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  #1  
Alt 11.06.2019, 10:25
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Standard Internationaler Bootsschein Frage

Hi

seit Jahren habe ich den ADAC Internationalen Bootsschein fuer unser Sportboot.
Ich fahre aber nur in Holland und habe auch eine Versicherung (Erdmann) aus Holland.

Muss ich dann ueberhaupt den Bootsschein haben?
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Gruß aus Dortmund

Michael
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  #2  
Alt 11.06.2019, 10:50
nene nene ist offline
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Wenn Du das Boot beim WSA registrierst musst Du nur einmal bezahlen, gilt dann solange Du das Boot hast.

Anmelden würde ich es auf jeden Fall, sicher ist sicher.
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  #3  
Alt 11.06.2019, 10:54
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in Holland muss jedes Boot das schneller ist als 20km/h registriert sein... also auch deines.... wie gesagt WSA Kennzeichen wäre einfacher, da man nicht alle 2 Jahre verlängern muss... sondern nur einmalig für 18€ anmeldet.

du kannst auch eine Holländische Kennzeichnung dran machen aber dann dürftes du mit deinem Boot nicht mehr in Deutschland fahren (wenn du das mal willst.)
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  #4  
Alt 11.06.2019, 11:13
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ahh ok. Dann lass ich es so weiter laufen und bezahl immer alle 2 Jahre an den ADAC.
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Michael
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  #5  
Alt 11.06.2019, 11:19
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Zitat:
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ahh ok. Dann lass ich es so weiter laufen und bezahl immer alle 2 Jahre an den ADAC.
da würd ich überlegen... WSA zu machen... einmalig 18€ und du hast über Jahre ruhe....

EU weit gültig...
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  #6  
Alt 11.06.2019, 11:28
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leider gilt WSA auch nicht in Kroatien. Mal ueberlegen.
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  #7  
Alt 11.06.2019, 11:40
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Zitat:
Zitat von audioconcept Beitrag anzeigen
leider gilt WSA auch nicht in Kroatien. Mal ueberlegen.
Das WSA Gilt in Kroatien... da hat man dir was falsches Erzählt...

wurde hier schon 1000x durchgekaut.... das WSA Kennzeichen ist das amtliche Kennzeichen der Bundesrepublik und muss innerhalb der EU als Kennzeichen von allen Mitgliedsstaaten der EU anerkannt werden..
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  #8  
Alt 11.06.2019, 11:58
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WSA Kennzeichen ist das amtliche Kennzeichen, also staatlich. Muss von allen EU Ländern anerkannt werden.

ADAC Kennzeichen ist ein amtlich anerkanntes Kennzeichen. Könnte in anderen Ländern aber zu Problemen führen, da ja nicht staatlich.
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  #9  
Alt 11.06.2019, 12:05
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Frank033 Frank033 ist offline
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Zitat:
Zitat von audioconcept Beitrag anzeigen
Hi

seit Jahren habe ich den ADAC Internationalen Bootsschein fuer unser Sportboot.
Ich fahre aber nur in Holland und habe auch eine Versicherung (Erdmann) aus Holland.

Muss ich dann ueberhaupt den Bootsschein haben?

Du benötigst eine Bootsregistrierung.

  • Diese kann erfolgen über eine amtliche Bootsregistrierung (beim WSA) und ist einmalig
  • oder über eine amtlich anerkannte Bootsregistrierung wie z.B. über den ADAC mit intern. Bootsschein, der alle 2 Jahre verlängert werden muss für das Ausland

Internationaler Bootsschein (IBS) und Kennzeichnungspflicht

Motorisierte Kleinfahrzeuge (Sportboote) mit einer Motorleistung von mehr als 2,21 kW (3 PS) und Segelboote ohne Motor über 5,50 m Rumpflänge müssen auf allen deutschen Binnenschifffahrtsstraßen, auf denen die Binnenschifffahrtstraßenordnung gilt, gemäß der „Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KIFzKV-BinSch)“, ein Kennzeichen führen. Mit dem IBS kommen Sie dieser Verordnung nach. Eine zusätzliche Registrierung beim Wasser- und Schifffahrtsamt ist nicht erforderlich.
Der Internationalen Bootsschein (IBS) gilt auf ausländischen Binnen- und Küstengewässern sowie auf deutschen Binnenwasserstraßen als amtlich anerkannte Bootsregistrierung.


Gruss
Frank
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http://www.boote-forum.de/attachment.php?attachmentid=37350&stc=1&d=11683409  61
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  #10  
Alt 11.06.2019, 12:05
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von nene Beitrag anzeigen
WSA Kennzeichen ist das amtliche Kennzeichen, also staatlich. Muss von allen EU Ländern anerkannt werden.

