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  #21  
Alt 31.01.2023, 12:58
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Es sind 2 KG vorgeschrieben
Keine Ahnung wo das jetzt wieder herkommt, aber in den Nederlanden gibt es keine Vorschrift, die das Gewicht eines Feuerlöschers auf Sportbooten regelt. "Deukdelijk" bedeutet nicht 2kg.

Groetjes

Matthias.
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  #22  
Alt 31.01.2023, 14:24
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Zitat aus ADAC Skipper-Portal
https://skipper.adac.de/reviere/niederlande/


Zitat:
Feuerlöscher (ABC)

Laut BRP müssen schnelle Motorboote einen „geeigneten“ Feuerlöscher mitführen. Eine Angabe über die Füllmenge des Löscher findet sich dort nicht. Insofern empfiehlt der ADAC einen ABC-Feuerlöscher mit mindestens 2 kg Füllmenge. Je nach Motorisierung und Bootsgröße sollten Anzahl und Dimension der/des Feuerlöschers angepasst werden.

Geeignet bedeutet auch, dass das Überprüfungsdatum des Löschers nicht abgelaufen ist.
Zitat Ende


Wir werdenden nächsten Sommerurlaub in Lemmer und Umgebung verbringen und ich beschäftige mich auch schon mit den Verordnungen dort.



Gruß Reiner
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  #23  
Alt 03.02.2023, 18:43
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Da irrt der werte ADAC. Dann hieße es "gekeurt", diese Vokabel kommt im BPR häufiger vor. Aber eben nicht bei Feuerlöschern.
Ist aber nicht die einzige eigenwillige Übersetzung.

Groetjes

Matthias.
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  #24  
Alt 04.02.2023, 09:13
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Da es ja auch mich betrifft schaue ich weiter.

Der Motoryachtverband schreibt auch ein betriebsbereiter Feuerlöscher.
Von der Größe und Art kein Wort.

Ansonnsten wird immer wieder geschrieben, das wenn kontrolliert wird, er vorhanden sein muß und in einem betriebsbereiten Zustand.

Ich persönlich werde mir ein 2kg A,B.C Löscher mit Druckanzeige ins Boot packen.
Bei einer Strafe von 140€ bleibt noch vom Preis eines 2kg Löscher eine Menge über.
Ansonsten ist ein 5l Eimer an Bord und Wasser sollte ja reichlich vorhanden sein.

Gruß Reiner
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