boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 29 von 29
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 26.01.2009, 10:23
Benutzerbild von jetmicha
jetmicha jetmicha ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 06.12.2007
Ort: Lüdinghausen
Beiträge: 23
Boot: greife bei Bedarf auf unseren Bestand zurück :-)
115 Danke in 49 Beiträgen
Standard pot. Nachmieter wie oft in Wohnung lassen?

Hallo liebes Forum !

Ich mußte wohl erst 47 Jahre alt werden, bis es mich auch mal erwischt. Totaler Stress mit dem Vermieter.

Wir wohnen in einem gemieteten Haus und unser Vermieter im Anbau nebenan. Nach nun mehr 3 Jahren hat sich die Sache so zugespitzt, daß wir aussziehen werden.

Nun meine Frage : Wir werden termingerecht kündigen, so daß es einen Zeitraum von 3 Monaten bis zum Auszug gibt. Wie oft und mit welchem Vorlauf muß ich nun dem Vermieter die Möglichkeit geben, mit pot. Nachmietern das Haus zu besichtigen. Wie groß muß das Zeitfenster bei diesen Terminen sein? Ab wann muß ich Besichtigungen zulassen (Direkt nach Kündigung oder mit Vorlauf).

Fragen über Fragen ! Aber hier gibt´s sicher Hilfe!
__________________
Beste Grüße aus dem Münsterland,

Micha

Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 26.01.2009, 10:28
Benutzerbild von Karlsson
Karlsson Karlsson ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 01.03.2006
Ort: bei Hannover
Beiträge: 4.257
Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
5.802 Danke in 3.291 Beiträgen
Standard

Ich habe letzten auch eine Wohnung zu vermieten gehabt..
Ich habe Termine, mit Interessierten, immer um 18.30 Uhr vereinbart.
Das war die Uhrzeit welche der Mieter mir gab. Im Laufe von 3 Monaten hatten wir 6 Termine, also im 2 Wochen abstand. Dann aber alle Interessierten auf einmal und nicht plätscherweise..
So sind wir gut auseinander gekommen..

Dein Vermieter muß ja auch Inserieren und evtl. "vor sondieren"..

Sicher gibt es irgenwo auch was rechtliches geschrieben.. Aber hinterher kann es immer probleme geben von wegen Mietsicherheit usw.. also versuche im guten mit Deinem Vermieter auseinander zu kommen.. ist Streßfreier für beide Parteien..
__________________

By Karsten
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 26.01.2009, 10:29
Benutzerbild von Eckaat
Eckaat Eckaat ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 07.08.2005
Ort: Volksrepublik Mecklenburg
Beiträge: 6.476
Rufzeichen oder MMSI: Wer bekommt das Lammfilet mit grünen Bohnen?
16.422 Danke in 5.873 Beiträgen
Eckaat eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

In deiner Situation würde ich jetzt gar nicht mit Paragraphen rumfuchteln, sondern gute Miene zum bösen Spiel machen, die Zähne zusammenbeißen und die drei Monate der liebste Mieter der Welt sein.

Warum? Weil man damit möglichen Nachmietern die Bude schmackhaft macht und eventuellem Streß wegen Schäden oder sonstigen Boshaftigkeiten, die dem Vermieter einfallen, so weit es geht aus dem Weg geht.

Also dem Vermieter freundlich anbieten, dass er zu üblichen Zeiten mit potenziellen Nachmietern jederzeit willkommen ist. So würde ich das machen, 3 Monate sind schnell rum.

Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


Mit Zitat antworten top
Folgende 8 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 26.01.2009, 10:34
Benutzerbild von divefreak
divefreak divefreak ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 20.01.2006
Ort: Flensburg
Beiträge: 9.271
Boot: mir langen die Probefahrten! ;-)
4.997 Danke in 3.111 Beiträgen
divefreak eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von jetmicha Beitrag anzeigen
Wie oft und mit welchem Vorlauf muß ich nun dem Vermieter die Möglichkeit geben, mit pot. Nachmietern das Haus zu besichtigen. Wie groß muß das Zeitfenster bei diesen Terminen sein? Ab wann muß ich Besichtigungen zulassen (Direkt nach Kündigung oder mit Vorlauf).
Gegenfrage

Willst du in Ruhe raus oder willst du dem Vermieter Knüppel zwischen die Beine werfen?
__________________
MFG René

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 26.01.2009, 10:41
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.12.2002
Beiträge: 3.495
6.572 Danke in 2.631 Beiträgen
Standard

http://www.mieterschutzbund.de/msb.php?nav=1

Ich bin mit meinem Ex-Vermieter auch extrem aneinandergerasselt, obwohl -wie juristisch bestätigt- ich im Recht war.

