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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 19.04.2014, 20:03
Benutzerbild von syrun
syrun syrun ist offline
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Standard Ärger wegen Boot in der Garage

Hallo Forengemeinde,
was soll ich sagen... heute kam unser Hausmeister und sagte zu mir, dass mein Boot nicht in der Tiefgarage stehen darf (wegen Brandschutz).
Kurzum... ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 18 Parteien. Wir haben einen Tiefgaragenstellplatz, der zur Wohnung gehört (Eigentum).
Hier steht mein Boot auf meinem Stellplatz, da mein WoMo nicht in die Tiefgarage passt.
Was haltet Ihr davon? Darf man ein Boot in der Tiefgarage parken (auf Trailer). Die Parkplätze sind knapp 8 Meter lang und der Trailer samt Deichsel steht komplett auf meinem Stellplatz.
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Grüße aus dem bayrischen Wald
Mario
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  #2  
Alt 19.04.2014, 20:08
etspace etspace ist offline
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Standard

Würd ich - gerade bei Eigentum - so nicht hinnehmen wollen. Auch die Argumentation 'Brandschutz' müsste er mir zur Diskussionsgrundlage erstmal klar darlegen.
Es sei denn dein Boot stinkt meilenweit gegen den Wind nach Sprit?
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  #3  
Alt 19.04.2014, 20:14
Benutzerbild von syrun
syrun syrun ist offline
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also das Boot ist derzeit ohne Benzin. Ich bau das Teil neu auf und hole es immer wiedr mal, wenn es das Wetter zulässt, aus der Garage und ziehe es ein Paar hundert Meter weiter zur Freundin, wo es dann hinter dem Grundstück steht.
Den ganzen Winter stand es in der Tiefgarage und niemand hatte was dagegen.
Das Boot richt nicht nach Benzin, wie auch, ist keiner drin.
Ich glaube auch, dass ein PKW schöner brennt wie ein GFK-Boot. Sei Brandschutz nun dahingestellt... Jeder lagert seine Reifen, Räder, Kartons mit irgendwelchem Hausrat, Getränkekisten, Möbelstücke (für irgendwelches Werkzeug) ebenfalls unten in der Tiefgarage. Da beschwert sich aber niemand. Nur das Boot soll weg, das sehe ich nicht ein. Klar darf man eine Garage gesetzlich nicht missbrauchen als Werkstatt oder sonstwas, aber ich sage mal ein Boot ist doch auch ein Fahrzeug, wobei es ja auch auf dem Trailer steht.
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Grüße aus dem bayrischen Wald
Mario
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  #4  
Alt 19.04.2014, 20:32
blaubatu blaubatu ist offline
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Würde ich nicht hinnehmen. dann dürfte man auch keine Kraftfahrzeuge mehr abstellen dürfen.

Deinem Hausmeister stört anscheinend das Erscheinungsbild in der Garage.
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Gruss

Boris
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  #5  
Alt 19.04.2014, 20:34
Benutzerbild von Andywmotorrad
Andywmotorrad Andywmotorrad ist offline
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Ich habe das hier gefunden

http://www.lfv-bayern.de/fileadmin/d...gen_062008.pdf




Ich würde mal an der passende Stelle an die Tür klopfen um wenn möglich eine Einzelgenehmigung zu bekommen .
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mfg Andy


Es ist harte Arbeit, ein leichtes Leben zu führen.
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  #6  
Alt 19.04.2014, 20:35
Benutzerbild von 45meilen
45meilen 45meilen ist offline
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Gründe die Dir entgegen stehen könnten

Sprit - hast Du ausgeschlossen
Bastelarbeiten - machst Du woanders

Ich würde sagen er soll Dir mal erklären was er für ein Problem mit Dir hat
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #7  
Alt 19.04.2014, 20:37
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wormdorm wormdorm ist offline
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Da hilft wohl nur die Vertragsbedingungen abzuklären.
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Gruss

