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  #501  
Alt 11.01.2017, 12:27
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Zitat:
Zitat von CHEERIO 3 Beitrag anzeigen
Volker LESEN !!!
hab ich.
Wenn eine Schiffsfunkanlage an Bord ist muss diese Bei Fahrt eingeschaltet sein und eine Entsprechende Lizenz an Bord vorhanden sein.
Ansonsten darf das Boot nicht benutzt werden. Somit ist es im Prinzip auch fahren ohne entsprechende Erlaubnis.
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  #502  
Alt 11.01.2017, 12:34
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hab ich.
Wenn eine Schiffsfunkanlage an Bord ist muss diese Bei Fahrt eingeschaltet sein und eine Entsprechende Lizenz an Bord vorhanden sein.
Ansonsten darf das Boot nicht benutzt werden. Somit ist es im Prinzip auch fahren ohne entsprechende Erlaubnis.
Probiere das doch mal z.B. auf dem Zürich-Boden- Genfersee oder auf einem anderen See in D oder A.

Darauf bezieht sich meine Frage

Jürg
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  #503  
Alt 11.01.2017, 12:34
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Zitat:
Zitat von Zirkonia Beitrag anzeigen
......das ist noch nicht etabliert, dauert wohl noch etwas wenn es was werden sollte.
PMR und Binnenfunk sind zwei ganz unterschiedlliche Paar Schuhe und ich wage zu bezweifeln, dass sich die Schleusenwärte so ne PMR Quake hinstellen

Zitat:
PMR446 ist eine Jedermannfunkanwendung für analoge und digitale Sprachübertragung, der der UHF-Frequenzbereich 446,000–446,200 MHz zugeteilt ist. PMR446 ist das europäische Pendant zum amerikanischen FRS, kurz für Family Radio Service.
Quelle = Wikipedia

ich kenne das noch von meinen CB-Funkzeiten aus den 70gern.
das nahm solche Züge an, dass eine vernünftige Komunikation kaum noch möglich war, weil plötzlich jeder so eine Kiste hatte und mangels Kenntnisse an keine Regel gehalten hat

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Oder bei einer Kontrolle die ersten Strafen zu bezahlen sind.
wo steht geschrieben, dass ich PMR (Jedermannfunkanwendung) auf meinem Freizeitboot nicht nutzen darf um meinen Kumpel auf dem Boot vor/hinter mir zu rufen.
PMR hat doch nichts mit Binnenschifffahrtsfunk zu tun, für den ich ein UBI brauche
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Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #504  
Alt 11.01.2017, 12:34
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  #505  
Alt 11.01.2017, 12:38
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Zitat:
Zitat von CHEERIO 3 Beitrag anzeigen
Wie hoch sind die Strafgelder bei Benützung einer regulärer UKW Funkstelle auf den Binnengewässer D,A,CH

Jürg
da Du nach "regulärer Funkstelle" fragtest kann ich Dir sagen:
Wenn sie regulär, also dem vorgeschriebenem Verfahren oder Reglement entsprechend, betrieben werden 0,- Euro
Dann brauchst Du kein Strafgeld befürchten.
Da fallen nur die jährlichen Gebühren für z.B. Frequenznutzung, ... etc. an
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  #506  
Alt 11.01.2017, 12:39
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Zitat:
Zitat von CHEERIO 3 Beitrag anzeigen
Probiere das doch mal z.B. auf dem Zürich-Boden- Genfersee oder auf einem anderen See in D oder A.

