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  #101  
Alt 07.12.2017, 07:36
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immermutig immermutig ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Verstoßen z.B. Griechenland und Österreich gegen diese Richtlinie?
nein wir haben erkannt das es sich hierbei nur um einen Pyrotechnischen Halter
handelt.
__________________
LG. Hans
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  #102  
Alt 07.12.2017, 07:53
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Hi!

Hier wird ja weiter lustig rumgeballert.

Ich würde gegenüber der Behörde so argumentieren:

Die Signalpistole wird nicht vorübergehend auf dem Boot gelagert, sondern dauerhaft.

Aus diesem Grund ist auf dem Boot auch eine höhere Sicherheitsstufe vorhanden.

Bei vorübergehender Lagerung reicht eine geringere Stufe. Diese Sonderregelung kommt aber nicht zur Anwendung, weil im Hinblick auf die ständige Lagerung im höherwertigen Behältnis untergebracht wird.

Ein Beamter bei der Waffenbehörde wird diese Argumentation nicht checken. Deswegen muss ihm das ein Anwalt erklären.


Zur Aufbewahrung hier:
http://www.vdhssb.de/pdf/Aufbewahrun...alpistolen.pdf

Vielleicht hat die Polizeibehörde in Hamburg eine Idee? Anrufen kostet ja nix und ich glaube, dass so eine Polizeibehörde in Hamburg mehr Ahnung von der Geschichte hat als so eine Landrattenwaffenbehörde.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #103  
Alt 07.12.2017, 08:46
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Zitat:
Zitat von Liebertee Beitrag anzeigen
Du wirst doch sicherlich ein paar Beispiele für solche tragischen Gewalttaten mit mörderischen Signalpistolen zur Hand haben, oder...?

Oder wenigsten eins...?
Konkret habe ich nur ein Beispiel. Vor ein paar Jahren, gleich bei Dir "um die Ecke": in Bremen; ich meine am Osterdeich. Wenn es Dir wichtig ist, kann ich bei nächster Gelegenheit bei einer WaffB nachfragen, ob es entsprechende Statistiken gibt.
Signalpistolen sind "echte Waffen"; sie sind nicht umsonst als "B" eingestuft. Die Einteilung der Waffentypen in die EU-Waffenkategorien ist übrigens im Internet leicht zu finden; da lässt sich gut erkennen, wie die Gefährlichkeit einzelner Typen eingestuft wird. Und glaubt mir, die Leute, die dafür verantwortlich sind, sind keine Idioten, sondern Fachleute.

Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Verstoßen z.B. Griechenland und Österreich gegen diese Richtlinie?
Kann ich Dir nicht sagen; würde mich aber auch interessieren. Für mich ist das immer ein Rätsel, wenn es um die Frage geht, wann, wie und ob ein EU-Staat EU-Gesetze, Richtlinien oder Verordnungen in Länderrecht umsetzt. Vielleicht können das BMI oder BVA hier Auskunft erteilen.
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  #104  
Alt 07.12.2017, 09:23
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Die Signalpistole wird nicht vorübergehend auf dem Boot gelagert, sondern dauerhaft.

Aus diesem Grund ist auf dem Boot auch eine höhere Sicherheitsstufe vorhanden.

Bei vorübergehender Lagerung reicht eine geringere Stufe. Diese Sonderregelung kommt aber nicht zur Anwendung, weil im Hinblick auf die ständige Lagerung im höherwertigen Behältnis untergebracht wird.
Hallo Blondini,

diese Argumentation gefällt mir in der Tat. Fraglich dürfte die Auslegbarkeit des Gesetzestextes sein, in wiefern eine dauerhafte Lagerung am Boot statthaft ist. Wenn diese pauschal ausgeschlossen wird (zum Beispiel, weil eine regelmäßige Kontrolle durch den Eigner zu erfolgen hat - man merkt einen Einbruch ja eigentlich schnell wenn man Heim kommt), bringt es leider nichts, einen besseren Tresor eingebaut zu haben.

Zitat:
Zitat von immermutig Beitrag anzeigen
nein wir haben erkannt das es sich hierbei nur um einen Pyrotechnischen Halter
handelt.
Wer ist wir? Du? Hast du gewusst, dass der von dir gewählte Politiker das genau so sieht? Die Österreich-Vergleiche bringen leider wenig - und wenn sie berechtigt sind, dann ärgern sie nur die Deutschen .

