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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Keine polizeiliche Meldung für EU-Bürger mehr in Kroatien
da es sich um eine wirkliche Neuigkeit für alle Kroatienfahrer handelt habe ich nochmals die Überschrift hier reingestellt.......seit zwei Wochen brauchen EU-Bürger sich nicht mehr in Kroatien polizeilich anzumelden.....auf mein ungläubiges Staunen zeigte mir der Marinamitarbeiter die Verordnung...zwar auf kroatisch....aber immerhin schriftlich......
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#2
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eine Quelle hierzu
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Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew*** |
#3
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Die Quelle würde ich auch interessieren. Ich habe gerade mal die Ausländerseite des kroatischen Innenministeriums und das Ausländergesetz (zakon o strancima) überflogen, aber insoweit nichts neues gefunden. Ich weiß definitiv, dass die Freizügigkeitsrestriktionen (2 x 90 Tage pro Jahr, sonst Aufenthaltserlaubnis erforderlich) weiterhin bestehen. Wie will man die Aufenthaltsdauer denn kontrollieren, wenn sich EU-Bürger nicht mehr anmelden müssen? Aber schön wär's ja...
Nachtrag: ich habe gerade einfach mal bei der Ausländerabteilung der Polizei in Zadar angerufen und dort die Auskunft bekommen, dass man sich als EU-Bürger auf jeden Fall weiterhin anmelden muss, dass man aber jetzt 15 Tage dafür Zeit hat - was bedeutet, dass jemand, der nur 14 Tage Urlaub macht, sich gar nicht mehr anmelden (wohl aber Kurtaxe zahlen) muss. Wo das steht, wusste der Beamte auch nicht, deshalb: ohne Gewähr
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (27.07.2013 um 10:39 Uhr) |
#4
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Zitat:
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#5
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Meldung
Ich kann mir nicht wirklich vorstellen das dieses Meldegesetz fällt.
Auch in Österreich gibt es ein Meldegesetz ich nehme an auch in Deutschland.
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#6
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Kommt mir glaubhaft vor. Ich kenne nirgendwo in der EU ein Land wo ich mich bei Einreise polizeilich anmelden muss. Die Bisherige kroatische Regelung wird wohl mit EU Recht nicht vereinbar sein
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#7
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Zitat:
Meldegesetz ist für Residenten. D.h. Man muss sich mit senem Festen Wohnsitz anmelden. |
#8
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in Deutschland musst du auch in jedem Hotel eine Meldeschein unterschreiben ...
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Gruß Olli
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#9
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Stimmt Herbert, aber das bezieht sich auf die Pflicht der Wohnsitzmeldung, nicht auf eine Meldepflicht für EU-Bürger die Urlaub machen.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#10
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Die werden aber nicht an die Behörden weitergerreicht.
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#11
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Klingt für mich, im Gegensatz zu dem ständigen Halbwissen des Threadstarters, nachvollziehbar.
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#12
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------meldung
Zitat:
es ist doch im Grunde egal wer die Meldung später bekommt. Bei der Polizei war ich ja nie. Entweder im Touristbüro oder eben Marina, Hotel usw. Die Meldung wird vielleicht für die Amis gebraucht
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit
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#13
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Zitat:
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#14
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S
Solange das offenbar noch nicht 100%-ig klar ist, werde ich mich jedenfalls weiter anmelden (lassen), damit ich im Falle einer Kontrolle dieses tolle Formular vorzeigen kann. Ganz gleich, was nun wirklich stimmt, gehe ich mal davon aus, dass nicht jeder Hilfsmatrose der Rennleitung weiß, dass sich da eventuell was geändert hat. Gruss Gerd
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#15
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Es wird schon stimmen...auch in Österreich gibts keine polizeiliche Meldepflicht für Urlauber........das wird dem EU Recht widersprechen.........das mit der Kurtaxe ist ja was anderes....ich hab selbst ein Hotel....an die Polizei gibts da 100%ig keine Meldung...
