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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Ausflug
Hallo,
Darf man als Inhaber eines Binnenführerscheines jemand fahren lassen der keinen Bootsführerschein hat, wenn man daneben sitzt? Ich meine mich zu erinnern es mal gelesen zu haben, das es erlaubt ist. Derjenige darf nur ohne einen Inhaber nicht alleine fahren.
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Gruß Yvonne |
#2
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Hi,
man darf, wenn er dazu in der Lage ist. Die Verantwortung liegt beim Bootsführer, also bei dir. Gruß Willy
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#3
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geht.Derjenige muss mindestens 16 und in der Lage sein das Fahrzeug zu lenken.
Der Inhaber des Führerscheins ist Schiffführer und muss jederzeit eingreifen können
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA
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#4
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Und der Inhaber ist auch der berechtigte Schiffsführer ????
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Gruß Yvonne |
#5
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Deine Frage verstehe ich nicht.
Der Schiffsführer kann nur eine Person sein die einen gültigen SBF Binnen hat. Sollten mehrere Personen mit einem SBF an Bord sein muss ein Schiffsführer bestimmt werden. Wenn der Schiffsführer jemandem das Ruder übergibt ist derjenige der Rudergänger. Die Verantwortung behält immer der Schiffsführer. Dabei ist es unerheblich ob der Rudergäger einen SBF hat oder nicht. Ansonsten muss der Skipper auch die Schiffsführung übergeben, dies kann er natürlich nur an eine Person machen die einen gültigen SBF Binnen hat. Gruß Jörg
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#6
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Also wäre ich der berechtigte Schiffsführer und dem ich das Ruder übergebe "nur" ein Rudergänger wenn ich ihm die Schiffsführung nicht übertragen habe. Dann hatte ich es richtig im Kopf. Also wäre ich auch in einem Schadensfall der berechtigte Schiffsführer!
Richtig?
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Gruß Yvonne |
#7
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Der Rudergänger muss dann die geistige und körperliche Eignung haben, deine Anweisungen zu verstehen und diese umsetzen können.
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#8
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Wie ich schon schrieb, du bist verantwortlich.
Willy
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#9
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Mal abgesehen davon, kannst Du einem Nichtführerscheininhaber nicht die Schiffsführung übertragen. Die Ruderführung schon...
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so long, der Thomas...
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#10
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Zitat:
Gruß Jörg
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#11
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Somit müßte auch meine Kaskoversicherung für einen Vollkaskoschaden an meinem Boot eintreten!?
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Gruß Yvonne |
#12
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ja, weil Du Schiffsführer bist- gibt es denn einen konkreten Anlass?
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA |
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