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  #51  
Alt 30.11.2021, 08:24
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Hast Du da bitte mal eine Quelle?
Lies dir mal die Verkehrskreise im Binnenschifffahrtsfunk durch, dort steht das Handfunkgeräte nur für den Funkverkehr an Bord, Kleinfahrzeuge dürfen nicht am Verkehrskreis Funkverkehr an Bord teilnehmen.....
__________________
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  #52  
Alt 30.11.2021, 08:25
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Bei SRC bin ich raus…
Bin nur da unterwegs wo ich im Ernstfall noch „ans Ufer laufen“ kann.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #53  
Alt 30.11.2021, 08:39
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Lies dir mal die Verkehrskreise im Binnenschifffahrtsfunk durch, dort steht das Handfunkgeräte nur für den Funkverkehr an Bord, Kleinfahrzeuge dürfen nicht am Verkehrskreis Funkverkehr an Bord teilnehmen.....
Wie gesagt, wir haben da aneinander vorbei geredet
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Viele Grüße
Olli
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  #54  
Alt 30.11.2021, 08:42
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Hast Du da bitte mal eine Quelle?
das ist auch eine Besonderheit, die nur für den Binnenschiffahrtsfunk (konkret: in Deutschland) zutrifft: Handfunkgeräte sind nur im Verkehrskreis 'Funkverkehr an Bord' zulässig, dieser Verkehrskreis darf auf Kleinfahrzeugen nicht genutzt werden -> Handfunkgeräte dürfen auf Kleinfahrzeugen in Deutschland nicht genutzt werden. Haben (auch fertig programmiert mit ATIS-Kennung usw.) darf man sowas allerdings schon, weil es im Rahmen des RAINWAT in der Verantwortung der nationalen Verwaltungen liegt, ob Handfunkgeräte auch für andere Verkehrskreise freigegeben werden. Die Niederlande haben das z.B. gemacht...
Die Festlegung findet sich im Handbuch Binnenschiffahrtsfunk - Allgemeiner Teil zusammen mit dem Verweis darauf, daß Ausnahmen von dieser Bestimmung durch die beteiligten Verwaltungen im entsprechenden Regionalen Teil des Handbuchs anzugeben sind.
Auf See ist das was völlig anderes - da gibt es keine Regel, die den Betrieb von Handsprechfunkgeräten verbietet und im Gegenteil sogar den Rat, ein entsprechendes Gerät (dann möglichst mit Langzeit-Batterie statt mit Akku) als Bestandteil der Überlebensausrüstung vorzusehen.

lg, justme
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  #55  
Alt 30.11.2021, 09:15
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



das ist auch eine Besonderheit, die nur für den Binnenschiffahrtsfunk (konkret: in Deutschland) zutrifft: Handfunkgeräte sind nur im Verkehrskreis 'Funkverkehr an Bord' zulässig, dieser Verkehrskreis darf auf Kleinfahrzeugen nicht genutzt werden -> Handfunkgeräte dürfen auf Kleinfahrzeugen in Deutschland nicht genutzt werden. Haben (auch fertig programmiert mit ATIS-Kennung usw.) darf man sowas allerdings schon, weil es im Rahmen des RAINWAT in der Verantwortung der nationalen Verwaltungen liegt, ob Handfunkgeräte auch für andere Verkehrskreise freigegeben werden. Die Niederlande haben das z.B. gemacht...
Die Festlegung findet sich im Handbuch Binnenschiffahrtsfunk - Allgemeiner Teil zusammen mit dem Verweis darauf, daß Ausnahmen von dieser Bestimmung durch die beteiligten Verwaltungen im entsprechenden Regionalen Teil des Handbuchs anzugeben sind.
Auf See ist das was völlig anderes - da gibt es keine Regel, die den Betrieb von Handsprechfunkgeräten verbietet und im Gegenteil sogar den Rat, ein entsprechendes Gerät (dann möglichst mit Langzeit-Batterie statt mit Akku) als Bestandteil der Überlebensausrüstung vorzusehen.

lg, justme
Und genauso machen wirs an Bord.

Die Handfunke hat MMSI und ATIS eingetragen und steckt in der Ladestation.
Falls es zu einem Verlassen des Boots kommen sollte, kann die auf dem Weg nach draussen einfach eingesteckt werden.

