boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 03.12.2022, 09:18
Benutzerbild von Sharpsolver
Sharpsolver Sharpsolver ist offline
Commander
 
Registriert seit: 30.05.2015
Ort: Wien
Beiträge: 340
Boot: Searay 190SPE
392 Danke in 164 Beiträgen
Standard Angabe Verdrängung im Zulassungsschein

Hallo!

Bin gerade etwas verwirrt, ihr könnt mich da sicher aufklären.

In meinem (neu ausgestellten) Zulassungsschein meiner Searay 190 SPE ist eine Verdrängung von 1,9 Tonnen eingetragen. Den alten habe ich nicht mehr, weil der umgetauscht wird und mit der Post zur Zulassungsstelle geschickt wurde, kann daher nicht mehr vergleichen.

Das Leergewicht des Bootes ist aber laut Herstellerangaben 1180kg

Ist im Zulassungsschein die Verdrängung mit maximaler Besatzung (in meinem Fall 7 Personen) gerechnet?? Fände ich unlogisch, würde rechnerisch aber hinkommen - abgesehen davon dass 7 Amerikaner niemals nur 720kg auf die Waage bringen würden
__________________
LG aus Wien

Christoph
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 03.12.2022, 10:44
Benutzerbild von turbopapst
turbopapst turbopapst ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 06.09.2018
Ort: Weisendorf / Bayern
Beiträge: 5.852
Boot: Sea Ray 21 MC, Bj. 1987 / Mercruiser 4.3L
3.531 Danke in 2.391 Beiträgen
Standard

Hallo Christoph,

das von einem schwimmenden Boot verdrängte Wasser wiegt genauso viel, wie das Schiff selbst. Das gilt gleichermaßen für Salz- und für Süßwasser.
__________________
Gruß
Werner

es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt...
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 03.12.2022, 11:02
Benutzerbild von Saint-Ex
Saint-Ex Saint-Ex ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.03.2018
Ort: Märkisches Oderland
Beiträge: 2.160
Boot: MAREX 330 FLY + ALPUNA Kinglight 250 mit ePropulsion 1.0 Spirit
Rufzeichen oder MMSI: DH2839 / 211814410
7.258 Danke in 1.957 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von turbopapst Beitrag anzeigen
Hallo Christoph, das von einem schwimmenden Boot verdrängte Wasser wiegt genauso viel, wie das Schiff selbst. Das gilt gleichermaßen für Salz- und für Süßwasser.
Vermutlich war das nicht die Frage, das wird der TE wohl wissen. Denn er hat ja genau die Differenz zwischen 1180 Leergewicht) und 1900 Verdrängung) benannt: 720 Kg.
Zitat:
Zitat von Sharpsolver Beitrag anzeigen
... rechnerisch aber hinkommen - abgesehen davon dass 7 Amerikaner niemals nur 720kg auf die Waage bringen würden
Die Frage war, woher der Unterschied kommt zwischen dem Leergewicht (1.180 Kg) laut Hersteller und der Eintragung im neuen Zulassungsschein (1,9 to). Das weiß ich auch nicht, vermute aber, dass das der Unterschied sein kann zwischen Leergewicht und in irgendeiner Weise “befüllt“, nicht nur mit Personen, sondern auch noch mit allen möglichen Vorratsstoffen wie Kraftstoff, Frischwasser (?) etc. Welche Tankvolumina sind denn verbaut? Vielleicht geht die Amtsstube auch von einem pauschalen Gewichtszuschlag für Ausrüstung und Püt und Pan aus, vielleicht werden zwei Personen als Crew angenommen. Vielleicht liest ja hier jemand mit, der “Amtskenntnisse“ hat und das hier präzise aufklären könnte. Oder aber der TE ruft einfach mal die den Zulassungsschein ausstellende Dienststelle an. Ich hatte das schon wiederholt gemacht und immer beste Erfahrung gemacht.
__________________
Lg, Saint-Ex

Überlegen macht überlegen
Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)

