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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 09.01.2013, 07:55
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NoWayOut NoWayOut ist offline
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Standard Nachweis für Steuer bei Einreise mit Trailerboot nach Kroatien ?

Hallo Zusammen!

Verfolge nun schon seit geraumer Zeit die Diskussionen rund um die Nachversteuerung in Kroatien!

Meine Frage ist nun folgende:
Wie werden die gesamten Trailerboote behandelt ???

Habe eine Viper 203 aus 2003 bei mir zu Hause am Trailer stehen.


In meinen Fall fahre ich im August für 2 Wochen mit dem Boot auf dem Trailer nach Kroatien und dann wieder nach Hause nach Österreich!

Habe mein Boot 2012 gebraucht in Deutschland gekauft. War bis zu diesem Zeitpunkt nur innerhalb in der EU! – Steuer muss also entrichtet worden sein, habe jedoch keinen Nachweis dafür, da privat gekauft!


Habe für das Boot eine österreichische Binnenzulassung sowie einen Seebrief neu ausstellen lassen!


Muss ich nun bei der Ausreise nach Kroatien irgendetwas Berücksichtigen ?


Lg
Florian
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  #2  
Alt 09.01.2013, 12:21
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ghaffy ghaffy ist offline
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Standard

Zum Zeitpunkt deiner Kroatienreise wird HR schon EU-Mitglied und somit Binnenmarkt sein. Aus diesem Gesichtspunkt ist nichts weiter zu beachten.

Nicht auszuschließen ist, dass gerade im heurigen Sommer die HR-Zöllner am Meer, vielleicht sogar an der Landgrenze, kontrollieren werden, ob es sich um ein "EU-Boot" handelt, und nicht um ein Boot, das bislang im HR Zollverschluss war und nun "klammheimlich" zur "Binnenware" werden soll. Vielleicht auch die SLO-Zöllner, die ja nicht über Nacht von der Grenze verschwinden, nur weil HR dann auch EU sein wird.

Insofern sind die Bedenken bezüglich des MwSt-Nachweises nicht unbegründet.

Zum Teil kann ein INF3-Formular, das du bei deinem zuständigen Wohnsitzzoll-/Finanzamt bekommst (dazu muss das Boot "live" vor Ort sein), hilfreich sein.
Es könnte den HR Zöllner überzeugen, dass das Boot heuer im Urlaub nach HR gebracht wurde und nicht schon "jahrelang" in Kroatien gelegen hat.

Ein MwSt-Nachweis ist das noch lange nicht.
Seit Jahren wird allerorten davor gewarnt, Boote ohne MwSt-Nachweis zu kaufen, weil das zur Nachversteuerung führen kann. (Und seit Jahren wird diese Warnung in den Wind geschlagen und dann hier in 1001 Trööt gefragt: Wo bekomme ich einen MwSt-Nachweis her? )

Du bekommst ihn
a)entweder vom Verkäufer ("Originalrechnung") oder
b) von irgendeiner Finanzbehörde, bei der du die MwSt bezahlst.

Da in Fällen wie deinem a) unrealistisch ist (dem Vk war die Rechnung egal, und dir war sie auch egal; da haben wir den Salat. ) und b) auch kaum empfehlenswert ist (auf Verdacht zum Finanzamt gehen und sagen "Ich möchte mal MwSt zahlen, damit ich einen Nachweis habe ..." ), wirst du weiterhin mit der Angst leben müssen, dass vielleicht mal jemand danach fragt, ihm ein INF3 nicht reicht (das ja für ganz was anderes vorgesehen ist), und du dann erst recht MwSt nachzahlen musst; für ein Boot, für das ziemlich wahrscheinlich schon mal bezahlt wurde, aber wo der Nachweis eben verloren gegangen ist.

Ein schwacher Trost vielleicht: Du bist einer unter tausenden, und es gibt kaum bekannte Fälle von Trailerbooten, wo dies nachweislich der Fall gewesen wäre.
__________________
Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #3  
Alt 09.01.2013, 14:43
yashinto yashinto ist offline
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Standard Steuernachweis bei Kroatien - Ein-/Ausreise mit Trailerboot

Ich habe fast das gleiche Problem:

Im Oktober ein gebrauchtes Motorboot gekauft, bei dem mir der Verkäufer (auch nicht Erstbesitzer) die ordnungsgemäße Versteuerung im Kaufvertrag zugesichert hat.

