boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Reisen > Mittelmeer und seine Reviere



Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 371Nächste Seite - Ergebnis 76 bis 100 von 371
 
Themen-Optionen
  #51  
Alt 14.04.2014, 06:02
Benutzerbild von Antares200
Antares200 Antares200 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 16.02.2011
Ort: Bempflingen
Beiträge: 216
Boot: Crownline 200 LS
Rufzeichen oder MMSI: Smooky
238 Danke in 86 Beiträgen
Standard

Hallo
Danke für dich Ratschläge.
Es wäre toll, wenn ihr mir noch ein paar erstgemeinte tippst und Ratschläge
geben könntet.
__________________
Gruß Günter

Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt
Mit Zitat antworten top
  #52  
Alt 15.04.2014, 13:18
Wellpaper Wellpaper ist offline
Captain
 
Registriert seit: 01.09.2011
Ort: Regensburg
Beiträge: 723
442 Danke in 278 Beiträgen
Standard

Du wirst deswegen nicht an der Grenze aufgehalten. Es ist privat und kein offizieller Mahnbescheid. Fahr nur einfach nicht mehr auf deren Parkplatz und gut ist.
Du bekommst auch keinen Ärger von Behörden, weil -> nicht offiziell!
Wegschmeissen und nicht mehr drüber nachdenken.
__________________
Gruss Marco

PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!"
Mit Zitat antworten top
  #53  
Alt 15.04.2014, 13:25
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Hatten wir hier schon ein paarmal; in der Boote war auch Artikel darüber.

Die Kanzlei vertritt eine Parkplatzgesellschaft, die der Meinung ist, sie wäre berechtigt, Forderungen für einen genutzten Parkplatz geltend zu machen. Dass ein Anwalt eingeschaltet wird, ist die private Entscheidung der Parkplatzgesellschaft.

Es handelt sich also um die Forderung eines privaten Parkplatzbetreibers und nicht um einen Gesetzesverstoß aka Knöllchen.
Du irrst !

Lies mal richtig den Link durch, den ich veröffentlicht habe und Du wirst wissend !
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #54  
Alt 15.04.2014, 13:40
Benutzerbild von Volker Sch
Volker Sch Volker Sch ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.08.2002
Ort: bei Köln
Beiträge: 2.345
Boot: Glastron MX 175
2.658 Danke in 1.484 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Du irrst !

Lies mal richtig den Link durch, den ich veröffentlicht habe und Du wirst wissend !
Ach Fred, dann kläre uns doch mal auf, welches Posting deines Links du meinst. Denn in dem ensprechenden Thread gibt es auch mehrere Meinungen.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #55  
Alt 15.04.2014, 13:44
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.870 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Du irrst !

Lies mal richtig den Link durch, den ich veröffentlicht habe und Du wirst wissend !
1. Lautstärke ist kein Argument.

2. Auch der Link diskutiert nur die Problematik einer zivilrechtlichen Forderung.

Fred, Du kennst Dich in vielen Dingen sicherlich aus, aber Deine ständigen persönlichen Angriffe, z.T. zwischen den Zeilen ("lies mal richtig ..."), nerven und sind unnötig. Unterlasse Sie bitte zumindest mir gegenüber.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #56  
Alt 15.04.2014, 14:32
Janus Janus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.02.2014
Ort: am nördlichsten Punkt der Donau
Beiträge: 3.277
Boot: Mobo
Rufzeichen oder MMSI: ist bekannt
3.017 Danke in 1.605 Beiträgen
Standard

Ich verstehe die ganze Aufregung hier eigentlich nicht.

Dem TE wurden die Konsequenzen eines Ignorierens der Forderung, ich denke, (über)ausführlich erklärt.
Wenn er nicht bezahlen will od. kann, so ist das seine Sache.