Dass wir die auch dabei haben um mitzuhören, wenn wir mit dem Dinghi an Land rudern, muss ja keiner wissen.
Für den Funkverkehr an Bord (bzw. Dingi / Boot) haben wir billige PMR Handquäken.
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  #56  
Alt 30.11.2021, 09:18
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Warum so kompliziert?
Wir hatten damals den selben Fall als wir noch zu zweit das Boot hatten.
Kleines Sportboot, der eine mit UBI/SRC der Andere ohne.
Habe dann einfach ein Handfunkgerät mit ATIS gekauft.
Dieses dann ordnungsgemäß zugelassen und bei Eigenbenutzung an Bord in Betrieb gehabt.
In Holland kontrolliert worden und alles OK, da erlaubt.
In Deutschland auf der Mosel kontrolliert wurden und das Handfunkgerät bewusst nicht versteckt und offen liegen lassen.
Alles soweit ok bis die WaPo meinte die Unterlagen bitte für die Funke.
ShipStationLicence gezeigt und gut ist.
Auf meine Frage ob es nicht verboten sei kam eine reicht logische Antwort. "Wir können Sie jetzt mit 15€ verwarnen oder einfach froh sein dass ein weiterer Sportbootfahrer den UBI Schein hat und am Funkverkehr teilnimmt um die Sicherheit auf dem Wasser voranzutreiben"
Klang logisch für mich.
Ich bleibe nun bei meinem Handfunkgerät. Egal ob See, Binnen, Holland oder sonst wo....
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  #57  
Alt 30.11.2021, 10:02
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Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
Gilt gleiches auch für die Niederlanden?

- Funk an Bord nur mit Funkzeugnis erlaubt

- 1 Person an Bord muss das Funkzeugnis haben
Moin,
nach meinem Kenntnisstand sind in NL Handfunkgeräte erlaubt.
Gruss
Hermann
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  #58  
Alt 30.11.2021, 10:10
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Zitat:
Zitat von ichnunmal Beitrag anzeigen
[…]
Auf meine Frage ob es nicht verboten sei kam eine reicht logische Antwort. "Wir können Sie jetzt mit 15€ verwarnen oder einfach froh sein dass ein weiterer Sportbootfahrer den UBI Schein hat und am Funkverkehr teilnimmt um die Sicherheit auf dem Wasser voranzutreiben"
Es ist immer schön zu hören, dass auch die Hüter der Gesetze ein Auge zudrücken bzw. sinnvolle Lösungen mit entsprechendem Augenmaß behandeln.

Wenn aber gerade in manchen Regionen wieder der Ruf laut wird, dass Gewisse Einnahmen noch nicht „das Ziel erreicht haben“ kann es eben auch anders laufen.

Aber ganz ehrlich…mir wäre meine Sicherheit sogar die sporadische „Nutzungsgebühr“ von 15,00EUR wert.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #59  
Alt 30.11.2021, 10:23
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Zitat:
Zitat von hugonline Beitrag anzeigen
Moin,
nach meinem Kenntnisstand sind in NL Handfunkgeräte erlaubt.
Gruss
Hermann
Eine Bonusfrage habe ich noch:

Muss man als Deutscher mit in Deutschland registriertem Boot & Funk sich noch in irgendeiner Art für den Funk in den Niederlanden registrieren, wenn man dort kein Dauerlieger ist?
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  #60  
Alt 30.11.2021, 10:32
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Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
Eine Bonusfrage habe ich noch:

Muss man als Deutscher mit in Deutschland registriertem Boot & Funk sich noch in irgendeiner Art für den Funk in den Niederlanden registrieren, wenn man dort kein Dauerlieger ist?
Nein musst du nicht. Solange deine Unterlagen vollständig sind nicht.
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  #61  
Alt 30.11.2021, 10:44
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Mich würde jetzt interessieren, was der Ausgangsfragesteller mit seinen zwei Anteilseignern nun aus diesen vielen Stellungnahmen für sich entschieden hat: Machen alle den Ubi-Schein oder bleibt es ... keine Funke an Bord???
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  #62  
Alt 30.11.2021, 11:37
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Zitat:
Zitat von Starboard Beitrag anzeigen
Mich würde jetzt interessieren, was der Ausgangsfragesteller mit seinen zwei Anteilseignern nun aus diesen vielen Stellungnahmen für sich entschieden hat: Machen alle den Ubi-Schein oder bleibt es ... keine Funke an Bord???
Wir werden wohl alle machen (was auch mittelfristig geplant war, wobei ein Teil von uns eigentlich keine Zeit hat).

