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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 10.12.2015, 09:29
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Moin,

ich interessiere mich für den Erwerb des Sportschifferzeugnis.

Als Voraussetzungen gelten:
  • Mindestens 18 Jahre
  • Ärztliches Zeugnis nach Muster von einem zugelassenen Arbeitsmediziner (Listen unter Anhang 1 oder Anhang 2)
  • 1 Passbild (35 x 45 mm, siehe Bundesdruckerei mit Namen versehen
  • eine unbeglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • eine unbeglaubigte Kopie des Sportbootführerschein Binnen
  • die Quittung über den Antrag eines polizeilichen Führungszeugnisses für Behörden (O).
  • Eventuell Nachweis von Erfahrung im Umgang mit Schiffen > 15 Meter.
Die Unterlagen müssen vollständig 1 Monat vor der Prüfung beim zuständigen WSA vorliegen.

Weiter heißt es:
"Die praktische Prüfung entspricht der eines Sportbootführerscheins Binnen - nur mit einem Boot > 15 Meter. Sie kann bei ausreichender nachgewiesener Erfahrung erlassen werden."

Jetzt meine Fragen:
Wie weise ich die praktischen Erfahrungen mit großen (>15 m) Schiffen nach? Wieviel ist erforderlich um sich die praktische Prüfung ersparen zu können?
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  #27  
Alt 10.12.2015, 11:46
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hallo Klaus,

ich habe die Prüfung bei der WSD Ost in Magdeburg gemacht. Für die Praktische Prüfung hat bei mir der Besitz des Sportbootführerscheins ausgereicht. Er besonderer Nachweis war nicht erforderlich. Frag einfach mal gezielt bei der Prüfungsstelle nach.

Viele Grüße
Detlef
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  #28  
Alt 10.12.2015, 12:49
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Jo, das wäre auch mein Prüfungsausschuß.
Na wenn das so einfach ist ...
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  #29  
Alt 10.12.2015, 14:49
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Moin,
hat das noch Zeit?
Oder mußt/willst Du da unbedingt jetzt ran?

Ich habe da etwas in einem anderen Forum gelesen. Ich bin mir nicht sicher ob ich das richtig interpretiere, da scheint sich eine Veränderung anzubahnen.

Aber ließ mal besser selbst:
https://www.segeln-forum.de/board1-r...rfl%C3%BCssig/

Beste Grüße
Dirk
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  #30  
Alt 10.12.2015, 17:10
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Ich dachte, das E-Patent geht bis 25 m? In dem Thread ist nur die Rede von 20 m ... Und - sicher, dass das automatisch auch alle bestehenden FS betrifft? Sonst wird doch immer soviel Wert auf Bestandsschutz gelegt.
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  #31  
Alt 10.12.2015, 18:44
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Nun mal langsam! Das ist doch wohl bisher nur ein Posting im Sechlerforum.

Das derzeitige Sportschifferzeugnis (Binnen) geht bis 25 m. Bis 20 m ist die Grenze "Kleinfahrzeug".
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  #32  
Alt 10.12.2015, 19:00
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Dazu kommt noch, dass das Sportschifferzeugnis ein Patent ist und kein Führerschein , das ist in der internationalen Anwendungen interessant. Bei den Sechlern heißt es auch nur, das die VO zusammen gelegt wird, nicht die Scheine...

In diesem Sinne
Mal sehen
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  #33  
Alt 14.04.2016, 21:08
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Standard E-Patent-Lernunterlagen

Hallo Klaus,

wenn es noch aktuell ist mit Deinem E-Patent, kann ich Dir gerne helfen. Habe alle Unterlagen die Du benötigst (sehr überschaubar) und kann Dir die entsprechenden Stellen in der Binnenschiffahrtsstraßenordnung benennen, die Du einmal überlesen musst. Das reicht. Vorbereitung ca. 2 Wochen, Prüfung kannst Du damit nicht NICHT bestehen ;o)

Meine Freundin hat's damit auch geschafft ... bin aktuell eher selten im Forum unterwegs, findest meine Kontaktdaten aber auf "schoeneschiffe(punkt)berlin"

Viele Grüße

Luis
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Ein Schiff ist gekommen ...
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  #34  
Alt 19.09.2016, 08:56
Murat Murat ist offline
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Standard Sportschifferzeugnis E

Ich hätte für das E Patent noch eine Frage, darf man mit dem Schein auf der Spree Gäste befördern.
Zitat:
Zitat von DC9WX Beitrag anzeigen
Hallo,
Vielen Dank




Prüfung lief gut, habe bestanden.