Nur braucht er sich nicht wundern, wenn er bei Einreise nach HR oder beim Aufenthalt in HR erhebliche Schwierigkeiten bekommt und dann womöglich hier noch zu jammern anfängt, was die Kroaten doch für Raubritter sind.
Sie sind nunmal (nach HR-Recht) im Recht mit ihrer Forderung.
Der TE hat die Zahlungsaufforderung, sprich, die Rechtmäßigkeit derselben ja anerkannt. Das sollte man nicht vergessen/übersehen.
Mit Zitat antworten top
  #57  
Alt 15.04.2014, 14:48
Benutzerbild von 23 Nova
23 Nova 23 Nova ist offline
Commander
 
Registriert seit: 24.11.2011
Ort: Bonn/ Köln
Beiträge: 301
Boot: Wellcraft 243 Prima
315 Danke in 137 Beiträgen
Standard

ja aber 166 € fürs Falsch Parken

Da ist es ja am Flughafen Köln günstiger
__________________
Schöne Grüße

Oli

Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen
Mit Zitat antworten top
  #58  
Alt 15.04.2014, 15:15
krokodil krokodil ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 36
40 Danke in 16 Beiträgen
Standard

Bitte nicht zahlen. Die Strafe wird auch nicht gespeichert. An der Grenze wirst Du auch keine Probleme haben (weil eben nicht bei Polizei gespeichert).

Ich habe selbst jahrelang sämtliche Parkstrafzettel in Zagreb, Zadar, oder sonstwo im nächsten Müllkorb entsorgt.

Letzten Herbst fahre ich auf der Autobahn nach Split, plötzlich wird der gesamte Verkehr auf einen großen Parkplatz abgeleitet-Verkehrskontrolle. Mich winken sie auch raus.

Polizist nimmt meine Papiere und verschwindet zu einem Fahrzeug mit Computer drin. Ich denke mir noch "super, jetzt bist dran".

Aber nichts dergleichen, nach 3 Minuten kam er zurück, gab mir die Papiere und wünschte mir gute Fahrt.

Diese Anwaltskanzlei verschickt hunderte von solchen Mahnungen - ein paar werden eben aus Angst zahlen und davon leben die; die anderen die nicht zahlen werden nicht weiterverfolgt - weil es eben in D nicht eintreibbar ist.
Mit Zitat antworten top
Folgende 6 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #59  
Alt 15.04.2014, 15:23
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.870 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
(..) Nur braucht er sich nicht wundern, wenn er bei Einreise nach HR oder beim Aufenthalt in HR erhebliche Schwierigkeiten bekommt
(..)
Sie sind nunmal (nach HR-Recht) im Recht mit ihrer Forderung.
Der TE hat die Zahlungsaufforderung, sprich, die Rechtmäßigkeit derselben ja anerkannt. Das sollte man nicht vergessen/übersehen.
Im Netz finden sich viele Leute, die eine Zahlungsaufforderungen von RA Kraft bekamen, aber bislang berichtet kein einziger, dass er deswegen in HR Schwierigkeiten hatte.

Und eine Rechtmäßigkeit, ein paar Euro ohne Vorwarnung zu verfünzigfachen,
wurde hier nicht akzeptiert. Ich sehe sie persönlich auch nicht, insbesondere im Hinblick auf einen EU-Trend zur Rechtsangleichung.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
  #60  
Alt 15.04.2014, 15:42
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
1. Lautstärke ist kein Argument.

2. Auch der Link diskutiert nur die Problematik einer zivilrechtlichen Forderung.

Fred, Du kennst Dich in vielen Dingen sicherlich aus, aber Deine ständigen persönlichen Angriffe, z.T. zwischen den Zeilen ("lies mal richtig ..."), nerven und sind unnötig. Unterlasse Sie bitte zumindest mir gegenüber.
Es ist mir eigentlich völlig egal, ob Ihr solche Links richtigt lest oder nicht - aber manchmal sollte man das wirklich tun !
Ein entsprechender Hinweis meinerseits soll keinesfalls einen persönlichen Angriff darstellen !!