Die Mitgliedschaft im Mieterschutzbund hat das meiste dann sehr gut geregelt.
Die haben fast überall Filialen und eine zeitlich gebundene Mitgliedschaft machte bei mir nur einen Bruchteil des sonst anstehenden finanziellen Schadens aus.

Ist zwar doof immer direkt mit der Keule zu kommen aber meine Erfahrung war leider, dass Vermieter oft Dich lieben solange Du wohnst und zahlst, wenn Du dann ausziehst und sie den Energiepass u. ä. plötzlich brauchen bist Du der der alles zerstört haben soll.

Fazit: Klärendes Gespräch zuerst versuchen, aber alles schriftlich fixieren an Abmachungen und dennoch Pulver in Schutzbundform z.B. trocken halten.
__________________
Gruß
Kai
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 26.01.2009, 11:05
Benutzerbild von Karlsson
Karlsson Karlsson ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 01.03.2006
Ort: bei Hannover
Beiträge: 4.257
Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
5.802 Danke in 3.291 Beiträgen
Standard

ich würde aber nicht gleich beim ersten Gespräch damit anfangen ..
"ICH BIN IM MIETERSCHUTZBUND" denke dann hast Du schon verloren..
in Ruhe und im Gespräch geht alles besser ..
__________________

By Karsten
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 26.01.2009, 11:23
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 15.475
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
52.133 Danke in 17.266 Beiträgen
Standard

Machs doch so, wie es leider zurzeit Land auf Land ab gang und gäbe ist...


Zahl einfach deine Miete nicht mehr, warte bis der Vermieter ein paar Tage
im Urlaub ist, zieh dann über Nacht komplett aus und hinterlass ihm deinen
ganzen Müll und Unrat, zerklopp ihm als Bonbon noch die Spülbecken, kack
neben das Klo und hau ein Loch in die Wanne oder dreh die Kräne auf.

__________________
.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
Mit Zitat antworten top
Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 26.01.2009, 11:32
Benutzerbild von Haddock
Haddock Haddock ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 12.02.2008
Ort: 52° 14′ 30.5″ N; 8° 56′ 9.9″ E
Beiträge: 176
73 Danke in 62 Beiträgen
Standard

Hallo,
kommt auf die Länge des eigenen Schatten an. Kann man noch, auch evtl. nur mit Mühe darüber springen, würde ich grundsätzlich die Angelegenheit "sauber", ohne weitere Reibereien abwickeln.
Evtl. Faustpfand (1x Mietzahlung) zurückhalten, falls Kautionen o.Ä. aufzurechnen sind.
Im Zuge der Kündigung, schriftlich auf das Ablesen der Heizung bestehen, sonst läuft man Gefahr, nach oft unvorteilhaften Gradtagszahlen abgerechnet zu werden, sowie das Betreten der Wohnung zur Wohnungsübergabe, zeitlich genau fixieren.


Grüße, Jan

Geändert von Haddock (26.01.2009 um 11:40 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 26.01.2009, 12:06
bootsmann bootsmann ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 2.742
Boot: Ich fahre alle Boote,ob Segel oder Motor
Rufzeichen oder MMSI: Moin Digger
10.134 Danke in 3.465 Beiträgen
Standard

Ist eigendlich ganz einfach!
Schriftlich und termingerecht kündigen, persönliches Gespräch zwecks Terminabsprache anbieten. Immer schön freundlich und sachlich bleiben!
Keine Reaktion oder Einvernehmen möglich, > Mieterbund/Anwalt einschalten.

Alles andere macht nur Stress!

Hab ich 2000 auch durchgemacht!

Ich bin immer für Frieden!-wer Krieg will, kann ihn haben!
__________________
Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 26.01.2009, 12:40
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Hallo

ich bin selbst Vermieter und habe bei meinen Mietern damals 3 Termine (2 unter der Woche und einen am Samstag) vereinbart.
Kam ein Termin zustande habe ich immer bei dn Mietern bescheid gesagt ob dieser Termin ginge. Wenn möglich habe ich mehrere Termine in Reihe gelegt d.H. 1x 18.00 1x 18.30 danach war schluss.

