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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 15.12.2002, 12:42
Vatersegler Vatersegler ist offline
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Standard Funkanlage auf Gebrauchtboot

Hallo Forum,

habe nach langen Überlegungen - bei denen Ihr mir Hilfestellung gegeben habt - eine Westerly Pentlant ca. 33 Fuß gekauft. Prima Boot mit allem was man so braucht - Neuer Motor, neue Segel und auch ein Funkgerät

Weil ich mit Funk aber bisher nix zu tun hatte, hab ich mal ins Forum geschaut und bin bald umgefallen !!!!!!!!!

Bitte helft mir :!:

Ich werde versuchen so schnell wie möglich den scheinbar notwendigen Funkberechtigungsnachweis..... erwerben - aber bis dahin

Ich stehe vor dem Problem, dass ich in den nächsten Tagen das Boot verlegen muss. Es liegt in Hellevoetsluis/Haringvliet und muss in den Port Zeelande/Grevelingen. Luftlinie ca. 15 Km aber mein Boot braucht Wasser

Auf dem Wasserweg liegen eine Brücke mit zuwenig Höhe und drei Schleusen im Weg . Leider haben wir Winter und nahezu alle Sportbootfacilities sind zu - d.h. ich muss mit den Profis im vorweihnachtlichen Stress (der kommt bei mir jetzt auch langsam auf) durch die Schleuse.

Meine Fragen:
Muss ich das Funkteil ausbauen? (Das Gerät ist in Holland von dem holländischen Vorbesitzer des Schiffs angemeldet)

Muss ich das Gerät auf meinen Namen registrieren lassen? wenn ja: In Holland oder Deutschland?

Darf ich das Gerät zur Kontaktauifnahme mit den Schleusenwärten benutzen - Wohl eher nicht, wenn ich die Strafen sehe

Wie kann ich dann meinen Wunsch mitzuschleusen, kundtun?

Ein guter Rat würde mir die Freude am neuen gebrauchten Boot wiedergeben

Arno
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  #2  
Alt 15.12.2002, 12:53
Rolf Rolf ist offline
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Hallo Arno,
zuerst herzlichen Glückwunsch zum Bootskauf.
Du mußt ein Funkzeugnis haben, andernfalls darfst Du das Teil nicht bedienen. Schade, das Du es nicht schon erworben hast, ab 2003 wird es schwieriger, umfangreicher und teurer.
Du kannst, zumindest weiß ich das von deutschen Schleusen, mit dem Handy dort anrufen. In Deutschland gibt es in einem Revierführer die Telefonnummern der Schleusen.

Gruß
Rolf
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  #3  
Alt 15.12.2002, 14:17
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provence provence ist offline
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Herzlichen Glückwunsch zum neuen Boot.

Ich bin auch in der regel in holländischen binnenrevieren unterwegs (schon über 20 Jahre) und habe schon einige hundert Schleusungen mitgemacht. Aber ein Funkgerät oder Handy habe ich bis jetzt dafür noch nie gebraucht.
Es gibt aber für Holland den "Almanak" (mitführungspflicht!) 1 + 2. Da stehen in einem die öffnungszeiten der Brücken und Schleusen im allgemeinen mit dazugehörigen Telefonnummern drin. Es soll auch mitlerweile eine Deutsche Fassung davon eben.
Viele Brücken und Schleusenwärter wohnen in der nähe ihres (Zweit)arbeitsplatzes und vorherige absprachen sind da auch meist möglich!

Ich habe es bis jetzt so gehandhabt, wenn die Lichterführung es erlaubt hinter den Berufern mit rein in die Kammer! Wenn keine Lichterführung vorhanden war, auf Handzeichen des Schleusenwärters achten. Manchmal gibt es auch anweisungen per Megafon oder Lautsprecher.
Kann dir aber nicht sagen ob es in dem von dir beschriebenen Revier auch so funktioniert! Da will ich erst in den nächsten Jahren mal hin.

