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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 18.10.2003, 17:54
Benutzerbild von Dirk
Dirk Dirk ist offline
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Standard Trailerverkauf mit Kennzeichen?

Wenn ich meinen Trailer (grünes Kennzeichen) an eine Privatperson verkaufe, muss ich dann das grüne Kennzeichen abbauen und den Trailer abmelden?
Oder reicht es, wenn im Kaufvertrag vermerkt wird, dass der Käufer die Ummeldung übernimmt?

Meine Bedenken: gebe ich grünes Kennzeichen und Zulassung mit, der Käufer meldet den Trailer nicht um, und dann passiert was..........bin ich dann noch haftbar oder so?


Der fragende Dirk
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Gruß Dirk


SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE
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  #2  
Alt 18.10.2003, 17:56
Benutzerbild von Seekreuzer
Seekreuzer Seekreuzer ist offline
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Standard

Trage den genauen Zeitpunkt der Übergabe im Vertrag ein, formuliere dort auch eine 3 Tages-Frist zur Um- oder Abmeldung und lasse Dir auch eine Erklärung des Käufers für die Zulassungsstelle unterzeichnen, auf der auch seine Perso-Nr. steht.
So mache ich das immer...
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  #3  
Alt 18.10.2003, 19:13
Didi Didi ist offline
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Standard Re: Trailerverkauf mit Kennzeichen?

Zitat:
Zitat von Dirk
Wenn ich meinen Trailer (grünes Kennzeichen) an eine Privatperson verkaufe, muss ich dann das grüne Kennzeichen abbauen und den Trailer abmelden?
Oder reicht es, wenn im Kaufvertrag vermerkt wird, dass der Käufer die Ummeldung übernimmt?

Meine Bedenken: gebe ich grünes Kennzeichen und Zulassung mit, der Käufer meldet den Trailer nicht um, und dann passiert was..........bin ich dann noch haftbar oder so?


Der fragende Dirk

Hallo Dirk,

ich hatte mal ein zugelassenes Auto verkauft, und mir unterschreiben lassen, das er es binnen 3 Tagen ummelden muss.
Leider hat er es nicht getan und ich hatte dann viele Laufereien, seit dem verkaufe ich nur noch abgemeldet und weise den Käufer darauf hin, sich ein rotes Kennzeichen/oder tageszulassung zu besorgen.
Alle ehrlich Interressieten Käufer hatten Verständniss und kamen immer mit einem roten Kennzeichen.
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Boote fahren ist die teuerste, langsamste und unbequemste Art um von A nach B zu kommen, aber es macht umheimlich Spaß
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  #4  
Alt 18.10.2003, 19:26
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Seekreuzer Seekreuzer ist offline
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Zitat:
Zitat von Seekreuzer
Trage den genauen Zeitpunkt der Übergabe im Vertrag ein, formuliere dort auch eine 3 Tages-Frist zur Um- oder Abmeldung und lasse Dir auch eine Erklärung des Käufers für die Zulassungsstelle unterzeichnen, auf der auch seine Perso-Nr. steht.
So mache ich das immer...
Nachtrag:
Die Erklärung des Verkäufers für die Zulassungsstelle habe ich dort immer gleich eingeworfen, damit ist man aus dem Schneider. Hat mir die Zulassungsstelle so empfohlen...
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  #5  
Alt 18.10.2003, 19:34
Benutzerbild von Dirk
Dirk Dirk ist offline
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Zitat:
Zitat von Seekreuzer
Zitat:
Zitat von Seekreuzer
Trage den genauen Zeitpunkt der Übergabe im Vertrag ein, formuliere dort auch eine 3 Tages-Frist zur Um- oder Abmeldung und lasse Dir auch eine Erklärung des Käufers für die Zulassungsstelle unterzeichnen, auf der auch seine Perso-Nr. steht.
So mache ich das immer...
Nachtrag:
Die Erklärung des Verkäufers für die Zulassungsstelle habe ich dort immer gleich eingeworfen, damit ist man aus dem Schneider. Hat mir die Zulassungsstelle so empfohlen...

Versteh ich jetzt nicht Markus!
Wenn ich den Trailer mit Papiere und grünem Kennzeichen verkaufe, im Kaufvertrag der Käufer mit Frist zur Ummeldung gezwungen wird, was habe ich dann noch mit der Zulassungsstelle zu tun. Ich bin dann doch alle Arbeit los, oder? Was meinst du mit "Erklärung des...."?


der-Blick-getrübte-Dirk
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Gruß Dirk


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  #6  
Alt 18.10.2003, 19:55
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Ist das bei einer grünen Nummer nicht Banane?
Kein Steuern, keine Versicherung... Kein gar nichts.
Laß den Käufer doch damit fahren. Wichtig ist der Kaufvertrag mit folgenden Punkten.

