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  #26  
Alt 15.09.2019, 20:53
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
so lange er nicht erwischt wird oder den Polizisten ist dies relativ egal... oder sie kennen die Regelung nicht genau...
Lies dir mal den Link durch! Auf der Seite wird klar gesagt, dass das Schiff in NL registriert wird und dass jeder EU Bürger das machen kann.
Ich kann zwar keine juristische ANALYSE DIESER Seite erstellen, aber mir ist die Seite bereits seit mindestens 2 1/2 Jahren bekannt und ich kenne 3 Eigner, die damit fahren!?
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  #27  
Alt 15.09.2019, 21:06
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Lies dir mal den Link durch! Auf der Seite wird klar gesagt, dass das Schiff in NL registriert wird und dass jeder EU Bürger das machen kann.
Ich kann zwar keine juristische ANALYSE DIESER Seite erstellen, aber mir ist die Seite bereits seit mindestens 2 1/2 Jahren bekannt und ich kenne 3 Eigner, die damit fahren!?
klar kann man dort registrieren...

aber das deutsche gesetz sagt klar auf Binnenwasserstrassen in DEutschland benötigt ein deutscher Staatsbürger ein deutsches Kennzeichen... das ist nunmahl deutsches Gesetz...
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  #28  
Alt 15.09.2019, 21:16
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Ich sehe in der Resolution 13 der UNECE nichts, was ein solches "Zertifikat" fuer Deutschland legal macht.

Fuer mich handelt es sich um eine dubiose/illegale Registrierung.
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  #29  
Alt 15.09.2019, 21:50
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
... Fuer mich handelt es sich um eine dubiose/illegale Registrierung.
Ich nehme meine Aeusserung zurueck.

Das ICP (International Certificate for Pleasure Craft) ist ein nicht offizieller (unofficial) Eigentumsnachweis, aber KEIN Nachweis einer Nationalitaet oder Registrierung. Damit kann es keine dubiose/illegale Registrierung sein, denn es ist gar keine Registrierung (siehe https://www.yacht-registration-in-th...hat-is-an-icp/).

Um eine Registrierung kommt der ICP Inhaber also nicht herum (zumindest, wenn er in Deutschland fahren will). Wenn er trotzdem nur damit (ohne eine Registrierung) herumfaehrt, verletzt er (zumindest) deutsches Recht.
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  #30  
Alt 16.09.2019, 04:56
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Sorry, aber das sagt etwas anderes ( selber Link):
WHERE IS AN ICP ACCEPTED?
Throughout Europe the International Certificate for Pleasure Crafts is accepted as proof of ownership, that is because most countries in Europe have signed the resolution of the Economic and Social Council of the United Nations ECE/TRANS. In some countries, like Turkey who did not sign the resolution, ICP’s are accepted without too much difficulty.



Although the International Certificate for Pleasure Crafts is only intended as an unofficial proof of ownership within the boundaries of Europe, we know of vessel owners whom have sailed off to the Caribbean, Central- and South-Americas were the document was also accepted.



Vessel owners who plan to sail outside the boundaries of Europe, are however strongly advised to register for a Certificate of Registry, which gives you the right to sail under the flag of the Netherlands and therefore gives the vessel the Dutch nationality.

