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  #1  
Alt 04.08.2014, 07:00
schnatty79 schnatty79 ist offline
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Hallo,
Darf man als Inhaber eines Binnenführerscheines jemand fahren lassen der keinen Bootsführerschein hat, wenn man daneben sitzt?

Ich meine mich zu erinnern es mal gelesen zu haben, das es erlaubt ist. Derjenige darf nur ohne einen Inhaber nicht alleine fahren.
__________________
Gruß
Yvonne
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  #2  
Alt 04.08.2014, 07:05
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Giligan Giligan ist offline
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Hi,

man darf, wenn er dazu in der Lage ist. Die Verantwortung liegt beim Bootsführer, also bei dir.

Gruß
Willy
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  #3  
Alt 04.08.2014, 07:06
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geht.Derjenige muss mindestens 16 und in der Lage sein das Fahrzeug zu lenken.
Der Inhaber des Führerscheins ist Schiffführer und muss jederzeit eingreifen können
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  #4  
Alt 04.08.2014, 07:10
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Und der Inhaber ist auch der berechtigte Schiffsführer ????
__________________
Gruß
Yvonne
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  #5  
Alt 04.08.2014, 07:31
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Zitat:
Zitat von schnatty79 Beitrag anzeigen
Und der Inhaber ist auch der berechtigte Schiffsführer ????
Deine Frage verstehe ich nicht.
Der Schiffsführer kann nur eine Person sein die einen gültigen SBF Binnen hat.
Sollten mehrere Personen mit einem SBF an Bord sein muss ein Schiffsführer bestimmt werden.

Wenn der Schiffsführer jemandem das Ruder übergibt ist derjenige der Rudergänger.
Die Verantwortung behält immer der Schiffsführer.
Dabei ist es unerheblich ob der Rudergäger einen SBF hat oder nicht.
Ansonsten muss der Skipper auch die Schiffsführung übergeben, dies kann er natürlich nur an eine Person machen die einen gültigen SBF Binnen hat.

Gruß
Jörg
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  #6  
Alt 04.08.2014, 07:41
schnatty79 schnatty79 ist offline
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Also wäre ich der berechtigte Schiffsführer und dem ich das Ruder übergebe "nur" ein Rudergänger wenn ich ihm die Schiffsführung nicht übertragen habe. Dann hatte ich es richtig im Kopf. Also wäre ich auch in einem Schadensfall der berechtigte Schiffsführer!
Richtig?
__________________
Gruß
Yvonne
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  #7  
Alt 04.08.2014, 07:44
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Der Rudergänger muss dann die geistige und körperliche Eignung haben, deine Anweisungen zu verstehen und diese umsetzen können.
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  #8  
Alt 04.08.2014, 07:51
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Wie ich schon schrieb, du bist verantwortlich.

Willy
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  #9  
Alt 04.08.2014, 08:01
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Zitat:
Zitat von schnatty79 Beitrag anzeigen
Also wäre ich der berechtigte Schiffsführer und dem ich das Ruder übergebe "nur" ein Rudergänger wenn ich ihm die Schiffsführung nicht übertragen habe. Dann hatte ich es richtig im Kopf. Also wäre ich auch in einem Schadensfall der berechtigte Schiffsführer!
Richtig?
Mal abgesehen davon, kannst Du einem Nichtführerscheininhaber nicht die Schiffsführung übertragen. Die Ruderführung schon...
__________________
so long, der Thomas...

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  #10  
Alt 04.08.2014, 08:08
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Zitat:
Zitat von schnatty79 Beitrag anzeigen
Also wäre ich der berechtigte Schiffsführer und dem ich das Ruder übergebe "nur" ein Rudergänger wenn ich ihm die Schiffsführung nicht übertragen habe. Dann hatte ich es richtig im Kopf. Also wäre ich auch in einem Schadensfall der berechtigte Schiffsführer!
Richtig?
Richtig !!!

Gruß
Jörg
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  #11  
Alt 04.08.2014, 10:56
schnatty79 schnatty79 ist offline
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Somit müßte auch meine Kaskoversicherung für einen Vollkaskoschaden an meinem Boot eintreten!?
__________________
Gruß
Yvonne
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  #12  
Alt 04.08.2014, 11:28
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vargtimmen vargtimmen ist offline
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ja, weil Du Schiffsführer bist- gibt es denn einen konkreten Anlass?
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