Grüße
Tycho
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  #105  
Alt 07.12.2017, 09:27
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Konkret habe ich nur ein Beispiel. Vor ein paar Jahren, gleich bei Dir "um die Ecke": in Bremen; ich meine am Osterdeich. Wenn es Dir wichtig ist, kann ich bei nächster Gelegenheit bei einer WaffB nachfragen, ob es entsprechende Statistiken gibt.
Signalpistolen sind "echte Waffen"; sie sind nicht umsonst als "B" eingestuft. Die Einteilung der Waffentypen in die EU-Waffenkategorien ist übrigens im Internet leicht zu finden; da lässt sich gut erkennen, wie die Gefährlichkeit einzelner Typen eingestuft wird. Und glaubt mir, die Leute, die dafür verantwortlich sind, sind keine Idioten, sondern Fachleute.


Kann ich Dir nicht sagen; würde mich aber auch interessieren. Für mich ist das immer ein Rätsel, wenn es um die Frage geht, wann, wie und ob ein EU-Staat EU-Gesetze, Richtlinien oder Verordnungen in Länderrecht umsetzt. Vielleicht können das BMI oder BVA hier Auskunft erteilen.
Würde mit tatsächlich interessieren die Statistik, insbesondere im Vergleich zu Sylvester Raketen, Bengalos, etc...
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #106  
Alt 07.12.2017, 09:29
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Zitat:
Zitat von immermutig Beitrag anzeigen
nein wir haben erkannt das es sich hierbei nur um einen Pyrotechnischen Halter
handelt.
Das wird langfristig,Dank EU,alles angeglichen werden müssen!
Mfg Michael
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  #107  
Alt 07.12.2017, 09:42
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Zitat:
Zitat von michael.b Beitrag anzeigen
Das wird langfristig,Dank EU,alles angeglichen werden müssen!
Mfg Michael
Ja , und Halter bekommen ein PTB zeichen.
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Ciao Markus

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  #108  
Alt 07.12.2017, 09:47
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Hier wird ja weiter lustig rumgeballert.

Ich würde gegenüber der Behörde so argumentieren:

Die Signalpistole wird nicht vorübergehend auf dem Boot gelagert, sondern dauerhaft.

Aus diesem Grund ist auf dem Boot auch eine höhere Sicherheitsstufe vorhanden.

Bei vorübergehender Lagerung reicht eine geringere Stufe. Diese Sonderregelung kommt aber nicht zur Anwendung, weil im Hinblick auf die ständige Lagerung im höherwertigen Behältnis untergebracht wird.

Ein Beamter bei der Waffenbehörde wird diese Argumentation nicht checken. Deswegen muss ihm das ein Anwalt erklären.


Zur Aufbewahrung hier:
http://www.vdhssb.de/pdf/Aufbewahrun...alpistolen.pdf

Vielleicht hat die Polizeibehörde in Hamburg eine Idee? Anrufen kostet ja nix und ich glaube, dass so eine Polizeibehörde in Hamburg mehr Ahnung von der Geschichte hat als so eine Landrattenwaffenbehörde.
Demgrundenach geht es aber um , dauerhaft bewohnt.
Ich darf Waffen auch nicht im meiner Firma lagern, auch wenn ich dort mehr Zeit verbringe als zu Hause.
Es sei denn, es wird eine Aufwendige Alarmanlage installiert.
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Ciao Markus

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  #109  
Alt 07.12.2017, 10:01
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Und das sagst Du dann auch den Hinterbliebenen, deren Angehörige durch eine Signalpistole ums Leben gekommen sind? Da wäre ich gerne dabei.

Übrigens: Die Einstufung der Signalpistole in die EU-Kategorie B ist, man ahnt es, eine europäische - keine deutsche. Deutschland setzt die EU-Feuerwaffenrichtlinie um.
[Ironie]
Na Gott sei Dank sind die ab 18 Jahren frei verkäuflichen Waffen weniger gefährlich als die SigPi Kal.4:
Armbrust
Schreckschusspistole.
[/Ironie]

