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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 08.01.2016, 20:08
Egos Egos ist offline
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Standard Sonntagsfahrverbot Österreich & Kroatien

Hallo,

habe gerade ein Problem bei meiner Urlaubsplanung und hoffe mir kann jemand eine Lösung dazu geben.

Fahre im September nach Kroatien und muss daher am Samstag in Österreich einen Zwischenstopp einlegen. Weiß jemand ob es für Österreich und Kroatien ein Sonntagsfahrverbot gibt?

- Zugfahrzeug ist ein Dodge Ram 1500 Pickup als LKW zugelassen, zulässiges Gesamtgewicht 3t

- Tandemtrailer mit Glastron SSV 199 drauf zulässiges Gesamtgewicht 2t

Danke und Gruß, Christoph
__________________
Gruß Christoph
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  #2  
Alt 08.01.2016, 20:15
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dennis01 dennis01 ist offline
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Standard

Lkw hat Sonntags Fahrverbot

Grus Dennis
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  #3  
Alt 08.01.2016, 21:06
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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In Österreich gilt § 42 StVO:

Wochendfahrverbot für LKW mit Anhänger, wenn LKW oder Anhänger mehr als 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht haben. (LKW ohne Anhänger haben über 7,5 t Fahrverbot).

Da weder dein LKW noch dein Hänger über 3,5 t haben, darfst du in Ö fahren.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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  #4  
Alt 09.01.2016, 07:24
Andreas V. Andreas V. ist offline
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Das mit den 3,5 (oder sogar 7,5)Tonnen bezieht sich soweit ich weis auch auf Deutschland, also auch am Sonntag in D kein Fahrverbot wie viele meinen.
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  #5  
Alt 09.01.2016, 07:46
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von Andreas V. Beitrag anzeigen
.... auch auf Deutschland, .....
Das sinnbefreite und überflüssige LKW Sonntags Fahrverbot ist in D Ländersache.
Es gibt es kein gesammtdeutsches Gesetz, jedes Bundesland bastelt sich da was eigenes zurecht
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #6  
Alt 09.01.2016, 07:54
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ruessel10_1 ruessel10_1 ist offline
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Das LKW-Wochenende Fahrverbot über 7.5 Tonnen gilt in Deutschland genau so wie in Österreich. Nur die Zeiten sind ein bisschen anders.
Hat also nichts länderspezifisches. In Österreich z.Bsp. Samstag ab 15:00.
Sollte aber dich nicht betreffen, da du nicht über 7.5 Tonnen Gesamtmasse bist.
__________________
Gruß
Andi


Wenn Gott gewollt hätte, dass ich jedem in den Arsch krieche, dann wäre ich ein Zäpfchen geworden !!

Geändert von ruessel10_1 (09.01.2016 um 08:02 Uhr)
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  #7  
Alt 09.01.2016, 08:00
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Das sinnbefreite und überflüssige LKW Sonntags Fahrverbot ist in D Ländersache.
Es gibt es kein gesammtdeutsches Gesetz, jedes Bundesland bastelt sich da was eigenes zurecht
Paragraph 30 StVO > Bundesgesetz
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #8  
Alt 09.01.2016, 08:16
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ghaffy ghaffy ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von ruessel10_1 Beitrag anzeigen
...
Hat also nichts länderspezifisches. ...
Ich bitte dich, Andi:
Antworten auf Fragen, die nicht gestellt wurden, bergen immer ein gewisses Risiko.
Europa hat wohl 40 Staaten oder so, davon sind 28 in der EU. Und nicht mal in der EU schafftte man bisher eine halbwegs einheitliche Regelung.

Sowas von länderspezifisch wie das Wochenendfahrverbot ist kaum was in Euroopa.
Das geht von "gar keines" über "nur auf bestimmten Strecken" oder "nur zu bestimmten Zeiten" bis "nur für bestimmte Fzg" usw. Und noch nicht mal die 7,5 t sind irgendwie einheitlich.
__________________
Gruss Andreas

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  #9  
Alt 09.01.2016, 08:23
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ruessel10_1 ruessel10_1 ist offline
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Na ja. Eigentlich sollte ich es wissen, da ich als Berufskraftfahrer in Europa unterwegs bin.
Länderspezifisch hat Henning auf die einzelnen deutschen Bundesländer bezogen und das ist schlicht und einfach falsch.
__________________
Gruß
Andi


Wenn Gott gewollt hätte, dass ich jedem in den Arsch krieche, dann wäre ich ein Zäpfchen geworden !!
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  #10  
Alt 09.01.2016, 08:35
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Zitat:
Zitat von ruessel10_1 Beitrag anzeigen
Na ja. Eigentlich sollte ich es wissen, da ich als Berufskraftfahrer in Europa unterwegs bin.
Länderspezifisch hat Henning auf die einzelnen deutschen Bundesländer bezogen und das ist schlicht und einfach falsch.
Sorry, aber ich hab dein Posting vor deiner Änderung gelesen, und da stand was von "EU-weit gleich". Und das ist es eben leider bei weitem nicht.
Aber da du ja als Berufskraftfahrer unterwegs bist, ist dir das bekannt.

