boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 42
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 09.10.2021, 07:16
Benutzerbild von volker1165
volker1165 volker1165 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.06.2011
Ort: Oberhausen
Beiträge: 3.974
Boot: hab ein Gummiboot in der Garage
5.847 Danke in 2.536 Beiträgen
Standard

Meines Wissens gilt die Beschränkung auf den Zulassungsbezirk zum Fahren mit entsiegelten Kennzeichen nur bei der Anmeldung.
Bei der Abmeldung darf bis zum Abstellplatzplatz gefahren werden und es nicht näher aufgeführt, wohin. MT ist voll davon und wahrscheinlich auch das bessere Forum dafür.
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 09.10.2021, 07:19
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.04.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 993
Boot: Ibis 2, Yamaha WR500G, Rudernussschale
2.319 Danke in 802 Beiträgen
Standard

Wenn du ein Fahrzeug abmeldest darfst an gleichen Tag in ganz Deutschland noch fahren, aber ohne Umwege und ohne andere Zwecke.
Bei der (Wieder-) Anmeldung sieht es anders aus, da gilt nur der Zulassungsbezirk oder der angrenzende Bezirk. Wobei dies im Rahmen der Kennzeichenmitnahme recht schwer umzusetzen ist - meiner Meinung nach.

Beispiel:
Einen Transporter in Hamburg morgens abmelden und damit direkt nach München fahren ist, sofern man es am gleichen Tag schafft ok.

Einen Transporter in Hamburg abmelden, mit Möbeln volladen und am gleichen Tag den Umzug nach München machen ist nicht ok (da es nicht der Fahrzeugüberführung dient).
Genauso ist es, wenn man den Transporter in Hamburg abmeldet, nach Berlin fährt, dort auflödt und dann nach München weiter fährt.

Habe keinen besseren (glaubwürdigeren) Link gefunden, aber da steht auch so:
https://www.autozeitung.de/ungestemp...ng-134010.html

Zitat:
Rückfahrten nach der Abmeldung sind ohne Beschränkung des Umkreises bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung zulässig.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 09.10.2021, 14:14
Burgi Burgi ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 08.01.2019
Ort: 04600 Altenburg
Beiträge: 27
Boot: (Noch) keins
25 Danke in 13 Beiträgen
Standard

Du kannst mit dem abgemeldeten Fahrzeug am Tag der Abmeldung bis 24 Uhr fahren innerhalb Deutschlands.
Wohin und warum ist schnurz egal.
Ob Du von Hamburg nach München über Dortmund und Berlin fährst ist egal!
Grund: Steuern und Versicherung sind für diesen Tag voll bezahlt also bis 24 Uhr demnach darfst Du auch bis 24 uhr fahren.
Bist natürlich mit abgekratzten Marken auf der Bahn immer ein "Fall" für die Rennleitung!
Blöd ist wenn Du ( vor dem Ziel) eine Panne hast oder im Stau / Vollsperrung steckst, dann musst Du dir was einfallen lassen. denn ab 24 Uhr wirds blöd!
__________________
Mfg Burgi

Begeisterter Fan von elektrischen Bremsen am Anhänger
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 09.10.2021, 17:33
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.04.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 993
Boot: Ibis 2, Yamaha WR500G, Rudernussschale
2.319 Danke in 802 Beiträgen
Standard

Hast du dafür eine Quelle?
Alles was ich finde ist immer im Zusammenhang mit dem „direkten Weg ohne andere Gebrauchszwecke“. Lediglich die Beschränkung des Zulassungsbezirkes entfällt bei der Abmeldung. Zumindest in allen meinen gefundenen Quellen (die nicht zu 100% glaubwürdig sind). Also falls du gerade etwas zur Hand hast bitte her damit.

Ansonsten werde ich mir doch mal die StVZO zu Gemüte führen.

Edit: Es ist die FZV, Par. 10, Abs. 4
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Zitat:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Aus meiner Sicht - ich bin aber auch kein jurist - heißt das, dass Fahrten mit entwertetem Kennzeichen nur im Zusammenhang mit An- oder Abmeldung bzw. Hauptuntersuchung erfolgen dürfen sofern ein Kennzeichen für das Fahrzeug schon zugeteilt wurde (also immer direkter Weg).
Auch bei der Abmeldung wird von „Rückfahrt“ gesprochen. Dementsprechend ist hier auch der direkte Weg zu nehmen.
Sehr interessant finde ich den letzten Satz. Der sagt mir widerum, dass ganz konkret ein Anhänger, für den keine Versicherung besteht (also wie es oft bei Anhängern mit grünem Kennzeichen ist), nach der Abmeldung nicht mehr gefahren werden dürfte. Allerdings ist der Anhänger ja eh immer über das Zugfahrzeug versichert, also besteht eine Versicherung ja. Dementsprechend müsste auch dies möglich sein.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel

Geändert von supernasenbaer (09.10.2021 um 18:42 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 09.10.2021, 23:26
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: Hamburg - Tor zur Welt
Beiträge: 1.643
Boot: Oceanix TS (La Prairie), Diesel-Schaluppe(n), Flying Combi Sport
5.176 Danke in 1.504 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Ist das bei einer grünen Nummer nicht Banane?
Kein Steuern, keine Versicherung... Kein gar nichts.
Laß den Käufer doch damit fahren. Wichtig ist der Kaufvertrag mit folgenden Punkten.

Erhalt von sämtlichen Papieren und des amtliches Kennzeichen quitieren lassen.
Übergabe des Trailers am xxxx um xxxx auch quitieren lassen.
Aus 2003, mein ältestes Zitat hier

Es ist nicht Banane. Ein 2008 verkaufter Trailer fährt noch immer mit meiner
Zulassung rum. Immer wieder Schreibarbeit - Parktickets, HU überzogen,...
Da kein Schaden entsteht (KFZ Steuer oder Versicherung) gibt es quasi
keine rechtliche Handhabe. Der Käufer hat weiterverkauft und ist damit "raus",
plötzlich hast Du es mit Dir unbekannten Dritten zu tun.

Die freiwillige Haftpflicht konnte ich auch erst ein Jahr später kündigen -
zum Ende des Versicherungsjahres.

Also, wenn es Gründe gibt (zu kurzfristig, Wochenende, so lange zugelassen,
dass online Abmeldung unmöglich usw. Dann nur gegen Kaution von
mindestens 300€!

So meine eigene Erfahrung heute...
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #31  
Alt 10.10.2021, 07:25
Benutzerbild von Sternchen
Sternchen Sternchen ist offline
Captain
 
Registriert seit: 24.11.2008
Ort: Kreis Pinneberg
Beiträge: 737
Boot: Chaparral 270 Signature
Rufzeichen oder MMSI: 211451350
3.667 Danke in 1.007 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
oh je, so ein alther Thread und noch nicht die richtige Empfehlung: man kann den Trailer am Tag des Verkaufes auch abmelden, der neue eigentümer kann damit am Tag der Abmeldung noch bis nach hause fahren und muß den Trailer dann neu anmelden. so ist es doch eigentlich am einfachsten
.... in der heutigen Zeit mal eben zum Abmelden fahren, der war gut Selbst hier auf dem Lande brauchst einen Termin, die Zeiten, wo man mal eben hinfahren kann sind vorbei und wer weiß, ob sie wiederkommen.....
__________________
Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 10.10.2021, 07:36
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.04.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 993
Boot: Ibis 2, Yamaha WR500G, Rudernussschale
2.319 Danke in 802 Beiträgen
Standard

Mit den aktuellen Zulassungsbescheinigungen kann man umter gewissen Voraussetzungen ein Fahrzeug 24/7 abmelden.
Diese Voraussetzungen s8nd aber in den meisten Fällen nicht egegeben.
- man benötigt eine aktuelle Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) mit „Rubbelfeld“
- man benötigt einen Personalausweiß mit integriertem Chip, dieser muss auch freigeschaltet sein
- man benötigt einen entprechenden Kartenleser und die AsuweisApp (Software) auf dem Rechner

Deshalb bleibt für die meisten nur der Weg zur Zulassungsstelle.

Ich hab den ganzen Krempel, da ich in den letzten Jahren mich regelmäßig im Rahmen von Entsendungen im Ausland aufgehalten habe. Um dort Handlungsfähig zu sein und auch mal einen Antrag stellen zu können war das wirklich notwendig 7nd sinnvoll.

Allgemein kann man das aber nicht als Gegeben voraussetzen.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 10.10.2021, 08:24
Benutzerbild von carandi27
carandi27 carandi27 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 26.03.2020
Ort: Heusenstamm
Beiträge: 513
Boot: Mission Craft Orca 430 / Suzuki DF 20 AS und Takacat 420 LX mit ePropulsion Spirit 1.0 Plus
352 Danke in 219 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Mit den aktuellen Zulassungsbescheinigungen kann man umter gewissen Voraussetzungen ein Fahrzeug 24/7 abmelden.
Diese Voraussetzungen s8nd aber in den meisten Fällen nicht egegeben.
- man benötigt eine aktuelle Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) mit „Rubbelfeld“
- man benötigt einen Personalausweiß mit integriertem Chip, dieser muss auch freigeschaltet sein
- man benötigt einen entprechenden Kartenleser und die AsuweisApp (Software) auf dem Rechner

Deshalb bleibt für die meisten nur der Weg zur Zulassungsstelle.