Gruß Lutz
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  #110  
Alt 07.12.2017, 10:10
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Würde mit tatsächlich interessieren die Statistik, insbesondere im Vergleich zu Sylvester Raketen, Bengalos, etc...
Ich ahne natürlich, worauf Du hinaus willst. Natürlich sind Silvesterraketen (mit 'i' ) nicht ungefährlich - wir können schließlich im Januar eines jeden Jahres in den Medien von entsprechenden Unfällen - mit zum Teil schweren Verletzungen - lesen. Diese Erkenntnis mindert aber nicht die größere Gefahr, die von einer Signalpistole ausgeht; das ist nochmal ein ganz anderes "Kaliber", im wahrsten Sinne des Wortes.
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  #111  
Alt 07.12.2017, 10:12
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SilenceFini SilenceFini ist offline
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Trotz der grossen Wirren ein guter Fred, weil ich letzte Woche SKN gemacht habe, was übrigens genauso eine Lachnummer ist wie der FKN und überlegt habe, was dann mehr Sinn macht (gerade wenn Boot auch mal woanders ist): SigPi oder Fallschirmrakete. Die Charakteristiken der Signalmittel sind ja nun wirklich fast identisch.

Mein Fazit fällt somit klar gegen die SigPi. Alleine schon wegen dem Behördenwahnsinn, der ja schon lange vor dem Verlegen des Boots ins Ausland anfängt. Eigentlich schon vor dem Kauf. Seien wir ehrlich. Es gibt faktisch keine Vorteile.

P.S.: Die Vergleiche wegen Gefährdungsgrad zu Feuerwerkskörpern machen übrigens keinen Sinn. Das könnte man nur vergleichen wenn genauso viele Personen an Silvester eine SigPi abfeuern, wie Böllern oder Raketen. Wir sind uns sicher einig wer mehr Schaden produzieren würde, wenn die Verteilung gleich wäre oder?
__________________
VG
Marc

("Wer hat gesagt das ich Ahnung von Booten habe oder fahren kann - Ich habe nur die nötigen Scheine" - )

Geändert von SilenceFini (07.12.2017 um 10:18 Uhr)
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  #112  
Alt 07.12.2017, 10:29
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
[Ironie]
Na Gott sei Dank sind die ab 18 Jahren frei verkäuflichen Waffen weniger gefährlich als die SigPi Kal.4:
Armbrust
Schreckschusspistole.
[/Ironie]
Mal ohne Ironie: Was macht eine Kal.4 Signalpistole (Waffenbesitzkarte, aufwendiger Waffenschrank) so viel gefährlicher als eine Schreckschusspistole (in D "nur" kleiner Waffenschein)?
__________________
Liebe Grüße
Mattze


Geändert von Sehbeer (07.12.2017 um 14:42 Uhr)
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  #113  
Alt 07.12.2017, 10:42
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TychoGold TychoGold ist offline
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Zitat:
Zitat von SilenceFini Beitrag anzeigen
Trotz der grossen Wirren ein guter Fred, weil ich letzte Woche SKN gemacht habe, was übrigens genauso eine Lachnummer ist wie der FKN
Ich habe ebenfalls den SKN abgelegt und muss sagen, dass der Kurs doch intensiver war als der FKN. Wir haben die Waffe abgefeuert, konnten viele Fragen stellen (ich hab mir das zumindest erlaubt) - wobei man manchmal auch sah, dass der Lehrer eigentlich Schema F macht.

Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Mal ohne Ironie: Was macht eine Kal.4 Signalpistole (Waffenbesitzkarte, aufwendiger Waffenschrank) so viel gefährlicher als eine Schreckschusspistole (in D "nur" keiner Waffenschein)?
Das Kaliber. Die Kugel die da rauskommt, ist doch ein wenig größer als aus einer Schreckschusspistole. Wobei ich mich frage, ob alleine durch die Geschwindigkeit das Abprallen so schnell passiert, dass überhaupt nennenswerte Verletzungen entstehen können. Klar, ins Auge sollte die Kugel nicht kommen .

Grüße
Tycho
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  #114  
Alt 07.12.2017, 11:22
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Also nach österreichischem Recht ist eine Signalpistole keine Waffe, da sie nicht den Definitionskriterien einer Waffe entspricht. Sie gilt hier als Leuchtmittel. Und nein, die Signalpistole gilt nicht aufgrund der bösen, bösen EU als Waffe, das ist schon eine sehr deutsche Idee, um genau zu sein ist ein guter Teil dieser Ideen von Gisela Kallenbach (als grüne EU Abgeordnete) initiiert worden.

Und an alle, die meinen, eine Signalpistole sei so furchtbar gefährlich: es gibt in jedem Haushalt hunderte Gegenstände mit denen man anderen Schaden zufügen kann.