Geändert von Saint-Ex (03.12.2022 um 11:22 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 03.12.2022, 11:11
fignon83 fignon83 ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 24.01.2019
Beiträge: 3.597
1.484 Danke in 873 Beiträgen
Standard

kann das nicht einfach ein Fehlet sein? Leergewicht ist doch kein Trockengewicht.
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 03.12.2022, 11:20
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Bad Oeynhausen
Beiträge: 8.045
6.439 Danke in 4.044 Beiträgen
Standard

Einfach verkehrte Zahlen eingetragen. Vielleicht schon beim Vorbesitzer.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 03.12.2022, 11:35
Benutzerbild von Sharpsolver
Sharpsolver Sharpsolver ist offline
Commander
 
Registriert seit: 30.05.2015
Ort: Wien
Beiträge: 340
Boot: Searay 190SPE
392 Danke in 164 Beiträgen
Standard

OK, mittlerweile glaub ich auch an einen Fehler - werd mal beim Amt nachfragen wie die Angabe zustande kommt.
Die Leergewicht info hab ich aus dem Handbuch, wird schon hinkommen - was aber sicher nicht stimmen kann ist leer 1,9 Tonnen, das wiegt die kleine Searay nie und nimmer..
__________________
LG aus Wien

Christoph
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 03.12.2022, 11:39
Benutzerbild von Kladower
Kladower Kladower ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 22.11.2011
Ort: Berlin-Kladow a.d. Havel
Beiträge: 4.520
Boot: Nidelv 26
Rufzeichen oder MMSI: DB8017
9.946 Danke in 3.745 Beiträgen
Standard

In Deutschland wird bei der Ummeldung grundsätzlich aus dem alten Ausweis abgeschrieben. Bei mir steht da "k.A." genau wie im alten Schein des Vorbesitzers.
__________________
Viele Grüße
Gerhard

Revierinformationen Berlin-Brandenburg


Geändert von Kladower (03.12.2022 um 13:25 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 03.12.2022, 11:50
Benutzerbild von Libertad
Libertad Libertad ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.12.2005
Ort: Limburg/Lahn
Beiträge: 8.855
Boot: Proficiat 975G
12.051 Danke in 5.780 Beiträgen
Standard

Bringt das Nachteile, wenn die Verdrängung falsch angegeben ist? Ich kenne da in D nur die 10m³ Verdrängung, über der binnen etwas Bürokratie angesagt ist.
Regelungen in Ö sind mir nicht geläufig.
__________________
Gruß
Ewald
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 03.12.2022, 12:48
Benutzerbild von Sharpsolver
Sharpsolver Sharpsolver ist offline
Commander
 
Registriert seit: 30.05.2015
Ort: Wien
Beiträge: 340
Boot: Searay 190SPE
392 Danke in 164 Beiträgen
Standard

Nein, Nachteile bringt es mir keine.
Ich hab nur wegen meinem neu bestellten Auto die Anhängelast überprüft und da ist mir das aufgefallen.
__________________
LG aus Wien

Christoph
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 03.12.2022, 13:12
Benutzerbild von Bajkal
Bajkal Bajkal ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.10.2020
Ort: HH
Beiträge: 103
Boot: AQS 585 CC, Zodiac 300 Rib Alu
68 Danke in 43 Beiträgen
Standard

Moin Cristoph,
In der Zul. Beschein. Teil. 1, unter Ziffer / Buchstabe, O1 , gebremster ANH, O2, ungebremster ANH (750 kg.) Ist angegeben, was das Kfz. Ziehen darf, ist für dich nichts neues , weiss ich, nun gibt es eine andere Möglichkeit.... Hersteller Bescheinigung, die, unter bestimmten Umständen auch mehr frei erlaubt. Steigung bis.... usw. Am Ende ist es relevant was dein beladener ANH wiegt, gut Stützlast selbstverständlich auch.
VG. O. Schatz
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 03.12.2022, 13:47
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Bad Oeynhausen
Beiträge: 8.045
6.439 Danke in 4.044 Beiträgen
Standard