Auch eine Registrierung in das deutsche Schifffahrtsregister ist nichts anderes als ein Eigentumsnachweis und vergleichbar mit dem Grundbucheintrag einer Immobilie!
Gruß
WS
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  #31  
Alt 16.09.2019, 07:11
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Ich bevorzuge die Registrierung in D, da mE kein anderes Land so lasche Bestimmungen hat über Minimalausrüstung an Bord wie Deutschland.
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  #32  
Alt 16.09.2019, 14:34
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Ich finde, dass das Thema nicht wirklich klar wird.
Ich habe einen Maklertext gelesen, der ebenfalls klar sagt, ein Eintrag ins Register B (das ist eines in NL) sei völlig unproblematisch für jeden zugänglich. Ich interessiere mich für ein Boot aus NL, das wahrscheinlich in diesem Register eingetragen ist (weil es auch einem Niederländer gehört) und ich würde diesen Eintrag umschreiben wollen und damit faktisch belassen.
Das fragliche Boot ist für Binnen, 15m lang und mehr als 10 Tonnen schwer.
Da erwarte ich Probleme, wenn es tatsächlich stimmt, dass ich damit nach D nur mit einem deutschen Kennzeichen einreisen dürfte. EU-konform kommt mir das nicht vor.
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  #33  
Alt 16.09.2019, 14:37
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Zitat:
Zitat von N2S3 Beitrag anzeigen
EU-konform kommt mir das nicht vor.
Der Vergleich hinkt zwar etwas, aber wenn dir hier ein Führerschein abgenommen wird und du machst ihn in PL oder HR neu, gilt der auch nicht in Deutschland.
Ich finde das auch völlig ok.
Ob es in diesem Fall ein Schlupfloch gibt, weiss ich aber nicht. Auch nicht, warum man das Boot denn nicht in Deutschland anmelden möchte.
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  #34  
Alt 16.09.2019, 15:55
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Zitat:
Zitat von N2S3 Beitrag anzeigen
......Ich habe einen Maklertext gelesen, der ebenfalls klar sagt, ein Eintrag ins Register B (das ist eines in NL) sei völlig unproblematisch für jeden zugänglich......r.
Wenn ich auf die Suchmaschinen gehe und NL-Registrierung eingebe steht bei (fast) allen Anbietern, dass es verbunden mit der Registrierung auch eine NL-Meldeadresse gibt. Das mag dann reichen - da Du Dich in D aber nicht abmeldest funktioniert das halt nicht in deutschen Gewässern. Ist für mich solange die EU nicht wirklich ein Land ist logisch.

Das Beispiel mit dem Führerschein hinkt meiner Meinung, da fehlt es vielleicht einfach mal an jemanden mit sehr viel Knete der das durch alle Instanzen jagt. Bei den Positionslampen wurde ja harmonisiert, seit dem dürfen wir auch die preisgünstigen Lichter aus Norwegen und Italien einbauen. Leider brauchen seit dem deutsche Sportboote nicht mehr so weit sichtbar sein wie früher.

Bis denne, Rainer
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  #35  
Alt 16.09.2019, 15:59
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen

Das Beispiel mit dem Führerschein hinkt meiner Meinung, da fehlt es vielleicht einfach mal an jemanden mit sehr viel Knete der das durch alle Instanzen jagt. Bei den Positionslampen wurde ja harmonisiert, seit dem dürfen wir auch die preisgünstigen Lichter aus Norwegen und Italien einbauen. Leider brauchen seit dem deutsche Sportboote nicht mehr so weit sichtbar sein wie früher.

Bis denne, Rainer
nicht ganz richtig.. nur auf See darfst du diese benutzen Binnen in Deutuschland benötigt es die Steuerrad zulassung für das licht.. und diese gibt es nur in Deutschland.
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  #36  
Alt 16.09.2019, 16:11
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wo steht es? nicht um Dich zu ärgern sondern weil es mich wirklich interessiert.

Gruß, Rainer
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  #37  
Alt 16.09.2019, 16:30
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vorschriften zur Lichterführung....

ganz einfach zu finden weil hier shcon 10000x diskutiert.. lernt man aber auch beim Führerschein...

https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/...cationFile&v=5
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