In DE darf er meines Wissens zB mit seinem Gespann nicht fahren am WE, weil LKW+Anhänger unabhängig vom hzG nicht fahren darf. Ich meine allerdings, dass es für bestimmte (Sport/Wohnwagen?) in manchen Bundesländern in DE Ausnahmen gibt/gab.

Stand alles schon hier im Forum.

Also nicht mal DE und AT sind in der Frage, die den TE interessiert, ähnlich, schon garnicht gleich.
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Gruss Andreas

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  #11  
Alt 09.01.2016, 08:51
medo medo ist offline
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Was mich ein bisschen wundert: Slowenien ist kein Thema? (AT und HR haben keine gemeinsame Grenze, auf dem Weg nach HR fährt man durch Slowenien)

Übersicht über WE Fahrverbote: http://www.der-fernfahrer.de/html/bo...verbot.html#HR
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  #12  
Alt 09.01.2016, 08:57
poolizei poolizei ist offline
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Also zur Frage hier in Österreich sind alle PickUps als LKW zugelassen wären sonst nicht finanzierbar.
Ob mit oder ohne Anhänger völlig egal kein SO Fahrverbot solange die 3,5t jeweils nicht überschritten sind.
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  #13  
Alt 09.01.2016, 09:02
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idefix01 idefix01 ist offline
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Zitat:
Zitat von Egos Beitrag anzeigen
Hallo,

habe gerade ein Problem bei meiner Urlaubsplanung und hoffe mir kann jemand eine Lösung dazu geben.

Fahre im September nach Kroatien und muss daher am Samstag in Österreich einen Zwischenstopp einlegen. Weiß jemand ob es für Österreich und Kroatien ein Sonntagsfahrverbot gibt?

- Zugfahrzeug ist ein Dodge Ram 1500 Pickup als LKW zugelassen, zulässiges Gesamtgewicht 3t

- Tandemtrailer mit Glastron SSV 199 drauf zulässiges Gesamtgewicht 2t

Danke und Gruß, Christoph
Mit dieser Fahrzeug-Hänger Kombination hast Du in D/A/HR keine Fahrverbote einzuhalten, ausser in HR wenn Dein Gespann länger als 14 Meter ist, zumindes theoretisch.

Wir sind viele Jahre mit längerem Gespann unterwegs gewesen, hat niemanden interessiert - aber nur einmal an den falschen gekommen
keine Ahnung was das dann kostet.

Wolfgang
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  #14  
Alt 09.01.2016, 09:08
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ruessel10_1 ruessel10_1 ist offline
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Genau darum habe ich das Posting geändert.
Aber der Treadsteller darf trotzdem fahren, da es beim WE-Fahrverbot auf die 7,5 Tonnen ankommt. Nachzulesen z.Bsp. hier:

http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm

Und hier ist A und D sehr wohl gleich.
Wenn du mal genau aufpasst, sind am WE sehr viele Klein Lkw unterwegs vorwiegend mit osteuropäischen Kennzeichen. Die umgehen das Fahrverbot, da sie unter 7,5 Tonnen zugelassen sind.
In vielen südeuropäischen Ländern gilt gar kein Wochenendfahrverbot.
Wie es in Kroatien ist, kann ich nicht sagen, da ich dort mit dem Lkw nicht hinkomme.
Aber da es nun zu abschweifend wird, klinke ich mich hier aus.
Gibt ja genug kompetente Leute im BF.
Wir können auch gerne mal bei einem Kaffee oder so weiterdiskutieren, da ich in deine Gegend ziemlich oft komme.
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Gruß
Andi


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  #15  
Alt 09.01.2016, 09:20
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Zitat:
Zitat von ruessel10_1 Beitrag anzeigen
.....
Länderspezifisch hat Henning auf die einzelnen deutschen Bundesländer bezogen und das ist schlicht und einfach falsch.
Sorry Andi,

Ich hatte mich etwas unglücklich ausgedrückt.

Natürlich ist das "klassische" LKW Fahrverboot an Sonntagen Deutschland weit geregelt.

Da es hier aber um einen kleinen Piggy mit kleinem Anhänger ging dachte ich nur an den
Flickenteppich mit den freigaben für Private Klein LKW mit Sport oder Wohnanhänger.