Noch ein Tip:

Die Wohnung beim Auszug muss nur Besenrein sein. Renovierungen wie Tapeten runter und Wäne Streichen sind Vermietersache. Das mußte ich auch erst lernen. Anderweitige schriftliche abmachungen im Mietvertrag wie "Beim Auszug müssne die Wände gestrichen werden" usw. sind nicht gültig. Dazu gibt es auch Urteile.
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 26.01.2009, 12:48
Benutzerbild von uwekoerner
uwekoerner uwekoerner ist offline
Commander
 
Registriert seit: 02.02.2002
Ort: Schleswig
Beiträge: 325
Boot: Bavaria 32 Cruiser SY Kallianeira
Rufzeichen oder MMSI: DJ5286 / 211244610
956 Danke in 355 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
In deiner Situation würde ich jetzt gar nicht mit Paragraphen rumfuchteln, sondern gute Miene zum bösen Spiel machen, die Zähne zusammenbeißen und die drei Monate der liebste Mieter der Welt sein.

Warum? Weil man damit möglichen Nachmietern die Bude schmackhaft macht und eventuellem Streß wegen Schäden oder sonstigen Boshaftigkeiten, die dem Vermieter einfallen, so weit es geht aus dem Weg geht.

Also dem Vermieter freundlich anbieten, dass er zu üblichen Zeiten mit potenziellen Nachmietern jederzeit willkommen ist. So würde ich das machen, 3 Monate sind schnell rum.

Gruß Ecki

Was ist denn das??

So kennen wir den (unseren )Ecki gar nicht. Hat ihn jemand gebändigt?

Gruß
Uwe
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 26.01.2009, 12:48
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.05.2005
Ort: Kulmbach - Punat
Beiträge: 11.420
Boot: Cranchi 50 HT
7.621 Danke in 4.493 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

Noch ein Tip:

Die Wohnung beim Auszug muss nur Besenrein sein. Renovierungen wie Tapeten runter und Wäne Streichen sind Vermietersache. Das mußte ich auch erst lernen. Anderweitige schriftliche abmachungen im Mietvertrag wie "Beim Auszug müssne die Wände gestrichen werden" usw. sind nicht gültig. Dazu gibt es auch Urteile.
Das stimmt, jedoch mußen die Sachen wie Wände eine zeitgemäße Abnutzung aufweisen im Sinne der Rennovierungsabstände. D.h. eine total verqualmte gelbe Bude muß dennoch gestrichen werden. Bei einer üblichen Abnutzung nicht
__________________
Gruß Jörg
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #13  
Alt 26.01.2009, 12:53
Benutzerbild von Eckaat
Eckaat Eckaat ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 07.08.2005
Ort: Volksrepublik Mecklenburg
Beiträge: 6.476
Rufzeichen oder MMSI: Wer bekommt das Lammfilet mit grünen Bohnen?
16.422 Danke in 5.873 Beiträgen
Eckaat eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von uwekoerner Beitrag anzeigen
Was ist denn das??

So kennen wir den (unseren )Ecki gar nicht. Hat ihn jemand gebändigt?

Gruß
Uwe
Nönö. Ich weiß schon sehr genau, wann es sich lohnt die Zähne auseinanderzumachen und wann man in Vorfreude auf eine baldige Verbesserung der Situation, vorhandene Idioten einfach freundlich lächelnd ignoriert.

Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 26.01.2009, 13:39
Benutzerbild von Martin1801
Martin1801 Martin1801 ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 11.11.2008
Ort: bei Stuttgart
Beiträge: 1
87 Danke in 23 Beiträgen
Standard

Hallo Micha,

ich kenn die aktuelle Rechtssprechung nicht, gibt es bestimmt auch unterschiedliche Auslegungen. Als mein Vermieter ausgezogen ist haben wir einen Wochentag abends so ca. 1-1,5 Std vereinbart wo ich mit einem Interessenten erscheinen durfte. Ich denke das dürfte reichen, soviele Interessenten gibt es ja auf dem Markt nun auch wieder nicht. Je schneller er einen hat umso besser für alle.

Weil Kautionen angesprochen wurden: würde ich von den letzten Mietzahlungen abziehen. Ist zwar rechtlich nicht o.k., aber wird sehr oft praktiziert. Schliesslich brauchst du es für die neue Wohnung. Wenn das Verhältnis eh nicht gut ist kann er wenigstens damit keine Spielchen machen.

Wenn ich meine Mietwohnung rechtsschutzversichern wollte würde es z.B. bei der R+V pro Jahr eine Monatsmiete kosten. Man sagte mir dort, dass die Gerichte sich mitunter am meisten mit Mietrecht auseinander setzen müssten........
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 26.01.2009, 13:54
Benutzerbild von ToDi
ToDi ToDi ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.04.2004
Ort: Bonn-Beuel
Beiträge: 3.089
9.327 Danke in 3.120 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Haddock Beitrag anzeigen
Evtl. Faustpfand (1x Mietzahlung) zurückhalten, falls Kautionen o.Ä. aufzurechnen sind.
Zitat:
Zitat von Martin1801 Beitrag anzeigen
Weil Kautionen angesprochen wurden: würde ich von den letzten Mietzahlungen abziehen. Ist zwar rechtlich nicht o.k., aber wird sehr oft praktiziert. Schliesslich brauchst du es für die neue Wohnung. Wenn das Verhältnis eh nicht gut ist kann er wenigstens damit keine Spielchen machen.
Dämliche Tipps, die kosten den Mieter im Zweifel ein paar extra hunderter an Anwalts- und Gerichtskosten.