Zitat:
Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit den Parkraumbewirtschaftungszonen
Zitat:
stehen, werden von der Pula parking d.o.o., einer kroatischen Gesellschaft des
Privatrechts mit Sitz in Pula (Kroatien), verwaltet und bearbeitet. Die Pula
parking d.o.o. ist durch die Entscheidung der Stadt Pula vom 16. Dezember 2009,
veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Pula Nr. 21/09, insbesondere dazu
ermächtigt worden, die anfallende Parkscheingebühr aus solchen
Parkplatzverstößen geltend zu machen.

Daher kontrollieren
Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. in regelmäßigen Zeitabständen die
Gültigkeit der Parkscheine. Stellen sie einen Parkplatzverstoß fest, wird
dieser beweissicher dokumentiert. Bereits mit der Feststellung des
Parkplatzverstoßes gerät der Verkehrsteilnehmer mit seiner Zahlungspflicht in
Verzug. Der Verkehrsteilnehmer erhält jedoch kulanzhalber Gelegenheit,
innerhalb von acht Tagen die Tagesparkscheingebühr zu entrichten. In der Regel
geschieht dies durch Anbringung einer Zahlungsaufforderung an die
Windschutzscheibe des Fahrzeugs durch den zuständigen Mitarbeiter der Pula
parking d.o.o. Hinweis: Bei festgestelltem Parkplatzverstoß durch einen
Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. ist der Verkehrsteilnehmer dafür
verantwortlich, dass die Zahlungsaufforderung an seinem Fahrzeug nicht
beschädigt oder vernichtet wird. Ebenso verhält es sich, wenn die
Zahlungsaufforderung verloren geht (Beweislastumkehr).

Das streitige Rechtsverhältnis richtet sich nach kroatischem Recht.
Hiernach haftet der Fahrzeughalter für den vom Fahrer oder Halter
abgeschlossenen Parkplatzvertrag durch das Nutzen der öffentlichen Parkplätze in der Stadt Pula.

Die Verjährungsfrist für die geltend
gemachten Forderungen beträgt fünf Jahre.

Die
Pula parking d.o.o wird in Deutschland allein durch die Rechtsanwaltskanzlei
Kraft, Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin, vertreten. Sie ist
insbesondere als einzige Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland damit betraut
worden, Forderungen aus oben genannten Parkplatzverstößen gegen Halter von in
Deutschland zugelassenen Fahrzeugen geltend zu machen. Sie ist zudem
berechtigt, Zahlungen für die Pula parking d.o.o entgegen zu nehmen. Die
Auskunft über die Halterdaten wird auf Antrag der Pula parking d.o.o.,
vertreten durch die vorgenannte Rechtsanwaltskanzlei Kraft, für in Deutschland
zugelassene Fahrzeuge in einem dafür vorgesehenen Auskunftsverfahren
erteilt.

Hinweis: Wird der Zahlungsaufforderung
der Rechtsanwaltskanzlei Kraft nicht vollständig und fristgerecht nachgekommen,
muss mit einer kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzung gerechnet
werden. Dies kann durch vollständige und fristgerechte Zahlung vermieden
werden. Die Angelegenheit ist dann erledigt.Wer jetzt immer noch
der Meinung ist er bräuchte (nach deutschem Recht) nicht bezahlen, der darf
sich beim nächsten Urlaub über eine Parkkralle freuen. Die "Politessen" haben
ein online Terminal dabei, über welches alle offenen Tickets der letzten 5
Jahre zu allen Fahrzeugen aus dem Zentralrechner abgefragt werden können. Das
geht sehr komfortabel und schnell:
erste (Länder-)Eingabe "D" = alle
Deutschen
weitere Eingabe "M" = alle Münchener
Die Pula parking d.o.o gehört also zu 100% der Stadt Pula und ist demnach keineswegs ein rein privates Unternehmen. Wenn die Stadt Pula nach kroatischem Recht eine Forderung durchsetzen möchte, beauftragt sie also einen deutschen Rechtsanwalt.
Was ist daran zu beanstanden ??
Wer in Deutschland schon einmal eine Forderung von z.B. 50.-€ nicht bezahlt hat und diese dann von einem Anwalt eingetrieben sah wundert sich nicht über die zusätzlichen Gebühren, die leicht ebensolche Höhen wie bei der Forderung des RA Kraft erreichen kann - nur musste der auch noch eine Halterermittlung machen ......