Wir konnten sogar herausfinden, dass das Boot bei einem bekannten deutschen Händler 1996 gekauft wurde (natürlich ordnungsgemäss mit MWSt.) und den Nachnamen des Erstbesitzers von diesem Händler erfahren - leider aber nicht seine Adresse (Datenschutz).

Nach etlichen Telefonaten mit diesem Händler gibt es nun eine gewisse Hoffnung, dass ich eine Rechnungskopie bekomme - ich verstehe auch, dass ein Händler einen gewissen Aufwand treiben muss um diese alte Rechnung zu finden und bin auch bereit diesen Aufwand zu bezahlen - ich hoffe nun das Beste und werde über das Ergebnis berichten.

Ein Bekannter von mir hatte mehr Glück - der Erstverkäufer/Händler seines Bootes hat ihm sofort ohne jede Berechnung eine Rechnungskopie seines 14 Jahre alten Bootes zukommen lassen.

Ich möchte unbedingt im Juni diesen Jahres mein Boot mit nach Kroatien nehmen, habe aber nun Befürchtungen, dass es so unmittelbar vor dem EU-Beitritt nun Kontrollen und Probleme geben könnte.

Der einzige Weg scheint mir nun zu sein, eine Klage gegen den (eigentlich sehr netten) Verkäufer anzustrengen (der mir die Versteuerung im Kaufvertrag bestätigt hat) und den Bootshändler als Zeugen laden zu lassen - verrückt und sehr unangenehm für alle Beteiligten, aber ich weiss mir sonst keinen Ausweg mehr. Ich denke, dass dann ein Urteil eines Gerichts eigentlich als Nachweis ausreichen sollte.

Parallel würde ich die europäische Bayliner-/Maxum - Vertretung unter Angabe der Bootsnummer bitten mir hier behilflich zu sein - ob es was bringt weiss ich nicht, aber vielleicht kann der Hersteller seinen Händler dazu bewegen mir eine Rechnungskopie zu überlassen - der Service-Gedanke in Ami-Land gegenüber Kunden ist nach meiner Erfahrung doch recht ausgeprägt.

Oder gibt es beim zuständigen Finanzamt noch irgendwelche Daten von den vom Bootshändler seinerzeit abgeführten Steuern ???

Und was passiert eigentlich wenn man eine jahrzehntealte Originalrechnung verliert oder diese z.B. bei einem Brand vernichtet wird ?

Probleme mit denen gewiss viele ehrliche Käufer (und Verkäufer) nicht rechnen.

Ich bin ja gerne bereit, meine Steuern zu zahlen und tue das gewiss reichlich - aber bitte nicht doppelt für etwas zahlen, von dem ich weiss (es aber nicht "nachweisen" kann) dass es bereits bezahlt wurde.


Gruß Martin
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  #4  
Alt 09.01.2013, 15:09
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Lasst uns doch den Trööt mal anders aufrollen: Wer ist denn mit seinem Trailerboot schon mal zur Nachversteuerung in Kroatien oder Slowenien gebeten worden???

Mir ist weder auch nur 1 Fall bekannt noch bin ich selbst je in irgendeiner Form nach Bootspapieren irgendwelcher Art kontrolliert oder gefragt worden, nicht mal nach einem Eigentumsnachweis (wohlgemerkt: an den Grenzen, NICHT bei der Bootsanmeldung beim Hafenamt, dort werden natürlich die Papiere verlangt in üblichem Umfang)
Also mich würde, auch aus eigenem Interesse, wirklich mal interessieren, ob es derartige Fälle überhaupt real gegeben hat.
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Gruß Heinz,


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  #5  
Alt 09.01.2013, 15:26
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jogi73 jogi73 ist offline
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736 Danke in 470 Beiträgen
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Hallo,
als ich mein Boot gekauft habe, (Privat) wollte der Verkäufer mir seine damalige Händlerrechnung nicht mit aushändigen. Den Kauf habe ich daraufhin platzen lassen. Nach einigen Tagen des hin und her kam der Kauf dann doch noch zu Stande. Er hat mir eine Kopie der Händlerrechnung gegeben. Ich bin mir sicher, das der Verkäufer mir später die Händlerrechnung nicht mehr gegeben hätte.