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#16
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Zitat:
Also nochmals an Alle. Schreibt nur Dinge, die sicher sind, bzw Selbst erlebt habt. |
#17
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Ich zitiere mal das deutsche Melderecht,
Quelle: http://amt24.sachsen.de/ZFinder/lebe...=LL&id=42654!0 Meldepflicht für EU-Bürger in Deutschland Wenn Sie sich länger als zwei Monate in Deutschland aufhalten und während dieser Zeit eine oder mehrere Wohnungen beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die jeweilige Wohnung bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde anmelden. Zitat Ende. Fazit: wenn man sich (z.B. als Österreicher) in Deutschland länger als zwei Monate - nur dann! - aufhalten möchte, muss man sich spätestens nach 14 Tagen behördlich anmelden. Macht der Ösi in Deutschland nur vier Wochen Urlaub, muss er sich nicht anmelden. Ich denke mal, dass die Kroaten diese EU-Regelung jetzt übernommen haben - warum sollte dort etwas anderes gelten? Aber wie gesagt und trotz ähnlicher Auskunft der Polizei in Zadar, siehe oben: noch ist das alles ohne Gewähr!
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#18
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Österreich:
§ 5 MeldeG Unterkunft in Beherbergungsbetrieben (1) Wer als Gast in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt, ist ohne Rücksicht auf die Unterkunftsdauer unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach seinem Eintreffen, durch Eintragung in ein Gästeblatt anzumelden.
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Beste Grüße John |
#19
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Bitte verwechselt nicht alles,
1.)macht der Österreicher keinen Urlaub in Deutschland. ( Sollen wir Hartz IV Empfänger sponsern) 2.) Urlaub ist keine Wohnsitzänderung, somit keine polizeiliche Meldung 3.) ist der jeweilige Unterkunftgeber verpflichtet mit Meldeschein mich am ersten Tage anzumelden, bzw. abzumelden. Wenn ich mit dem Wohnmobil von Ort zu Ort ziehe, auf Parkplätzen darf man ja nicht campen, muss mich der Campimgplatzbetreiber anmelden. In Kroatien macht bei mir die Marina die Anmeldung. Ich gebe meine Aufenthaltszeit und die Personen an. Wie es jene Personen machen, die keine Marina als Standort haben??? QUOTE=kornatix;3192272]Ich zitiere mal das deutsche Melderecht, Quelle: http://amt24.sachsen.de/ZFinder/lebe...=LL&id=42654!0 Meldepflicht für EU-Bürger in Deutschland Wenn Sie sich länger als zwei Monate in Deutschland aufhalten und während dieser Zeit eine oder mehrere Wohnungen beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die jeweilige Wohnung bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde anmelden. Zitat Ende. Fazit: wenn man sich (z.B. als Österreicher) in Deutschland länger als zwei Monate - nur dann! - aufhalten möchte, muss man sich spätestens nach 14 Tagen behördlich anmelden. Macht der Ösi in Deutschland nur vier Wochen Urlaub, muss er sich nicht anmelden. Ich denke mal, dass die Kroaten diese EU-Regelung jetzt übernommen haben - warum sollte dort etwas anderes gelten? Aber wie gesagt und trotz ähnlicher Auskunft der Polizei in Zadar, siehe oben: noch ist das alles ohne Gewähr![/QUOTE] |
#20
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Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#21
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Zitat:
Oder legen die eine mobile Unterkunft wie Zelt oder obiges auch als "Wohnung" aus? |
#22
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Zitat:
Zitat:
Jeder macht sich selbst so zum Obst wie er es am besten kann.
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Gruss Vestus |
#23
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Zitat:
In Bad Blumau gibt es 5 Leute im Telefonbuch die Bernhard als Vornamen ausweisen. Es gibt 1 Hotel, das Thermenhotel. Vielleicht hat er Hotel mit Pension verwechselt. Also Bernhard (Justforfun) lüfte mal, wenn du willst, dein Geheimnis. Vielleicht ruf ich meinen guten Kumpel, ein geborener und wohnhafter Blumauer mal an. Blumau ist ja ein Dorf mit 3500 Einwohner. |
#25
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Leider nein. Das Melderecht ist in DE Länderrecht, und einige Länder verlangen bei Unterkunft in Beherbergungsbetrieben eine Anmeldung des Gastes binnen 24h.
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Beste Grüße John |
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