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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 25.04.2014, 17:08
d_seewolf d_seewolf ist offline
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Standard Führerschein in Italien

Hallo an alle,

ich habe einen Bekannten der keinen Bootsführerschein hat.
In Deutschland darf er jetzt seit kurzem außer Rhein und Bodensee mit 15 PS fahren.
Deshalb hat er sich ein Boot mit 15PS Außenborder gekauft.
Da wir am Luganer See (Italienische Seite) Urlaub machen und er da auch mit seinem Boot fahren möchte,habe ich nun eine Frage.

Gilt diese 15 PS Regelung denn auch in Italien für ihn, oder weiterhin die 5 PS Regelung.
In Italien ist ja bis 40PS Führerscheinfrei.
Was ist wenn wir auf die Schweizer Seite mit dem Boot fahren wollen?

Ich bin da echt ratlos wie sich das verhält.
Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen.

Grüße Daniel
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  #2  
Alt 25.04.2014, 17:19
JohnB JohnB ist offline
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Standard

Wenn die nationalen Vorschriften nicht strenger sind (wie z.B. in Kroatien), gelten die Vorschriften des Boots-Heimatlandes auch im Ausland. Folglich sollten bis 15 PS für ein dt. Boot in IT führerscheinfrei sein.
__________________
Beste Grüße

John
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  #3  
Alt 25.04.2014, 17:58
Benutzerbild von Schnuffi
Schnuffi Schnuffi ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Wenn die nationalen Vorschriften nicht strenger sind (wie z.B. in Kroatien), gelten die Vorschriften des Boots-Heimatlandes auch im Ausland. Folglich sollten bis 15 PS für ein dt. Boot in IT führerscheinfrei sein.
Du solltest deine Antwort vielleicht nochmals überdenken.

Gruß Werner
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  #4  
Alt 25.04.2014, 18:11
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Du solltest deine Antwort vielleicht nochmals überdenken.

Gruß Werner
Du solltest vielleicht was zum Thema sagen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #5  
Alt 25.04.2014, 19:06
atlas atlas ist offline
Commander
 
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Hallo Daniel, wenn man richtige Freunde hat gibt gute Ratschläge!
Das bedeutet: Einfach in Deutschland einen Binnenführerschein erwerben.
Denn Kenntnisse sind auch auf den Luganersee wichtig. Wer diese Kosten
nicht bezahlen kann hat doch auch kein Geld für den Urlaub. Wer alleine
mit dem Boot fährt: OK, aber nicht mit anderen Personen (Kinder). Das ist dann
grob Fahrlässig.
Allzeit Gute Fahrt
Rolf aus Duisburg
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  #6  
Alt 25.04.2014, 19:31
-Mike- -Mike- ist offline
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in Italien ist nur ein in Italien angemeldetes Boot bis 40 ps führerscheinfrei
ansonsten gelten die Führerscheinbestimmungen des Heimatlandes in I und in CH

in Italien und auch der Schweiz MÜSSEN auch Schlauchboote angemeldet (ADAC o.ä.) (mit aufgeklebter Nummer)
und versichert sein ! 1,5 Mio € / 2 Mio CHF

mehr Infos:

http://www.motorboot-schweiz.ch/wcms...bootsfhrer.pdf

http://www.gruendl.de/f-hrerscheinpf...m-ausland.html

Geändert von -Mike- (25.04.2014 um 19:39 Uhr)
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  #7  
Alt 25.04.2014, 20:49
indra indra ist offline
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15 PS sind auch in DE nicht überall ohne Bootsschein möglich.
Bei uns in Brandenburg gibt es noch Landesgewässer wo nur 5PS ohne
Führerschein möglich sind .(ZB.Geierswalder See ).

Und John B. sollte wirklich mal seine Antwort überdenken.

Also Binnen und See machen und alles ist gut ,dazu gehört auch eine Bootsregistrierung und Haftpflichtversicherung.

Gruß Uwe
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  #8  
Alt 25.04.2014, 21:05
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Ghostman.72 Ghostman.72 ist offline
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Auf dem Luganersee gilt imho eine 8 PS Grenze für Mobos und/oder 15m2 Segelfläche, darüber brauchts nen Führerschein. Gilt für alle Grenzgewässer zur Schweiz, ausser Bodensee und Rhein.