Matthias

Sommer, Sonne, Boot
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  #8  
Alt 19.04.2014, 20:39
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Brandschutz ist immer ein gutes Argument, was ordentlich Eindruck macht
schaue am besten mal in deiner Hausordnung nach ob da was steht was alles in der Garage gelagert werden darf und was nicht, wenn Boote nicht ausdrücklich verboten sind, kann dir das keiner verbieten
das würde ich deinem Spezi mal um die Ohren hauen,
solange der Tank mehr oder weniger leer ist, geht von dem Boot jeden Falls keine besondere Brandgefahr aus, da ist der Speermüll den manche liebe Nachbarn so einlagern viel gefährlicher,
darum ist es auch oft verboten so was in der Garage zu lagern
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #9  
Alt 19.04.2014, 20:56
etspace etspace ist offline
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Oder der Meister Krause sieht dein Boot als Sperrmüll an? Hast Du mal ein Bild vom derzeitigen Zustand?
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  #10  
Alt 19.04.2014, 21:32
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Ich habe leider kein aktuelles Foto.
http://abload.de/image.php?img=img_0155xkjn.png
Das Boot sieht äußerlich noch unverändert aus, jedoch ist das Antifouling komplett ab und das ganze Boot ist angeschliffen, ist also jetzt komplett weiß.
Auf dem Boot ist eine Hafenpersenning aus weißer LKW-Plane, die ich genau auf Maß angefertigt habe.
Sonst ist alles genau so wie auf dem Bild, gleiches Boot, gleicher Trailer, nur durch das entfernte Antifouling viel schöner
Innen hab ich so gut wie alles rausgerissen und neu gemacht, aber das sieht jetzt niemand, da die Plane drauf ist.
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Mario
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  #11  
Alt 19.04.2014, 21:42
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Läßt du dir von einem Hausmeister Angst machen?!

Du hast geschrieben, daß es sich um Wohneigentum mit Stellplatz handelt. Also um eine Wohnungseigentümer-
gemeinschaft.
Die hat eine Hausordnung verabschiedet. Und die gilt, nicht was der Hausmeister sagt.

Außerdem: Wer ist der Chef vom Hausmeister? -> richtig, die Hausverwaltung
Wer macht der Hausverwaltung die Ansagen? -> richtig, die Eigentümerversammlung
Und wer ist der Eigentümer? -> DU !

Es gibt auch eine bayrische Tiefgaragenverordnung. Find ich nur gerade nicht. Vielleicht steht da auch noch was interessantes drin.
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  #12  
Alt 19.04.2014, 22:11
UliH UliH ist offline
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Die richtige gesetzliche Regelung ist die Garagen- und Stellplatzverordnung. Darin ist festgeschrieben, daß Garagen zur Unterbringung von Kraftfahrzeugen dienen. Boote und die dazugehörigen Anhänger zählen nicht dazu.
Zudem ist ein teilgefüllter Tank brandgefährlicher als ein randvoller, ist aber vollkommen egal. Bei einer gemeindlichen Feuerbeschau wird das Boot moniert und muß raus. Genauso aber auch Gerümpel etc.
Daran ändert weder Eigentum noch Mehrheitsbeschluß etwas.
Wer mal das Brandszenario in einer vollgemüllten, evtl. sogar rechtswidrig abgeteilten Tiefgarage gesehen hat der weiß wovon ich rede. Ganz nebenbei werden die Einsatzkräfte bei ihren Einsätzen für die Allgemeinheit gefährdet, was nicht sein muß.
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  #13  
Alt 19.04.2014, 22:16
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syrun syrun ist offline
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In der Garagen- und Stellplatzverordnung steht aber folgendes...
Ich zitiere:
10. Die Stellplätze dürfen nur zum Abstellen von ordentlich zugelassenen PKW benutzt werden. Die Garage
darf zudem auch zum Abstellen von stillgelegten PKW, Booten und Kleinbussen, sofern diese sich in einem
verkehrstüchtigen Zustand befinden, benutzt werden.
__________________
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Mario
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  #14  
Alt 19.04.2014, 22:16
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Giligan Giligan ist offline
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Dann würde ich das andere Gerümpel das da nicht hingehört erwähnen und schon mal andeuten, "Gleiches Recht für alle".

