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  #1  
Alt 23.02.2021, 10:03
Benutzerbild von Käpt'n Rook
Käpt'n Rook Käpt'n Rook ist offline
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Standard Praxiserfahrungen: MwST-Nachweis beim Bootsurlaub in NL?

Mal eine Frage an die Insider falls jemand eine ähnliche Situation meistert oder fundiertes Wissen hat):

Ich möchte gern mit meinem Trailerboot (in Deutschland hergestellt (Doriff), Bj, 1989, keine Originalrechnung vorhanden) für zwei Wochen in NL Urlaub machen.
Man findet immer wieder den Hinweis, dass ein Nachweis über die bereits bezahlte MwST. verlangt werden kann, da sonst evtl. die Steuer erneut fällig wird.

Kann mir das jemand erklären? Ich bin schön öfter im europäischen Ausland gewesen, nie hat jemand nach einem solchen Nachweis für irgendwas gefragt.
Wo ist der Unterschied zwischen meinem Boot und z.B. meinem Trailer oder Zugfahrzeug?

Trifft das auf einen Urlauber zu? Wird das tatsächlich kontrolliert?
Wie komme ich zu einem akzeptierten Nachweis?

Ich habe schon viel recherchiert und dabei viel widersprüchliches gefunden.
Anscheinend reicht auch die Originalrechnung nicht, man muss auch nachweisen dass das Boot die EU in den letzten 14 Jahren nicht verlassen hat (Nachweis gilt jeweils für 3 Jahre).

Jetzt würde ich das gern mal von jemand hören, der in der gleichen Situation ist und das irgendwie praktikabel meistert.
Vielleicht kann das auch jemand kompetent erklären, das wäre auch hilfreich.

Nicht nötig sind weitere Mutmaßungen, die gibts schon reichlich im Netz.
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Liebe Grüße, jetzt wieder von der Lahn, Roland
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  #2  
Alt 23.02.2021, 10:32
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such mal hir im Forum nach dem "Märchen von der Mehrwertsteuer"

du brauchst keinen Nachweis.
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  #3  
Alt 23.02.2021, 10:34
Benutzerbild von billi
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habs dir mal rausgesucht

https://www.boote-forum.de/showthrea...0&#post5013020
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  #4  
Alt 23.02.2021, 10:35
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Dazu habe ich gerade gestern einen interessanten Artikel gelesen, es gibt darin auch einen link zur Einschätzung eines Steuerberaters.

https://hafenkino.blog/unsere-erfahr...n-sportbooten/
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  #5  
Alt 23.02.2021, 10:49
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Käpt'n Rook Käpt'n Rook ist offline
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Genau dies habe ich vor 2 Stunden auch gelesen, steht halt das Gegenteil drin zu Volkers Links.

Drum nutzt mir Kaffeesatzleserei nichts. Wer erlebt das in der Praxis?
Zudem ist der Urlauber nirgends erwähnt. Ich will keinen Neukauf in die EU einführen, auch kein Boot dauerhaft verlegen.
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  #6  
Alt 23.02.2021, 10:51
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von Käpt'n Rook Beitrag anzeigen
Genau dies habe ich vor 2 Stunden auch gelesen, steht halt das Gegenteil drin zu Volkers Links.

Drum nutzt mir Kaffeesatzleserei nichts. Wer erlebt das in der Praxis?
Niemand

Du kannst auch gern nochmal wie hier schon ein forumsteilnehmer beim Hauptzollamt in Kiel anfrage und dir dies bestätigen lassen...

Der Zoll ist nachweispflichtig nicht du...

Du hast auch vom Handy, Laptop usw. Keine Nachweis

der Bericht im Boote Magazin 01/20 war dazu sehr aufschlussreich und ausführlich... besorg dir das Heft und ließ dir den Bericht durch... den kann man dazu auch an Bord legen...
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  #7  
Alt 23.02.2021, 11:06
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Flybridge Flybridge ist offline
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Das Thema MwSt (VAT) wird ja nur dann interessant, wenn man das Boot dauerhaft im Land liegen lassen möchte; also "einführt".

Das ist bei einer Urlaubsfahrt definitiv nicht der Fall.