2. Hintergrund der Frage war aber auch das Verleihen an Freunde und Bekannte - und das wird ja mit Funk nicht möglich sein.

Ok, manche Stimmen werden sagen: Besser, dass es nicht verliehen wird.
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  #63  
Alt 30.11.2021, 11:51
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Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
[…]
2. Hintergrund der Frage war aber auch das Verleihen an Freunde und Bekannte - und das wird ja mit Funk nicht möglich sein.
Da wir in deinem Fall doch von UBI sprechen (im Eingangspost sagtest du was von Funkschein Binnen) geht das so:

Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Ich habe zu genau diesem Thema vor einem Jahr mit einem Vercharterer gesprochen, die auch die Ootion „Funk“ anbieten.
[…]
Die hatten mir auch das Bestätigt was mir aus dem UBI-Kurs in Erinnerung geblieben ist. Ob es so wirklich rechtlich ebenfalls alles korrekt ist kann ich nicht sagen - daher ist das mein Gedächtnisprotokoll.
[…]
Wenn jemand ohne UBI das Boot benutzt, dann muss das Funkgerät ausgebaut und von Bord entfernt werden (die Praxis sieht hier meist so aus, dass das FG ausgebaut und irgendwo in einer Kiste unter Deck verstaut wird). Eine Abmeldung bei der Bundesnetzagentur ist nicht notwendig, wenn das Boot später wieder mit FG benutzt wird.

Ich lerne aber auch sehr gern dazu, und wenn jemand entsprechende Paragraphen zur Hand hat, die hier für Klarheit sorgen bin ich dem sehr dankbar.
Funkgerät ausbauen und fertig. Macht die Installation mit dem „Bügel“ (ggf. irgendwo unterbauen) und Stromansdchluss ber „Bananenstecker“, dann ist das FG im nichtmal 30Sekunden ausgebaut.
Abmelden musst du bei der Bundesnetzagentur nur, wenn du das Boot verkaufst ODER wenn du planst das Funkgerät dauerhaft vom Boot zu entfernen.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #64  
Alt 30.11.2021, 12:09
User 99851
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Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
Wir werden wohl alle machen (was auch mittelfristig geplant war, wobei ein Teil von uns eigentlich keine Zeit hat).

2. Hintergrund der Frage war aber auch das Verleihen an Freunde und Bekannte - und das wird ja mit Funk nicht möglich sein.

Ok, manche Stimmen werden sagen: Besser, dass es nicht verliehen wird.

Eine weise Entscheidung! Kurs vor Ort macht auch Spaß, das Zeitargument ist manchmal auch vorgeschoben, weil man keine Lust auf Lernen usw. hat. Zugegeben, natürlich muss man lernen und der Ubi-Schein, auch wenn viele sagen, den macht man ohne Aufwand (aus meiner Sicht häufig im Rückblick Geschichtsfälschung), ist halt mit Zeit u Einsatz verbunden. Umso größer ist aber dann auch die Freude, wenn man den Schein irgendwann in der Hand hält und zu dritt mit Alkohol feiert. Anders als beim Sportbootführerschein gibt es nämlich am Funkgerät keine Promillegrenze
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  #65  
Alt 30.11.2021, 12:10
ZodiBo ZodiBo ist offline
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
...
Funkgerät ausbauen und fertig. Macht die Installation mit dem „Bügel“ (ggf. irgendwo unterbauen) ...
Ist aber leider "gefrickelt".
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  #66  
Alt 30.11.2021, 13:31
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supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Was ist daran „gefickelt“?

Ich will dir nicht reinreden. Aber eine Lösung, bei der man im Vorfeld die Möglichkeit des schnellen Ausbaus mit entsprechenden Haltematerial/Rändelschrauben und elektrischen Steckverbindern vorsieht (mit Bananensteckern ist sogar Verpolungsschutz machbar), ist nicht gefrickelt, sondern wird selbst bei Vercharterbetrieben so realisiert. Da siehst du nur wenn du untern Tisch (Steuerstand) liegst, dass da nen Funkgerät eingebaut war.