Wenn du es genau wissen möchtest mußt du über ein Waage fahren, einmal Boot und Anhänger und einmal Anhänger ohne Boot weil die Gewichtsangaben von den Anhängerherstellern auch nicht stimmen. Ich hatte bei meinem Anhänger 80!! Kg mehr als in den Papieren stand und außer den 5 Rollen und dem Windenstand ist nicht anderes verbaut.
In den Bootsschein wird sowieso das eingetragen was du angibst. Wenn das Boot 3,05 m breit ist und du 2,49 m Breite angibst wird die eingetragen.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 03.12.2022, 15:40
Benutzerbild von Bajkal
Bajkal Bajkal ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.10.2020
Ort: HH
Beiträge: 103
Boot: AQS 585 CC, Zodiac 300 Rib Alu
68 Danke in 43 Beiträgen
Standard

Genau das meine ich, wie Uli07 schrieb.!
Wenn knapp an der Gewichtsgrenze, (Zuggewicht , O1, gebremst) , dann die lose Utensilien vom Boot besser in das Zugfahrzeug packen... Ich gehe davon aus dass das möglich ist.
VG. O. Schatz
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 03.12.2022, 17:00
Oldskipper Oldskipper ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 05.05.2014
Ort: Nähe Magdeburg
Beiträge: 3.915
Boot: Vetus Bellus 1200
Rufzeichen oder MMSI: 211610920
11.150 Danke in 3.111 Beiträgen
Standard

Früher stand da >15m³. Als der Führerschein nur bis 15t ging.
Egal was die Kiste wog.
Dafür durfte man damals schon über 15m Lüa fahren. Durfte nur nicht mehr wie 15t sein.
GFK und Holzboote schaffen das, Alu wohlmöglich auch. Bei Stahl wird das ganz knapp.
__________________
Gottes sind Wogen und Wind,
Segel aber und Steuer,
daß ihr den Hafen gewinnt,
sind euer.
Gorch Fock
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 03.12.2022, 17:34
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.060
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
28.440 Danke in 11.445 Beiträgen
Standard

Naja, Leergewicht laut Prospekt ist mit kleinster Maschine oder bei Booten mit AB ganz ohne und ohne Flüssigkeiten sowie absolut Basis Ausstattung.

Keine Aufpreispflichtige Ausstattung wie Plotter, Dusche, Wassertank, Anker, Kette, Ankerwinde, Bimini…..

700kg sind da schnell zusammen alleine ein voller Tank ist ja schon ein guter Teil davon
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 03.12.2022, 20:26
Benutzerbild von Sharpsolver
Sharpsolver Sharpsolver ist offline
Commander
 
Registriert seit: 30.05.2015
Ort: Wien
Beiträge: 340
Boot: Searay 190SPE
392 Danke in 164 Beiträgen
Standard

Hallo!

Ihr habt alle recht, ist mir alles klar, dass Leergewicht nur nackiges Boot ohne einen Tropfen Sprit, Öl etc heisst
Ich bin nur bis jetzt mangels Anhängerkupplung auf meinem aktuellen Fahrzeug nie mit dem Boot gefahren und habe immer nur den leeren Anhänger zur technischen Überprüfung mit einem Golf gebracht, daher war ich als komplettes Gespann noch nie auf einer Waage.
Da der bestellte Wagen ohnehin eine Anhängelast von 2000kg hat hab ich mir keine Gedanken bei dem kleinen Boot gemacht - bis zu dem Zeitpunkt, als ich eben in den seltsamen Zulassungsschein geschaut hab.
Dann wäre allerdings auch der vom Händler damals mitverkaufte und von mir vom Vorgänger mitübernommenen Trailer massiv überladen, der erlaubt nämlich nur insgesamt 1800 kg, Hänger alleine hat 354kg... Sehr mysteriös das alles - -wäre allerdings nicht das erste Mal, dass ein Händler einen inkompatiblen Trailer verkauft und der Kunde das nicht merkt. War mir ja auch bis jetzt egal, da das Boote ohnehin immer nur in der Marina vom Kran zum Winterlager und zurücktransportiert wurde.
Egal - ich werd einfach nächste Woche bei der ausstellenden Behörde anrufen und dann irgendwann im Frühjahr vorm reinkranen auf eine Brückenwaage fahren.