Wer einen Strafzettel im Ausland, gleichgültig wo, glaubt einfach wegwerfen zu können und damit nicht zu beachten muss sich also bezüglich der Konsequenzen nicht wundern !

Es gibt aber anscheinend immer noch Menschen die Kroatien in die Kathegorie Bananenrepublich einordnen - dann sollen sich eben mit dem Ergebnis ihrer Meinung auch leben !
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------

Geändert von Fred (15.04.2014 um 15:47 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #61  
Alt 15.04.2014, 15:53
Benutzerbild von 23 Nova
23 Nova 23 Nova ist offline
Commander
 
Registriert seit: 24.11.2011
Ort: Bonn/ Köln
Beiträge: 301
Boot: Wellcraft 243 Prima
315 Danke in 137 Beiträgen
Standard

@ Fred:

Wer jetzt immer noch
der Meinung ist er bräuchte (nach deutschem Recht) nicht bezahlen, der darf
sich beim nächsten Urlaub über eine Parkkralle freuen. Die "Politessen" haben
ein online Terminal dabei, über welches alle offenen Tickets der letzten 5
Jahre zu allen Fahrzeugen aus dem Zentralrechner abgefragt werden können. Das
geht sehr komfortabel und schnell:
erste (Länder-)Eingabe "D" = alle
Deutschen
weitere Eingabe "M" = alle Münchener


Dein Wissen stammt aus Erfahrung oder woher weist Du das ?

Ich habe vor zwei Jahren mal eine Knolle aus Österreich erhalten , diese habe ich auch nie bezahlt, klar jetzt ist die Grenze zwischen D und Ö schon etwas länger offen aber die Frage ist ob sich die ``Politessen`` in HR wirklich diese Arbeit machen....

Bin gespannt was hier bei dem TE rauskommt
__________________
Schöne Grüße

Oli

Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen
Mit Zitat antworten top
  #62  
Alt 15.04.2014, 16:05
123 123 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 2.263
2.222 Danke in 1.183 Beiträgen
Standard

Werden in Kroatien die Verkehrsbehörden aufgrund ziviler Forderungen tätig? Mein bisheriger Eindruck ist eher, dass das nicht so ist. Und wenn es eine öffentliche Forderung wäre, könnte Kroatien das dafür vorgesehene EU-Verfahren nutzen. Dessen Nachteil ist aber, dass die eingetriebene Strafe beim eintreibenden Staat verbleibt, also kein Geld für Kroatien dabei heraus springt. Vielleicht deshalb der Versuch, zumindest einen Teil davon über Anwälte zu bekommen.
Mit Zitat antworten top
  #63  
Alt 15.04.2014, 16:10
Benutzerbild von ganzi007
ganzi007 ganzi007 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 16.10.2012
Ort: Unterfranken
Beiträge: 709
Boot: keins mehr
848 Danke in 386 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 23 Nova Beitrag anzeigen
@ Fred:

Wer jetzt immer noch
der Meinung ist er bräuchte (nach deutschem Recht) nicht bezahlen, der darf
sich beim nächsten Urlaub über eine Parkkralle freuen. Die "Politessen" haben
ein online Terminal dabei, über welches alle offenen Tickets der letzten 5
Jahre zu allen Fahrzeugen aus dem Zentralrechner abgefragt werden können. Das
geht sehr komfortabel und schnell:
erste (Länder-)Eingabe "D" = alle
Deutschen
weitere Eingabe "M" = alle Münchener


Dein Wissen stammt aus Erfahrung oder woher weist Du das ?