Erhalt von sämtlichen Papieren und des amtliches Kennzeichen quitieren lassen.
Übergabe des Trailers am xxxx um xxxx auch quitieren lassen.
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

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  #7  
Alt 18.10.2003, 20:27
C. Goldberg C. Goldberg ist offline
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Cyrus hat recht (wie immer). Der Trailer ist weder versicherungs- noch steuerpflichtig. Es reicht wenn er sich bei der Zulassunsgstelle als neuer Besitzer umschreiben lässt. Wenn er es nicht macht ist es eh Banana. Die Zuteilung der Nummer vor einigen jahren diente lediglich dazu die Trailer in die turnusgemäße TÜV Überprüfung einzubeziehen.
Gruss
CG
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  #8  
Alt 18.10.2003, 20:29
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
Repräsentant der schwarzen Macht
 
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Zitat:
Zitat von C. Goldberg
Cyrus hat recht (wie immer).
Ist das nun gut oder schlecht?
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Mit sportlichen Grüßen

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  #9  
Alt 18.10.2003, 21:30
Benutzerbild von Seekreuzer
Seekreuzer Seekreuzer ist offline
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Zitat:
Zitat von Dirk
Versteh ich jetzt nicht Markus!
Wenn ich den Trailer mit Papiere und grünem Kennzeichen verkaufe, im Kaufvertrag der Käufer mit Frist zur Ummeldung gezwungen wird, was habe ich dann noch mit der Zulassungsstelle zu tun. Ich bin dann doch alle Arbeit los, oder? Was meinst du mit "Erklärung des...."?

der-Blick-getrübte-Dirk
Ich komm' mal putzen...

Mir war es halt auch immer etwas mulmig, was wohl in den nächsten Stunden mit dem Fahrzeug veranstaltet wird. Selbstverständlich kann ich den Verkauf mittels Vertrag nachweisen. Aber ob die Polizei bei der Großfahndung in Erwägung zieht, mich nach dem Vertrag zu fragen...?

Um mich von jedem möglichen Ärger frei zu halten war dieses Papier immer bestens geeignet. Die restlichen Vertragsdaten gehen die Zulassungsstelle gar nichts an. Ich hatte dafür auch mal Vordrucke vom ADAC, habe es aber später einfach selbst getippt.

Ich gehe bei einem Trailer von einem geringeren Gefahrenpotential aus. Aber wenn da einen Tag später ein nagelneues Sportboot über die grüne Grenze flitzt, will ich damit nichts mehr zu tun haben...
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  #10  
Alt 18.10.2003, 22:57
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Zitat:
Zitat von C. Goldberg
Cyrus hat recht (wie immer).
Ist das nun gut oder schlecht?
... ist nicht schlecht
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servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
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  #11  
Alt 18.10.2003, 23:41
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Seekreuzer Seekreuzer ist offline
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Ich lege Euch mal die
Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gem. § 27 III StVZO
als ZIP/PDF-File bei...

(hoffentlich verklagt mich der ADAC nicht... )
Angehängte Dateien
Dateityp: zip 19_1066516871.zip (45,3 KB, 1359x aufgerufen)
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  #12  
Alt 19.10.2003, 20:51
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Mutiny Mutiny ist offline
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ÄH, Bootstrailer sind nicht Versicherungspflichtig??
Warum habe ich meinen Trailer versichert ??
Sind zwar nur 20 Eur im Jahr, aber dafür könnte man manchen Misch-Masch trinken!!
Viele Grüße Dieter
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  #13  
Alt 19.10.2003, 21:25
Benutzerbild von Bernie
Bernie Bernie ist offline
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2 Danke in 2 Beiträgen
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Du hast deinen Bootsanhänger für Schäden die dein Bootsanhänger ohne Zugfahrzeug verursacht versichert, d.h. schiebst du deinen Hänger und verursachts du damit einen Fremdschaden so bist du versichert.
Hängt der Trailer am Zugfahrzeug und verursacht du dann einen Schaden, so muß deinen Autohaftplicht dafür aufkommen.

____________________
Gruß
Bernie
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  #14  
Alt 20.10.2003, 07:11
Benutzerbild von le loup
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Zitat:
Zitat von Bernie
Du hast deinen Bootsanhänger für Schäden die dein Bootsanhänger ohne Zugfahrzeug verursacht versichert, d.h. schiebst du deinen Hänger und verursachts du damit einen Fremdschaden so bist du versichert.
Hängt der Trailer am Zugfahrzeug und verursacht du dann einen Schaden, so muß deinen Autohaftplicht dafür aufkommen.

____________________
Gruß
Bernie
das ist richtig. und wenn die autoversicherung dafür aufkommt ist der rabatt kaputt.
daher beachten:
da an- bzw. abkuppeln des hängers wird als ladevorgang dem zugfahrzeug zugerechnet.

le loup
[/b]
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  #15  
Alt 20.10.2003, 08:55
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Seestern Seestern ist offline
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Wenn der Zeitpunkt der Übergabe schriftlich festgehalten wird, ist übrigens ein Schaden _nach_ der Übergabe auch dann für Dich (bzw. Deine Versicherungsschadensfreiheitsrabatte) unkritisch, wenn es noch Deine Versicherung war.