Die Brückenwärter machen meiner erfahrung nach spätestens die Brücke nach einem kurzen Signal mit dem Horn auf. Wenn sie nicht gerade Pause haben. Da sind die Pingelig (Sind aber auch die Versicherungen mit im Spiel)!
Vor der Schleuse/Brücke im erlaubten Bereich Festmachen und persönlich Rat beim Wärter holen funktioniert auch sehr gut!
Die meisten Holländischen (Binnen) Boote sind übrigens nicht mit Funk ausgestattet. Charterboote vielleicht ausgenommen. Holländische Boote gelten in der Regel als gut ausgerüstet wenn funktionsfähige Positionsleuchten vorhanden sind
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  #4  
Alt 15.12.2002, 14:26
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Sunwind Sunwind ist offline
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Hallo Arno,

herzlichen Glückwunsch zu Deinem neuen Schiff.

Alle Ausführungen oben sind richtig, Du brauchst eigentlich keine Funke
aber unbedingt den Almanak 1 - der ist Pflicht.

Das Funkgerät muß eine deutsche Zulassung (da deutsches Schiff) haben
und über die Regtp muß eine Frequenzzuteilung beantragt werden.

Wenn Du jetzt im Winter durch die Krammer - und Volkerakschleuse
mußt sind die Sportbootschleusen geschlossen - d.h. mit der Berufsschiffahrt schleusen.

Die Schleuse dann in Bruinisse hat reduzierte Öffnungszeiten und dann bist
Du ja bereits im Grevelingen.

Gruß Sunwind
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  #5  
Alt 15.12.2002, 15:09
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provence provence ist offline
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Ups

Nicht das jemand auf die Idee kommt, ich würde unsere Holländischen Nachbarn nicht mögen bzw. schlechtmachen! Das liegt mir fern!
Ich mag die Holländer und ihre unkomplizierte Art! Bin ja selber zu 50 % Holländer.
Mir fallen halt große Unterschiede bei uns, speziell beim betreiben des Hobby's Wassersport auf! In den meisten fällen kann man ein Holländisches Boot von einem Deutschen unterscheiden ohne das eine Flagge gesetzt ist! Holländische Boote sind in der regel viel Sparsamer ausgerüstet als deutsche, und trotzdem funktioniert auch bei denen das Bootfahren, meist sogar gemütlicher und ganz ohne jeglichen Stress!
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  #6  
Alt 15.12.2002, 15:46
Vatersegler Vatersegler ist offline
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Ihr macht mir Mut ,

grundsätzlich komm ich mit "den Holländern" auch super zurecht und ich mag die lockere Art - daher habe ich mir ja auch bisher keine großen Gedanken gemacht wg. Funk und so. Aber mit den Berufsschiffern habe ich schon so meine negativen Erfahrungen gemacht. Die Volkerak- und Krammerschleusen hab ich schon ein paar Mal genutzt - aber immer die Sportbootschleusen. Das sind doch ziemlich große, unpersönliche Schleusen mit hoher Frequentierung und entsprechendem Zeitdruck. Werde versuchen, mit den Schleusenwärtern per Handy Kontakt auf zu nehmen - mal schauen was draus wird . Ich freu mich schon darauf wenn diese riesen Kähne vorne losfahren, ihre PS spielen lassen und mich gegen die Spuntwand pressen. - auf dass die Fender nicht explodieren

Gruß
Arno
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  #7  
Alt 15.12.2002, 19:13
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Zitat:
Zitat von Vatersegler
Ihr macht mir Mut ,

Werde versuchen, mit den Schleusenwärtern per Handy Kontakt auf zu nehmen - mal schauen was draus wird . Ich freu mich schon darauf wenn diese riesen Kähne vorne losfahren, ihre PS spielen lassen und mich gegen die Spuntwand pressen. - auf dass die Fender nicht explodieren

Gruß
Arno
Hallo, 1. Satz gute Idee.