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Gruß Henning
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  #16  
Alt 09.01.2016, 09:25
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Wow, wieder was dazugelernt.
Muss zu meiner Schande eingestehen, dass ich von einem "Wohnwagenfahrverbot" in Deutschland bis jetzt gar nichts wusste.
Bin hier nur von Lkw's ausgegangen.
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Gruß
Andi


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  #17  
Alt 09.01.2016, 09:45
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Servus!

Als Jahrelanger Pickupfahrer (bis 3,5T und als LKW zugelassen) kann ich noch was zur Erhellung beitragen:
Das Fahrverbot gilt "Für LKW über 7,5 Tonnen und LKW mit Anhänger". Somit sind auch Pickups bis 3,5 T betroffen, sofern Sie einen Anhänger hinten dran haben. Hier ist kein "Mindestgewicht" genannt.
Ohne Anhänger dürfen Sie fahren.

Link dazu:
http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm

Jetzt kommt die Ausnahmegenehmigung:
In den Bundesländern oben in der Karte (die ich nebenbei sehr gut finde) darf man zu privaten Zwecken trotzdem fahren. Bei Transportanhängern kanns da zu Diskussionen kommen, bei Bootstrailern (mit Verwendungszweck "Sportgeräteträger oder ähnliches) ist das im Wesentlichen unproblematisch.

Österreich, Kroatien, Italien beziehen sich bei der Sache alle irgendwie aufs Gewicht von 7,5T - da hat man die Problematik nicht.

Beispiel noch zum Abschluss eines hessischen Pickupfahrers in einem Forum:

Wenn ich Sonntags meinen Audi A6 auf nen Anhänger stelle und ihn mit meinem Mitsubishi L200 ziehe darf ich nicht auf die Autobahn. Stell ich den L200 hinten drauf und ziehe mit dem Audi (gewichtsmäßig alles zulässig) darf ich auf die Autobahn.

Nun ja, über Sinn und Unsinn dieser Regelung lässt sich sicher trefflich diskutieren. Aber es gibt Sie nun mal, damit muss man Leben.

Schöne Grüße,
Jan
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  #18  
Alt 09.01.2016, 10:17
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Na ja. Eigentlich sollte ich es wissen, da ich als Berufskraftfahrer in Europa unterwegs bin.
Länderspezifisch hat Henning auf die einzelnen deutschen Bundesländer bezogen und das ist schlicht und einfach falsch.

Zitat:
Zitat von ruessel10_1 Beitrag anzeigen
Genau darum habe ich das Posting geändert.
Aber der Treadsteller darf trotzdem fahren, da es beim WE-Fahrverbot auf die 7,5 Tonnen ankommt. Nachzulesen z.Bsp. hier:

http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm

.
Sorry, wenn du schon richtige Links einstellst, dann lies sie dir doch vorher durch. Unter Punkt 2 steht doch:
"Anhänger hinter LKW unabhängig vom Gesamtgewicht."

Ansonsten ist es wie hier bereits mehrfach zitiert für D im §30 STVO und
den einzelnen Länderverodnungen geregelt.
__________________
Bald wieder vom Oberrhein.
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  #19  
Alt 09.01.2016, 10:50
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ruessel10_1 ruessel10_1 ist offline
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Ich weiß schon welche Links ich einstelle.
Nur sollte man auch des lesens mächtig sein bevor man postet:

"Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an."
__________________
Gruß
Andi


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  #20  
Alt 09.01.2016, 11:38
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Dann aber auch die Interpretation im nächsten Satz lesen:

Nicht vom Fahrverbot betroffen sind
  • Allein fahrende Sattelzugmaschinen
  • Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-Fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
  • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge)
  • selbst fahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Mähdrescher, Bagger)
Für Pickups kommt nur der 2te Punkt in Frage, aber auch nur bei Viertürern mit kurzer Ladefläche.
Problem: Die wenigsten schaffen diese Gewichtsrelation von 0,4, da Pickups auf hohe Zuladung ausgelegt sind. Daher fallen fast alle unters Fahrverbot.

Ausnahme könnte natürlich ein (für deutsche Straßenzulassung) abgelasteter Ami-Pickup sein - die dürfen (offiziell) kaum noch was zuladen.

Das perverse an der Regelung in meinen Augen ist, dass sich die gesamte Regelung am zulässigen Gesamtgewicht in Relation zum Leergewicht festmacht. Gleiches Grundprinzip gilt für die 100er Zulassung in Deutschland. Hier wird in Deutschland prinzipiell bestraft, wer mehr zuladen darf.
Dabei sind gerade Pickups mit massiven Bremsen, Achsen, Rädern, etc. ausgestattet, die einen jederzeit sicheren Ladungstransport ermöglichen. Im Vergleich zu Standard-LKWs der gleichen Gewichtsklasse deutlich überdimensioniert.