Also merke, liegt kein MWST - Nachweis vor, zusätzlich 19% runter handeln oder auf einen Nachweis bestehen!
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Gruß Jörg
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Umweltfreundlich dank Bassantrieb.
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  #6  
Alt 09.01.2013, 15:31
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von jogi73 Beitrag anzeigen
Also merke, liegt kein MWST - Nachweis vor, zusätzlich 19% runter handeln oder auf einen Nachweis bestehen!
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  #7  
Alt 09.01.2013, 15:35
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Servus!

Na auf so einen Tröööt wart ich ja schon lange. Hab mir auch schon etliche Gedanken gemacht, eine echte Lösung gibt es aber noch nicht in meinen Augen.

Vorab: Können wir uns darauf einigen, dass es hier ausschließlich um auf dem Landweg einreisende Trailerboote geht! Keine Einreise über See!!!
(Dazu gibts wohl schon genug Themen.)

Mein Erster Gedankengang:
Wo ist die Kontrolle. Bei Trailerbooten klar: Auf dem Wasser oder im eigenen Vorgarten (in etwa).

Was wird kontrolliert? Effektiv ja erst mal nicht die Versteuerung, sondern WANN das Boot ins Land kam und ob die 18/24 Monatsregel verletzt wurde. Das Problem ist ja die Zeit VOR dem EU-Beitritt.

Was muss nachgewiesen werden? Eigentlich ja nur, dass das Boot zB. erst im Mai 2012 nach Kroatien eingereist ist. Über Land.

Und hier ist in meinen Augen die Lücke: Es müsste mE. ein Dokument des kroatischen Zolls geben, auf dem ein kroatischer Beamte die Einreise bestätigt (wie beim einklarieren bei der Einreise über See).

Inf 3 schön und gut, könnte klappen. Aber das ist ein Formular der EU. Kroatien ist noch nicht EU Mitglied. Und ob der kroatische Zöllner später im Vorgarten dieses Formular akzeptiert / akzeptieren muss / es überhaupt kennt wäre mir persönlich zu unsicher.

Aber genau zu solch einem "Einreiseformular" ist ja bislang gar nichts bekannt. Man sollte wohl einfach an der Grenze mal fragen. (Wer fährt demnächst?) Eigentlich sollten die Kroaten so etwas haben. (Sollten...)

Unterlagen vom Finanzamt etc. halt ich erst nach dem EU Beitritt für sinnvoll, vorher nützen die glaub ich nix.

Schöne Grüße,
Jan

PS zum MwSt. Nachweis: Wer hat denn auch noch die Original Kaufrechnung von seinem 25 Jahre alten Golf mit 5 Vorbesitzern? Bei ner Millionenyacht OK, aber bei nem Trailerboot? Das würden die eh einfach schätzen von der Höhe her...

Geändert von freerider13 (09.01.2013 um 15:41 Uhr)
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  #8  
Alt 09.01.2013, 17:07
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
PS zum MwSt. Nachweis: Wer hat denn auch noch die Original Kaufrechnung von seinem 25 Jahre alten Golf mit 5 Vorbesitzern? Bei ner Millionenyacht OK, aber bei nem Trailerboot? Das würden die eh einfach schätzen von der Höhe her...
Und Du glaubst ernsthaft, dass man für ein 25 Jahre altes Boot einen Mehrwertsteuernachweis fordert ?

Wenn ja - dann hast Du bisher hier die wichtigen Postings schlicht verschlafen !
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  #9  
Alt 09.01.2013, 17:14
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen

Unterlagen vom Finanzamt etc. halt ich erst nach dem EU Beitritt für sinnvoll, vorher nützen die glaub ich nix.
zumindest hätte ein Nachweis eines deutschen Finanzamtes oder einer Zollbehörde sicherlich einen höheren Stellenwert als die Kopie einer Kaufrechnung von annodazumal....
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Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
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  #10  
Alt 09.01.2013, 18:04
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Beim ADAC steht es so.
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Einreise auf dem Landweg – Bootspapiere
Boote, die auf dem Landweg nach Kroatien transportiert werden, sind am Grenzübergang vom
Bootseigentümer mündlich zu deklarieren. Dazu ist ein offizieller Eigentumsnachweis für das Boot
(z. B. Internationaler Bootsschein IBS vom ADAC) erforderlich. Darüber hinaus sollten auch
wertvollere technische Ausrüstungen bei der Einreise deklariert werden.