EDIT:
Ich hab im Übrigen „das gleiche Problem“.
Ich teile mir das Boot mit meinem Vater und meinem Schwager. Mein Schwager und ich haben den SBF Binnen und den UBI. Mein Vater hat keinen der Scheine.
Zugegeben, auf der UNterhavel/Oberhavel und speziell im Bereich in und um Brandenburg (an der Havel, also Brandenburg Stadt) benötigt man den UBI absolut nicht.
Wenn, dann brauch ich den für die paar km durch Berlin (Regierungsviertel), weils dort vorgeschrieben ist.
Wenn wir ein FG einbauen wöllten, dann müsste es auch def. ausbaubar sein.
Mein Vater wird mit seinem fast 70 Jahren garantiert keinen Schein mehr machen…für das was er fährt reichts.

Wir sind bisher nur mit Charterbooten durch Berlin gefahren - mit Funk natürlich.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel

Geändert von supernasenbaer (30.11.2021 um 13:44 Uhr)
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  #67  
Alt 30.11.2021, 17:42
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Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
wobei ein Teil von uns eigentlich keine Zeit hat
Also ich habe fürs UBI 20 Stunden gelernt. 20 Abende, je eine Stunde. Im Winter wo es mir draußen zu kalt war.
Die Prüfung dauerte mit An- und Abfahrt rund einen halben Tag.
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Gruß Richard
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Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #68  
Alt 30.11.2021, 19:14
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Schaut mal, ob Ihr in einem Funkladen noch so eine ähnliche Wechselhalterung mit PL-Steckeranschluss findet. Vielleicht werden die noch hergestellt.

Damit kann man die Funkgeräte mit einem Zug ausbauen. Das war bei Truckern sehr beliebt, wenn sie mit nicht zugelassenen Funkgeräten unterwegs waren.
Ursprünglich wurden die Halterungen für CB-Funkgeräte entwickelt, aber der PL-Stecker kann ja bis UKW Frequenz locker übertragen. Ein seriöser Funkhändler kann da sicher weiterhelfen.
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Dirk
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  #69  
Alt 04.12.2021, 10:21
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Moin,

ich habe vor dem gleichen Problem gestanden,ich habe die Funkscheine mein Sohn der mit unsere Schlauchi im Sommer auch unterwegs ist hat keinen Schein.
Darum habe ich dieses Gerät verbaut.
https://on-yacht.com/sicherheit/ais-...CABEgKuYvD_BwE

Wenn ich fahre ist das Bedienteil angeschlossen,


wenn Sohn fährt ist das Bedienteil nicht angeschlossen, da schnell abgeschraubt.


Vielleicht nicht ganz legal funktioniert aber in der Praxis
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Gruß
Heinz
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  #70  
Alt 04.12.2021, 19:02
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Moin Heinz, ich habe das ICOM Blackbox Funkgerät "IC-M400BB E und bin gerade an der Einbauplanung.
Wie hast Du das in Bild zwei gelöst mit der Steckdose? Ist das was angefertigtes oder gibt es die Buchse im Zubehör?

Ist das einfach das Ding mit einer schönen Edelstahlscheibe?
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Gruß Gerd H.

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  #71  
Alt 04.12.2021, 20:44
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Zitat:
Zitat von Miniskipper Beitrag anzeigen
Moin Heinz, ich habe das ICOM Blackbox Funkgerät "IC-M400BB E und bin gerade an der Einbauplanung.
Wie hast Du das in Bild zwei gelöst mit der Steckdose? Ist das was angefertigtes oder gibt es die Buchse im Zubehör?

Ist das einfach das Ding mit einer schönen Edelstahlscheibe?
Moin Gerd,
müsste eigentlich alles was auf der unten angehängten Montagezeichung zu sehen ist mitgeliefert worden sein.
ja es ist die Edelstahlplatte mit der Winkelaussparung


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Heinz
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  #72  
Alt 05.12.2021, 08:49
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Zitat:
Zitat von Der Emsländer Beitrag anzeigen
Moin Gerd,
müsste eigentlich alles was auf der unten angehängten Montagezeichung zu sehen ist mitgeliefert worden sein.
ja es ist die Edelstahlplatte mit der Winkelaussparung


Es ist alles mit dabei, habe es selber so Verbaut
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #73  
Alt 05.12.2021, 08:58
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Hab`s gefunden. Schönen 2. Advent
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Gruß Gerd H.

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