Edit: Genauer gesagt gilt die 8 PS Regel nur für die Schweiz
Wenn Dein Freund in Italien einwassert, darf er auch Boote bis 15 PS fahren.
Für Schiffe unter 30kw gilt anscheinend folgendes. Wenn im Heimatland ein Führerausweis erforderlich ist, musst du auch in Italien einen haben.
Heisst, für Deutsche gilt eine 15 PS Grenze und für Schweizer eine 8 PS Beschränkung.
Wie beschränkt ist das denn.
Zitat:
Zitat von Quelle ADAC
Laut dem Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten für Bootstouristen folgende Führerscheinvorschriften:
Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union – müssen das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist.
Für das Fahren von Booten über 40 PS muss der Bootsführer das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen vom Heimatland gültigen Sportbootführerschein besitzen.
Bootsführer ab dem 16. Lebensjahr dürfen mit einem gültigen Sportbootführerschein Boote unter 40 PS nur in Begleitung eines Volljährigen, der auch einen Sportbootführerschein besitzt, fahren.
Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter italienischer Flagge (z.B. Charterboote) verpflichtend, wenn die Motorleistung 30 kW (40,8 PS) übersteigt oder wenn, ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird.
Und weiter
Zitat:
Zitat von Quelle ADAC
Für unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland fahrende Boote folgendes:
Küstengewässer und Binnengewässer
Zum Führen von Booten mit Motoren über 11,03 kW (15 PS) ist der Sportbootführerschein-See bzw. Binnen erforderlich. Bis zum 1. April 1989 ausgestellte Motorbootführerscheine für Binnenfahrt A des Deutschen Motoryachtverbandes und Segelscheine A des Deutschen Seglerverbandes mit dem Zusatz "Segelboot mit Hilfsmotor" gelten weiter.
Lg
Alex

Geändert von Ghostman.72 (26.04.2014 um 08:05 Uhr) Grund: Der Teufel steckt im Detail
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  #9  
Alt 25.04.2014, 22:29
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von indra Beitrag anzeigen
15 PS sind auch in DE nicht überall ohne Bootsschein möglich.
Bei uns in Brandenburg gibt es noch Landesgewässer wo nur 5PS ohne
Führerschein möglich sind .(ZB.Geierswalder See ).

Und John B. sollte wirklich mal seine Antwort überdenken.
(..)
Es gibt in DE auch Binnengewässer, die Mobos ohne Führerscheine erlauben, z.B. die bayer. Seen. Das sind aber doch nicht die generellen dt. Vorschriften.

Und was soll an der Aussage, dass die Heimatflaggenregelung (15 PS-Grenze) gilt, soweit es keine örtlichen strengeren Vorschriften gibt, überdenkenswert sein?
__________________
Beste Grüße

John
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  #10  
Alt 26.04.2014, 08:11
Benutzerbild von Ghostman.72
Ghostman.72 Ghostman.72 ist offline
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Nachfolgendes habe ich in meinem oberen Beitrag eingefügt.

Genauer gesagt gilt die 8 PS Regel nur für die Schweiz
Wenn Dein Freund in Italien einwassert, darf er auch Boote bis 15 PS fahren.
Für Schiffe unter 30kw gilt anscheinend folgendes. Wenn im Heimatland ein Führerausweis erforderlich ist, musst du auch in Italien einen haben.
Heisst, für Deutsche gilt eine 15 PS Grenze und für Schweizer eine 8 PS Beschränkung.
Wie beschränkt ist das denn.
Zitat:
Zitat von Quelle ADAC
Laut dem Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten für Bootstouristen folgende Führerscheinvorschriften:
Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union – müssen das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist.
Für das Fahren von Booten über 40 PS muss der Bootsführer das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen vom Heimatland gültigen Sportbootführerschein besitzen.
Bootsführer ab dem 16. Lebensjahr dürfen mit einem gültigen Sportbootführerschein Boote unter 40 PS nur in Begleitung eines Volljährigen, der auch einen Sportbootführerschein besitzt, fahren.
Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter italienischer Flagge (z.B. Charterboote) verpflichtend, wenn die Motorleistung 30 kW (40,8 PS) übersteigt oder wenn, ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird.
Und weiter
Zitat:
Zitat von Quelle ADAC
Für unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland fahrende Boote folgendes:
Küstengewässer und Binnengewässer
Zum Führen von Booten mit Motoren über 11,03 kW (15 PS) ist der Sportbootführerschein-See bzw. Binnen erforderlich. Bis zum 1. April 1989 ausgestellte Motorbootführerscheine für Binnenfahrt A des Deutschen Motoryachtverbandes und Segelscheine A des Deutschen Seglerverbandes mit dem Zusatz "Segelboot mit Hilfsmotor" gelten weiter.
Lg
Alex
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  #11  
Alt 26.04.2014, 08:29
-Mike- -Mike- ist offline
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@Alex du hast dich ja selber schon wunderbar revidiert, also im Grunde nichts neues "herausgefunden"