Ich habe vor zwei Jahren mal eine Knolle aus Österreich erhalten , diese habe ich auch nie bezahlt, klar jetzt ist die Grenze zwischen D und Ö schon etwas länger offen aber die Frage ist ob sich die ``Politessen`` in HR wirklich diese Arbeit machen....

Bin gespannt was hier bei dem TE rauskommt

Was aber ja dann auch bedeutet, wenn ich ein anderes Auto oder Kennzeichen habe ist das ganze für mich erledigt!
__________________
LG

Peter

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #64  
Alt 15.04.2014, 16:23
Benutzerbild von Nautico
Nautico Nautico ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 13.07.2012
Ort: südöstlich von Düsseldorf
Beiträge: 1.678
Boot: Jeanneau Cap Camarat
1.355 Danke in 737 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ganzi007 Beitrag anzeigen
Was aber ja dann auch bedeutet, wenn ich ein anderes Auto oder Kennzeichen habe ist das ganze für mich erledigt!
Klar, ansonsten müssten die Politessen ja von jedem deutschen Kennzeichen eine Halterfeststellung in Deutschland beantragen und die dann mit ihrer "Knöllchenliste" abgleichen.

Aber: Das ist auch ein gutes Argument gegenüber meiner besseren Hälfte das ich mir zwangsweise jährlich ein neues Auto zulegen muss

Gruß
Jörg
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #65  
Alt 15.04.2014, 16:33
Benutzerbild von Contessa
Contessa Contessa ist offline
Commander
 
Registriert seit: 09.11.2013
Ort: Mitten in Hessen / Jezera HR
Beiträge: 376
Boot: Cicibela, Bavaria 28 Sport
1.268 Danke in 330 Beiträgen
Standard

@Fred

Die Pula parking d.o.o gehört zu 100% der Stadt Pula, das ist richtig aber es bleibt eine Firma (wie in D eine GmbH) und somit ist es eine Forderung einer Firma und hat nichts mit dem Staat zu tun. Es handelt sich um eine Zivilrechtliche Angelegenheit, da der Parkplatzbetreiber eine Firma ist und nicht der Staat.
Konsequenzen in Kroatien kann es also nur dann geben, wenn man auf einer Fläche der Pula parking d.o.o steht und nicht an der Grenze oder bei einer Polizeikontrolle.

Auch hier in D gibt es das. Die Stadtenwicklungsgesellschaft mbH in versch. Städten ist ja auch nicht staatlich, sondern ein Unternehmen, obwohl es eine "städtische Firma" ist. ( Hat eine eigene UStID usw.)

Ich möchte niemanden ermutigen Strafzettel in anderen Ländern nicht zu bezahlen, aber in diesen Fällen ist es wirklich reine Abzocke eines einzelnen Rechtsanwaltes, der sich ein lukratives Geschäft aufbauen will.

Übrigens vor Deutschen Gerichten wird nach in Deutschland geltendem Recht geurteilt.






PS: geht mal zur Polizei und fragt nach ob man wegen falschparken eine Halter Abfrage machen kann und was man dafür braucht.
__________________
Grüße



Isa & Danijel
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #66  
Alt 15.04.2014, 16:54
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.870 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
(..) Die Pula parking d.o.o gehört also zu 100% der Stadt Pula und ist demnach keineswegs ein rein privates Unternehmen. (..)
Das stimmt nicht. Eine d.o.o. (= GmbH) ist ein Privatunternehmen, und dabei ist es völlig egal, wem die Anteile gehören.

