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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
Das Seil ist in Fahrtrichtung der Fähre gespannt und befindet sich folglich dicht unter der Wasseroberfläche. und die Kollision mit Hindernissen aller Art sollte man wohl unabhängig von irgendwelchen Verordnungen vermeiden? |
#27
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Ich habe auch nur die Regelungen für die Elbe und Saale gefunden, die billi gepostet hat (danke dafür, auch von meiner Seite, billi war eben schneller)
Bundesweit geltende Regwlungen babe ich ebenso nicht gefunden. Es wurde uns beim SBF Binnen aber so beigebracht (genau mit dem Beispiel Seilfähre Caputh - liegt wohl dann an den örtlichkeiten) das es bei einer nicht frei fahrenden Fähre in Bewegung ein generelles Verbot der Vorbeifahrt gibt. Das freundlich vom Fährmann rübergesendete „Wat willste..?“ ist einfach Berliner Freundlichkeit. Auf Hochdeutsch über setzt heißt das „Guten Tag der Herr und vielen Dank für Ihren Anruf, mit welchen Anliegen kann ich ihnen behilflich sein?“ Genauso wie es allgemein heißt „Wie geht es dir, was machen deine Frau/Kinder, wie geht es deinem Hund, warst du im Urlaub, … ?“ Der Berliner sagt einfach: „Na..?“ Ist eben so…Berliner dürfen das.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (29.06.2022 um 10:42 Uhr) |
#28
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Zitat:
hinter der Fähre ist es nicht gespannt und da kann man ja dann vorbeifahren... aber wohl nicht bei allen.... das das Seil hinter der Fähre gespannt ist ist mir neu... |
#29
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Das Seil hinter der Fähre kann aber beim Bremsen oder durch Winddruck Spannung bekommen und sich straffen...
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#30
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Ich versuche mal ein Fazit, verbunden mit einem möglichen Vorschlag des Handelns:
Bei nicht frei fahrenden (Seil-) Fähren kann, abweichend der Vorstellung, die manche von uns bisher hatten, auch hinter der Fähre Gefahr durch unter der Wasseroberfläche verlaufende gespannte Seile bestehen. Klare Regelung dazu gibt es nur für Elbe und Saale. Im Verordnungswesen spricht man dann gerne von einer “Regelungslücke“. Was wäre denn davon zu halten, wenn wir Klaus über seinen mächtigen Motorbootverband im DMYV und Tommi, unsere Geheimwaffe mit direktem persönlichem “Draht“ ins Bundesverkehrsministerium, Abteilung Binnenschifffahrt, mal anregen, dort auf diese Regelungslücke hinzuweisen. Es wäre ja ein Leichtes, in die Binnenschifffahrtstraßenverordnung den schlichten Satz aufzunehmen: “Das Vorbeifahren an nicht freifahrenden Fähren in Fahrt ist sowohl vor der Fähre als auch hinter der Fähre verboten.“ Denn offenbar hat es ja, wie hier berichtet, schon erhebliche Sachschäden gegeben. Wenn es dann aber in einer Regelung drin stehen würde, müßte es auch flächendeckend in den Fahrschulen gelehrt werden müssen. Nur mal so als Anregung, um künftig den ein oder anderen Schaden unserer Mit-Bootfahrer-Kameraden zu vermeiden (sofern sie sich an die Regelungen, die sie lernen müssen, halten.)
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) Geändert von Saint-Ex (29.06.2022 um 09:33 Uhr)
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#31
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dann sollte generell mal darauf hingewiesen werden und nicht nur in der Elbe und der Saale diese Regelung bestehen...
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#32
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Zitat:
Meinem Verständnis nach hebt sich das Seil/Kette dann hinter Fähre, durch den Zug der dann dort ausgeübt wird um die Geschwindigkeit der Fähre herab zu setzen.
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Gruß Wolfgang ---------------------------------- Schaun wir mal, dann seh ich schon Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ... |
#33
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Zitat:
Kurz und knapp erklärt - danke
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Gib niemals auf - höchstens einen Brief. (Heinz Erhardt) |
#34
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Na ja, wenn Du sicherstellen kannst, dass Du nix beschädigst, kannst Du ja drüber. Das dürfte für Mobos uns Segler schwierig werden, aber Paddler...
An der Elbe ist es imho etwas anders. Die Gierseilfähren sperren das Fahrwasser ziemlich effektiv. |
#35
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Zitat:
am Main habe ich ähnliches gesehen nie eine seil das hinter der Fähre irgenwie gespannt war... an der Mosel ebenfalls... aber hier lernt man nie aus.... |
#36
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Möglicherweise hat der Führer des Passagierschiffes auf dem Rhein auch eine Vorschrift vermisst, die ihm explizit das Auffahren auf die Buhne verbietet?
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Ralf aus Erfurt |
#37
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Möglicherweise hättest du die Hose feucht wenn du so ein Passagierschiff den Oberrhein im Dunkeln zu Tal fährst l.
Geändert von Neck (29.06.2022 um 10:45 Uhr) Grund: Fehlerteufel verjagt |
#38
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Bei mir fährt die Charlotte immer genau in dem Moment los, wenn ich gerade noch vorbei huschen will. Wenn Sie bei Dir schon fast am anderen Ufer war: Glück gehabt! Abwarten, bis die Schranke sich öffnet und dann los fahren. Ich weiß nicht, wo das geregelt ist. Ich mache das aus gesundem Menschenverstand. So eine Fähre ist halt wichtiger als ich mit meinem Sportboot.