2.Satz: bis auf ganz wenige Ausnahmen waren alle Berufsschiffer sehr freundlich hilfsbereit und fürsorglich. Viele fuhren so vorsichtig raus als ob sie rohe Eier an der Bordwand hängen hätten. Ich hätte mich bei vielen gern mal mit ner Dose Bier bedankt aber bis zur nächsten Schleuse waren die dann meist weit weg. Die größte Vorsicht mußt Du selbst walten lassen und zwar beim reinfahren. Laß denen genügend Zeit fest zu machen und die Maschine auszukuppeln.

Laß das Funkgerät an damit Du dich im Notfall melden kannst (nur schnell ausschalten wenn die Waschpo mal kontrollieren sollte). Aber denk dran Du bist in Holland und in dem Bereich sprechen nicht so viele Holländer deutsch. Es gibt sehr viele Holländer und Deutsche die ohne Schein (und Binnen ohne Atis) funken. Die Kontrollen sind relativ selten. Aber wenn kontrolliert wird und der Verstoß ist so gravierend, dass eine (Geld) Srafe/Anzeige zu erwarten ist, kann es im Extremfall zur Beschlagnahme des Bootes kommen.

Wie schon zuvor gesagt, im Almanach 1 stehen die Verkehrsregeln; darunter auch das Binnenfahrt-Politie-Reglement (und nur dieses gibts auf deutsch). Den mußt Du mitführen.

Im Almanach 2 findest Du Gewässer- und Hafenbeschreibungen mit Brückenöffnungszeiten usw. Also aktuelle Ausgabe (2002) erforderlich. Schau die dort vorher Deine Route an. Diesen Band gibts nur auf Holländisch.

PS: Kann Dir leider von hier aus keine Details sagen weil mein Almanach auf dem Boot liegt.
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Charly
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  #8  
Alt 15.12.2002, 19:23
Rolf Rolf ist offline
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Charly,
er sollte das Funkgerät schon anlassen - aber bei einer evtl. Kontrolle nicht nur ausschalten, sondern zumindest den Hörer entfernen und irgendwohin legen. Mir wurde gesagt das es nicht gestattet ist ohne Funkzeugnis ein funktionierendes Gerät an Bord zu haben.
Ob es stimmt, keine Ahnung. Ich hab es so gemacht, kam aber nicht in den "Genuß" einer Kontrolle.
Gruß
Rolf
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  #9  
Alt 15.12.2002, 19:30
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Hast recht Rolf,

ist in Holland warscheinlich besser. In Deutschland reicht ausschalten. Aber hier kann man sich auch gegen event. übereifrige Polis wehren. In Holland bin ich mir da nicht so sicher
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Charly
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  #10  
Alt 15.12.2002, 19:45
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Hallo Arno,

hab noch nen Almanach von 1996 hier zu Hause.

Brückenhöe der Haringsvletbrug ist zwischen Pfeiler 5 und 6 = NAP+ 14 m (Neuer Amsterdamer Pegel) .

Wenn Du da nicht durch kommst, nach meinem alten Buch wird die Brücke vom 1.Nov. bis 1.Apr. nur auf Anfrage(mind. 1 Stunde vorher) Montags bis Freitags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr geöffnet. Die Tel. Nr. ist: 0031-186-601865. Funkkanal 71, Rufnahme "Post Dordrecht".
Ich weiß nicht wie aktuell die Nummer ist.
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Charly
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  #11  
Alt 15.12.2002, 20:09
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Also von den Berufsskippern hat mich noch nie jemand gegen die Schleusenmauer gepresst! Wenn ich in der Schleusenkammer schwierigkeiten hatte, dann mit anderen Hobbyskippern die ihr Boot bereits in der Kammer auf Gleitfahrt brachten und wenig Rücksicht auf die restlichen Boote nahmen, ander kamen als letzte rein und wollten unbedingt ganz vorn liegen, ander weigern sich wieder, das jemand bei ihnen trotz anweisung des Wärters längsseits geht usw.
Aber mit den Beruflichen hatte ich noch nie Ärger!