Das Verrechnen der Miete mit der Kaution ist nicht zulässig, auch wenns immer wieder fälschlich behauptet wird
__________________
Gruß Thomas
hier gehts zum Archiv und zur Linkliste
Mit Zitat antworten top
Folgende 7 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 26.01.2009, 14:04
Benutzerbild von jetmicha
jetmicha jetmicha ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 06.12.2007
Ort: Lüdinghausen
Beiträge: 23
Boot: greife bei Bedarf auf unseren Bestand zurück :-)
115 Danke in 49 Beiträgen
Standard

Danke schon mal für Eure Infos, aber ein stressfreier Auszug wird nicht funktionieren (obwohl es mir lieber wäre bzw. eigentlich würde ich auch gern hier bleiben).

Sind hier vor 3 Jahren in das Haus gezogen und hatten u.a. mündlich vereinbart, daß die Bäder (von 1974) neu gemacht werden. Als ich dann nach 1,5 Jahren fragte, wann es den los geht erhielt ich zur Antwort "Ich habe zwar gesagt ich mach die Bäder neu, aber ich habe nicht gesagt wann". Dies ist nur eine von vielen nicht tragbaren Dingen.

Der krönende aktuelle Abschluß war vor 14 Tagen ein Brief, in dem wir aufgefordert wurden den "illegal gehalten Hund zu entfernen". Der Hund war bereits bei der ersten Besichtigung anwesend und ist auch zusammen mit uns eingezogen. Da das Haus auf dem Lande ist und wir ca. 3000 qm Grundstück haben, hielten wir es auch nicht für notwendig, diie Hundehaltung im Mietvertrag zu vereinbaren (ein Hundeverbot ist allerdings auch nicht drin).

Ergänzend sollte ich vielleicht erwähnen, daß der alte Herr ein Alk Problem hat.

Wir sprechen nicht mehr miteinander, sondern es läuft alles nur noch schriftlich, um den Agessionen gegenüber uns aus den Weg zu gehen (Klappt auch nur halb, die Beschimpfungen und Beleidigungen werden jetzt von Ihm schriftlich geäußert).

...... und das alles nur, weil ich nach den Bädern gefragt habe und bei -20 Grad den Natursteingang nicht mit dem Hochdruckreiniger (wie sonst jede Woche) gereinigt habe.

Mein Ziel ist es, Ihn so wenig wie möglich in den 3 Monaten in die Wohnung zu lassen.
__________________
Beste Grüße aus dem Münsterland,

Micha


Geändert von jetmicha (26.01.2009 um 14:06 Uhr) Grund: Tippfehler / Ergänzung
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 26.01.2009, 14:09
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.060
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.438 Danke in 11.444 Beiträgen
Standard

Dann kündige und zieh schnellstmöglich um, dann steht das haus halt zwei Monate leer...
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 26.01.2009, 14:24
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.237
Boot: Merry Fisher 645
25.069 Danke in 8.987 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
Dämliche Tipps, die kosten den Mieter im Zweifel ein paar extra hunderter an Anwalts- und Gerichtskosten.

Das Verrechnen der Miete mit der Kaution ist nicht zulässig, auch wenns immer wieder fälschlich behauptet wird
Richtig. Wird in der Praxis aber so gemacht.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 26.01.2009, 14:52
Benutzerbild von Karlsson
Karlsson Karlsson ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 01.03.2006
Ort: bei Hannover
Beiträge: 4.257
Boot: leider zur Zeit nur das vom Nachbarn..
Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
5.802 Danke in 3.291 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Richtig. Wird in der Praxis aber so gemacht.

was gemacht wird oder andere machen muß ind ist in diesem Fall nicht richtig sein !!