ich behaupte weiterhin, dass er auch in der Schweiz die 15 ps mit seinem deutschen Boot fahren darf.......

und ein schweizer eben nur 8ps in D oder I
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  #12  
Alt 26.04.2014, 08:44
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blondini blondini ist offline
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Au Mann Leute, hier ohne Sinn und Verstand in der heißen Luft herumstochern, ohne einen Blick in die gesetzlichen Vorschriften zu werfen, ist schon abtörnend! Es gibt zwischenstaatliche Vereinbarungen, in denen Gegenseitigkeit vereinbart wird. Wenn er hier 15 PS fahren darf, dann auch bei uns. Wobei die 15 PS nicht drinstehen, sondern von Führerscheinfreiheit die Rede ist. Die Frage ist, wann die Italiener mitbekommen haben, dass sich bei uns was geändert hat. Also: Nachgucken, wo es steht und nicht heiße Luft rausdonnern.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #13  
Alt 26.04.2014, 08:49
atlas atlas ist offline
Commander
 
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Moin moin, es sollte sich doch jeder selbst vor einer Fahrt informieren!
Vor Gericht und dann noch im Ausland habt ihr alle die Hose voll.
Manche nehmen nichts an, noch nicht einmal Vernunft.
Weiß Dein Freund welche Rettungsmittel usw. er an Bord haben muss?
Sicherheit kostet Geld, Wassersport noch etwas mehr!
Rolf aus Duisburg Ruhrort
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  #14  
Alt 26.04.2014, 09:03
JohnB JohnB ist offline
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In der Praxis habe ich an der ital. Küste häufig erlebt, dass bei Kontrollen mit 30 PS-Boot der Führerschein nicht interessiert hat, wohl aber der Versicherungsnachweis.

Der Fragesteller ist ja selbst in IT unterwegs und wird um Ausrüstungs- und Versicherungsvorschriften wissen. Er frug ja auch für einen Freund nur nach dem Führerscheinaspekt.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (26.04.2014 um 11:26 Uhr)
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  #15  
Alt 26.04.2014, 09:04
-Mike- -Mike- ist offline
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er informiert sich doch z.B. hier, ich verstehe also diese vielen Postings nicht,
das z.B. einer der ne richtige Info gibt, sein Posting überdenken soll.......

also was soll das? willst du ihn zum machen des Führerscheins "zwingen"

und wieso sollte jemand im Ausland die Hose voll haben, wenn er alles richtig macht?

Zitat:

Italien
Führerschein: Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes;
Bootsdokument: alle deutschen Bootsdokumente werden anerkannt. Dennoch empfehlen
wir für Italien den Internationalen Bootsschein in Verbindung mit dem "Certificato".
Das hat folgenden Grund: In Italien gelten für die Sicherheitsausrüstung besondere Vorschriften.
Leider aber hat sich noch nicht überall in Italien herumgesprochen, dass diese Vorschriften nach
italienischem Schifffahrtsrecht für ausländische Boote nicht gelten
!

Edit: ich muss aber auch etwas berichtigen: in Italien ist eine Versicherung mit 5 + 1 Mio € Vorschrift

Geändert von -Mike- (26.04.2014 um 09:12 Uhr)
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  #16  
Alt 26.04.2014, 21:56
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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ich würde wenigstens bei den großen Verbänden nach fragen, ob die 15 PS Regelung auch im Ausland gilt,
das nicht immer so
http://www.dmyv.de/index.php?id=379

im Ausland kann es dir leicht passieren, daß die noch gar nicht wissen daß in D auf bestimmten Gewässern 15 PS Führerschein frei gefahren werden dürfen
dann hast du ganz schlechte Karten
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #17  
Alt 27.04.2014, 07:33
-Mike- -Mike- ist offline
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was bringen die grossen Verbände, wenn sie ihre Seiten nicht aktuell halten und somit teils falsche oder veraltete Infos publizieren?
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  #18  
Alt 27.04.2014, 10:43
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Raenki Raenki ist offline
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Hallo Freunde,

Zum Führerschein oder auch nichts sage ich jetzt hier mal nichts, denn ich glaube wir wissen alle, wer ein richtiger und verantwortungsvoller Sportbootfahrer ist, den das Thema auch interessiert der macht den Führerschein und fertig!