Der Hinweis von Volker bezieht sich auf den deutschen Zoll und bei der Nutzung in D. Das wird die Behörden in den NL sicher nicht besonders interessieren.

Ich bin gefühlt 1.000 h in NL mit eigenen und fremdem Booten unterwegs gewesen. Hin und wieder gab es eine Kontrolle. Dort wurde nach allem gefragt, aber nicht ein einziges Mal nach einem MwSt-Nachweis vom Boot.

Mehr ist dazu nicht zu sagen.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #8  
Alt 23.02.2021, 11:10
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Der Hinweis von Volker bezieht sich auf den deutschen Zoll und bei der Nutzung in D.
nicht ganz.. der Zoll unterliegt hier EU-Recht dies wird im Bericht vom Boote-Magazin klar und daher unterliegen hier die NL den gleichen regeln wie D.

dies hat auch der MA vom Hauptzollamt im Bericht klar dargelegt....
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  #9  
Alt 23.02.2021, 11:16
Coal Coal ist offline
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Das
Zitat:
Heute gilt: Alle Waren, die sich in der EU befinden oder dort hergestellt wurden, gelten erst mal als Unionsware. Aber nur, wenn nicht das Gegenteil nachgewiesen ist. D.h. diese Waren gelten als ordnungsgemäß versteuert und verzollt. Und genau deswegen darf der Zoll kontrollieren, denn der muss ja feststellen, ob das Gegenteil der Fall ist.
hat mit Sicherheit keiner verfasst, der in irgendeiner Form etwas mit Beweisen zu tun hat.

Wenn der Zoll von mir einen Nachweis verlangt und ich keinen vorlege, ist dann damit bewiesen, dass ich keinen habe? Nein, damit ist bewiesen, dass ich keinen Nachweis vorlege.
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  #10  
Alt 23.02.2021, 11:17
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Käpt'n Rook Käpt'n Rook ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Das Thema MwSt (VAT) wird ja nur dann interessant, wenn man das Boot dauerhaft im Land liegen lassen möchte; also "einführt".

Das ist bei einer Urlaubsfahrt definitiv nicht der Fall.

......

Ich bin gefühlt 1.000 h in NL mit eigenen und fremdem Booten unterwegs gewesen. Hin und wieder gab es eine Kontrolle. Dort wurde nach allem gefragt, aber nicht ein einziges Mal nach einem MwSt-Nachweis vom Boot.

.
Danke, das hilft schon mal weiter: bisher in der Praxis noch nicht abgefragt in NL
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Geändert von Käpt'n Rook (23.02.2021 um 12:12 Uhr)
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  #11  
Alt 23.02.2021, 11:49
Norderneyer Norderneyer ist offline
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Zitat:
Zitat von Käpt'n Rook Beitrag anzeigen
Mal eine Frage an die Insider falls jemand eine ähnliche Situation meistert oder fundiertes Wissen hat):

Ich möchte gern mit meinem Trailerboot (in Deutschland hergestellt (Doriff), Bj, 1989, keine Originalrechnung vorhanden) für zwei Wochen in NL Urlaub machen.
Man findet immer wieder den Hinweis, dass ein Nachweis über die bereits bezahlte MwST. verlangt werden kann, da sonst evtl. die Steuer erneut fällig wird.

Kann mir das jemand erklären? Ich bin schön öfter im europäischen Ausland gewesen, nie hat jemand nach einem solchen Nachweis für irgendwas gefragt.
Wo ist der Unterschied zwischen meinem Boot und z.B. meinem Trailer oder Zugfahrzeug?

Trifft das auf einen Urlauber zu? Wird das tatsächlich kontrolliert?
Wie komme ich zu einem akzeptierten Nachweis?

Ich habe schon viel recherchiert und dabei viel widersprüchliches gefunden.
Anscheinend reicht auch die Originalrechnung nicht, man muss auch nachweisen dass das Boot die EU in den letzten 14 Jahren nicht verlassen hat (Nachweis gilt jeweils für 3 Jahre).

Jetzt würde ich das gern mal von jemand hören, der in der gleichen Situation ist und das irgendwie praktikabel meistert.
Vielleicht kann das auch jemand kompetent erklären, das wäre auch hilfreich.