Willy
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  #15  
Alt 19.04.2014, 22:47
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Martin P. Martin P. ist offline
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Geh doch einfach zur örtlichen Feuerwehr und frage dort nach,
dann weiß du genau was du darfst und was nicht.

Gruß Martin
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  #16  
Alt 19.04.2014, 23:12
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Zitat:
Zitat von syrun Beitrag anzeigen
Ich zitiere:
10. Die Stellplätze dürfen nur zum Abstellen von ordentlich zugelassenen PKW benutzt werden. Die Garage
darf zudem auch zum Abstellen von stillgelegten PKW, Booten und Kleinbussen, sofern diese sich in einem
verkehrstüchtigen Zustand befinden, benutzt werden.
Wenn das schon wörtlich drinsteht, was will er dann von Dir? Halt ihm das Ding unter die Nase und gut.

mfg
Martin
__________________


Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #17  
Alt 19.04.2014, 23:17
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von syrun Beitrag anzeigen
In der Garagen- und Stellplatzverordnung steht aber folgendes...
Ich zitiere:
10. Die Stellplätze dürfen nur zum Abstellen von ordentlich zugelassenen PKW benutzt werden. Die Garage
darf zudem auch zum Abstellen von stillgelegten PKW, Booten und Kleinbussen, sofern diese sich in einem
verkehrstüchtigen Zustand befinden, benutzt werden.
Dann ist doch alles klar.
Mach eine Mieterversammlung und schmeiß dem Magger den ihr teuer bezahlt aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse raus. Basta
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #18  
Alt 19.04.2014, 23:34
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Das Dilemma kenne ich - auch wenn am anderen Ende der Republik.

Ein Hausmeister ist erstmal nicht weisungsbefugt und eine amtliche Beschau wird keine Verwaltung, die bei Trost ist, vornehmen. Den daraus entstehenden Rattenschwanz bekommt sie nur mit erheblichem Aufwand abgearbeitet und die Liste ist lang von Brandschutz im Allgemeinen, Feuerlöscheinrichtungen im Besonderen, geeigneten Dämmstoffen, Kabelverlegungen, Fluchtwegen, ...

Also, Du stellst dort einen Anhänger ab, für den Du Fahrzeugpapiere hast, entweder KFZ-Brief und Schein oder eine Zulassungsbescheinigung. Damit ist der Nachweis erbracht, dass es sich um ein KFZ handelt. Ein evtl. darauf befindliches Boot ist Ladung und keine Lagerung und kann damit auch nicht untersagt werden. So hatten mir die Hausjuristen des Grundeigentümerverbands das ins Ohr gelegt.

Auf diese netten Zeilen (meine Flying Combi Sport stand auch wiederholt den Winter in der Tiefgarage) teilte die Hausverwaltung mit, dass sie in Ihrer Untersagung wohl "von falschen Voraussetzungen ausgegangen sei". Thema erledigt...
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  #19  
Alt 20.04.2014, 00:09
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syrun syrun ist offline
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Zitat:
Also, Du stellst dort einen Anhänger ab, für den Du Fahrzeugpapiere hast, entweder KFZ-Brief und Schein oder eine Zulassungsbescheinigung. Damit ist der Nachweis erbracht, dass es sich um ein KFZ handelt. Ein evtl. darauf befindliches Boot ist Ladung und keine Lagerung und kann damit auch nicht untersagt werden. So hatten mir die Hausjuristen des Grundeigentümerverbands das ins Ohr gelegt.
Na das wäre ja dann ein zweites Argumelt, dass mein Boot weiterhin in der Tiefgarage stehen bleibt. Naja... im Sommer wird es eh nicht unten stehen, da ist es sowieso größtenteils im Wasser. Jedoch werde ich das Boot im Winter wieder in die Tiefgarage stellen und das werd ich so auch am Dienstag der Hausverwaltung mal erklären.
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Grüße aus dem bayrischen Wald
Mario
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  #20  
Alt 20.04.2014, 01:22
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Canadachris Canadachris ist offline
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ich wuerde die Buze verkaufen und auswandern
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Nur ein offenes Bier ist ein gutes Bier.
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  #21  
Alt 20.04.2014, 06:43
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Chili Chili ist offline
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Ich würde auch mal einen Blick in die Teilungserklärung werfen.
Eventuell ist da was geregelt, was man wissen sollte, bevor der Kleinkrieg beginnt.
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  #22  
Alt 20.04.2014, 11:37
dutschmann dutschmann ist offline
Lieutenant
 