Darauf bezieht sich meine Frage

Jürg
'Was interresiert mich die Schweiz. Ich fahre Deutschland Binnen und diese Regeln muss ich kennen. Ich fahr auf keinem See.
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  #507  
Alt 11.01.2017, 12:40
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Zitat:
Zitat von Skilsö Beitrag anzeigen
da Du nach "regulärer Funkstelle" kann ich Dir sagen:
Wenn sie regulär, also dem üblichen Verfahren oder Reglement entsprechend, betrieben werden 0,- Euro
Dann brauchst Du kein Strafgeld befürchten.
Da fallen nur die Jährlichen Gebühren für z.B. Frequenznutzung, ... etc. an
Er will ja wissen was es kostet ohne Funkschein zu funken (so hab ich es verstanden)
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  #508  
Alt 11.01.2017, 12:41
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Er will ja wissen was es kostet ohne Funkschein zu funken (so hab ich es verstanden)
hat er aber nicht geschrieben ;)
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Alt 11.01.2017, 12:42
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Zitat:
Zitat von CHEERIO 3 Beitrag anzeigen
Wie hoch sind die Strafgelder bei Benützung einer regulärer UKW Funkstelle auf den Binnengewässer D,A,CH

Jürg
in der Schweiz sehr hoch da hier Funk Binnen verboten ist ausser auf dem Rhein.
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Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #510  
Alt 11.01.2017, 12:44
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Zitat:
Zitat von Skilsö Beitrag anzeigen
da Du nach "regulärer Funkstelle" kann ich Dir sagen:
Wenn sie regulär, also dem üblichen Verfahren oder Reglement entsprechend, betrieben werden 0,- Euro
Dann brauchst Du kein Strafgeld befürchten.
Da fallen nur die Jährlichen Gebühren für z.B. Frequenznutzung, ... etc. an
In der CH, ausgenommen Rhein sind UKW verboten

Ausnahme gab es mal auf dem Bodensee einen Kanal mit 1W

Werde mal bei den Behörden hier nachfragen ob ausgeschaltet schon genügt oder ausgebaut werden muss

Jürg
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  #511  
Alt 11.01.2017, 12:47
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Zitat:
Zitat von CHEERIO 3 Beitrag anzeigen
In der CH, ausgenommen Rhein sind UKW verboten

Ausnahme gab es mal auf dem Bodensee einen Kanal mit 1W

Werde mal bei den Behörden hier nachfragen ob ausgeschaltet schon genügt oder ausgebaut werden muss

Jürg
ausgeschaltet reicht nicht, musst es unterbrechen ich Bsp. habe die Antenne zu hause gelassen da nicht erlaubt. Wurde sogar explizit gefragt ob sie auf dem Boot ist.
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Alt 11.01.2017, 12:51
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
'Was interresiert mich die Schweiz. Ich fahre Deutschland Binnen und diese Regeln muss ich kennen. Ich fahr auf keinem See.
Dann hör doch auf immer deinen Senf abzugeben

Ich habe doch expliezit nach Binnengewässer in D-A-CH gefragt

Jürg
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  #513  
Alt 11.01.2017, 12:53
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Zitat:
Zitat von CHEERIO 3 Beitrag anzeigen
Dann hör doch auf immer deinen Senf abzugeben

Ich habe doch expliezit nach Binnengewässer in D-A-CH gefragt

Jürg
= unter anderem Rhein, Neckar, Mosel, Main = Genau mein Fahrgebiet.

wenn dir das nicht passt dann frag nicht.
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  #514  
Alt 11.01.2017, 12:54
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Zitat:
Zitat von CHEERIO 3 Beitrag anzeigen
In der CH, ausgenommen Rhein sind UKW verboten

Ausnahme gab es mal auf dem Bodensee einen Kanal mit 1W

Werde mal bei den Behörden hier nachfragen ob ausgeschaltet schon genügt oder ausgebaut werden muss