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  #38  
Alt 16.09.2019, 17:25
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Moin moin,
und ganz direkt steht in der BinSchStrO in §3.02 (2):
Zitat:
Es dürfen nur Signalleuchten verwendet werden, deren Lichter in horizontaler Ausstrahlung, Farbe und Stärke den Bestimmungen dieser Verordnung und den Anforderungen des Artikels 7.05 ES-TRIN entsprechen. Signalleuchten, die den Anforderungen der am 30. Juni 2011 oder am 31. Dezember 2012 oder am 6. Oktober 2018 geltenden Fassung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung entsprechen, dürfen weiterhin verwendet werden.
.
Die Anforderung aus Artikel 7.05 ES-TRIN lautet
Zitat:
  1. Signalleuchten, deren Gehäuse und Zubehör müssen das Zulassungskennzeichen tragen, das nach der Richtlinie 2014/90/EU1 vorgeschrieben ist.
Und die Richtline 2014/90/EU sagt dann schließlich dazu (Artikel 9):
Zitat:
(1) Schiffsausrüstung, für die entsprechend den einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen wurde, dass sie die in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen erfüllt, wird mit dem Steuerrad-Kennzeichen versehen.
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  #39  
Alt 16.09.2019, 17:39
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Danke fürs raussuchen. In der von der verlinkten Broschüre geht es um See und nur die angehängte Tabelle erwähnt auch binnen.

Hab zwar gerade kein SBF-Binnen-Buch da, bin mir aber ziemlich sicher dass das dort nicht so ausfühlrich drin steht, auch nicht in den Prüfungsfragen.

Die EU-Steuerradzulassung müsste es aber auch in anderen EU-Staaten geben, denn auch diese entspringt ja einer EU-Harmonisierung (mein ich zumindest).

Ist hier aber auch nicht so wichtig, werde erstmal in den anderen 10000 Beiträgen lesen......

bis denne, Rainer
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  #40  
Alt 16.09.2019, 17:41
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...und auch Dir justme danke fürs raussuchen.
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  #41  
Alt 16.09.2019, 21:53
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Zitat:
Zitat von N2S3 Beitrag anzeigen
Ich finde, dass das Thema nicht wirklich klar wird.
Ich habe einen Maklertext gelesen, der ebenfalls klar sagt, ein Eintrag ins Register B (das ist eines in NL) sei völlig unproblematisch für jeden zugänglich. Ich interessiere mich für ein Boot aus NL, das wahrscheinlich in diesem Register eingetragen ist (weil es auch einem Niederländer gehört) und ich würde diesen Eintrag umschreiben wollen und damit faktisch belassen.
Das fragliche Boot ist für Binnen, 15m lang und mehr als 10 Tonnen schwer.
Da erwarte ich Probleme, wenn es tatsächlich stimmt, dass ich damit nach D nur mit einem deutschen Kennzeichen einreisen dürfte. EU-konform kommt mir das nicht vor.
Für das Fahren in D mit einem deutschen Eigner muss uach eine deutsche Zulassung / Registereintrag sein.

Auf unserer Überführungsfahrt aus NL mit NL-Flagge und NL-Papieren (inkl. Frequenzzuteilungsurkunde aus NL...) kam an einer Liegestelle im MLK die WaSchPo mit den Worten "Wir sind hier, weil sie hier sind!" an Bord und war erstaunt, einen deutschen Eigner vor sich zu haben. Ich hatte ihnen erklärt, dass wir überführen, habe ihnen den Kaufvertrag, meine Korrespondenz mit dem deutschen Registergericht / Antrag Messbrief und den Austragungsantrag der NL-Eigners gezeigt. Sie sagten dann, dass das so nicht gehe, sie aber meinen guten Willen anerkennen und ob ich mit einem Verwarngeld wegen "Falschparken einverstanden wäre. Oder ob sie mal die restlichen Papiere genauer kontrollieren sollen?

Ich habe 35€ bezahlt (bargeldlos per Kartenterminal) und die Beamten haben mit eine gute Fahrt gewünscht...
__________________
Gruß

Klaus

Küstenklatsch der Kieler Sprotten
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  #42  
Alt 16.09.2019, 22:28
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
... Ein weiterer Vorteil liegt für all diejenigen, die sowieso im Hinterkopf haben, irgendwann mal auszuflaggen. Die sollen gleich so anfangen! ...
Kannst Du dafuer einen Grund angeben?


