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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 29.11.2021, 14:09
ZodiBo ZodiBo ist offline
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Standard Funk bei Bootsführer mit und ohne Funkschein nicht möglich?

Hallo,

angenommen 3 Personen, jeweils mit Bootsschein Binnen und See, aber ohne Funkschein, teilen sich ein Boot, in das selbstverständlich kein Funkgerät eingebaut ist.

Nun ist es für eine der 3 Personen wichtig, funken zu können und sie macht den Binnen-Funkschein.

Jetzt gibt es aber doch das Dilemma, dass in das Boot kein Funkgerät eingebaut (und im Bootsschein eingetragen) werden kann, weil sonst würden ja Person 2 und 3 illegal mit Funk fahren.

Gibt es da keine Lösung für?

Ein Handfunkgerät wäre doch auch nicht erlaubt?

Viele Grüße

Johannes

(Fahrgebiete: Rhein und Maas)
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  #2  
Alt 29.11.2021, 14:17
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Chili Chili ist offline
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Standard

Es ist dir als Funkscheininhaber doch nicht verboten, auf einem Boot ohne Funk zu fahren. Soll der eine seinen Schein doch machen, der Rest bleibt wie er ist.
Wo also ist das Problem?

Oder meinst du, dass Person 1 den Schein macht UND ein Funkgerät eingebaut wird?
Dann dürfen 2 und 3 alleine damit nicht mehr fahren, das ist korrekt.
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  #3  
Alt 29.11.2021, 14:20
ZodiBo ZodiBo ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Es ist dir als Funkscheininhaber doch nicht verboten, auf einem Boot ohne Funk zu fahren. Soll der eine seinen Schein doch machen, der Rest bleibt wie er ist.
Wo also ist das Problem?

...
Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
... Nun ist es für eine der 3 Personen wichtig, funken zu können und sie macht den Binnen-Funkschein...
Person 1 WILL ja mit Funk fahren.
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  #4  
Alt 29.11.2021, 14:22
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Chili Chili ist offline
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Person 1 kann ja mit ihrem Schein funken - nur eben nicht auf DIESEM Boot.
Und wenn da doch Funk eingebaut würde, dann dürfen eben Personen 2 und 3 nicht mehr fahren und müssen Person 1 immer mitnehmen.
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  #5  
Alt 29.11.2021, 14:23
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Aurora-13 Aurora-13 ist gerade online
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Eigenes Boot mit Funk anschaffen oder nicht in Deutschland fahren!

Handfunke ist in Deutschland als alleiniges Funkgerät meines Wissens nach noch immer verboten.
__________________
Gib niemals auf - höchstens einen Brief.
(Heinz Erhardt)
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  #6  
Alt 29.11.2021, 14:25
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Oder alle drei machen den Schein.
Eignergemeinschaften sind halt kacke.
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  #7  
Alt 29.11.2021, 14:35
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Miniskipper Miniskipper ist gerade online
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Die einzige Lösung ist, dass die Person mit Funkschein einsieht kein Funkgerät einzubauen.
Mehrheitsbeschluß
__________________
Gruß Gerd H.

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  #8  
Alt 29.11.2021, 14:37
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Und wenn da doch Funk eingebaut würde, dann dürfen eben Personen 2 und 3 nicht mehr fahren und müssen Person 1 immer mitnehmen.
Ja, und nur 1 kann Schiffsführer sein, 2 und 3 werden Matrosen. ;)
__________________
Gruß Robert
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  #9  
Alt 29.11.2021, 14:37
User 99851
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Wie bereits schnell und zutreffend von anderen die Frage beantwortet wurde, ist ein Boot mit Sprechfunkanlage (zur Info, entscheidend ist der Einbau eines Geräts, nicht ob es ein- oder ausgeschaltet ist) auch sprechfunkzeugnispflichtig. An Bord muss dann immer eine Person sein, die das Ubi-Sprechfunkzeugnis hat. Diese Person braucht wiederum gleichzeitig keinen Bootsführerschein. Also eine Person mit SBF-Binnen und eine Person mit Ubi-Sprechfunkzeugnis. Idealfall eine Person hat beides. Funk an Bord, ohne dass jemand ein Sprechfunkzeugnis hat, ist mautpflichtig (dh. die Polizei verlangt ein Bußgeld in Höhe von ca. 150,-- Eur und untersagt die Weiterfahrt). Die Wapo kontrolliert immer beides ... Bootsführerschein und Sprechfunkzeugnis. Und entscheidend, egal wo was wie eingetragen bzw. nicht eingetragen ist, ist der Umstand, dass ein solches Gerät tatsächlich eingebaut ist.

Geändert von User 99851 (29.11.2021 um 14:45 Uhr)
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  #10  
Alt 29.11.2021, 14:48
ZodiBo ZodiBo ist offline
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Zitat:
Zitat von Starboard Beitrag anzeigen
... An Bord muss dann immer eine Person sein, die das Ubi-Sprechfunkzeugnis hat. Diese Person braucht wiederum gleichzeitig keinen Bootsführerschein. Also eine Person mit SBF-Binnen und eine Person mit Ubi-Sprechfunkzeugnis. ....
Inzwischen MUSS der Schiffsführer doch das Funkzeugnis haben?!?
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  #11  
Alt 29.11.2021, 14:56
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
Inzwischen MUSS der Schiffsführer doch das Funkzeugnis haben?!?
Auf See, aber nicht Binnen.
__________________
Gruß
Jörg
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  #12  
Alt 29.11.2021, 14:56
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Bergi00 Bergi00 ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
Inzwischen MUSS der Schiffsführer doch das Funkzeugnis haben?!?
Nur auf See….
__________________
Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810
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  #13  
Alt 29.11.2021, 14:56
coseb52 coseb52 ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: DF5978
440 Danke in 246 Beiträgen
Standard Funkzeugniss

Nein !