Jürg
wenn dass die Vorschrift ist bedeutet regulärer Betrieb für CH, dass das Funkgerät nur auf dem Rhein betrieben werden darf.
Zitat:
Zitat von boetli Beitrag anzeigen
ausgeschaltet reicht nicht, musst es unterbrechen ich Bsp. habe die Antenne zu hause gelassen da nicht erlaubt. Wurde sogar explizit gefragt ob sie auf dem Boot ist.
wäre interessant zu wissen was Bootsfahrer machen, die vom Rhein kommen oder zum Rhein fahren, gibt es da eine Verwahrstelle für die Funkantenne am Übergabepunkt oder haben die einfach nur Pech oder reicht eine Außerbetriebnahme doch aus
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  #515  
Alt 11.01.2017, 12:55
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und zudem hast du , da du mich in der Frage Zitiert hast auch mich gefragt. Also warum stellst du eine Frage an mich wenn du keine Antwort willst.
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Alt 11.01.2017, 12:56
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Zitat:
Zitat von Skilsö Beitrag anzeigen
wenn dass die Vorschrift ist bedeutet regulärer Betrieb für CH, dass das Funkgerät nur auf dem Rhein betrieben werden darf.

wäre interessant zu wissen was Bootsfahrer machen, die vom Rhein kommen oder zum Rhein fahren, gibt es da eine Verwahrstelle für die Funkantenne am Übergabepunkt oder haben die einfach nur Pech oder reicht eine Außerbetriebnahme doch aus
wo willst du vom Rhein aus hinfahren... da ist Endstation in der Schweiz (Sackgasse).
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Alt 11.01.2017, 12:58
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... z.B. Bodensee , ist wohl ein Rheinfall
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  #518  
Alt 11.01.2017, 12:58
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Zitat:
Zitat von Skilsö Beitrag anzeigen
wenn dass die Vorschrift ist bedeutet regulärer Betrieb für CH, dass das Funkgerät nur auf dem Rhein betrieben werden darf.

wäre interessant zu wissen was Bootsfahrer machen, die vom Rhein kommen oder zum Rhein fahren, gibt es da eine Verwahrstelle für die Funkantenne am Übergabepunkt oder haben die einfach nur Pech oder reicht eine Außerbetriebnahme doch aus
Naja spätestens beim Rheinfall ist ja eh Schluss

Wichtig zu wissen für Trailerboote, wenn Urlaub in CH zu Hause Funk ausbauen

Jürg
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  #519  
Alt 11.01.2017, 13:56
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@Billi,
Muss nochmal zurück kommen zu den Beiträgen von heute morgen.
Du willst mir also erzählen, das es verboten ist, oder ein Versicherungsfall werden kann, wenn die Kommunikation zwischen Binnenschiffer auf einem Binnenschiff mittels PMR oder CB Funk erfolgt? Gegenseitiges Zurufen auf größere Entfernung oder nichtsichtbarkeit wäre nach deinem Beitrag erlaubt, aber ein CB Funk oder PMR verboten?

Im TV Beitrag war diese Szenerie:
Schiffsführer sitzt im Steuerstand, Matrose steht vorne am Bug.
SF: "wieviel Platz haben wir noch an der Steuerbordwand und Schleusenwand?"
M: "ca 50cm Platz".
So in etwa ist ein Gespräch. Durch die Länge/Entfernung ist keine Möglichkeit durch Zurufen und wird daher mit Funk genutzt. Die Ehefrau ruft über CB Funk oder PMR ihren Kapitänmann " Schatz, das Essen ist gleich fertig und ich bringe es dir hoch".

Du schreibst, das solche Unterhaltungen verboten seien und nur deiner Richtlinie Binnenfunk erlaubt sei?

Ich würde mal sagen, das hier einige mit allen Mitteln versuchen, die Kirche aus dem Dorf zu schleppen.
Mal ehrlich, wenn sich zwei Menschen auf große Entfernung unterhalten müssen/wollen, aber nicht schreien wollen, wer will sowas verbieten, wenn sie ein CB Handgurke, PMR oder WalkieTakie oder zwei Blechdosen mit Schnur benutzen. Es geht um Komunikation zwischen zwei Menschen, egal ob im Auto, auf Grundstück oder hier im Fall ein Boot oder Schiff.