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#39
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eh klar, bin selber Berliner er war ja dann auch freundlich und hat mich passieren lassen habe mich auch artig bedankt
ich vergass den überaus freundlichen Funkverkehr mit der Berufsschiffahrt zu erwähnen - da wird dann von der Fähre schonmal "dem lieben Klausi" gesagt, daß "nun alles grün sei" und anschliessend ein " alles Gute und bis heute nachmittag" gewünscht, usw. (hatte auf Kanal 10 auch schonmal erschöpfende Gespräche über Leberzirrhosen aber das gehört nicht hierher, bzw, in einen anderen Trööt)
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Mahlzeit, Markus ------------------------------- scheint die Sonne auf das Schwert, macht der Skipper was verkehrt |
#40
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Und wenn in Plitterdorf hinter der Fähre das Seil ins Wasser taucht, ist wohl extremes Hochwasser, oder das Seil gerissen.
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Morrrpheus auch bekannt als Sascha
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#42
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Zweiter Teil der BinSchStrO: § 17 Elbe
§ 17.22 Regelungen über den Verkehr 1. Bei Annäherung an eine Seilfähre hat ein Fahrzeug, ausgenommen ein Kleinfahrzeug, in Höhe des Zeichens E.4a (Anlage 7) das Signal "Achtung" gemäß Anlage 6 zu geben, das so oft wie notwendig zu wiederholen ist. Das Geben des Signals kann entfallen, wenn eine Funkabsprache mit dem Fährführer erfolgt ist. 2. Die Vorbeifahrt an einer Seilfähre darf erst erfolgen, wenn sie an ihrem ständigen Liegeplatz stillliegt. 3. Abweichend von Nummer 2 kann die Vorbeifahrt an einer Seilfähre auf der Seite erfolgen, auf der von der Seilfähre bei Tag eine weiße Flagge und bei Nacht ein gelbes gewöhnliches, von allen Seiten sichtbartes Licht gezeigt wird.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock |
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Zitat:
Sie besagte fahre war aber an der Havel und nicht an der Elbe... |
#44
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Gerne geschehen.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock |
#45
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Der Eintrag ist aber wie gesagt für die Fähren an der Elbe... Der TO war ja an der Havel dort gibt es keine entsprechenden Einträge in der Binnenschifffahrtsstrassenordnung
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#46
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Moin
Besonders an der Elbe macht ja diese Regeln auch Sinn, da die Vorbeifahrt nur an einer bestimmt Seite vorgeschrieben ist. Nicht freifahrende Fähre auf der Havel können hinsehen passiert werden, egal wo die Fähre liegt. Wegen der möglichen dicht gehalten Trossen eben nur, wenn die nicht mehr im Zugbetrieb ist. Das ist aus technisch Gründen so und muss nicht in die Verordnung geschrieben werden.
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Gruß und gute Fahrt Kapitaenwalli |
#47
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Aufgrund dieser Logik müsste vieles nicht in die Verordnung geschrieben werden, einfach, weil es technisch sachlogisch so sein muss. Dennoch ist es geregelt. Weil: nicht jeder ist technisch so versiert, das alles vollständig zu kennen und zu überblicken. Es sind ja eben nicht nur Profis auf den Wasserstraßen unterwegs. Mir war z.B. bis zu diesem Faden hier nicht bekannt, dass das Seil auch hinter der Fähre in bestimmten Fahrsituationen straff kommen kann. Das habe ich jetzt gelernt. Danke dem Boote Forum! Würde das in der Verordnung so drin stehen als Regelung, müsste es bei den Bootsführerscheinen gelehrt und geprüft werden - und zwar unabhängig davon, wo jemand diese Führerscheine erwirbt. Dann wüsste das jeder von Anfang an, z.B auch ich[emoji6]...
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)
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#48
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Zitat:
Danke für diesen Hinweis welchen ich unbewusst und aus dem Gefühl heraus immer beachtet habe. Zu faul mich mit der Technik einer Seilfähre eingehender zu beschäftigen, habe ich immer bis zum An- oder Ablegen gewartet, nun weiß ich, es war richtig und eigentlich auch logisch.
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Gib niemals auf - höchstens einen Brief. (Heinz Erhardt) |
#49
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steht auch nichts in den jeweiligen Landes LSchiffV oder Gewässerverordnungen?
Ungeheuerlichkeit. Eine Regelungslücke.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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#50
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Moin
Zumeist wird sowas ja auch erst dann in Verordnungen aufgenommen, nachdem es zu Schadenfällen gekommen ist und bei der nachträglichen Unfalluntersuchung festgestellt wurde, das auch bei objektiver Bewertung eine Situation falsch eingeschätzt werden könnte. Deswegen besteht ja auch der überwiegende Teil der BSchStrO aus speziellen regionalen Vorschriften. Mit einem Wasserfahrzeug zu fahren stellte somit eigentlich höherer Anforderungen als mit einem Auto. Da spricht man vom Schilderwald. Wer ein Wasserfahrzeug führt, muss eigentlich mehr im Kopp haben. Aber das wussten wir doch schon, oder
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Gruß und gute Fahrt Kapitaenwalli |
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