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Ich verstehe nicht warum der Hausmeister nicht als Weisungsbefugt gilt.
Was meint Ihr wieviele Miteigentümer hinter einem stehen, wenn die erfahren , dass es widerrechtlich und ggfs. als Gefährlich eingestuft wird.

Ausserdem verstehe Ich ab Beitrag 5 jede weitere Diskussion nicht. Im Merkblatt steht es klar formuliert und ist somit anwendbar.

Ich hätte einen ganz dicken Hals , dürfte Ich mein Boot nicht auf meinem Stellplatz in einer Tiefgarage stellen. Aber das ist doch nicht gefragt.

An den Threadersteller.
Kommt es aus irgendwelchen Gründen , warum auch immer, zu einem Brand in der Tiefgarage möchte Ich nicht in deiner Haut stecken. Glaube mir. Dann kann es um Millionen gehen. Und dann zeige mir bitte die Versicherung, ob Hausrat, Gebäude, Feuer, Unfall, private Haftpflichtversicherung die für Dich die Haftung übernimmt.
Wie gesagt aus welchen Gründen auch immer.
Vermiete Deinen Stellplatz und such Dir was anderes zum Unterstellen Deines Bootes.
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  #23  
Alt 20.04.2014, 11:52
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von dutschmann Beitrag anzeigen
(..)
Ausserdem verstehe Ich ab Beitrag 5 jede weitere Diskussion nicht. Im Merkblatt steht es klar formuliert und ist somit anwendbar.(..)
Das Merkblatt argumentiert völlig schwach. Aus einem Verordungstext, der definiert, dass ein Stellplatz für Kraftfahrzeuge geeignet ist, werden Verbote abgeleitet. Tatsächlich enthält die gesamte Verordnung kein einziges Verbot für die Nutzung des Stellplatzes.
__________________
Beste Grüße

John
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  #24  
Alt 20.04.2014, 12:44
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
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6.516 Danke in 2.551 Beiträgen
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das hat euer Blockwart bestimmt diese Geschichte hier mitbekommen, die im letzten Jahr durch alle Medien ging:

http://www.swr.de/marktcheck/auto-ve...bt5/index.html


Es war selbst den Richtern peinlich dass hier das Bau Ordnungsamt ein Bußgeld auf Basis einer Verordnung aus dem letzten Jahrhundert verhängt hat.

Aber so etwas motiviert natürlich auch "private" Ordnungshüter .......
__________________
Gruß Olli
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  #25  
Alt 20.04.2014, 16:41
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klastey klastey ist offline
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Ort: Göttingen u.a.d.Wasser.
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Rufzeichen oder MMSI: EY DIGGA, bring Bier mit
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hi,
was hat die örtliche Feuerwehr mit abgestellten Sachen in eurer Garage zu tun?
Eine Brandverhütungsschau kann zwar angeordnet werden, aber dafür gibt es
bei Berufsfeuerwehren den Vorbeugenden Brandschutz und in den Landkreisen
die Brandschutzprüfer.

Bei einer Brandverhütungsschau werden die Rettungswege und die baulichen
Brandabschnitte beurteilt, eventuell Früherkennung (Rauchmelder),
Feuerlöscher und Löscheinrichtungen, feste oder trockene Sprinkleranlagen,
Rettungswegkennzeichnung und die Entrauchung.

Aber was dort im Einzelnen steht ist für die BVS nur bei totaler Zweckentfremdung relevant.
(Einlagerung von Benzin und anderen brennbaren Flüssigkeiten)


Sagt einer, der täglich sowas veranstaltet
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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