Nicht nötig sind weitere Mutmaßungen, die gibts schon reichlich im Netz.

Moin, mach Dir keine Sorgen! Ein Nachweis ist nicht erforderlich. Wurde häufig diskutiert.
Gruß
Olaf
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  #12  
Alt 23.02.2021, 11:53
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MV-Zausel MV-Zausel ist offline
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Andrer Ansatz:
Wenn du eine deutsche Registrierung am Boot hast, wird dich niemand in NL fragen, ob oder wann für das Boot mal MwSt. gezahlt wurde.

Denn: Grundlage für die deutsche Registrierung ist das Vorhanden sein der zur Anmeldung notwendigen Papiere. Dazu gehört ein Eigentumsnachweis.
Wenn also eine Registrierung erfolgt ist, dann reicht es im EU-Ausland auch.
Du verlegst weder Wohnort nach NL noch willst du das Boot unter holländischer Flagge fahren lassen.
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  #13  
Alt 23.02.2021, 12:14
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Ich denke auch das der MwSt Nachweis nicht so interessant ist bei unseren kleinen, alten und finanziell nicht so wertvollen Booten. Bei einer größeren Yacht werden solche Belege bestimmt auch besser verwahrt. Bei unserem Boot ist auch kein Original Kaufvertrag mehr verfügbar. Ich hoffe das bei meinen zukünftigen Auslandsfahrten mehr der Oldtimer Status beachtet wird sowie die wichtigen Unterlagen und Ausrüstungsgegenstände. Hab für Holland extra einen Quickstop eingebaut, den sollen die dann kontrollieren.
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Thorsten
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  #14  
Alt 23.02.2021, 12:19
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Käpt'n Rook Käpt'n Rook ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
der Bericht im Boote Magazin 01/20 war dazu sehr aufschlussreich und ausführlich... besorg dir das Heft und ließ dir den Bericht durch... den kann man dazu auch an Bord legen...
Danke für eure Hinweise.
Volker, das Magazin habe ich und auch den Artikel aufmerksam gelesen. Es ist halt leider so, dass meist das deutsche Inland angesprochen ist, so auch im Boote-Artikel: in Deutschland bin ich nicht nachweispflichtig. Es heißt dann oft, in europäischen Ausland sei die Rechtslage meist anders und der Nachweis könne durchaus verlangt werden.
Da ist aber nie von der Urlaubsreise die Rede, weshalb ich mir da nicht so sicher war, inwiefern mich das tatsächlich betrifft.

Wenn die Insider nun aber berichten können, dass sie das so nicht erleben, dann ist das ja schon mal etwas beruhigender.
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  #15  
Alt 23.02.2021, 12:21
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Und bitte den Waterlamanak Band 1 und 2 nicht vergessen. Den wollen Sie neben den Papieren, Schwimmwesten und Quick-Stop (bei offenen Booten) auf jeden Fall sehen.
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  #16  
Alt 23.02.2021, 12:28
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Zitat:
Zitat von Käpt'n Rook Beitrag anzeigen
Danke für eure Hinweise.
Volker, das Magazin habe ich und auch den Artikel aufmerksam gelesen. Es ist halt leider so, dass meist das deutsche Inland angesprochen ist, so auch im Boote-Artikel: in Deutschland bin ich nicht nachweispflichtig. Es heißt dann oft, in europäischen Ausland sei die Rechtslage meist anders und der Nachweis könne durchaus verlangt werden.
Da ist aber nie von der Urlaubsreise die Rede, weshalb ich mir da nicht so sicher war, inwiefern mich das tatsächlich betrifft.