Hier einige wertvolle Tipps für zukünftige Prüflinge:
- Es wird ausschließlich angekreuzt, es ist immer nur eine Antwort richtig (im Netz habe ich vor meiner Prüfung anderes gelesen), schreiben muss man garnichts mehr
- 60% müssen richtig sein
- die Prüfung ist in 5 Themenbereiche gegliedert, jeder kann einzeln bestanden/nicht bestanden werden
- der Sportboot Binnen/See ersetzt den praktischen Prüfungsteil
- das Funkzeugnis UBI ist NICHT Voraussetzung
- man hat ca. 5 Stunden Zeit, ich war nach 2 Stunden fertig. Zeitdruck gibt es also definitiv nicht.
- Prüfungsgebühren incl. Kartenausstellungsgebühr waren sagenhafte 270,63 € (in Bar zu zahlen, keine Kartenzahlung)
- man bekommt direkt nach der Prüfung eine für 3 Monate gültige, vorläufige Patenturkunde, wir mussten ca. 20 Minuten warten nach der Prüfung. Die Plastikkarte kommt dann später per Post nach Hause.

Wer weitergehende Fragen hat > PN an mich


Gruß
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  #35  
Alt 19.09.2016, 13:27
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Pianist Pianist ist offline
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Zitat:
Zitat von Murat Beitrag anzeigen
Ich hätte für das E Patent noch eine Frage, darf man mit dem Schein auf der Spree Gäste befördern.
Auf der Spree sind haufenweise Leute unterwegs, die mit einem Sportschifferzeugnis ("E-Patent") Passagiere befördern. Lese Dich mal in die Problematik der "Bunten Flotte" in Verbindung mit der "Sportbootvermietungsordnung" ein. Das Problem dabei ist, dass die alle in einer Grauzone fahren. Denn sowohl der SBF Binnen als auch das Sportschifferzeugnis sind eben keine Berufspatente. Damit ist eine gewerbliche Personenbeförderung schlichtweg nicht zulässig. Es geht also um die Frage, ob damit Personenbeförderung betrieben, oder ob ein Boot samt Skipper vermietet wird.

(dass man die historischen Salonschiffe nicht aus der Hand gibt, um sie durch jeden beliebigen Sportschifferzeugnisinhaber verhunzen zu lassen, sollte sich von selbst verstehen, aber es ist und bleibt eine Grauzone)

Matthias
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  #36  
Alt 19.09.2016, 16:13
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T-Technik T-Technik ist offline
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Hallo Matthias,

das sehe ich auch so .

Für gewerbliche Zwecke genügen Sportpatent u. Sportschifferzeugnis nicht .

Genau so ist auch zu prüfen, wie das Boot zugelassen ist .

Binnen muss es dann ja auch ein "Fahrgastschiff" sein ( SUK ) .


Und nicht selten gibt es auch regionale Auflagen, die man kennen sollte .



Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #37  
Alt 17.01.2018, 15:03
Murat Murat ist offline
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Standard E-Patent

Zitat:
Zitat von DC9WX Beitrag anzeigen
Noch einen Nachtrag aufgrund von Nachfrage: Es findet keine mündliche Prüfung bei der WSD Ost statt.
Guten Tag, ich habe noch einige >Fragen zum E-PAtent, haben Sie eine email Adresse oder telefonisch erreichbar?
Wäre super wenn ich Hilfe bekommen könnte.
MfG

Geändert von winetouu (17.01.2018 um 16:07 Uhr) Grund: Telefonnummer entfernt
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  #38  
Alt 12.07.2018, 13:07
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kroetnik kroetnik ist offline
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Standard Boooah!

Also, liebe Freunde, wenn ich geahnt hätte, worauf ich mich hier einlasse, hätte ich natürlich davon Abstand genommen. Um noch tiefer in das Hobby einzudringen, hatte ich mir vorgenommen das Sportschifferzeugnis zu erwerben. Allein, es ist unmöglich, sich auf die Prüfung sinnvoll vorzubereiten. Zwar stellt die WSV Prüfungsfragen zur Verfügung (gefühlt Tausende), aber ohne Antworten und es gibt auch keinerlei Lernliteratur.

Dabei wie leider üblich, massenhaft Dinge, die man ohne stures Auswendiglernen diverser völlig unübersichtlicher Vorschriften nicht beherrschen kann. Im Ganzen ein Prüfungsumfang, der weit über das hinausgeht, was man von einem Freizeitschiffer erwarten sollte. Die Prüfung ist erkennbar für Berufsschiffer konzipiert und man lässt einfach für das E-Patent ein paar Fragen weg, die man für die echten Berufspatente A bis C auch noch lernen muss.