Schönes WE an euch alle!
__________________
LG aus Wien

Christoph
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 03.12.2022, 20:52
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sharpsolver Beitrag anzeigen
Hallo!

Ihr habt alle recht, ist mir alles klar, dass Leergewicht nur nackiges Boot ohne einen Tropfen Sprit, Öl etc heisst
Ich bin nur bis jetzt mangels Anhängerkupplung auf meinem aktuellen Fahrzeug nie mit dem Boot gefahren und habe immer nur den leeren Anhänger zur technischen Überprüfung mit einem Golf gebracht, daher war ich als komplettes Gespann noch nie auf einer Waage.
Da der bestellte Wagen ohnehin eine Anhängelast von 2000kg hat hab ich mir keine Gedanken bei dem kleinen Boot gemacht - bis zu dem Zeitpunkt, als ich eben in den seltsamen Zulassungsschein geschaut hab.
Dann wäre allerdings auch der vom Händler damals mitverkaufte und von mir vom Vorgänger mitübernommenen Trailer massiv überladen, der erlaubt nämlich nur insgesamt 1800 kg, Hänger alleine hat 354kg... Sehr mysteriös das alles - -wäre allerdings nicht das erste Mal, dass ein Händler einen inkompatiblen Trailer verkauft und der Kunde das nicht merkt. War mir ja auch bis jetzt egal, da das Boote ohnehin immer nur in der Marina vom Kran zum Winterlager und zurücktransportiert wurde.
Egal - ich werd einfach nächste Woche bei der ausstellenden Behörde anrufen und dann irgendwann im Frühjahr vorm reinkranen auf eine Brückenwaage fahren.

Schönes WE an euch alle!
Das Bootsgewicht in den Papieren ist doch nicht relevant...
Wenn in den Papieren 4t steht und es auf nrm Trailer 2 t hat ... Was soll's ... Bei der Kontrolle wird nur das tasachliche Gewicht gewogen ... Und nur die Trailer Papiere sind relevant
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 03.12.2022, 20:58
Rolle1704 Rolle1704 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 20.10.2021
Ort: Auf dem Wasser
Beiträge: 578
Boot: Im Wasser
Rufzeichen oder MMSI: Boah ist das geil!
600 Danke in 347 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Früher stand da >15m³. Als der Führerschein nur bis 15t ging.
Äh, mehr (größer) als 15 m³?
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 03.12.2022, 21:16
Benutzerbild von Sharpsolver
Sharpsolver Sharpsolver ist offline
Commander
 
Registriert seit: 30.05.2015
Ort: Wien
Beiträge: 340
Boot: Searay 190SPE
392 Danke in 164 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das Bootsgewicht in den Papieren ist doch nicht relevant...
Wenn in den Papieren 4t steht und es auf nrm Trailer 2 t hat ... Was soll's ... Bei der Kontrolle wird nur das tasachliche Gewicht gewogen ... Und nur die Trailer Papiere sind relevant
Eh nicht, ich hab mich nur über den Eintrag (anscheinend ja zu Recht ) gewundert und wollte eigentlich nur wissen, ob es üblich ist die Verdrängung mit maximal zugelassener Personenanzahl an Bord anzugeben
__________________
LG aus Wien

Christoph

Geändert von Sharpsolver (04.12.2022 um 07:31 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 04.12.2022, 07:55
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sharpsolver Beitrag anzeigen
Eh nicht, ich hab mich nur über den Eintrag (anscheinend ja zu Recht ) gewundert und wollte eigentlich nur wissen, ob es üblich ist die Verdrängung mit maximal zugelassener Personenanzahl an Bord anzugeben
Bei meinem ersten Boot stand in den Papieren 58ps...
Der 5,7l V8 hatte sicher mehr... Der Vorbesitzer wusste nicht was er hatte und hat halt was angegeben...
Ich hab dann beim umschreiben die 260ps eintragen lassen.