Und warum diese laut deutscher Definition gefährlicher sein soll, als eine Einzelladerflinte ist in keiner Weise nachvollziehbar.

@Threadersteller: Wie genau muss denn der Vernichtungsnachweis aussehen? Muss der von der Polizei sein, oder kann er auch von einem Waffenhändler stammen?


Grüße

Sandman
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  #115  
Alt 07.12.2017, 11:23
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Wenn es Dir wichtig ist, kann ich bei nächster Gelegenheit bei einer WaffB nachfragen, ob es entsprechende Statistiken gibt.
Signalpistolen sind "echte Waffen"; sie sind nicht umsonst als "B" eingestuft.
Hier wir sehr viel durcheinander geworfen.

Erstmal, es gibt keine Statistik, die einzelne "Waffen" bezüglich Straftaten aufgliedert. Sie werden alle in einen Topf geworfen. Wird ein Küchenmesser zum Mord benutzt, ist es auch eine Waffe.
Waffen und Schusswaffen sind ein weiter Begriff.
Deine Argumentation mit "Signalpistole sind echte Waffen" ist etwas schwach.
Schusswaffen müssen nicht unbedingt in einen B-Schrank. Kleines Beispiel: Vorderladergewehr ist eine "echte" Waffe. Frei ab 18 J, muss Verschlossen sein. Repetierer Langwaffen sind "echte" Waffen, genügt A-Schrank (mit Munition ist ein anderes Thema) usw usw.
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Gruß, Klaus

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  #116  
Alt 07.12.2017, 11:34
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Das Waffengesetz wurd doch grad wieder geändert!
Meine vorderlader und ähnlich wurde jetzt auch alles verschärft!
Hab im Hinterkopf die müssen sogar in eine WBK eingetragen werden.
Durch die EU wird eine europaweite Angleichung kommen.
Dafür haben sie jetzt wenigstens Schalldämpfer für Jäger freigegeben!
Mfg Michael
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  #117  
Alt 07.12.2017, 12:12
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
... Das Kaliber. Die Kugel die da rauskommt, ist doch ein wenig größer als aus einer Schreckschusspistole. ...
Ob das so relevant ist, ob da nun ein 26,77mm oder ein 15mm großes Loch entsteht

Gruß Lutz
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  #118  
Alt 07.12.2017, 12:26
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
...Schreckschusspistole (in D "nur" keiner Waffenschein)?
Ich gehe mal davon aus, das Du den "kleinen Waffenschein" meinst

Dieser ist aber ausschließlich für das Führen in der Öffentlichkeit vorgeschrieben und somit nicht zwingend erforderlich.

Gruß Lutz
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  #119  
Alt 07.12.2017, 12:27
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Hier wir sehr viel durcheinander geworfen.

Erstmal, es gibt keine Statistik, die einzelne "Waffen" bezüglich Straftaten aufgliedert. Sie werden alle in einen Topf geworfen. Wird ein Küchenmesser zum Mord benutzt, ist es auch eine Waffe.
Waffen und Schusswaffen sind ein weiter Begriff.
Deine Argumentation mit "Signalpistole sind echte Waffen" ist etwas schwach.
Schusswaffen müssen nicht unbedingt in einen B-Schrank. Kleines Beispiel: Vorderladergewehr ist eine "echte" Waffe. Frei ab 18 J, muss Verschlossen sein. Repetierer Langwaffen sind "echte" Waffen, genügt A-Schrank (mit Munition ist ein anderes Thema) usw usw.
Hallo Klaus
A und B sich alte Normen Du bist nicht auf dem Neusten Stand.
Dein Küchenesser darfst Du auch nur zu Hause Benutzen und ich außerhalb führen.

An Alle.
Die Gesetze sind da und müssen befolgt werden daran gibt es nichts zu Deuten.

Der Beitrag gehört eigentlich schon lange in den Schwarzen Kanal , wenn man die Rechtsauffassung von einigen hier so ließt.
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Ciao Markus

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  #120  
Alt 07.12.2017, 12:32
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ob das so relevant ist, ob da nun ein 26,77mm oder ein 15mm großes Loch entsteht

Gruß Lutz
Hallo Lutz,

denke schon, da das Volumen (und damit das reagierende Gemisch) noch etwas mehr zunimmt, als nur linear - damit auch die Hitze. Wie stark die Geschossenergie allerdings ist, weiß ich garnicht, aber die Aufsetzbecher für die Schreckschusspistolen lassen sehr viel "Dampf" nach links und rechts ab. Bei der Kal. 4 geht alles nach oben.

