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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Sofern mir bekannt ist können/dürfen die "Sonderrechte" in Anspruch nehmen, aber auf keinen Fall "Wegerechte"
Sonderrechte = man darf u. U. gegen die StVO verstoßen Wegerecht = die anderen Verkehrsteilnehmer müssen dem Einsatzfahrzeug Platz machen.
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe. |
#52
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Zitat:
Vorfahrt darf ich schon mal gar nicht nehmen... auch nicht mit BlLaulicht und Martinshorn. Der andere Verkehrsteilnehmer muss mir, sobald er mich als Einsatzfahrzeug erkennt, mir das Wegerecht einräumen. Wenn er mich nicht erkennt.... dann hat er Vorfahrt... Ist als Lenker eines Einsatzfahrzeuges eine richtige Gradwanderung. |
#53
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Zitat:
er hätte sogar Horn und Blaulicht haben können, das wollte er aber nicht hätte auch ein paar Vorschriften mit enthalten inkl. mehr TüV Kontrollen etc.
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#54
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Zitat:
viele nutzen das Schild auch um mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren.... Da kennt kaum ein Richter ein Pardon wenn man da geblitzt wird oder es zu einem Unfall kommt.... |
#55
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Zitat:
Sonderrecht nur zur Erfüllung „hoheitlicher Aufgaben“ Sonderrechte dürfen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein konkreter Einsatzbefehl vorliegt. Bei einer Fahrt zur Feuerwehrstation, um sich auf einen zu erwartenden Einsatz lediglich vorzubereiten, bestehen derartige Sonderrecht nicht. Wenn du nach einer Alarmierung mit deinem PKW zum Feuerwehrhaus fährst, hast du keinerlei Sonderrechte. Du bereitest dich für den Einsatz vor (ziehst Einsatzklamotten an, steigst in ein Feuerwehrauto usw). Die hoheitlichen Aufgaben gelten ab Einsatzbeginn.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#56
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Zitat:
Bei einer Fahrt zur Feuerwehrstation, um sich auf einen zu erwartenden Einsatz lediglich vorzubereiten, bestehen derartige Sonderrecht nicht. ist eine Fahrt zu einer Übung oder wenn es wegen einem Katastrophenalarm einen sogenannten Voralarm gegeben hat. Dies wurde bei uns vor einiger Zeit ausgelöst wegen Hochwassers. Da wurden ein Voralarm ausgelöst und dann saßen wir noch ca. 1h im Feuerwehrhaus bevor der erste Einsatz kam.. Wir mussten dann zum Kellerauspumpen in ein 30km entfernten Ort . Wie auch in dem Satz davor steht darf man das, .... wenn ein konkreter Einsatzbefehl vorliegt |
#57
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Das sah dann am Montag um 3 morgens soh aus.
Bis zum eintreffen an der Einsatzstelle war nucht bekamnt ob sich noch Personen in der wohnung aufhalten |
#58
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Hier Aktuell von so einem Idioten!
Gerade gesehen im TV bei Brisant. http://www.otz.de/startseite/detail/...t-an-536961127
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!! |
#59
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Zitat:
Sonderrechte (vgl. §35 StVO) sind PERSONENGEBUNDEN (wenn es zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe dringend geboten ist - und jeder, der Sonderrechte in Anspruch nehmen darf, sollte eigentlich wissen, was das konkret bedeutet!) Anmerkung : Zum Beispiel darf ein Polizeibeamter auch mit seinem privaten PKW unter bestimmten Voraussetzungen Sonderrechte in Anspruch nehmen. Wegerechte (vgl. §38 StVO) sind FAHRZEUGGEBUNDEN ( Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.) Anmerkung : Da "Sonderrechte" und "Wegerechte" zwei verschiedene Paar Schuhe sind, kann es durchaus sein, dass ein Streifenwagen auch "ohne eingeschaltete Sondersignale" Sonderrechte in Anspruch nimmt (zum Beispiel bei Rotlicht weiter fährt) - selbstverständlich sind andere Verkehrsteilnehmer dann nicht verpflichtet "freie Bahn zu schaffen". .
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Gruß Berni |
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