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
(..)Wenn die Stadt Pula nach kroatischem Recht eine Forderung durchsetzen möchte, beauftragt sie also einen deutschen Rechtsanwalt.
Was ist daran zu beanstanden ?? (..)
Nichts, da es eine zivilrechtliche Forderung ist. Eine öffentliche Forderung (aka Knöllchen) wäre völlig anders einzutreiben. Da stünde die deutsche Polizei im Wege der Amtshilfe vor der Tür.

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
(..)
Wer in Deutschland schon einmal eine Forderung von z.B. 50.-€ nicht bezahlt hat und diese dann von einem Anwalt eingetrieben sah wundert sich nicht über die zusätzlichen Gebühren, die leicht ebensolche Höhen wie bei der Forderung des RA Kraft erreichen kann - nur musste der auch noch eine Halterermittlung machen ...... (..)
1. Wir reden von wenigen Euro, nicht von 50.
2. Anwaltsgebühren sind in Deutschland nur bei Säumnis und nicht "out of the blue" berechtigt.
3. Die hier vorgetragene "Beweislastumkehr" ist in DE unmöglich. Genauso die Verzugsregelung ("Bereits mit der Feststellung des Parkplatzverstoßes gerät der Verkehrsteilnehmer mit seiner Zahlungspflicht in Verzug."), die der Weihnachtswunsch jedes Einzelhändlers o.ä. wäre. Ich vermute auch, dass sie mit EU-Recht unvereinbar sind.

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
(..) Wer einen Strafzettel im Ausland, gleichgültig wo, glaubt einfach wegwerfen zu können und damit nicht zu beachten muss sich also bezüglich der Konsequenzen nicht wundern ! (..)
Woher weißt Du, dass hier "einfach etwas weggeworfen" wurde?

Nochmal: Hier geht es nicht um einen Strafzettel, sondern um die Gebühr eines privaten Parkplatzbetreibers.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #67  
Alt 15.04.2014, 17:42
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.376 Danke in 2.227 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 23 Nova Beitrag anzeigen
@ Fred:


Dein Wissen stammt aus Erfahrung oder woher weist Du das ?

Keine Erfahrung, sondern ein Zitat aus dem von mir aufgeführten Link.
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #68  
Alt 15.04.2014, 17:45
alusystem alusystem ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 15.04.2014
Beiträge: 3
7 Danke in 3 Beiträgen
Standard

Hallo allerseits,

auch gehöre zu den glücklichen Empfängern dieses Schreibens der Kanzlei Kraft. Mittlerweile sogar mit freundlicher 2. Erinnerung.

Mein angeblicher Verstoß datiert von 2010, in Pula.

Anfangs war ich irritiert, dann verärgert, dann richtig wutig über diese neuen Abzockmethoden nach mehreren Jahren. Ist meiner Meinung nach eine Goldgrube für die Winkeladvokaten und iher Helfershelfer.

Bevor "Fred" sich äußert folgendes:

Im Ausland halte ich mich penibel an alle Vorschriften, Tempo, Parken etc., Strafzettel habe ich demzufolge auch noch nicht im Ausland erhalten.

Nach Erhalt des Wisches und einiger Grübelei in die Vergangenheit, zuerst Auto durchsucht nach Parkzetteln. Mein Auto ist in der Hinsicht eine Müllhalde. Leider nichts gefunden von 2010 und manche Zettel aus Thermopapier waren unleserlich.

Also meine Frau gefragt, die kann sich aus der Vergangenheit viel merken, Frau halt .

Kroatien 2010, Pula existiert doch ein Fotoalbum, Hobby von der Frau.

Also ein schönes Bild gefunden, ganz in Familie mit Selbstauslöser, Wagen direkt vor

Amphitheater und an der Frontscheibe ersichtlich mein gezogenes Parkticket, zwar

nicht lesbar aber erkennbar als Ticket. Wir vollgepackt mit Einkäufen kurz vor der

Rückfahrt in die Ferienwohnung.

