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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 15.07.2017, 17:38
ManfredBochum ManfredBochum ist offline
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Standard Grunderwerbsteuer

Mal eine Frage an die Fachleute.

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Mit Erwerb, Ersteigerung, oder erst mit dem Eintrag ins Grundbuch?

Google hat da nur allgemeines, aber keinen Zeitpunkt parat.

Gruß Mani
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Gruß Mani
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  #2  
Alt 15.07.2017, 17:48
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klaus51 klaus51 ist offline
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Standard

Mit Erwerb und ohne Bescheinigung das die Grundsteuer bezahlt ist, erfolgt kein Eintrag ins Grundbuch.
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #3  
Alt 15.07.2017, 18:36
TDingsda TDingsda ist offline
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Das zuständige Finanzamt schreibt dich dann an, hat bei mir 8 Wochen gedauert bis das schreiben im Briefkasten war. Erst nach Begleichung der Steuer wird der Eintrag ins Grundbuch gemacht.
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Nicht nur kleine Kinder speist man mit Märchen ab...
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  #4  
Alt 15.07.2017, 18:48
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immoman immoman ist offline
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Geht sehr schnell nach Beurkundung, eine Kopie des KV geht direkt an FA

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  #5  
Alt 15.07.2017, 19:30
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Grunderwerbsteuer wird nach Grundbucheintrag fällig. Wir bekamen ca 6 Wochen nach Urkunde die Rechnung. Man hat 1 Monat zeit die Steuer zu bezahlen.

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Gruß, Klaus

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  #6  
Alt 15.07.2017, 19:30
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von klaus51 Beitrag anzeigen
Mit Erwerb und ohne Bescheinigung das die Grundsteuer bezahlt ist, erfolgt kein Eintrag ins Grundbuch.
Das ist falsch

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Gruß, Klaus

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  #7  
Alt 15.07.2017, 20:48
ManfredBochum ManfredBochum ist offline
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Danke für die ganzen Infos, nur jetzt bin ich so weit wie vorher mit google.
Ist das vielleicht je nach Bundesland unterschiedlich?

Gruß Mani
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  #8  
Alt 15.07.2017, 21:04
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Grunderwerbsteuer wird nach Grundbucheintrag fällig. Wir bekamen ca 6 Wochen nach Urkunde die Rechnung. Man hat 1 Monat zeit die Steuer zu bezahlen.

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Das ist falsch.
Und das Finanzamt schickt Bescheide keine Rechnungen...


Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Das ist falsch

Gesendet von meinem SM-T310 mit Tapatalk
Das 'falsch' ist falsch => Doppelte Verneinung also jetzt richtig.


@ManfredBochum
Im Gesetz z.B. hier: https://www.gesetze-im-internet.de/g...017770982.html

steht:
Zitat:
(1) Der Erwerber eines Grundstücks darf in das Grundbuch erst dann eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts vorgelegt wird (§ 17 Abs. 1 Satz 1) oder Bescheinigungen der für die Besteuerung zuständigen Finanzämter (§ 17 Abs. 1 Satz 2) vorgelegt werden, daß der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen. Die obersten Finanzbehörden der Länder können im Einvernehmen mit den Landesjustizverwaltungen Ausnahmen hiervon vorsehen.
Google würde ich bei sowas nie vertrauen, außer wenn es mich direkt in den Gesetzestext führt...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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  #9  
Alt 15.07.2017, 21:12
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PZarske PZarske ist offline
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Der Notar schickt ein Exemplar des Kaufvertrages an das zuständige Finanzamt. Dieses schickt darauf hin den Grunderwerbsteuerbescheid an den Käufer.

Gruß Peter
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Mit wassersportlichen Grüßen

Peter

Das Leben ist wie eine Klobrille:
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  #10  
Alt 15.07.2017, 21:31
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ChrAK78 ChrAK78 ist gerade online
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Und wie ist das nach einer Erbschaft?
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  #11  
Alt 15.07.2017, 23:21
D Bayr D Bayr ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Und wie ist das nach einer Erbschaft?
Genauso.
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Grüße Thomas

Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen!
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  #12  
Alt 16.07.2017, 04:46
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JoKei JoKei ist offline
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Vielleicht nicht uninteressant für dich, wenn vor der Erbschaft noch etwas geregelt werden kann :


Bei der Grunderwerbsteuer gilt: Ein Immobilienverkauf oder eine Immobilienübertragung bleibt steuerfrei, wenn sie zwischen Verwandten in gerader Linie erfolgt. Das regelt § 3 Abs. 6 Grunderwerbsteuergesetz.