Aber ich kann dir sagen du mussz eine Versicherung haben mit 6 Mio. Und zusätzlich dein Boot registrieren in Italien, das kostet 30 Euronen und du bekommst auch ein Kennzeichen das du anbringen musst, auch hier bei der Anmeldung spielt der Führerschein keine Rolle

4. Besondere Vorschriften für den Gardasee, Lago Maggiore, Luganger See, Lago Trasimeno und für die Lagunen von Venedig Gardasee Bojen: Private Bojen dürfen am Gardasee nur dann eingesetzt werden, wenn sie vorher bei der zuständigen Kommune angemeldet werden und eine Bojen-Gebühr bezahlt wird. Lärmbelästigung: Es ist verboten, Störgeräusche von mehr als 60 Dezibel, gemessen in einer Entfernung von zwanzig Meter, zu verursachen. Lago Maggiore und Luganer See Alle Bootsbesitzer, die mit einem Motorboot über 2,50 m Länge auf dem Lago Maggiore und Luganer See fahren, benötigen laut Gesetz Nr. 19/1997, Artikel 4, geändert durch Gesetz Nr. 203 vom 15 November 2011, ein lokales Kennzeichen. Diese Regelung gilt auch für ausländische Bootsbesitzer, die bereits ein Kennzeichen, z. B. Internationaler Bootsschein vom ADAC, führen. Das Kennzeichen kostet 30 Euro und muss auf beiden Bugseiten des Bootes angebracht werden. Ein Kennzeichen ist nicht erforderlich für: Wasserfahrzeuge der Linienschifffahrt Wasserfahrzeuge unter 2,5 m Länge Kanus, Kajaks, Paddelboote Wasserfahrzeuge ohne Motor Surfbretter Rennruderboote Bei der Beantragung des Kennzeichens ist vorzulegen: Adresse und Telefonnummer Kopie des gültigen Personalausweises Eigentumsnachweis des Bootes Versicherungsnachweis Kopie der Liegeplatzbestätigung Kopie des Einzahlungsbeleges Folgende Kennzeichen werden vergeben: Kennung C für den Luganersee (Ceresio) Kennung V für den Lago Maggiore (Verbano), lombardisches Ufer Kennung P für den Lago Maggiore, piemontesisches Ufer Alle Bootsausweise mit der Kennung C, V und P gelten für die Befahrung beider Seen unabhängig vom Ausstellungsort.

Aber ich hänge die komplette Datei an!
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Italien_57403-1.pdf (972,7 KB, 480x aufgerufen)
__________________
Grüße

Florian
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  #19  
Alt 27.04.2014, 13:22
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Zitat:
Zitat von Raenki Beitrag anzeigen
(..) Und zusätzlich dein Boot registrieren in Italien, das kostet 30 Euronen und du bekommst auch ein Kennzeichen das du anbringen musst, auch hier bei der Anmeldung spielt der Führerschein keine Rolle (..)
Für Boote, die bereits ein deut. Kennzeichen haben, war bislang eine Registrierung nicht allgemein nötig (Ausnahme Lago Maggiore und Luganer See). Hast Du neue Infos, dass eine Registrierung nun überall erforderlich ist?
__________________
Beste Grüße

John
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  #20  
Alt 27.04.2014, 13:34
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Raenki Raenki ist offline
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Ja das Gesetz gibt es schon Jahre nur ist nicht kontrolliert worden!
Aber seit 2 Jahren machen die da unten ernst!
in den Marinas wird das Boit nicht zu Wasser gelassen, wenn es nicht angemeldet ist!

Im grunde geht es aber nur um die Italiener selber, da die meisten keine Versicherung gehabt haben, darum das anmelden!
Es wird auch kontrolliert, zumindest am Maggiore, Luganer usw....