Mit der Holländischen Polizei sollte man recht vorsichtig umgehen. Beschlagnahme von Booten kommt durchaus vor, man bekommt sie auch nicht unbedingt zurück, vielmehr werden sie öffentlich versteigert!
Mir ist aber in den ganzen Jahren in Holland nur ein solcher Fall persönlich bekannt geworden!
Das war aber was mit Wasserskilaufen auf einem Seeengebiet wo keine schnellen Motorboote zugelassen sind! Es gab damals zwei verwarnungen gegen den Übeltäter mit Geldstrafe, beim dritten mal kam das Boot für ein Jahr an die Kette, danach wurde er prompt wieder erwischt gefolgt mit sofortiger Enteignung!

Am besten, du hälst dich an die allgemein hin bekannten Regeln in der Schleuse, Fenderst dein Boot gut ab, kurz vor der Ausfahrt aus der Kammer das Boot gut Festlegen und darauf warten das die dicken Pötte die Kammer verlassen. Dann zügig hinterher fahren!

Ich fahre ein 7,5 Meter Motorboot, und mache das Schleusen meist ganz allein!
Du wirst wahrscheinlich mit einer kleinen Crew fahren. wenn diese eingewiesen ist klappts bei dir garantiert auch! Keine Panik vor grossen Schleusen!

Eine Frage am Rande!
Hast du schon mal geschleust?
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  #12  
Alt 15.12.2002, 21:45
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
Hast recht Rolf,

ist in Holland warscheinlich besser. In Deutschland reicht ausschalten. Aber hier kann man sich auch gegen event. übereifrige Polis wehren. In Holland bin ich mir da nicht so sicher
Hallo Charly,

in deutschland reicht ausschalten ??????

so weit ich informiert bin, reicht schon der besitz des gerätes um bestraft zu werden... ??
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Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
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  #13  
Alt 15.12.2002, 21:58
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Zitat:
Zitat von dieter
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Zitat von charlyvoss
Hast recht Rolf,

ist in Holland warscheinlich besser. In Deutschland reicht ausschalten. Aber hier kann man sich auch gegen event. übereifrige Polis wehren. In Holland bin ich mir da nicht so sicher
Hallo Charly,

in deutschland reicht ausschalten ??????

so weit ich informiert bin, reicht schon der besitz des gerätes um bestraft zu werden... ??
Aber nicht wenn es angemeldet ist....
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  #14  
Alt 15.12.2002, 22:02
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dieter dieter ist offline
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....wenn er aber ein boot kauft, in dem das ukw funkgerät eingebaut ist... muss normalerweise der verkäufer (ich lerne noch auf das Zeugniss !!!!) die urkunde abgeben und das gerät abmelden.... d.h. er fährt mit einem nicht angemeldeten gerät ....

bei mir war`s genauso, darum hab ich es zur zeit ausgebaut.. .muss es dann wieder anmelden (wenn ich den schein habe... prüfung warscheinlich am 26.12.!!) .... mayday...mayday mayday .... der feiertag ist futsch...
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  #15  
Alt 16.12.2002, 07:45
DirkJ DirkJ ist offline
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Hi Dieter,

anmelden kannste das auch ohne Betriebszeugnis - aber wenn ich micht richtig erinnere, dann hatten wir dieses Thema mindestens schon einmal von A bis Z durchgekaut.

Stimmt übrigens, das der Voreigner seine Urkunde zurückgeben muss (zumindest in Deutschland), womit die Funke dann zunächst einmal nicht mehr angemeldet ist. Ob dann aber ausbauen oder nicht? Mhhh - würde ich persönlich davon abhängig machen, mit welchem Aufwand das verbunden ist.