Wenn die Insider nun aber berichten können, dass sie das so nicht erleben, dann ist das ja schon mal etwas beruhigender.
gerad bei den Zollabgaben darf man nicht mehr National denken.... hier muss man schon mit kalkulieren das wir eine EU haben und Zollfreien Verkehr... wenn du Ware in Frankreich, Spanien oder sonst wo in der EU in kaufst bringst zahlst du zuerst mal dort die MwSt.... damit gilt die Ware als Versteuert in der gesamten EU... dabei ist es egal ob es sich um ein Kaugummi, Laptop, Boot oder Auto handelt..
(ich lasse jetzt den Hinblick auf die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze und damit verbundenen Möglichkeiten bewusst weg z.B. EU Reimport beim KFZ)
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  #17  
Alt 23.02.2021, 13:16
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Es gibt eine wichtige Regel im Zusammenhang mit der Verzollung, die gerade von deutschen Bootstouristen gerne vergessen wird. Dir Überraschung ist dann um so größer.
Es geht um das Gewicht des Skippers und der Besatzung. Da die niederländische Küche für ihre großzügige Verwendung der Fritteuse bekannt ist, erhöht sich das Besatzungsgewicht während eines zehntägigen Urlaubes schon mal. Und dann droht an der Grenze die Wiegekontrolle: wer dann zusätzliche Kilos aus den Niederlanden nach Deutschland einführt, muss zahlen. Ausnahmen gibt es wohl für Veganer, wer Zusatzgewicht rein pflanzlich generiert, kann mit einem reduzierten Steuersatz rechnen.
Was nur wenige wissen: Da der Mehrwertsteuersatz in den Niederlanden höher ist als in Deutschland, kann man sich die Differenz erstatten lassen, das ist allerdings mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden. Außerdem kehrt sich die Beweislast nach sechs Wochen um, man muss also nachweisen, dass das Mehrgewicht aus den Niederlanden stammt, nicht etwa aus anderen EU-Ländern.
Ich hoffe, ich konnte helfen.

Groetjes

Matthias.
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  #18  
Alt 23.02.2021, 13:35
Benutzerbild von Käpt'n Rook
Käpt'n Rook Käpt'n Rook ist offline
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Der war gut. Da spricht jahrelange Erfahrung, schätze ich.
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  #19  
Alt 23.02.2021, 19:09
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Oscar04 Oscar04 ist offline
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Bei allen Kontrollen mit verschiedenen Booten wurde nach Alkohol gefragt, Papiere, Rettungswesten, Notstop usw. . Nach MwSt.-Nachweis kam noch nie eine Frage.
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Viele Grüsse
Stefan
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  #20  
Alt 23.02.2021, 19:14
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Startpilot Startpilot ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Es gibt eine wichtige Regel im Zusammenhang mit der Verzollung, die gerade von deutschen Bootstouristen gerne vergessen wird. Dir Überraschung ist dann um so größer.
Es geht um das Gewicht des Skippers und der Besatzung. Da die niederländische Küche für ihre großzügige Verwendung der Fritteuse bekannt ist, erhöht sich das Besatzungsgewicht während eines zehntägigen Urlaubes schon mal. Und dann droht an der Grenze die Wiegekontrolle: wer dann zusätzliche Kilos aus den Niederlanden nach Deutschland einführt, muss zahlen. Ausnahmen gibt es wohl für Veganer, wer Zusatzgewicht rein pflanzlich generiert, kann mit einem reduzierten Steuersatz rechnen.
Was nur wenige wissen: Da der Mehrwertsteuersatz in den Niederlanden höher ist als in Deutschland, kann man sich die Differenz erstatten lassen, das ist allerdings mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden. Außerdem kehrt sich die Beweislast nach sechs Wochen um, man muss also nachweisen, dass das Mehrgewicht aus den Niederlanden stammt, nicht etwa aus anderen EU-Ländern.
Ich hoffe, ich konnte helfen.

Groetjes

Matthias.
Hoi Matthias,

die Seite von Dir kannte ich bisher ja gar nicht..
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Gruss, Dirk
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  #21  
Alt 24.02.2021, 13:27
Norderneyer Norderneyer ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Es gibt eine wichtige Regel im Zusammenhang mit der Verzollung, die gerade von deutschen Bootstouristen gerne vergessen wird. Dir Überraschung ist dann um so größer.
Es geht um das Gewicht des Skippers und der Besatzung. Da die niederländische Küche für ihre großzügige Verwendung der Fritteuse bekannt ist, erhöht sich das Besatzungsgewicht während eines zehntägigen Urlaubes schon mal. Und dann droht an der Grenze die Wiegekontrolle: wer dann zusätzliche Kilos aus den Niederlanden nach Deutschland einführt, muss zahlen. Ausnahmen gibt es wohl für Veganer, wer Zusatzgewicht rein pflanzlich generiert, kann mit einem reduzierten Steuersatz rechnen.
Was nur wenige wissen: Da der Mehrwertsteuersatz in den Niederlanden höher ist als in Deutschland, kann man sich die Differenz erstatten lassen, das ist allerdings mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden. Außerdem kehrt sich die Beweislast nach sechs Wochen um, man muss also nachweisen, dass das Mehrgewicht aus den Niederlanden stammt, nicht etwa aus anderen EU-Ländern.
Ich hoffe, ich konnte helfen.