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Sicherlich kann man sich das auch irgendwie bestätigen lassen ???
Wäre zumindest vielleicht eine Möglichkeit.

Oder bei der Ausreise aus Slowenien -> Kroatien sich den Übergang aus der EU bestätigen lassen.

Wird u.U spannend

Muss aber sagen, das ich in 2012 (erste Mal mit Boot) kein Problem hatte.
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  #11  
Alt 09.01.2013, 18:20
yashinto yashinto ist offline
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Den IBS vom ADAC hätte ich ja - aber der taugt lediglich als Eigentumsnachweis nicht aber als Versteuerungsnachweis.

Und was heißt mündlich deklarieren bei der Einreise - das Problem entsteht doch bei der Rückreise in die EU - da wollen die Damen und Herren vom Zoll u.U. einen Steuernachweis sprich Originalhändlerrechnung sehen.

Und wenn diese nicht vorhanden ist kann das Boot erstmal an die Kette gelegt werden und man zahlt - obwohl das Boot bereits versteuert wurde. Urlaubsstress dieser Art brauche ich nun wirklich nicht auch noch.


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  #12  
Alt 09.01.2013, 18:55
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

@dieter:
Stimmt schon, hilft aber im Zweifel trotzdem nicht da es am eigentlichen Problem vorbei geht.

@Yashinto:
Nein, das Problem besteht eher bei der Einreise nach HR. Wenn du mit einem in D registrierten Boot auf deutschem Trailer mit gültigem Tüv von HR nach SLO einreist ist es doch sehr hahnebüchern wenn der Zöllner unterstellt, das Boot sei bereits ausgeführt weil zu lange im Ausland und du müsstest es neu versteuern. (Wenn auch - zugegebenermaßen - theoretisch möglich.)

Die Problematik seh ich eher so:
Man steht neben seinem Boot irgendwo an der kroatischen Küste oder wird von einem Polizei(/Zoll)boot auf dem Meer angehalten. Vor Beitritt in die EU. Behauptung des Beamten:
"Dieses Boot ist sicher schon 3 Jahre hier in Kroatien. Ich sehe in Ihren Dokumenten nichts Gegenteiliges. Können Sie nachweisen, dass das Boot in dieser Zeit Kroatien verlassen hat? Wenn nicht müssen Sie es jetzt nachversteuern!"
Darum gehts.


Der Eigner ist hier augenscheinlich in der Nachweispflicht, nicht der Zollbeamte.
Bei Einreise über See erhalte ich Papiere beim einklarieren von den kroatischen Behörden. Was erhalte ich über Land und wie kann ich den Nachweis führen?
Das ist das Problem. Darum:
Zitat:
Zitat von matisbad Beitrag anzeigen

Sicherlich kann man sich das auch irgendwie bestätigen lassen ???
Wäre zumindest vielleicht eine Möglichkeit.

Oder bei der Ausreise aus Slowenien -> Kroatien sich den Übergang aus der EU bestätigen lassen.
gehts im Endeffekt. Um nix sonst.

Ob Originalrechnung, Finanzamtsbescheid, Alter des Kahns oder Eidesstattliche Versicherung von Oma Hildegard zur Wertermittlung des Bootes spielen dabei erst mal KEINE Rolle. Das sind nachgelagerte Problematiken.

Schöne Grüße,
Jan
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  #13  
Alt 09.01.2013, 19:12
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Macht euch doch nicht verrückt mit den Mutmaßungen.

Ich wurde auch bisher schon mehrmals bei der Ein-u.Ausreise von den Kroaten und Slowenen gebeten, die Bootspapiere vorzulegen. Niemals hat mich jemand um Rechungen gefragt.

Noch immer hat die behördliche, österreichische Bootszulassung ausgereicht, um anstandslos weiterfahren zu dürfen.

Sollte jemals einer Probleme bekommen, wird er sicher sofort darüber berichten.
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Gruß Werner
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  #14  
Alt 09.01.2013, 19:21
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Irgendwo hab ich es schon einmal geschrieben . Mir ist es weder der Trailer noch der ganze Zollstress wert dahin zu fahren da bleibe ich lieber in NL und habe einfach Spass.
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  #15  
Alt 09.01.2013, 19:42
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
Macht euch doch nicht verrückt mit den Mutmaßungen.
Du weißt doch : wer keine Probleme hat der sucht sich welche !
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Gruß Fred
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  #16  
Alt 09.01.2013, 19:45
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!