Ausflaggen ist der Wechsel der Nationalflagge.
Mit dem ICP in den Niederlanden hast Du nicht das Recht, die niederlaendische Flagge zu fuehren.
Du hast aber auch nicht das Recht, die deutsche Flagge zu fuehren (dazu uss es ins deutsche Seeschiffsregister eingetragen werden).

Warum ist der Wechsel vom hollaendischen ICP in ein aulsaendisches Register einfacher als vom deutschen Seeschiffsregister?

Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
… Wenn du unter FAQ gehst, werden einige Fragen beantwortet. Man sieht mittlerweile eine Menge Schiffe, die bei denen registriert sind und mit unterschiedlichen Flaggen herumfahren. Sie beziehen sich auf EU Recht!
Dutch Boat Registration is a EU ownership Registration (ICP) which is valid for private boat use and is valid in nearly all countries of the EU.
The only country were the Dutch document occasionally gives problems, is Portugal
Die Niederlander kennen fuer die meisten Bootskategorien keine Registrierungspflicht (Quelle: Watersportverbond). Der Verband (der das ICP fuer Euro 37,75 ausgibt) sagt:

„Ein ICP ist ausdrücklich kein Staatsangehörigkeits- und Registrierungsnachweis, wie z. B. die Seelizenz, und berechtigt nicht zur Führung der niederländischen Flagge.“

Das deutsche Equivalent zum ICP ist der IBS.
In Oesterreich ist es wohl der Binnenschein fuer Boote unter 5 m und fuer Schlauchboote.

Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Lies dir mal den Link durch! Auf der Seite wird klar gesagt, dass das Schiff in NL registriert wird und dass jeder EU Bürger das machen kann.
Ich kann zwar keine juristische ANALYSE DIESER Seite erstellen, aber mir ist die Seite bereits seit mindestens 2 1/2 Jahren bekannt und ich kenne 3 Eigner, die damit fahren!?
Auch die Seite im Link sagt : „An ICP is not a proof of nationality and registration“.

Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Sorry, aber das sagt etwas anderes ( selber Link):
WHERE IS AN ICP ACCEPTED?
Throughout Europe the International Certificate for Pleasure Crafts is accepted as proof of ownership, that is because most countries in Europe have signed the resolution of the Economic and Social Council of the United Nations ECE/TRANS. In some countries, like Turkey who did not sign the resolution, ICP’s are accepted without too much difficulty.



Although the International Certificate for Pleasure Crafts is only intended as an unofficial proof of ownership within the boundaries of Europe, we know of vessel owners whom have sailed off to the Caribbean, Central- and South-Americas were the document was also accepted.



Vessel owners who plan to sail outside the boundaries of Europe, are however strongly advised to register for a Certificate of Registry, which gives you the right to sail under the flag of the Netherlands and therefore gives the vessel the Dutch nationality. …
Da es fuer diese Boote in Holland keine Registrierungspflicht gibt, reicht der ICP als Eigentumsnachweis.

Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
... Auch eine Registrierung in das deutsche Schifffahrtsregister ist nichts anderes als ein Eigentumsnachweis und vergleichbar mit dem Grundbucheintrag einer Immobilie!
Nein!
Die Eintragung ins Seeschiffsregister, und auch der IBS, sind auch Registrierungen. Nur mit einer Registrierung duerfen die Boote in Deutschland binnen unterwegs sein.
Zitat:
Zitat von N2S3 Beitrag anzeigen
... Ich interessiere mich für ein Boot aus NL, das wahrscheinlich in diesem Register eingetragen ist (weil es auch einem Niederländer gehört) und ich würde diesen Eintrag umschreiben wollen und damit faktisch belassen.
Das fragliche Boot ist für Binnen, 15m lang und mehr als 10 Tonnen schwer.
Da erwarte ich Probleme, wenn es tatsächlich stimmt, dass ich damit nach D nur mit einem deutschen Kennzeichen einreisen dürfte. EU-konform kommt mir das nicht vor.
Es mag den „Zeebrief“ haben, dann ist es eine andere Situation.

Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Wenn ich auf die Suchmaschinen gehe und NL-Registrierung eingebe steht bei (fast) allen Anbietern, dass es verbunden mit der Registrierung auch eine NL-Meldeadresse gibt. Das mag dann reichen - da Du Dich in D aber nicht abmeldest funktioniert das halt nicht in deutschen Gewässern. Ist für mich solange die EU nicht wirklich ein Land ist logisch. ...
Der Watersportverbond, der den ICP in Holland herausgibt, verlangt fuer Eigner, die nicht niederlaendisch sind (oder die letzten fuenf Jahre ihren Wohnsitz in NL hatten) lediglich ein Vertretungsformular, unterschrieben von einem Niederlaender, und seinen ID Nachweis.

Zitat:
Zitat von stenner Beitrag anzeigen
Für das Fahren in D mit einem deutschen Eigner muss uach eine deutsche Zulassung / Registereintrag sein.

Auf unserer Überführungsfahrt aus NL mit NL-Flagge und NL-Papieren (inkl. Frequenzzuteilungsurkunde aus NL...) kam an einer Liegestelle im MLK die WaSchPo mit den Worten "Wir sind hier, weil sie hier sind!" an Bord und war erstaunt, einen deutschen Eigner vor sich zu haben. Ich hatte ihnen erklärt, dass wir überführen, habe ihnen den Kaufvertrag, meine Korrespondenz mit dem deutschen Registergericht / Antrag Messbrief und den Austragungsantrag der NL-Eigners gezeigt. Sie sagten dann, dass das so nicht gehe, sie aber meinen guten Willen anerkennen und ob ich mit einem Verwarngeld wegen "Falschparken einverstanden wäre. Oder ob sie mal die restlichen Papiere genauer kontrollieren sollen?

Ich habe 35€ bezahlt (bargeldlos per Kartenterminal) und die Beamten haben mit eine gute Fahrt gewünscht...
War es ein ICP oder der Zeebrief?


Das ICP mag eine legale Moeglichkeit sein, ist es aber sicherlich nicht unter den diskutierten, beschriebenen Umstaenden.
Es ist keine niederlaendische Registrierung, keine deutsche Registrierung, sie verleiht nich das Recht, eine gewisse Flagge zu fuehren, ...

Wem es das Geld und das Risiko fuer wenig handfeste Vorteile (bzw. keinen Vorteil) wert ist, mag es aber durchaus versuchen.
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  #43  
Alt 17.09.2019, 06:36
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Ok, ich habe das Gefühl, dass mein Problem am besten mit einer Registrierung in D zu lösen ist, da ich so den Hauptstandort NL und möglicherweise fakultative Einreisen nach D ohne Probleme kombinieren kann. Ein Austrag aus dem Register NL wäre dann zwingend, da es einen grundbuchähnlichen Eigentumsnachweis des Vorbesitzers darstellt.
Wo bekommt man für ein älteres Schiff einen Messbrief her? Der von mir angepeilte Kahn ist 90 Jahre alt.
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  #44  
Alt 20.09.2019, 18:39
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Für den IBS wird kein Messbrief benötigt.
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  #45  
Alt 10.11.2019, 18:44
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Ich finde das gut, was du angemerkt hast!
Kannst du denn konkreter werden?
1. kann ich als BRD Bürger ein Schiff - sagen wir unter 15 m - in Holland registrieren lassen, die NL FLagge oder die BRD Flagge hinten dran machen und in der BRD bedenkenlos See und binnen fahren?
2. könnte ich selbiges mit einem Schiff größer 15 m tun.

wenn du es nicht eindeutig beantworten kannst, wo liegen eventuell aufkommende Probleme, wie könnten diese aussehen?