Handbreit
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  #16  
Alt 16.12.2002, 07:51
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dieter dieter ist offline
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...richtig, wir haben das schon ausgiebig diskutiert.... aufgrund dieser diskussion habe ich dann heuer meine funke ausgebaut und mich zum kurs angemeldet.... !!!!! :!:
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  #17  
Alt 16.12.2002, 09:11
fortuna1 fortuna1 ist offline
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Hallo Vatersegler,
Anmeldung deiner Funke bei der:
REGULIERUNGSBEHÖRDE
FÜR TELEKOMMUNIKATION UND POST
AUßENSTELLE HAMBURG
SACHSENSTAßE 12+14
20097 HAMBURG

WICHTIG: kreuze auf dem Antragsformular auch die "Frequenzzuteilung für den Binnenschiffartsfunk" mit an !!!
Den Anmeldeunterlagen muss das Datenblatt des Gerätes beigefügt werden.
Mit erfolgter Anmeldung erhällst du von der RegTP auch dein Rufzeichen, funken darfs du jetzt aber trotzdem noch nicht, da du selbst kein Funkzeugniss besitzt. Aber das ist sicher nur eine Frage der Zeit.

Fortuna
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  #18  
Alt 16.12.2002, 09:16
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Hallo Vatersegler,

hier zum Lernen, der Frage und Antwortkatalog 2003:

http://www.schiffahrt.edu/download/F...RC-und-SRC.pdf
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  #19  
Alt 16.12.2002, 10:15
seamaster seamaster ist offline
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Strafbar macht man sich ohne Frequenzzuteilungsurkunde nur, wenn das Gerät "betriebsbereit" ist. Was dies natürlich genau bedeutet, ist etwas vage: für den einen genügt es, den Antennenstecker zu ziehen, für den anderen muss das Gerät von Bord geschafft und am besten verbrannt werden. Ich persönlich würde den Antennenstecker und Stromkabel ziehen und den Hörer abnehmen und separat an unauffällliger Stelle deponieren. Vorteil: in einer Notsituation kannst Du schnell die ganze Chose wieder zusammenbauen und es benutzen, denn dann gilt: "Not kennt keine Gesetze". (Dies sollte natürlich keine Dauerlösung sein.)
Den Mut, einen Schleusenwärter anzufunken, hätte ich allerdings nicht.

Und bevor ich es vergesse: Herzlichen Glückwunsch zu Deiner Errungenschaft!
Seamaster
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  #20  
Alt 16.12.2002, 14:23
DirkJ DirkJ ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter
...richtig, wir haben das schon ausgiebig diskutiert.... aufgrund dieser diskussion habe ich dann heuer meine funke ausgebaut und mich zum kurs angemeldet.... !!!!! :!:
Geht es jetzt wieder von vorne los? Also noch einmal: Anmelden darste ohne Funkzeugnis. Sogar einbauen darfste ohne Funkzeugnis. Auch mit dem Schiff aufs Wasser darfste mit eingebauten Funkgerät und ohne Funkzeugnis. Nur einschalten darfste die Funke ohne Funkzeugnis nicht (das gilt so für die BRD). Lies einfach im alten Thread nochmal nach -- Virus-Willy hat diese Antwort so oder ähnlich aus erster Hand, nämlich von der RegTP erhalten.

Handbreit
Dirk
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  #21  
Alt 16.12.2002, 14:44
Vatersegler Vatersegler ist offline
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Vielen Dank - Ihr seid Klasse!!!!

werde das Gerät soweit stillegen, dass ich im Notfall schnell die Funktionalität wieder herstellen kann.

Hatte früher eine 6 M Segelschiff mit Aussenborder, mit dem ich in Holland/Frankreich/Belgien herumgefahren bin - hab da so einige Schleusen passiert und wie gesagt durchaus zwiespältige Erfahrungen gemacht mit den Berufsschiffern - Ich muss dazu sagen, das war immer in der Hauptsaison und da sind die natürlich tw. genervt von den Hobbyskippermassen.

Ich wollte auch nicht eine bereits geführte Diskussion wieder aufleben lassen, aber ich hatte beim Lesen der geführten Debatten nicht den Eindruck, dass das Thema: Was mach ich wenn auf meinem neuen gebrauchten Boot bereits eine Funkanlage existiert, angesprochen wurde.