Nach absprache ist es evtl. möglich..
Ich persönlich würde es nicht akzeptieren,,, wenn nun nach Auszug doch Beschädigungen o.ä. sachen zum vorschein kommen wäre kein Geld in MEINER Hand um den Schaden Reparieren zu lassen .. und ob es oder wenn von EX Mieter beglichen wird.. steht oft in den Sternen.
Wer die Mieticherheit abwohnen will hat meistens eh kein Geld für Reparaturen..
__________________

By Karsten
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #20  
Alt 26.01.2009, 15:04
maxwell maxwell ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 27.02.2008
Beiträge: 2
4 Danke in 2 Beiträgen
Standard

Hallo,

es mag in der Praxis häufig vorkommen, dass die Mietkaution "abgewohnt" wird.

Der Vermieter kann jedoch sofort und mit Erfolg den Mietrückstand per Mahnbescheid oder Klage geltend machen, da für den Mieter noch keine Aufrechnungslage besteht.

Angenommen der Mieter zahlt zwei Mieten à 1000,- € nicht, kommt auf ihn - wenn er sich auch anwaltlich vertreten läßt - ein Prozesskostenrisiko von 1.057,95 € zu. Sollte auf Vermieterseite ein Ehepaar stehen, kommt noch eine Gebührenerhöhung wegen 2 Auftraggebern hinzu.Rechtsschutzversicherungen zahlen übrigens nicht in Fällen ohne Erfolgsaussicht !!

Soviel zu vermeintlich guten Tips.

Gruß

dodamax
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 26.01.2009, 15:28
Benutzerbild von ToDi
ToDi ToDi ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.04.2004
Ort: Bonn-Beuel
Beiträge: 3.089
9.327 Danke in 3.120 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von maxwell Beitrag anzeigen
Hallo,

es mag in der Praxis häufig vorkommen, dass die Mietkaution "abgewohnt" wird.

Der Vermieter kann jedoch sofort und mit Erfolg den Mietrückstand per Mahnbescheid oder Klage geltend machen, da für den Mieter noch keine Aufrechnungslage besteht.

Angenommen der Mieter zahlt zwei Mieten à 1000,- € nicht, kommt auf ihn - wenn er sich auch anwaltlich vertreten läßt - ein Prozesskostenrisiko von 1.057,95 € zu. Sollte auf Vermieterseite ein Ehepaar stehen, kommt noch eine Gebührenerhöhung wegen 2 Auftraggebern hinzu.Rechtsschutzversicherungen zahlen übrigens nicht in Fällen ohne Erfolgsaussicht !!
wenn der Vermieter auch noch außergerichtlich durch nen Anwalt vertreten ist, sind es sogar 1.501,17 €

Wer es mal nachrechnen will: http://rvg.pentos.ag/
__________________
Gruß Thomas
hier gehts zum Archiv und zur Linkliste
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #22  
Alt 26.01.2009, 16:02
bootsmann bootsmann ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 2.742
Boot: Ich fahre alle Boote,ob Segel oder Motor
Rufzeichen oder MMSI: Moin Digger
10.134 Danke in 3.465 Beiträgen
Standard

Du schreibst, dein Vermieter hat ein Alkohol Problem!-stell ihm doch nee Kiste Knallköm vor die Tür!-Problem könnte sich ganz schnell erledigen!

Dierk
__________________
Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #23  
Alt 26.01.2009, 18:26
Benutzerbild von jetmicha
jetmicha jetmicha ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 06.12.2007
Ort: Lüdinghausen
Beiträge: 23
Boot: greife bei Bedarf auf unseren Bestand zurück :-)
115 Danke in 49 Beiträgen
Standard

Ich habe kein Kautionsproblem !!!!!
__________________
Beste Grüße aus dem Münsterland,

Micha

Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 26.01.2009, 18:30
Benutzerbild von ToDi
ToDi ToDi ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.04.2004
Ort: Bonn-Beuel
Beiträge: 3.089
9.327 Danke in 3.120 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von jetmicha Beitrag anzeigen
Ich habe kein Kautionsproblem !!!!!
hat auch keiner behauptet
__________________
Gruß Thomas
hier gehts zum Archiv und zur Linkliste
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 26.01.2009, 18:32
Benutzerbild von jetmicha
jetmicha jetmicha ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 06.12.2007
Ort: Lüdinghausen
Beiträge: 23
Boot: greife bei Bedarf auf unseren Bestand zurück :-)
115 Danke in 49 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Dann kündige und zieh schnellstmöglich um, dann steht das haus halt zwei Monate leer...

... und dann, wie ist es dann mit der Besichtigung - soll ich Ihm die Schlüssel geben und noch 2 Monate lächend zahlen ??

..... oder soll ich für jede Besichtigung hinfahren ???

Esgibt auch leider nicht so viele EFH , die man sofort beziehen kann.
__________________
Beste Grüße aus dem Münsterland,

Micha

Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 29 von 29



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:26 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.