Gruß
WS
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  #46  
Alt 10.11.2019, 20:55
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Zitat:
Zitat von WhiteShark225 Beitrag anzeigen
Ich finde das gut, was du angemerkt hast!
Kannst du denn konkreter werden?
1. kann ich als BRD Bürger ein Schiff - sagen wir unter 15 m - in Holland registrieren lassen, die NL FLagge oder die BRD Flagge hinten dran machen und in der BRD bedenkenlos See und binnen fahren?
2. könnte ich selbiges mit einem Schiff größer 15 m tun.

wenn du es nicht eindeutig beantworten kannst, wo liegen eventuell aufkommende Probleme, wie könnten diese aussehen?

Gruß
WS
#zu 1 nein.... wenn du in deutschland Binne fährst brauchst du immer noch als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deetuschland eine deutsche Zulassung aber das habe ich ja oben schon geschrieben... du scheinst aber Beratungsresistent zu sien was das angeht.. nicht mal die Verlinkung der akutellen Gesetze reicht dir...
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  #47  
Alt 11.11.2019, 20:33
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Zitat von billi Beitrag anzeigen
#zu 1 nein.... wenn du in deutschland Binne fährst brauchst du immer noch als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deetuschland eine deutsche Zulassung aber das habe ich ja oben schon geschrieben... du scheinst aber Beratungsresistent zu sien was das angeht.. nicht mal die Verlinkung der akutellen Gesetze reicht dir...

Kann das vielleicht sein, dass ich das, was du da schreibst, nicht glaube?
Ich hatte dich doch garnicht um eine weitere Meinung gebeten!?
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  #48  
Alt 11.11.2019, 20:42
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Kann das vielleicht sein, dass ich das, was du da schreibst, nicht glaube?
Ich hatte dich doch garnicht um eine weitere Meinung gebeten!?

Aslo wenn dir jemand ein Gesetzestext verlinkt den du direkt nachlesen kannst.. , dann kannst du es schon glauben... ist in Europa weit verbreitet, das nationales Recht anders ausieht...

geh nur mal nah kroatien und vversuch Führerscheinfrei ein Boot zu fahren... da kannst du noch so groß eine deutsche Flagge dran haben ab 1PÄS benötigst ud den Führerschein..... dort gilt kroatisches Recht auch wenn diese das deutsche Führerscheinrecht akzepptieren,dann nur im bezug darauf das sie den deutschen Führershcien akzeptieren...

und auf deutschlands Binnestrassen gilt das deutsche Recht... das ist fakt und Punnkt und aus... und das deutsche recht sieht vor das ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in deutschland auf deutschen Binnenwasserstrassen ein deutsches Kennzeichen benötigt... entweder ein amtliches oder ein amtlich annerkanntes....

es steht in der Verordnung.... und ist gesetz... PUNKT

du kannst es in der verlinkte Verordnung gern selbst nachlesen... der lin kin #10 geht ja nicht auf eine Internetseite die irgenwelche Meinung vertritt... du kannst auch gern selber suchen:
Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschiffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch)
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  #49  
Alt 11.11.2019, 22:08
Pobeda Pobeda ist offline
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Boot: kennt ihr alle nicht ...
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du kannst es in der verlinkte Verordnung gern selbst nachlesen... der lin kin #10 geht ja nicht auf eine Internetseite die irgenwelche Meinung vertritt... du kannst auch gern selber suchen:
Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschiffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch)
Also, wo du Recht hast, hast du - genau: Recht
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  #50  
Alt 11.11.2019, 22:10
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Zitat von Pobeda Beitrag anzeigen
Also, wo du Recht hast, hast du - genau: Recht
genau es ist ja auch für jeden leicht diese Verordnung mal durchzulesen... es ist ja nicht so, dass ich diese geschrieben habe oder ....
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