Weitere Optionen: Kurzzeitkennzeichen, kann der Käufer bei Vorlage des Briefs beantragen, hält 5 Tage und wird nicht zurückgegeben, sondern verfällt einfach. Ganz praktisch für Überführungen, aber natürlich gebührenpflichtig + Kennzeichen.

Oder der Käufer lässt sich ein Kennzeichenschild entsprechend der Zugmaschine prägen - war da nicht mal was? Weiß nicht genau ...

Nehm einen ADAC-Kaufvertrag, da sind die Übergabebestätigungen auch für die Zulassungsstelle alle bei. Ich hätte wg. des relativ geringen Risikos eines Anhängers aber auch keine Bedenken, den mit meinem Kennzeichen abdampfen zu lassen, Frist im Kaufvertrag vorausgesetzt.
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #16  
Alt 20.10.2003, 15:39
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KäptnKatze KäptnKatze ist offline
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Ich hab meinen Trailer auch versichert, man denke z.B. an Diebstahl oder wenn sich der Hänger während der Fahrt abkuppelt, dann zahlt die Autovers. nicht!
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Beim Segeln ist der Segler das einzige was stinken darf!
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  #17  
Alt 08.10.2021, 15:35
ZodiBo ZodiBo ist offline
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Wenn der Anhänger während der Fahrt abhängt und verunfallt gilt er doch trotzdem noch über das Zugfahrzeug versichert.?!

Das ohne Versicherung / loser Anhänger gilt doch nur für einen vor dem Unfall nicht angekuppelten Anhänger?
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  #18  
Alt 08.10.2021, 17:03
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paulemeier1 paulemeier1 ist offline
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du hast einen 19 jähre alten Tröt ausgegraben....Bist du von beruf Bestatter das du dich hier auskennt? Da hätte ich ein paar fragen die genau so unsinnig sind wie deine.
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  #19  
Alt 08.10.2021, 18:22
zooom zooom ist offline
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Der Thread mag ja alt sein, die Fragestellung ist aber immer aktuell.
Nein, wenn der Hänger abgekuppelt ist, hat er auch kein Zugfahrzeug, das die Versicherung covern würde. Das macht die Bootshaftpflicht, vorausgesetzt ,am hat den Trailer (und das Trailern) mit eingeschlossen.
In seltenen Fällen kann die Privathaftpflicht der Ansprechpartner sein, wenn Du den nicht zulassungspflichtigen Hänger schiebst und damit Schaden anrichtest, aber das ist wohl ein echter Ausnahmefall.
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  #20  
Alt 08.10.2021, 19:01
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cularis cularis ist offline
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Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
Wenn der Anhänger während der Fahrt abhängt und verunfallt gilt er doch trotzdem noch über das Zugfahrzeug versichert.?!

Das ohne Versicherung / loser Anhänger gilt doch nur für einen vor dem Unfall nicht angekuppelten Anhänger?
Nein !!
Man kann aber auch mit grünem Kennzeichen eine Haftpflichtversicherung machen.
Habe ich zum Beispiel so gemacht.
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Grüßle
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Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #21  
Alt 08.10.2021, 19:07
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Wenn er sich während der Fahrt abhängt, ist das immer noch vom Zugfahrzeug gedeckt.
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  #22  
Alt 08.10.2021, 19:31
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Wenn er sich während der Fahrt abhängt, ist das immer noch vom Zugfahrzeug gedeckt.
Dann frag mal bei deiner Versicherung nach
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Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #23  
Alt 08.10.2021, 19:58
iXware iXware ist offline
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oh je, so ein alther Thread und noch nicht die richtige Empfehlung: man kann den Trailer am Tag des Verkaufes auch abmelden, der neue eigentümer kann damit am Tag der Abmeldung noch bis nach hause fahren und muß den Trailer dann neu anmelden. so ist es doch eigentlich am einfachsten
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MfG, Frank.
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  #24  
Alt 08.10.2021, 21:34
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waterfront waterfront ist offline
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Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
oh je, so ein alther Thread und noch nicht die richtige Empfehlung: man kann den Trailer am Tag des Verkaufes auch abmelden, der neue eigentümer kann damit am Tag der Abmeldung noch bis nach hause fahren und muß den Trailer dann neu anmelden. so ist es doch eigentlich am einfachsten
Genau so würde ich das auch machen. Und das ganze ist auch rechtlich zulässig.
Noch besser🙂 - online abmelden, Siegel am Nummernschild und auf der Zulassungsbescheinigung I freiruppeln, und mittels der "freigelegten" Nummern abmelden.
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Gruß Holger
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  #25  
Alt 09.10.2021, 07:00
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Havelflitzer Havelflitzer ist offline
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Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
oh je, so ein alther Thread und noch nicht die richtige Empfehlung: man kann den Trailer am Tag des Verkaufes auch abmelden, der neue eigentümer kann damit am Tag der Abmeldung noch bis nach hause fahren und muß den Trailer dann neu anmelden. so ist es doch eigentlich am einfachsten
Das gilt allerdings nur im selben Zulassungsbezirk, von Hamburg nach München isˋ nichˋ.
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft!
Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe!
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