VG j.
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  #13  
Alt 16.07.2017, 05:20
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Kladower Kladower ist offline
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Hier noch mal der Ablauf in Berlin.
Dezember: Kaufvertrag
Januar: Bescheid über Grundsteuer
Februar: Bescheid über Grunderwerbsteuer
April: Grundbucheintrag und Rechnung der Justizkasse dafür
__________________
Viele Grüße
Gerhard

Revierinformationen Berlin-Brandenburg

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  #14  
Alt 16.07.2017, 08:25
Kielholer Kielholer ist offline
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Hier noch mal der Ablauf in Berlin.
Dezember: Kaufvertrag
Januar: Bescheid über Grundsteuer
Februar: Bescheid über Grunderwerbsteuer
April: Grundbucheintrag und Rechnung der Justizkasse dafür
Es läuft in den einzelnen Bundesländern offenbar völlig unterschiedlich:
Meistens rät der Notar, die Grunderwerbssteuer unverzüglich nach Erhalt des Bescheides zu bezahlen, damit das Grundbuchamt überhaupt tätig wird. In Sachsen trudelte der Bescheid dagegen Wochen nach der Auflassungsvormerkung ein.
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Gruß Wilfried
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  #15  
Alt 16.07.2017, 08:43
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blondini blondini ist offline
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https://www.steuer-schutzbrief.de/gr...erbsteuer.html

Hier steht doch schon eine Menge. Sind danach noch Fragen offen?
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #16  
Alt 16.07.2017, 11:03
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Zitat:
Zitat von Kielholer Beitrag anzeigen
Es läuft in den einzelnen Bundesländern offenbar völlig unterschiedlich:
Meistens rät der Notar, die Grunderwerbssteuer unverzüglich nach Erhalt des Bescheides zu bezahlen, damit das Grundbuchamt überhaupt tätig wird. In Sachsen trudelte der Bescheid dagegen Wochen nach der Auflassungsvormerkung ein.
Die Auflassungsvormerkung hat aber nichts mit dem Eintrag des Besitzerwechsels im Grundbuch zu tun. Vor Bestätigung der gezahlten Grunderwerbsteuer gibt es keine Grundbuchumschreibung. Für die Grunderwerbsteuer haftet auch der Verkäufer mit. Das Land stellt schon sicher, dass es sein Geld bekommt.

Achim
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  #17  
Alt 16.07.2017, 17:11
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von ManfredBochum Beitrag anzeigen
Mal eine Frage an die Fachleute.

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
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Gruß Mani
Vor dem Eintrag in das Grundbuch.

Noter
Grundewerbssteuer zahlen
Dann erst bewegt sich das Grundbuch.
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Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #18  
Alt 16.07.2017, 17:31
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Das ist falsch

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Bei Dir scheint einiges Falsch zu sein
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #19  
Alt 16.07.2017, 21:36
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ChrAK78 ChrAK78 ist gerade online
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Hm, als meine Mutter starb, musste der Eintrag im Grundbuch ja zwangsweise geändert werden. Vater, Geschwister und ich wollten, das Vater alleine im Grundbuch steht. Das hätte uns aber viel Geld gekostet, also haben wir es sein lassen.
Jetzt steht also Vater zur Hälfte und Kinder mit der anderen Hälfte drin. Kam das so nach dem Ableben der Mutter automatisch? Ich weiß es nicht mehr.
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  #20  
Alt 17.07.2017, 13:45
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IngoNRW IngoNRW ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Und wie ist das nach einer Erbschaft?
Eine Erbschaft ist kein Grunderwerb! Und bei Verwandten ersten Grades fällt auch keine GE Steuer an.
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  #21  
Alt 17.07.2017, 15:52
ManfredBochum ManfredBochum ist offline
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Zitat:
Zitat von IngoNRW Beitrag anzeigen
Eine Erbschaft ist kein Grunderwerb! Und bei Verwandten ersten Grades fällt auch keine GE Steuer an.
Erbschaft ist Ge steuer pflichtig.
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Gruß Mani
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  #22  
Alt 17.07.2017, 17:15
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Alex1110 Alex1110 ist offline
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Zitat:
Zitat von ManfredBochum Beitrag anzeigen
Erbschaft ist Ge steuer pflichtig.
Das kannst du so pauschal nicht sagen, schaut doch mal in den §§ 1 und 3 GrEStG rein, da steht was pflichtig ist.

Die Fälligkeit steht im § 15 GrEStG.
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  #23  
Alt 18.07.2017, 12:49
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IngoNRW IngoNRW ist offline
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No, höchstens Erbschaftssteuer:

http://www.erbrecht-heute.de/Erben-V...Schenkung.html
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