmigen Ärzten beurteilt worden, was mir oft unnötig Steine in den Weg geräumt hat. Und das nur deswegen, weil diesen die Vorstellungskraft gefehlt hat, was so ein Körper an Fertigkeiten entwickelt wenn man so lebt.

Rückblickend kann ich nur folgendes sagen (mit einem schmunzeln) :
Ihr Normalos braucht für allen Scheiß zwei Arme Ich mache das alles mit einem

Wer ist jetzt hier Behindert ???
__________________
....Boot fahren ist meine Leidenschaft....
lieben Gruß, Holger

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  #21  
Alt 01.07.2022, 18:17
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Perfekter Kommentar
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  #22  
Alt 01.07.2022, 19:40
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Grundsätzlich ist die Wasserstraßen und schifffahrtsverwaltung dafür zuständig.
Die machen da einen schlanken fuss und verfügen den minimalismus.
Dementsprechend ist das nicht wie hier aufgeführt mit pkw oder motorsägenführerschein vergleichbar.
Grundsätzlich gilt:
Nicht blind
Nicht taub
Nicht besoffen
= Abfahrt.

Für die Prüfung und Ausgabe der scheine sind wsv-seitig der dmyv und der dsv per erlass eingesetzt und verantwortlich, aber nur dafür - d.h. Umsetzung der prüfungsordnung.
Die regelungen gemäß Wasserstraßengesetzt oder sonstiges liegen aber immer noch bei uns, der wsv!

Hier ist es natürlich ermessen des Prüfers entscheidend.
Einziges hinderniss sehe ich bei den Knoten...Das würde ich mal über[emoji2369]
Und dann viel Spaß.


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  #23  
Alt 01.07.2022, 19:50
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huebi huebi ist offline
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Aus gegebenem Anlass und hoffentlich auch im Sinne des TO möchte ich Euch alle bitten, die Ausführungen und Diskussionen ausschließlich zum Thema Erlangung eines Bootsführerscheins für Behinderte zu führen.

Zum Thema Behinderte auf dem Boot kann gerne ein eigener Trööt aufgemacht werden, ich habe mir das bisher immer verkniffen, denn soo behindert sind wir einarmigen Banditen doch gar nicht...........ich kann mir beim Nagelindiewandschlagen zumindest nicht auf den Daumen kloppen
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  #24  
Alt 01.07.2022, 23:13
fignon83 fignon83 ist offline
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Zitat:
Dementsprechend ist das nicht wie hier aufgeführt mit pkw oder motorsägenführerschein vergleichbar.
Warum nicht, die Argumentation erschliesst sich mir nicht, hier die WSV, dort der TÜV und an anderer Stelle wieder eine andere Institution. Was alle eint: am Ende wird ein Gutachter/Mediziner eine individuelle Entscheidung treffen.

Zitat:
Nicht blind
Nicht taub
Nicht besoffen
= Abfahrt.
Auch das stimmt so nicht. Und ich ich bin mir gar nicht so sicher, ob ich "leider" schreiben soll. Es wurde zwar in der Vergangenheit anscheinend laxer gehandhabt, was man anhand der Kommentaren so schlussfolgern könnte. Aber ich bin sicher, dass dass zunehmend enger/risikoloser für den Bestätigenden ausgelegt wird und auch schon wurde. Ich weiß von Fällen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen (nicht taub, nicht blind, nicht MTU-Dauergast) eben nicht zur Prüfung zugelassen wurden.
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  #25  
Alt 02.07.2022, 12:19
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FunkelfeuerHB FunkelfeuerHB ist offline
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
Warum nicht, die Argumentation erschliesst sich mir nicht, hier die WSV, dort der TÜV und an anderer Stelle wieder eine andere Institution. Was alle eint: am Ende wird ein Gutachter/Mediziner eine individuelle Entscheidung treffen.







Auch das stimmt so nicht. Und ich ich bin mir gar nicht so sicher, ob ich "leider" schreiben soll. Es wurde zwar in der Vergangenheit anscheinend laxer gehandhabt, was man anhand der Kommentaren so schlussfolgern könnte. Aber ich bin sicher, dass dass zunehmend enger/risikoloser für den Bestätigenden ausgelegt wird und auch schon wurde. Ich weiß von Fällen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen (nicht taub, nicht blind, nicht MTU-Dauergast) eben nicht zur Prüfung zugelassen wurden.
Du hast insofern recht, das überall vermeintliche Gründe aufgezogen werden nur um sich nicht in haftungsanspüchen wieder zu finden.
Das ist der Nachteil beim ermessensspielraum. Keine Frage.
Trotzdem sind die Regeln so. Ärztliches atest ist zulassungsvoraussetzung, nicht mehr und nicht weniger.
Ich kann dem Themenstarter nur ermutigen, das Attest bei seinem Hausarzt zu machen und Knoten zu üben.
Ich kann auch gerne meine Kollegin aus dem Fachgebiet schifffahrt fragen, ob sie irgendetwas zu solchen Fällen weiß oder auf Lager hat. Interessiert mich selber.

Ansonsten, da ich ja weiß wie die Behörde so tickt...man kann auch auf "Gleichbehandlung-Gleichstellung" pochen...
Es gibt so zauberworte in unserer Gesellschaft...

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