ADAC Kennzeichen ist ein amtlich anerkanntes Kennzeichen. Könnte in anderen Ländern aber zu Problemen führen, da ja nicht staatlich.
mit dem IBS vom ADAC oder von anderer Stelle ausgestellt bekommst du keine Probleme in anderen Ländern.. wo hast den den Quatsch her... dies ist das Kennzeichen das von der UNO ist und durch den Staat Deutschland wurde unter anderem der ADAC damit beauftragt diese Auszustellen.....

jedes Unterzeichnerland der UN Resulution muss diese annerkennen ... und die anderen Länder haben entweder keine Wasserwege... oder sind anderweitig nicht bereit zu unterschreiben (Nord Korea zum Beispiel...)
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  #11  
Alt 11.06.2019, 12:05
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RobG_NL RobG_NL ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wurde hier schon 1000x durchgekaut.... das WSA Kennzeichen ist das amtliche Kennzeichen der Bundesrepublik und muss innerhalb der EU als Kennzeichen von allen Mitgliedsstaaten der EU anerkannt werden..


Vaartuig
Registratie van de motorboot is verplicht als u met het vaartuig gebruik maakt van de Nederlandse binnenwateren. Het gaat hierbij om alle kleine motorvaartuigen die korter zijn dan 20 meter en bij gebruik van een motor sneller kunnen varen dan 20 kilometer per uur. Hieronder vallen ook waterscooters en jetski's. Wat u moet doen als u een vaartuig koopt, verkoopt, wijzigt of sloopt, leest u in de artikelen die bij dit onderwerp horen.

Registratiebewijs uit België, Duitsland en Verenigd Koninkrijk
Is uw vaartuig al geregistreerd in België, Duitsland of het Verenigd Koninkrijk? Dan hoeft u deze niet bij de RDW te registreren. De registratie uit genoemde landen is ook geldig in Nederland. (Regeling snelle motorboten 1997 Artikel 4 lid 1)


Nach Google Translate:

Schiff
Die Registrierung des Motorboots ist obligatorisch, wenn Sie mit dem Schiff die niederländischen Binnenwasserstraßen benutzen. Dies betrifft alle kleinen Motorschiffe, die kürzer als 20 Meter sind und mit einem Motor schneller als 20 Stundenkilometer fahren können. Dies schließt auch Wasserfahrzeuge und Jetskis ein. In den Artikeln zu diesem Thema können Sie nachlesen, was Sie tun müssen, wenn Sie ein Schiff kaufen, verkaufen, modifizieren oder zerbrechen.

Zulassungsnachweis aus Belgien, Deutschland und dem Vereinigten Königreich
Ist Ihr Schiff bereits in Belgien, Deutschland oder Großbritannien registriert? Dann müssen Sie diese nicht beim RDW registrieren. Die Registrierung aus den oben genannten Ländern gilt auch in den Niederlanden. (Verordnung schnelle Motorboote 1997 Artikel 4 Absatz 1)


Quelle: www.rdw.nl
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Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #12  
Alt 11.06.2019, 12:06
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Frank033 Beitrag anzeigen
Internationaler Bootsschein (IBS) und Kennzeichnungspflicht

Motorisierte Kleinfahrzeuge (Sportboote) mit einer Motorleistung von mehr als 2,21 kW (3 PS) und Segelboote ohne Motor über 5,50 m Rumpflänge müssen auf allen deutschen Binnenschifffahrtsstraßen, auf denen die Binnenschifffahrtstraßenordnung gilt, gemäß der „Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KIFzKV-BinSch)“, ein Kennzeichen führen. Mit dem IBS kommen Sie dieser Verordnung nach. Eine zusätzliche Registrierung beim Wasser- und Schifffahrtsamt ist nicht erforderlich.
Der Internationalen Bootsschein (IBS) gilt auf ausländischen Binnen- und Küstengewässern sowie auf deutschen Binnenwasserstraßen als amtlich anerkannte Bootsregistrierung.


Gruss
Frank
da er in Holland fährt ist der Abschnitt überflüssig...
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  #13  
Alt 12.06.2019, 12:44
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Chili Chili ist offline
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Die Aussage "muss man alle zwei Jahre verlängern" ist auch nur die halbe Wahrheit.

1. Kann die Verlängerung automatisch geschehen, man kriegt dann alle zwei Jahre einen neuen Schein zugeschickt und muss sich selbst nicht kümmern.
2. Auch ein abgelaufener IBS ist innerhalb von Deutschland unbegrenzt gültig. Steht auch deutlich drauf.
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