Bergi und Jörg waren schneller .
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  #14  
Alt 29.11.2021, 14:57
VolkerW1 VolkerW1 ist offline
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Funkgerät einbauen, da Person 1 ja mit Funk fahren will.
Wenn dann Personen 2 & 3 ohne Person 1 fahren wollen, dann Funkgerät außer Betrieb nehmen - alle Kabel ab und idalerweise Funkgerät ausbauen. Bei Bügelmontage sind das nur 2 Rändelschrauben.
Alternative 2: Die anderen beiden machen auch den Funkschein.

Gruß
Volker
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  #15  
Alt 29.11.2021, 14:59
User 99851
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Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
Inzwischen MUSS der Schiffsführer doch das Funkzeugnis haben?!?
Soweit mir bekannt, muss der Schiffsführer im Bereich SBF-See das SRC-Sprechfunkzeugnis haben. Für den Binnen-Bereich reicht, wenn eine Person an Bord das Ubi-Sprechfunkzeugnis hat.

Ich weiß von einer Änderung an diesen Vorschriften nichts!
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  #16  
Alt 29.11.2021, 15:00
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Pianist Pianist ist offline
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Zitat:
Zitat von VolkerW1 Beitrag anzeigen
Funkgerät einbauen, da Person 1 ja mit Funk fahren will.
Wenn dann Personen 2 & 3 ohne Person 1 fahren wollen, dann Funkgerät außer Betrieb nehmen - alle Kabel ab und idalerweise Funkgerät ausbauen. Bei Bügelmontage sind das nur 2 Rändelschrauben.
Und jedes mal die Zuteilungsurkunde nach Hamburg zum Abmelden schicken? Und wenn der eine mit Funk fahren will, eine neue Urkunde beantragen? Nein, das ist doch absurd (ist jetzt aber eher eine Formalie, es weiß ja niemand vor Ort bei der Kontrolle, dass die Urkunde existiert)

Sowas müssen alle drei gemeinsam lösen, also entweder alle machen das UBI, oder die Idee mit dem Funk fällt aus.

Matthias
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  #17  
Alt 29.11.2021, 15:00
ZodiBo ZodiBo ist offline
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Gilt gleiches auch für die Niederlanden?

- Funk an Bord nur mit Funkzeugnis erlaubt

- 1 Person an Bord muss das Funkzeugnis haben
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  #18  
Alt 29.11.2021, 15:02
VolkerW1 VolkerW1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Und jedes mal die Zuteilungsurkunde nach Hamburg zum Abmelden schicken? Und wenn der eine mit Funk fahren will, eine neue Urkunde beantragen? Nein, das ist doch absurd.
Außer Betrieb setzen (Abklemmen) hat nichts mit Abmelden der Funkstelle zu tun.


Gruß
Volker
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  #19  
Alt 29.11.2021, 15:03
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Eben. Abklemmen reicht nicht. So lange die Zuteilung läuft, gilt das Boot als ausgerüstet. Und dann ist es benutzungspflichtig.

Matthias
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  #20  
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Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
Inzwischen MUSS der Schiffsführer doch das Funkzeugnis haben?!?
Waaas ? Muß ich jetzt den SRC machen wenn ich mit dem eigenen Boot im Küstenbereich rumdümple?
__________________
Gruß Gerd H.

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Alt 29.11.2021, 15:15
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Zitat:
Zitat von Miniskipper Beitrag anzeigen
Waaas ? Muß ich jetzt den SRC machen wenn ich mit dem eigenen Boot im Küstenbereich rumdümple?
Wenn du eine Rufnummernzuteilung hast > Ja.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #22  
Alt 29.11.2021, 15:19
VolkerW1 VolkerW1 ist offline
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  #23  
Alt 29.11.2021, 15:22
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Zitat:
Zitat von Miniskipper Beitrag anzeigen
Waaas ? Muß ich jetzt den SRC machen wenn ich mit dem eigenen Boot im Küstenbereich rumdümple?
Moin
Neee mussu nich, daafst auch die Verwarnungen und Bußgelder zahlen.
Die Frage ging eingangs aber auch nach der Zulässigkeit eines Mobil-oder Handfunkgerätes für den skippernden Funkzeugnisinhaber.
Auf See ganz klar NEIN, weil Handfunkgeräte nur als Filiale oder Untergeräte einer angemeldeten mobilen Seefunkstelle zulässig sind. So weit habe ich mich als Nichtinhaber eines Funkzeugnisses informiert.
Gruß Hein
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  #24  
Alt 29.11.2021, 15:30
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Ja ok, mal abgesehen von der anfänglichen Frage.
Ich habe den UBI und Zuteilungsurkunde für meine kleine QS. Diese nutze ich Binnen.
Hin und wieder nutze ich das Bötchen meiner Eltern im Adriawasser. Das hat aber keine Funke verbaut.
Ergo brauche ich (abgesehen vom Sicherheitsaspekt) doch keinen SRC?
__________________
Gruß Gerd H.

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  #25  
Alt 29.11.2021, 15:32
ZodiBo ZodiBo ist offline
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Ich habe gerade mit einer Wasserschutzpolizei telefoniert.

Dort teilte man mir mit, dass ein Binnensportboot, das eine Funkkennung von der Bundesnetzagentur hat, NICHT ständig erreichbar sein muss.
Also dass das Funkgerät nicht an Bord, defekt oder auch ausgeschaltet sein darf.

Die Wasserschutzpolizei hat wohl auf die Funk-Registrierungen der Bundesnetzagentur auch keinen Zugriff und geht wohl immer davon aus, dass die Sportboote keinen Funk haben - würden also nicht von sich aus das Sportboot anfunken.
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