Beispiel: Meinen eigenen Bootstrailer musste ich sogar ablasten, um die 100er Zulassung nutzen zu können. Der vorige Eigentümer hatte Trailer und Boot an einem Wohnmobil mit 3,5T zGG - mit winzigen Bremsen, Reifen, etc. Alles sicherheitstechnisch "am Anschlag" in meinen Augen. Der durfte aber Sonntags ohne wenn und aber mit 100 über die Autobahn...

Nun ja.

Schöne Grüße,
Jan
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  #21  
Alt 09.01.2016, 11:48
freerider13 freerider13 ist offline
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Ach ja, aber eigentlich schweifen wir vom Thema ab, die gestellte Frage war ja Österreich oder Kroatien:
Daher, Christoph:

Laut Profil kommst du aus Regensburg, daher sollte dich das deutsche Fahrverbot eh ned jucken.
Österreich oder Kroatien hast du mit deiner Kombi kein Problem, Slovenien oder Italien auch nicht (wo fährtst du lang?)

Allerdings solltest du dir die Mautgebühren in letzteren Ländern genau anschauen und deine Route entsprechend planen. Ein Kollege hat geflucht wie ein Rohrspatz, als er vor 3 Jahren zum ersten mal die LKW-Maut in Slowenien abdrücken durfte mit seinem F150. Da gilt als Kriterium die Höhe der Motorhaube an der Vorderachse - davon sind die meisten Amitrucks betroffen.
Also gut anschauen vor der Routenplanung, das nur als Tipp am Rande.

Schöne Grüße,
Jan
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  #22  
Alt 09.01.2016, 11:53
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von ruessel10_1 Beitrag anzeigen
...

"Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an."
Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!

...

Nicht vom Fahrverbot betroffen sind
  • ...
  • Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-Fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt
    [
Für Pickups kommt nur der 2te Punkt in Frage, aber auch nur bei Viertürern mit kurzer Ladefläche.
....

Schöne Grüße,
Jan

Jungs, was müsst ihr euch ohne Not auf dünnes Eis begeben, zumal das für Eingangsfrage wertlos ist.

Zum Thema, dass es nicht darauf ankomme, was in den Papieren steht:
Andi, dann lies mal nach, was die Gerichte da entschieden haben und was das mit dem WE-Fahrverbot zu tun haben soll, v.a. bei einem PickUp.
Wenn du dich dann schlau gemacht hast, dann kann man weiterreden.

Zum Thema PickUp und Zugmaschine, Jan:
Bloß weil hinten ein Anhänger hängt, wird aus einem Kfz keine "Zugmaschine". Der Begriff "Zugmaschine" ist definiert und muss nicht weiter interpretiert werden. Ein PickUp ist jedenfalls keine Zugmaschine in dem von dir interpretierten Sinn.

Da tun sich Abgründe auf, in die man schnell hineinstürzen kann.
Also bleibt mal besser weg von dieser Kante.
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Gruss Andreas

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  #23  
Alt 09.01.2016, 11:57
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus Ghaffy!

Hast in gewissem Sinne Recht. Nach dem "Ausschlussprinzip" blieb halt nur dieser Punkt für einen Pickup.

BTW.: Hast du mal ein Foto von einer "Zugmaschine mit Hilfsladefläche"?
Ich kann mir da - ganz ehrlich - beileibe nix drunter vorstellen. Vor allem wenn ich an herkömmliche LKW-Zugmaschinen denke. Wo soll denn da ne Ladefläche hin...

Schöne Grüße,
Jan
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  #24  
Alt 09.01.2016, 12:16
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Per definitionem taugt eine Zugmaschine zu sonst nix. Sie ist alleine weder ein Last- noch ein Personenkraftwagen. Sie ist also nicht dazu gedacht, Güter oder Personen zu befördern, sondern Anhänger zu ziehen. Dazu kann sie eine "Hilfsladefläche" haben. Die ist eben dadurch gekennzeichnet, dass sie im Verhältnis zum hzGG eben nahezu bedeutungslos ist.

Wer baut heute solche Schlepper überhaupt noch? Keine Ahnung, das werden wohl überwiegend Zugmaschinen für Schwertransporte sein.

Da findet man einige: http://www.kirmes-welt.info/Pages/Zu...maschinen.html

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Alt 09.01.2016, 12:19
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Richtig Leute.
Lassen wir hier die Diskussionen die sowieso ins Leere führen da jeder andere Auslegungen hat.
Fakt ist für den Treadsteller: in A, Slo und Hr gibt's keine Probleme.
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Gruß
Andi


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