Werde mir noch heute (falls vorrätig) die Alah-mman-achs holen.

Ich sag euch bescheid ob ich heil angekommen bin

Gruß
Arno

In der Schleuse immer eine Handbreit Diesel im Tank
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  #22  
Alt 16.12.2002, 14:58
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@ dirk....

zitiere die info von willy:

...Daraus folgt, so lang das Boot an Land liegt, ist alles Palletti, man darf sie nur nicht einschalten.
Liegt der Kahn im Wasser und man betritt ihn, muss man empfangsbereit sein, also das Zeugnis vorweisen können. (streng genommen), FAHREN is NICHT!


...also ????? fahre ich, mache ich mich strafbar !!

unser kursleiter sagt dazu ... eingbaut ja.. .muss aber durch einen schlüsselschalter oder durch andere technische eingriffe unbenutzbar sein.... sonst strafe !!
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servus
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  #23  
Alt 16.12.2002, 16:11
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Viel (alles? ) zu diesem Thema findest Du unter http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...r=asc&start=15
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Gruss,
Helmut

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  #24  
Alt 17.12.2002, 06:45
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ALCYON ALCYON ist offline
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Zitat:
Zitat von provence
Also von den Berufsskippern hat mich noch nie jemand gegen die Schleusenmauer gepresst!
Danke Provence. Das tut gut. Ich zähle mich mich (b.z.w. meinen Dampfer ) mit meinen 158 Tonnen mal zu den Dicken und kann Deine Aussage nur bestätigen. So komisch es klingt, oft werden wir von kleinen Schiffen arg in Bedrängnis gebracht. Beispiel gefällig? Hochsaison in Holland. Vor einer vielgenutzen Schleuse herrscht chaotisches Gedränge. Über Funk folgende Absprache mit den Schleusenchef: Nachdem er geöffnet hat und die Schleuse leer ist, schaltet er auf Doppelrot und gibt mir die ausdrücklich Anweisung einzufahren, damit ich als erster und sicher an der Wand festmachen kann. Erst dann will er die Sportboote einlassen. Gesagt, getan. Als ich ansetze mich ganz, ganz langsam durch das Wuhling zu schieben ( was so aussieht, daß ich für 5 Sekunden die Schraube einkuppel) werde ich bereits in der Schleuseneinfahrt an beiden Seiten trotz Doppelrot überholt. Als ich in der Schleuse bin, sind beide Schleusenwände großzügig mit kleinen Schiffen belegt und keiner ist bereit, seinen eroberten Platz aufzugeben. Erst massive Aufforderungen des Schleusenchefs halfen weiter. Ich habe echt Angst bekommen. Wenn ich so ein Schiff berühre, stehen da die Möbel mittig. Ich weiß natürlich, daß hier im Forum niemand so handelt. Ich wollte nur mal auch "die andere Seite" schildern. Manchmal sind wir auf unseren hohen Brücken eben keinesfalls so cool wie es aussieht.
Herzliche Grüße
ALCYON
P.S. Man kann an uns übrigens prima festmachen, wir sind ein sehr komfortabler Schwimmponton .
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  #25  
Alt 17.12.2002, 08:00
DirkJ DirkJ ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter
@ dirk....

zitiere die info von willy:

...Daraus folgt, so lang das Boot an Land liegt, ist alles Palletti, man darf sie nur nicht einschalten.
Liegt der Kahn im Wasser und man betritt ihn, muss man empfangsbereit sein, also das Zeugnis vorweisen können. (streng genommen), FAHREN is NICHT!


...also ????? fahre ich, mache ich mich strafbar !!

unser kursleiter sagt dazu ... eingbaut ja.. .muss aber durch einen schlüsselschalter oder durch andere technische eingriffe unbenutzbar sein.... sonst strafe !!
Hallo Dieter,

damit du nicht nochmal durch den ganzen von Helmut velinkten Thread musst: das gilt für AUSRÜSTUNGSPFLICHTIGE Schiffe!

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