Ich hab den ganzen Krempel, da ich in den letzten Jahren mich regelmäßig im Rahmen von Entsendungen im Ausland aufgehalten habe. Um dort Handlungsfähig zu sein und auch mal einen Antrag stellen zu können war das wirklich notwendig 7nd sinnvoll.

Allgemein kann man das aber nicht als Gegeben voraussetzen.

Mittlerweile geht es mit der Ausweis App 2 auch mit dem Smartphone über die dort vorhandene NFC-Schnittstelle anstatt mit Kartenleser am PC.

Neben dem Fahrzeugschein mit Rubbelfeld muss auch die Plakette auf dem Kennzeichen einen QR-Code haben.


Gruß Andreas
__________________
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 10.10.2021, 08:44
zooom zooom ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: Merching
Beiträge: 1.568
Boot: Nordship 808, Winner Viscount 21, beide elektrisch
2.575 Danke in 1.232 Beiträgen
Standard

Ich verstehe das ganze Gedöns nicht.
Kopie des Kaufvertrag mit der unterschriebenen Ummeldeverpflichtung an die Zulassungsstelle / ggf. Versicherung schicken, dann geht Alles seinen sozialistischen Gang. Wagnisübergang mit Trailerübernahme.
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 10.10.2021, 09:41
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.04.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 993
Boot: Ibis 2, Yamaha WR500G, Rudernussschale
2.319 Danke in 802 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Mittlerweile geht es mit der Ausweis App 2 auch mit dem Smartphone über die dort vorhandene NFC-Schnittstelle anstatt mit Kartenleser am PC.

Neben dem Fahrzeugschein mit Rubbelfeld muss auch die Plakette auf dem Kennzeichen einen QR-Code haben.


Gruß Andreas
Ich hab vor zwei Jahren (oder drei) ein Fahrzeug ohne QR-Code am Kennzeichen online abgemeldet. Bekam allerdings einen Hinweis, dass sich auf Anforderung der Zulassungsstelle einen Nachweis erbringen muss, dass das Kennzeichen wirklich entwertet wurde.
Ich hab ein Foto gemacht vom Fahrzeug mit dem entwerteten Kennzeichen und Detailfoto vom Entwerteten Kennzeichen mit frisch unterschriebenem Kaufvertrag.
Auf die Anforderung der Zulassungsstelle warte ich noch heute…

Aber die Vorschriften ändern sich ja im Minutentakt…daher kann es jetzt auch durchaus mit QR-Code im Siegel sein.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 10.10.2021, 09:50
uli07 uli07 ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Bad Oeynhausen
Beiträge: 8.030
6.427 Danke in 4.039 Beiträgen
Standard

Klar hat das mit Lauferei zu tun. Man kann doch ein Auto, Trailer oder ähnliches zwangsabmelden, oder geht das heutzutage nicht mehr??
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 10.10.2021, 12:12
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.04.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 993
Boot: Ibis 2, Yamaha WR500G, Rudernussschale
2.319 Danke in 802 Beiträgen
Standard

Das geht recht zügig, wenn jemand die Steuern nicht bezahlt oder die Haftpflichtverischerung nicht bezahlt oder kündigt.
Beim Trailer mit grüner Nummer kommt beides nicht zum Tragen.
Von daher ist die Hürde dafür schon deutlich höher.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #38  
Alt 10.10.2021, 21:08
Benutzerbild von OceanixTS
OceanixTS OceanixTS ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 20.07.2008
Ort: Hamburg - Tor zur Welt
Beiträge: 1.643
Boot: Oceanix TS (La Prairie), Diesel-Schaluppe(n), Flying Combi Sport
5.176 Danke in 1.504 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Ich verstehe das ganze Gedöns nicht.
Kopie des Kaufvertrag mit der unterschriebenen Ummeldeverpflichtung an die Zulassungsstelle / ggf. Versicherung schicken, dann geht Alles seinen sozialistischen Gang. Wagnisübergang mit Trailerübernahme.
Siehe mein Fall oben...

Richtig, jedes einzelne Knöllchen kann per fristgerechtem Widerspruch
angefochten werden, sonst passiert anhand der Meldung an die Zulassungstelle
original gar nichts... Der alte Halter bleibt immer Ansprechpartner, kann sich
aber mit dem Nachweis in jedem Einzelfall per Widerspruch melden.
__________________
Ein Herz für Außenseiterboote
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 11.10.2021, 18:04
Burgi Burgi ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 08.01.2019
Ort: 04600 Altenburg
Beiträge: 27
Boot: (Noch) keins
25 Danke in 13 Beiträgen
Standard

@supernasenbaer

Du hast den Text doch selbst zitiert:
"Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

Ich lese "Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette ...." wohin steht da nicht.
bei der Anmeldung oder Tüv steht das eindeutig da.