@dieter:
Stimmt schon, hilft aber im Zweifel trotzdem nicht da es am eigentlichen Problem vorbei geht.

ich glaube eher, du hast hier etwas nicht verstanden... weißt du überhaupt was das INF3 für ein Formular im eigentlichen Sinne ist...
was es bescheinigt?

Es wird für Waren, die in der EU gekauft wurden (und damit ja versteuert sind - du kannst normalerweise in der EU bei einer Firma, einem Händler nichts kaufen ohne dass du MwSt. bezahlst)
also nochmal.... für Waren die in der EU gekauft wurden, eine vorübergehende Ausfuhrbescheinigung, um Sie anschließend wieder in die EU einzuführen..... ein amtliches Zoll Dokument, dass auch ein Polizist oder Zöllner außerhalb der EU nicht ignorieren kann.

Und im Umkehrschluss befand sich dein Boot und dein Trailer (je nach Datum des INF3) in der EU .... also trifft die 3 Jahres-Regel schon mal nachweislich nicht zu und dazu ist der in der EU beim Zoll vorgeführte Gegenstand vermutlich auch versteuert.... (Ausnahmen bestätigen die Regel) .... zumindest steht man mit diesem Dokument (mit drei STempel, amtlicher geht es nicht) besser da, als mit Ausreden und irgendwelchen Kopien.... vorausgesetzt man wird nach deinem Beispiel am Meer aufgehalten und so beschuldigt (was ich als sehr unwahrscheinlich halte)...

Im Gegensatz zur Einreise in die EU ist eine Prüfung je nach Größe und Alter des Bootes wesentlich wahrscheinlicher... aber da kann man ja den Zollbeamten ein wunderbares Dokument von seinen Deutschen Kollegen vorzeigen.... das wunderbare, unangreifbare Wundermittel INF3
__________________
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dieter

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  #17  
Alt 09.01.2013, 20:05
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Äpfel und Birnen, als Beilage Kraut und Rüben.
Warum muss immer alles in den Mixer und dann püriert werden?

Im AUGUST ist HR in der EU.
Und fürs Trailerboot halte ich in der Praxis ein gutes Ankergeschirr für 10x wichtiger als einen MwSt-Nachweis ab dem Tag, an welchem es 8 Jahre alt wurde.
__________________
Gruss Andreas

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  #18  
Alt 09.01.2013, 20:06
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
.....
was es bescheinigt?

Es wird für Waren, die in der EU gekauft wurden (und damit ja versteuert sind - du kannst normalerweise in der EU bei einer Firma, einem Händler nichts kaufen ohne dass du MwSt. bezahlst)
also nochmal.... für Waren die in der EU gekauft wurden, eine vorübergehende Ausfuhrbescheinigung, um Sie anschließend wieder in die EU einzuführen..... ein amtliches Zoll Dokument, dass auch ein Polizist oder Zöllner außerhalb der EU nicht ignorieren kann. .........
.....
... aber da kann man ja den Zollbeamten ein wunderbares Dokument von seinen Deutschen Kollegen vorzeigen.... das wunderbare, unangreifbare Wundermittel INF3
Muß ich da nicht die Versteuerung durch den Kaufbeleg/Rechnung belegen und die Anwesenheit des Bootes beweisen?
Ich könnte ja für ein seit 3 Jahren im Ausland befindliches Boot sonst einfach so ein Papier holen, und dann damit das Boot damit einführen.
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  #19  
Alt 09.01.2013, 20:08
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Zitat:
Zitat von yashinto Beitrag anzeigen
Den IBS vom ADAC hätte ich ja - aber der taugt lediglich als Eigentumsnachweis [..]
Es behauptet ja nicht einmal der ADAC, dass der IBS eine Eigentumsnachweis wäre. Ist er auch nicht.

Als deutscher Eigentumsnachweis würde nur ein Flaggenzertifikat gelten.
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Beste Grüße

John
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  #20  
Alt 09.01.2013, 20:10
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Muß ich da nicht [..] die Anwesenheit des Bootes beweisen?[..]
Ja.