Grüße
Tycho
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  #121  
Alt 07.12.2017, 12:37
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
...
Erstmal, es gibt keine Statistik, die einzelne "Waffen" bezüglich Straftaten aufgliedert.
...
Na, dann muss ich mich wenigstens nicht danach erkundigen. Woher weißt Du, dass es solche Statistiken nicht gibt?
Zitat:
Deine Argumentation mit "Signalpistole sind echte Waffen" ist etwas schwach.
...
Ich weise eigentlich nur auf geltende Gesetze hin; von Argumentation kann eigentlich nicht die Rede sein. Dass Signalpistolen 'echte' Waffen sind, wird im Nationalen Waffenregister definiert. Das NWR ist eine Umsetzung der europäischen Waffenrichtlinien, die ab 2015 nationale Waffenregister einfordern.
Hier ein Link zu einer PDF-Datei der Waffentypen im NWR; nicht erschrecken, dass ist etwas bunt...
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  #122  
Alt 07.12.2017, 12:51
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ich gehe mal davon aus, das Du den "kleinen Waffenschein" meinst

Dieser ist aber ausschließlich für das Führen in der Öffentlichkeit vorgeschrieben und somit nicht zwingend erforderlich.
Korrekt.
Und man kann eigentlich nur jedem davon abraten, in der Öffentlichkeit eine Waffe zu führen. Das kann ganz schnell böse nach hinten losgehen.
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  #123  
Alt 07.12.2017, 13:00
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Hi!

Dauerhaft bewohnt ist es nicht. Der TO schreibt aber, dass 24/7 Wachschutz da ist. Letztlich verbleibt es dabei, dass das Ding legal (mit Feuerwaffenpass) aus dem räumlichen Geltungsbereich des WaffenG verbracht worden ist und damit dürfte die Behörde eigentlich die Aufbewahrung nicht mehr prüfen. Dieses zwangsweise "Heim ins Reich!" macht wenig Sinn und eine gesetzliche Grundlage für "Heim ins Reich" sehe ich auch nicht.
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viele Grüße
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(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #124  
Alt 07.12.2017, 13:00
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
... An Alle.
Die Gesetze sind da und müssen befolgt werden daran gibt es nichts zu Deuten. ...
Das ist zwar richtig, aber genau deshalb ist es mehr als fragwürdig ob die SigPi als erlaubnispflichtige Waffe eingestuft sein muss.
Für Mord, Totschlag und Körperverletzung darf sie ja ohnehin nicht benutzt werden, weil das nach § 211 StGB, § 212 StGB und §2 23 ff StGB ja per Gesetz verboten ist.
Und das muss befolgt werden, daran gibt es nicht zu deuten .

In Anlehnung an Marlene Mortler könnte man auf die Frage "Warum sind Schreckschusspistolen frei verkäuflich und die SigPi nicht?" antworten,
"Weil die SigPi erlaubnispflichtig ist! Punkt.".

Gruß Lutz
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  #125  
Alt 07.12.2017, 13:25
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das ist zwar richtig, aber genau deshalb ist es mehr als fragwürdig ob die SigPi als erlaubnispflichtige Waffe eingestuft sein muss.
Für Mord, Totschlag und Körperverletzung darf sie ja ohnehin nicht benutzt werden, weil das nach § 211 StGB, § 212 StGB und §2 23 ff StGB ja per Gesetz verboten ist.
Und das muss befolgt werden, daran gibt es nicht zu deuten .

In Anlehnung an Marlene Mortler könnte man auf die Frage "Warum sind Schreckschusspistolen frei verkäuflich und die SigPi nicht?" antworten,
"Weil die SigPi erlaubnispflichtig ist! Punkt.".

Gruß Lutz
bei einer Signalpistole Kaliber 4 wird ein Geschoss durch einen Lauf getrieben = Schusswaffe

Und hat mehr wie 7,5 Joule daher WBK pflichtig.


Eine Schreckschuss Pistole treibt kein Geschoss durch den Lauf.also frei wenn sie ein PTB Zeichen hat.( Führen nur mit Kl.Waff.Schein)

Unabhängig von der Energie des Geschosses brennt sich sie Signalkugel durch einen Körper durch.

Warum wollt ihr das Ding eigentlich so verharmlosen ?
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Ciao Markus

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