Groetjes

Matthias.
Ausgezeichnete Erklärung!
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  #22  
Alt 24.02.2021, 13:36
Coal Coal ist offline
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Ich zweifle diese Erklärung an und verweise auf das Energiesteuergesetz, wonach Pflanzenöl wie Diesel zu versteuern ist.
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  #23  
Alt 28.02.2021, 11:19
Thor Sten Thor Sten ist offline
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Zurück zur Praxis: wir sind seit 5 Jahren mit unserem Boot in den Niederlanden unterwegs. Einen MwSt. Nachweis wollte noch niemand sehen.
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Gruß Thorsten

Alles wird gut.
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  #24  
Alt 28.02.2021, 13:58
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paulemeier1 paulemeier1 ist offline
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dann will ich auch mal, ich habe in der Tat echte Praxis Erfahrung, wenn auch vielleicht eine, die Dir in Friesland binnen nicht unbedingt als Vorlage dienen sollte. Da habe ich auch noch nie von einer solchen Kontrolle gehört. Nun zu meinem Erlebten:

Im Jahre 2013 habe ich mein in den NL über einen Makler von einem Deutschen mit Kaufvertrag gekauftes Boot BJ 2006 von Port Zeelande über Hellvoitssluis, Den Helder von da eben wegen Sturm auf der Nordsee innen durch über Den Oever Kornwerdersand, Harlingen Vlieland Norderney Cuxhaven in die Ostsee überführt.
Nachdem ich zwei Tage in Den Helden auf händiges Wetter für aussen rum gewartet hatte bin ich also innen los. Es waren 6BFT und zwei NM vor Den Oever kam mir ein großes Zollboot entgegen. Es fuhr langsam an mir, meiner deutschen Flagge und Port Zeeland als Heimathafen am heck vorbei. etwa 2Kabel hinter mit setzte es sein Beiboot mit dem Kran aus, da wusste ich was kam. An Bord des RIB waren vier schwarz gekleidete Herren mit Vollschutz und schusssicheren Westen, drei mit Maschinenpistolen. Sie kamen längsseits, teilten mir mit ich solle Kurs und Geschwindigkeit beibehalten und fragten ob sie an Bord kommen dürften. Ich bejahte das und sie kamen trotz ca 1 Meter Seegang problemlos an Bord. Das haben die nicht zum erstmal gemacht.
An Bord wollten sie den MwSt Nachweis zum Schiff, meine Funklizenzen und den Diesel sehen.
1 und 2 war schnell in Papierform erledigt. Während einer das abnahm suchte der zweite nach dem Diesel Filter. Den fand er allerdings ohne Sichtglas. Ich konnte dann einen halbdollen Tank vorweisen, dazu Tankstellen Quittungen vom Vortag über 80 Liter Diesel. Damit waren sie zufrieden.
Auf meine Frage ob sie meine Sportbootführerscheine nicht sehen wollten lachten Sie, na gut zeig her, machen wir für die deutschen auf Folklore......
Danach sahen sie sich noch etwas im Schiff um, bedankten sich und wünschten mir gute Fahrt.
Das alles war in sehr höflichen, fast freundschaftlichen Ton und lief sehr unaufgeregt ab.
Was allerdings passiert wäre wenn ich die Belege nicht hätte erbringen können erklärten Sie mir sehr bestimmt mit sehr hohen Geldbeträgen als Strafe....

Das ist genau so vorgefallen.
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  #25  
Alt 28.02.2021, 14:51
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Klingt ein wenig wie im Film. Ich vermute mal, die Kombi deutsche Flagge/ holl. Heimathafen machten neugierig.
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