Sämtliche Antworten muss man sich mühevoll irgendwo im Netz zusammen suchen. Am Ende lernt man so lange, bis einem Hören und Sehen vergeht - und deshalb dann am ärztlichen Attest scheitert...

Mein Gott ich mach das jetzt zu Ende, aber ganz ehrlich in meinem ganzen Leben habe ich noch nie so viel sinnloses Zeug lernen müssen.
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  #39  
Alt 12.07.2018, 14:56
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DC9WX DC9WX ist offline
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Hör auf zu jammern! Sag uns lieber, wie groß der maximale diagonale Abstand der Warzen an Deck von Wasserfahrzeugen sein darf, damit dieses als trittsicher gilt!
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  #40  
Alt 12.07.2018, 16:54
Pobeda Pobeda ist offline
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Zitat:
Zitat von kroetnik Beitrag anzeigen
und deshalb dann am ärztlichen Attest scheitert...
Deshalb habe ich mit dem ärztlichen Attest angefangen.
Zitat:
Zitat von kroetnik Beitrag anzeigen
aber ganz ehrlich in meinem ganzen Leben habe ich noch nie so viel sinnloses Zeug lernen müssen.
Oh, du bist nicht zur Schule gegangen? Ich habe Jahre damit verbracht, Dinge zu lernen, die ich nur für die Tests/Klassenarbeiten/Klausuren/Prüfungen brauchte.
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  #41  
Alt 12.07.2018, 21:35
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@krotznik

Die Fragen und Antworten können bei der WSD eingesehen werden ....

warum Du das E-Patent jetzt noch machen willst, würde mich mal interessieren.

Grüße
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  #42  
Alt 13.07.2018, 10:18
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von dete Beitrag anzeigen
... Die Fragen und Antworten können bei der WSD eingesehen werden ......
Im Internet oder im "Realen Leben"
Falls Internet bitte Link.
Ich kenne derzeit nur https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...entV-node.html
Da sind aber kaum Antworten mit drin.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #43  
Alt 13.07.2018, 10:36
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kroetnik kroetnik ist offline
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Genau, Sehbeer, dort sind tatsächlich nur die Fragen, die Antworten suchst Du Dir selbst.

@dete: Warum ich das machen will, habe ich ja eingangs gesagt, es geht mir nicht um 5 Meter Bootslänge, sondern ich wollte eine Möglichkeit finden, mich noch intensiver mit der Binnenschifffahrt zu beschäftigen und bewusst auch theoretische Kenntnisse sammeln, einfach weil es mein Hobby ist. Da man nun mal besser lernt, wenn als Anreiz am Ende eine Prüfung mit Zertifikat steht, bot sich das E-Patent an. Dabei habe ich allerdings gedacht, der Zugang zur Materie wäre offener gestaltet.

Offenbar ist man bei der Generaldirektion der Ansicht, man dürfte es den Anwärtern nicht zu leicht machen. Beim SBF artet die Prüfungsvorbereitung ja wirklich dahingehend aus, dass man sich über die Inhalte gar keine Gedanken mehr macht, sondern einfach die Schlüsselworte aus den amtlichen Fragen auswendig lernt, um dann gar nicht mehr durchfallen zu können.

Auf jeden Fall ist das Ganze entgegen der Bezeichnung "Sportschifferzeugnis" tatsächlich eine abgespeckte Berufsausbildung, eindeutig als wesensgleiches Minus zu den noch höheren Patenten, wofür nicht zulätzt das Erfordernis einer arbeitsmedizinischen Untersuchung spricht.

Also im Ergebnis: Man braucht dieses Patent nicht wirklich, es macht mir aber Spaß dafür zu lernen, ich wünschte nur, man hätte etwas fairere Bedingungen dafür.

Viele Grüße
Ralf
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  #44  
Alt 13.07.2018, 11:40
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
dir ist aber bewusst, dass man mittlerweile für die Erreichung eines Patents über "E" faktisch erst eine Berufsausbildung (Binnenschiffer) mit Fahrtzeit zum Matrose oder Bootsmann abgeschlossen haben muss und anschließend erst ebenfalls nach entsprechender Fahrzeit als Matrose oder Bootsmann die Patentprüfung ablegen kann.
Der Vergleich hinkt also schon sehr, alleine weil der angehende Schiffsführer dann schon min. 4 Jahre (i.d.R. länger) Binnenschifffahrt hinter sich hat.

Man kann sich m.M. also darüber beschweren, dass die SBF Ausbildung gegenüber den Patenten eher stiefmütterlich behandelt wird.

Bis dann

Dominic
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