Allgemein ist es aber nicht erforderlich, nachzulesen in der Datei die ich angehängt habe!
__________________
Grüße

Florian
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  #21  
Alt 27.04.2014, 13:38
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Raenki Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
(..) Hast Du neue Infos, dass eine Registrierung nun überall erforderlich ist?
Ja das Gesetz gibt es schon Jahre nur ist nicht kontrolliert worden!
Aber seit 2 Jahren machen die da unten ernst!
in den Marinas wird das Boit nicht zu Wasser gelassen, wenn es nicht angemeldet ist!
(..) Es wird auch kontrolliert, zumindest am Maggiore, Luganer usw.... (..)
Bitte verbreite nicht so irreführende Informationen. Im Text A schreiben und eine Datei anhängen, die B sagt, hilft nicht weiter.

Nur am Luganer See und am Lago Maggiore braucht man zusätzlich zur deutschen Nummer ein Kennzeichen. Ansonsten in Italien nirgendwo.
__________________
Beste Grüße

John
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  #22  
Alt 27.04.2014, 13:43
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Raenki Raenki ist offline
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Zitat:
Zitat von Raenki Beitrag anzeigen
Ja das Gesetz gibt es schon Jahre nur ist nicht kontrolliert worden!
Aber seit 2 Jahren machen die da unten ernst!
in den Marinas wird das Boit nicht zu Wasser gelassen, wenn es nicht angemeldet ist!

Im grunde geht es aber nur um die Italiener selber, da die meisten keine Versicherung gehabt haben, darum das anmelden!
Es wird auch kontrolliert, zumindest am Maggiore, Luganer usw....

Allgemein ist es aber nicht erforderlich, nachzulesen in der Datei die ich angehängt habe!

Lieber John,

lies mal den letzten Satz in meinem Beitrag!!!!

UND NOCHMAL, wir haben alle bei unseren Führerscheinen gelernt, das man sich vorher über das GENAUE Fahrtgebiet informieren muss!
Wenn man sich daher informiert z. B. Über den Adac in der Broschüre, dann liest man es noch mal nur Lago Maggiore usw.......

Ich habe evt. etwas unpassend geantwortet auf deine Frage!
Aber nie behauptet das man allgemein das Boot registrieren muss, es geht hier ja auch um genau einen dieser Registrierungspflichtigen See.
__________________
Grüße

Florian

Geändert von Raenki (27.04.2014 um 13:51 Uhr)
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  #23  
Alt 27.04.2014, 13:46
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Raenki Beitrag anzeigen
(..) nur Gadersee, Lago Maggiore usw.......
Wieder daneben.
Auch am Gardasee nicht. Und auch nicht "usw".
__________________
Beste Grüße

John
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  #24  
Alt 27.04.2014, 13:50
Benutzerbild von Raenki
Raenki Raenki ist offline
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Ja sorry verlesen im Artikel
__________________
Grüße

Florian
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  #25  
Alt 27.04.2014, 15:49
d_seewolf d_seewolf ist offline
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Hallo an alle,

jetzt habe ich 23 Beiträge gelesen und bin leider immer nicht viel schlauer.

Ich selber habe auf meinem Boot ein festes Kennzeichen für den Luganer See da ich eine dauerliegeplatz da habe.
Ich bin mir auch über Rettungsmittel und Versicherungen im klaren.

Da ich aber schon seit ich 16 bin beide Führerscheine habe, musste ich mir über dieses Thema keine Gedanken bis jetzt machen.

Übrigens mein Freund ist bei der Heilbronner Wasserschutzpolizei,mit dem habe ich gesprochen.
Er sagte mir die 15PS regelung sei bei der WAPO noch nicht offiziell und sie Kontrollieren hier bei uns am Neckar noch nach der 5 PS Regelung

Da bin ich echt sprachlos.

Mein Bekannter für den ich diese Info einhole, hat sein Boot angemeldet. Er hat ein Saisonkennzeichen für den Luganer See, eine Versicherung mit 6 Mio., die Rettungsmittel.
Mir geht es speziell nur um die Führerscheinfrage.

Ich kann doch die Schlauchbootfahrer die mit 5PS unterwegs sind, nicht verurteilen und sagen ihr seit fahrlässig unterwegs ,macht mal lieber den Führerschein wenn ihr Bootfahren möchtet.

Grüße Daniel
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