Eingetragen in die Papiere des Bootes wird halt was man auf dem Formular angibt...
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 09.12.2022, 07:01
Benutzerbild von Sharpsolver
Sharpsolver Sharpsolver ist offline
Commander
 
Registriert seit: 30.05.2015
Ort: Wien
Beiträge: 340
Boot: Searay 190SPE
392 Danke in 164 Beiträgen
Standard

Aaaalso - es weiss tatsächlich niemand wie die Angabe in den Zulassungsschein gekommen ist

Ich kanns umtragen wenn ich will oder so lassen, auch egal.

Die 58 Ps vom 5,7l V8 find ich noch um Einiges amüsanter als meine paar hundert Kilo mehr Verdrängung am Papier.
Ich lass die jetzt drin, bin sicher meine kleine 190er Searay gewinnt dadurch an Selbstbewusstein!
__________________
LG aus Wien

Christoph
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #21  
Alt 09.12.2022, 13:05
Benutzerbild von Bajkal
Bajkal Bajkal ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.10.2020
Ort: HH
Beiträge: 103
Boot: AQS 585 CC, Zodiac 300 Rib Alu
68 Danke in 43 Beiträgen
Standard

Hallo Gemeinde,
Na Ja, die Eintragungen in ZB1/2 sind die Angaben, die der Hersteller freigibt und bestätigen macht. Über EG Typ Genemigung, ( brauchen alle Kfz, ANH usw.) Um in der EU zugelassen zu werden. Das macht der AAS ( amtlich annerkanter Sachverständiger. ) . Früher ABE, wenn dass jemand überhaupt nocht interessiert, (Nazionalrecht) . Wie ich schon geschrieben habe, gibt es Hersteller Freigaben über O1 Von Kfz. die unter bestimmten Voraussetzungen auch gelten. Und übrigens...
Nur so in die Runde. Eure 100 km/h für ANH gilt nur im Bereich der StVZO. Nicht Österreich, Italien
Slowenien usw. Also Aufpassen.
VG O. Schhatz
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 09.12.2022, 13:10
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bajkal Beitrag anzeigen
Hallo Gemeinde,
Na Ja, die Eintragungen in ZB1/2 sind die Angaben, die der Hersteller freigibt und bestätigen macht. Über EG Typ Genemigung, ( brauchen alle Kfz, ANH usw.) Um in der EU zugelassen zu werden. Das macht der AAS ( amtlich annerkanter Sachverständiger. ) . Früher ABE, wenn dass jemand überhaupt nocht interessiert, (Nazionalrecht) . Wie ich schon geschrieben habe, gibt es Hersteller Freigaben über O1 Von Kfz. die unter bestimmten Voraussetzungen auch gelten. Und übrigens...
Nur so in die Runde. Eure 100 km/h für ANH gilt nur im Bereich der StVZO. Nicht Österreich, Italien
Slowenien usw. Also Aufpassen.
VG O. Schhatz
Dein Eintrag ist super und richtig aber voll am Thema vorbei...

Es geht ums Bootsgewicht im Bootsschein
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 09.12.2022, 15:19
Benutzerbild von Bajkal
Bajkal Bajkal ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 27.10.2020
Ort: HH
Beiträge: 103
Boot: AQS 585 CC, Zodiac 300 Rib Alu
68 Danke in 43 Beiträgen
Standard

Hi, Bulli
Hast Recht, an Thema vorbei. Jedoch bist du ja immer da, um "Cadet's" zu korrigieren.
VG. O. Schatz
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Verdrängung - Eigengewicht Luger08 Allgemeines zum Boot 10 02.07.2009 23:17
Verdrängung thommygun Allgemeines zum Boot 13 25.02.2009 13:59
Verdrängung vs. Eigengewicht Major_tom180 Allgemeines zum Boot 14 13.05.2008 20:20
Verdrängung/Gewicht 1.300kg - Trailer 1.500kg Lobodelmar Kleinkreuzer und Trailerboote 11 16.10.2007 09:23
Was ist Verdrängung/Tiefgang? Nixblick Allgemeines zum Boot 5 20.04.2006 05:33


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:23 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.