Auf dem Rechtsverdreherwisch war eine Uhrzeit des angeblichen Verstoßes angegeben.
Eine dreiviertel Stunde nach Erstellen des schönen Fotos soll also der Verstoß stattgefunden haben.

Da waren wir leider schon auf der Rückfahrt.

Wie kommt der Advokat auf die Autonummer und dann auf die Abzockidee?

Wir waren auch 2011 uns 2012 und 2013 in Istrien, wenn das Schule bekommen wir dann jeweils paar Jahre später auch weitere Forderungen dieses Mitmenschen?

Dieser ist ja angeblich mit Alleinvertretungsvollmacht für das Eintreiben in D ausgestattet!

Ich für meinen Fall habe mir schon eine Strafanzeige wegen Nötigung und Erpressung überlegt.

Und bezahlen werde ich auf gar keinen Fall und rate das auch anderen Betroffenen!!!

Beste Grüße
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #69  
Alt 15.04.2014, 18:23
Benutzerbild von curtiss_1
curtiss_1 curtiss_1 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 29.03.2009
Ort: Nähe Hannover
Beiträge: 795
Boot: Glastron V 174
1.822 Danke in 510 Beiträgen
Standard

Hallo

Nicht Zahlen,

heute war ein Bericht in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung !

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-S...roatien-zahlen

Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #70  
Alt 15.04.2014, 18:44
alusystem alusystem ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 15.04.2014
Beiträge: 3
7 Danke in 3 Beiträgen
Standard

Hallo Jörg,

können Sie in etwa umschreiben was in der HAZ steht, ohne deren Urheberrecht zu verletzen? Bin leider kein Abonnent und will es nicht werden.


Best Grüße
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #71  
Alt 15.04.2014, 19:27
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.11.2012
Ort: Raum Hannover
Beiträge: 2.875
Boot: Grand 650 RIB
3.053 Danke in 1.512 Beiträgen
Standard

Leute macht euch keinen Kopf , ein Anwalt hat keinen was zu sagen , erst wenn was vom Gericht kommt würde ich mir Gedanken machen.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #72  
Alt 15.04.2014, 19:45
Benutzerbild von curtiss_1
curtiss_1 curtiss_1 ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 29.03.2009
Ort: Nähe Hannover
Beiträge: 795
Boot: Glastron V 174
1.822 Danke in 510 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von alusystem Beitrag anzeigen
Hallo Jörg,

können Sie in etwa umschreiben was in der HAZ steht, ohne deren Urheberrecht zu verletzen? Bin leider kein Abonnent und will es nicht werden.


Best Grüße

Hallo, hier könnte dein Name stehen


Hab die Haz in der Fa., scanne morgen den Artikel und stelle ihn hier ein.
( Ist das erlaubt )

Sonst auf wunsch per mail.

Hier ist unser bester Anwalt (Herr Wallraff) eingeschaltet,
und der lacht nur, also ruhig bleiben.

Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #73  
Alt 15.04.2014, 20:50
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.419 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Moin,

der RA Kraft ist weder hier noch in anderen Beiträgen ein Unbekannter.

Rein pragmatisch gesehen steht der User vor seinem angekrallten Auto und kommt erstmal nicht weg. Die hinzugezogene Politesse, Parkwächterin oder whatever kann weder Deutsch noch Englisch und unsere erworbenen Kroatischkenntnisse kann sie auch nicht so richtig einordnen.

Watt nu? Deutschen Botschafter anrufen? Polizei holen mit den gleichen Sprachproblemen? GSG9 aus D anfordern?

Jeder Betroffene, soweit ich das verfolge, war zumindest zum angegeben Zeitpunkt in Pula. Also hat sich RA Kraft augenscheinlich die Kennzeichen nicht aus den Fingern gesogen. Ob ein Zettel hinterm Scheibenwischer war ist nicht entscheidend, wird in D auch nicht immer gemacht.