ABER: es muss von der Haftpflicht gedeckt sein, also keine HP für den Hänger = keine Fahrt nach abmeldung genaues dazu steht in den Bedingungen der Grünen Kennzeichen.

ABER Das hier:

"Allerdings ist der Anhänger ja eh immer über das Zugfahrzeug versichert, also besteht eine Versicherung ja. Dementsprechend müsste auch dies möglich sein. "

Nein das ist falsch der Anhänger hat eine eigene Haftpflicht, die besonderen bedingungen regeln die Grünen Kennzeichen.
Der ( normale) Anhänger ist nicht über das Zugfahrzeug versichert, die Kosten nach einem Schaden werden aber im Rahmen des Ausgleichs geteilt, also die Haftpflicht Anhänger holt sich die Hälfte des Schadens von der Haftpflicht des Zugfahrzeugs zurück ( intern unter den Versicherungen geregelt)
__________________
Mfg Burgi

Begeisterter Fan von elektrischen Bremsen am Anhänger
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #40  
Alt 11.10.2021, 21:01
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 21.04.2021
Ort: Berlin
Beiträge: 993
Boot: Ibis 2, Yamaha WR500G, Rudernussschale
2.319 Danke in 802 Beiträgen
Standard

Richtig, wohin die Rückfahrt geht ist egal. Aber eine Rückfahrt heißt nicht, dass wenn ich von Hamburg nach Stuttgart muss, dass ich eine Schleife über Berlin, Dresden, Chemnitz, Leipzig, Dortmund, Göttingen, Nürnberg, Regensburg, München, Kempten, Freiburg (Breisgau) drehen darf und dort überall noch Laden/entladen darf.
Zumindest nach meinem Verständnis - aber ich bin wie gesagt kein Jurist.

Nach meiner Kenntnis ist ein Anhänger immer über das Zugfahrzeug versichert, solang er dort angekoppelt ist. Die Haftpflicht vom Hänger greift nach meiner Kenntnis erst dann, wenn der abgekoppelten Hänger (z. B. beim Rangieren von Hand, oder durch Wegrollen durch Wind) einen Schaden verursacht. Aber auch hier: ich bin kein Jurist und schildere nur mein Verständnis des Textes.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #41  
Alt 12.10.2021, 06:44
Fitch Fitch ist gerade online
Ensign
 
Registriert seit: 26.10.2020
Beiträge: 65
58 Danke in 28 Beiträgen
Standard

Moin,

Also ich habe meinen Trailer angemeldet gekauft.
Im Kaufvertrag haben wir festgehalten, dass ich diesen innerhalb 7 Tagen ummelden muss.

Ich war froh darüber, weil ich ihn so auf einem Samstag 300 km entfernt kaufen konnte.
Mit Zitat antworten top
  #42  
Alt 13.10.2021, 18:09
Burgi Burgi ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 08.01.2019
Ort: 04600 Altenburg
Beiträge: 27
Boot: (Noch) keins
25 Danke in 13 Beiträgen
Standard

Nach meiner Kenntnis ist ein Anhänger immer über das Zugfahrzeug versichert, solang er dort angekoppelt ist.

Nein das ist falsch!
Ich wusste das auch nicht und hatte vorher den gleichen Gedanken wie Du. ABER:

Nach einem Schaden der durch ein herabfallendes Teil vom Anhänger ( Teil der Ladung hatte sich gelöst und ist vor ein entgegenkommendes Auto gefallen)

HP des Anhängers hat den Schaden bezahlt, nach 4 Wochen kam die Rückfrage der HP vom Zugfaghrzeug zum Hergang und ich fragte:wieso man das wissen wolle die HP des Anhänger hat doch bezahlt!
Ja das schon, aber bei angehangenem Anhänger zahlt die Hälfte des Schadens das Zugfahrzeug. (Haftpflichtausgleich) und daher wolle die HP des Zugfahrzeugs wissen ob man den Ausgleich eben machen kann.
beides waren damals Mietfahrzeuge, daher hat es mich wenig interessiert.

Passiert auch wenn Du mit Anhänger Rückwärts fährst und ein anderes Auto beschädigst, die HP vom Hänger zahlt den Schaden und holt sich dann die Hälfte vom HP Zugfahrzeug zurück!

Frag deinen Versicherungsmann.
__________________
Mfg Burgi

Begeisterter Fan von elektrischen Bremsen am Anhänger
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 42



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:16 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.