Die Ware, deren Gemeischaftscharakter bescheinigt werden soll, ist vorzuführen. Siehe auch hier: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...aren_node.html
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Beste Grüße

John
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  #21  
Alt 09.01.2013, 20:11
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
Im Gegensatz zur Einreise in die EU ist eine Prüfung je nach Größe und Alter des Bootes wesentlich wahrscheinlicher... aber da kann man ja den Zollbeamten ein wunderbares Dokument von seinen Deutschen Kollegen vorzeigen.... das wunderbare, unangreifbare Wundermittel INF3

Meines Wissens herrscht ab 1.7.2013 (wenn der Beitritt wirklich vollzogen ist), der freie Warenverkehr zwischen Kroatien und der EU.

Folglich wird an der SLO/HR -Grenze nur mehr der Personenverkehr durch die Polizia kontrolliert werden, die Zollbeamten beiderseits der Grenze haben dann schon andere Verwendungen gefunden.

Welchem Zollbeamten wirst du dann dein Dokument vorweisen?
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Gruß Werner
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  #22  
Alt 09.01.2013, 20:18
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Servus!

Bitte nicht falsch verstehen, Dieter. Hatte mein "geht am Problem vorbei" eher auf "Finanzamtsdokument" bezogen. Falsch ausgedrückt von mir.

Natürlich hast du schon recht mit dem INF3, ich weiß auch was es ist - sehe es aber dennoch skeptisch:

Du schreibst selber: Er kann es nicht ignorieren. Muss er es aber anerkennen?
Du sagst auch, es sei unwahrscheinlich auf diese Art kontrolliert zu werden. Mag sein, aber es ist die einzig logische Möglichkeit wie es laufen könnte.

In meinen Augen ist nun mal das einzig wirklich sichere, was ein kroatischer Zöllner anerkennen muss eine Bestätigung seiner eigenen Behörde bzw. seines souveränen Staates.
Rest ist meiner Meinung nach von seiner Laune abhängig. Ärger kann er auf die Art immer machen.

Und nachdem es bei der Einreise über See entsprechende Dokumente gibt müsste es die nach aller Logik eigentlich auch bei der Einreise über Land geben... das ist ja eigentlich alles.

Da zu diesem Thema noch nichts wirkliches vorliegt wäre ein Erfahrungsbericht eines "Grenzgängers" interessant.

Schöne Grüße,
Jan

PS.: Ich persönlich bin ja eigentlich der Meinung, dass dem kroatischen Zoll alle Trailerboote am A**** vorbeigehen, da schlicht wohl die Zolleinnahme geringer wäre als die Ausgaben zur Ermittlung der Boote und Eigner. Aber im Zweifel schützt es einen nicht vor einem schlecht gelaunten Beamten...
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  #23  
Alt 09.01.2013, 20:20
freerider13 freerider13 ist offline
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Und @Werner:
Stimmt, deshalb gehts ja hier auch um die Zeit BIS zum Beitritt!
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  #24  
Alt 09.01.2013, 20:34
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
In meinen Augen ist nun mal das einzig wirklich sichere, was ein kroatischer Zöllner anerkennen muss eine Bestätigung seiner eigenen Behörde bzw. seines souveränen Staates.
Rest ist meiner Meinung nach von seiner Laune abhängig. Ärger kann er auf die Art immer machen.

Und nachdem es bei der Einreise über See entsprechende Dokumente gibt müsste es die nach aller Logik eigentlich auch bei der Einreise über Land geben... das ist ja eigentlich alles.
Bei der Einreise auf See hat er ja auch nur die Bestätigung des Ausklarierens eines anderen Staates und muß diese anerkennen.
Wieso soll das auf dem Landweg nicht funktionieren?
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  #25  
Alt 09.01.2013, 20:34
yashinto yashinto ist offline
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Der ADAC behauptet durchaus dass der IBS als Eigentumsnachweis dient:

http://www.adac.de/reise_freizeit/wa...cePageId=58446

Dort steht - Zitat:

Der Internationale Bootsschein beinhaltet den Nachweis der Registrierung des Sportbootes. Darüber hinaus wird das Eigentum am Sportboot durch den im IBS eingetragenen Personenkreis glaubhaft gemacht.

Und zum Erhalt eines Flaggenzertifikats genügt bei Privatkauf ein simpler Kaufvertrag (wie beim IDS auch) - mit anderen Worten: es bedarf hierzu keines Nachweises der Versteuerung - und somit hilft auch ein Flaggenzertifikat nicht bei einer Zollkontrolle.


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