Vielleicht ist er auch mit der Tochter eines Verwaltungsmitarbeiters der Stadt Pula verheiratet und hat sich mit dem Schwiegervater ein schönes Geschäftsmodell ausgedacht. Wir werden es nie erfahren....
__________________
Gruss Vestus

Geändert von vestus (15.04.2014 um 21:41 Uhr) Grund: RSF beseitigt
Mit Zitat antworten top
  #74  
Alt 16.04.2014, 11:47
zytec zytec ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 10.04.2014
Beiträge: 22
6 Danke in 4 Beiträgen
Standard Geschäftsmodell

Es geht hier um Forderungsabtretung/Factoring bzw. um das gleiche Prinzip. Für die Pula Parking xyz ist es nahezu unmöglich seine Forderungen in D geltend zu machen. Nur haben sie eine Menge Knöllchen und Fotos im Archiv. Ein findiger Anwalt kommt auf die Idee diese gesammelten Knöllchen und Fotos in bares Geld umzusetzen und bietet der Pula Parking xyz an diese in D auf seine Kosten einzutreiben. Evtl. hat er mit einem Pauschalbetrag für die Knöllchen die Pula Parking xyz entschädigt und arbeitet jetzt 100% auf eigene Rechnung und/oder er überweist tatsächlich die angefallenen Gebühren nach Kroatien. Für ihn weitaus lukrativer sind die "angefallenen" antwaltlichen Gebühren.
Dieses System gibt es auch z.Bsp. für "Handwerkerrechnungen" (aus Warenlieferungen und Dienstleistungen) Stichwort "Factoring" - dort können Unternehmen und Dienstlester ihre Forderungen gegenüber Kunden "verkaufen". Der "Factoring" Dienstleister treibt dann den Rechnungsbetrag auf eigenes Risiko ein. Der "Ankaufspreis" richtet sich nach Risikoanalyse des Factoring Dienstleisters und Bonität des Schuldners.

Geändert von zytec (16.04.2014 um 12:10 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #75  
Alt 16.04.2014, 12:43
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.870 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von zytec Beitrag anzeigen
Es geht hier um Forderungsabtretung/Factoring bzw. um das gleiche Prinzip. Für die Pula Parking xyz ist es nahezu unmöglich seine Forderungen in D geltend zu machen. Nur haben sie eine Menge Knöllchen und Fotos im Archiv. Ein findiger Anwalt kommt auf die Idee diese gesammelten Knöllchen und Fotos in bares Geld umzusetzen und bietet der Pula Parking xyz an diese in D auf seine Kosten einzutreiben. Evtl. hat er mit einem Pauschalbetrag für die Knöllchen die Pula Parking xyz entschädigt und arbeitet jetzt 100% auf eigene Rechnung und/oder er überweist tatsächlich die angefallenen Gebühren nach Kroatien. Für ihn weitaus lukrativer sind die "angefallenen" antwaltlichen Gebühren. (..)
Anwaltliche Gebühren können nur dann verlangt werden, wenn sie auch tatsächlich für den Vertretenen angefallen sind. Das ist hier fraglich, wenn RA Kraft die Pula xyz vertritt (Anwaltsschreiben enthält den Satz "wir vertreten die Pula xyz ...") und diese ihn nicht bezahlt hat. Erfolgshonorare (Zahlung des Anwalts durch die Pula xyz nur wenn "Parksünder" zahlt) sind i.d.R. für einen deutschen Anwalt nicht zulässig.

Wenn RA Kraft die Forderung gekauft hat und sie im eigenen Namen geltend macht (Anwaltsschreiben enthält keinen Hinweis, dass die Pula xyz vetreten wird), ist aus Kroatien gar nichts zu erwarten, da die Forderung dort ausgebucht ist.

RA Kraft wird schon wissen, warum er die Fälle nicht mit einem gerichtlichen Mahnbescheid weiterführt und ggf. vor Gericht bringt.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 371Nächste Seite - Ergebnis 76 bis 100 von 371


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.