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  #520  
Alt 11.01.2017, 14:05
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
@Billi,
Muss nochmal zurück kommen zu den Beiträgen von heute morgen.
Du willst mir also erzählen, das es verboten ist, oder ein Versicherungsfall werden kann, wenn die Kommunikation zwischen Binnenschiffer auf einem Binnenschiff mittels PMR oder CB Funk erfolgt? Gegenseitiges Zurufen auf größere Entfernung oder nichtsichtbarkeit wäre nach deinem Beitrag erlaubt, aber ein CB Funk oder PMR verboten?

Im TV Beitrag war diese Szenerie:
Schiffsführer sitzt im Steuerstand, Matrose steht vorne am Bug.
SF: "wieviel Platz haben wir noch an der Steuerbordwand und Schleusenwand?"
M: "ca 50cm Platz".
So in etwa ist ein Gespräch. Durch die Länge/Entfernung ist keine Möglichkeit durch Zurufen und wird daher mit Funk genutzt. Die Ehefrau ruft über CB Funk oder PMR ihren Kapitänmann " Schatz, das Essen ist gleich fertig und ich bringe es dir hoch".

Du schreibst, das solche Unterhaltungen verboten seien und nur deiner Richtlinie Binnenfunk erlaubt sei?

Ich würde mal sagen, das hier einige mit allen Mitteln versuchen, die Kirche aus dem Dorf zu schleppen.
Mal ehrlich, wenn sich zwei Menschen auf große Entfernung unterhalten müssen/wollen, aber nicht schreien wollen, wer will sowas verbieten, wenn sie ein CB Handgurke, PMR oder WalkieTakie oder zwei Blechdosen mit Schnur benutzen. Es geht um Komunikation zwischen zwei Menschen, egal ob im Auto, auf Grundstück oder hier im Fall ein Boot oder Schiff.


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aber den Einwand mit dem Staatsanwalt und der Binneschifffahrtsordnung hast du hoffentlich gelesen und auch verstanden.
Zudem zählt der Verkehrskreis "Funkverkehr an Bord" zu den Verkehrskreisen der sozialen Kontakte. genau wie z.B. Kanal 77.

Da Kannst du ein Kuchenrezept durchgeben, die zweite Flasche Cognac ordern oder auch mit deiner Bekannten ein Treffen ausmachen. Ist völlig schnuppe. Auc die Mutti kann den Kapitän infromieren dass das Essen fertig ist.

Ich weiß daher nicht wo das Problem liegt.
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  #521  
Alt 11.01.2017, 14:16
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Hab kein Problem damit. Wusste nur nicht, das es in der Binnenschiffahrt so extrem geregelt ist und auch so ausnahmslos gelebt wird.
Bin ich dann in der richtigdn Annahme, das jeder an Bord wie zB die Ehefrau oder der Matrose eine Funkliezens brauchen, die den Binnenfunk für Kommunikation aller Art nutzen?

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  #522  
Alt 11.01.2017, 14:18
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Bin ich dann in der richtigdn Annahme, das jeder an Bord wie zB die Ehefrau oder der Matrose eine Funkliezens brauchen, die den Binnenfunk für Kommunikation aller Art nutzen?

gesendet mit Tapatalk
100% sicher bin ich mir da nicht ob es für den Funkverkehr an Bord eine Ausnahme gibt aber ansonsten braucht man natürlich den Funkschein.

Oft sind auch mehrere Patentinhaber an Bord damit das Schiff nicht an die Lenk- und Ruhezeiten des einen Patentinhabers gebunden sind.
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  #523  
Alt 11.01.2017, 14:19
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Zitat:
Zitat von Skilsö Beitrag anzeigen
wenn dass die Vorschrift ist bedeutet regulärer Betrieb für CH, dass das Funkgerät nur auf dem Rhein betrieben werden darf.

wäre interessant zu wissen was Bootsfahrer machen, die vom Rhein kommen oder zum Rhein fahren, gibt es da eine Verwahrstelle für die Funkantenne am Übergabepunkt oder haben die einfach nur Pech oder reicht eine Außerbetriebnahme doch aus
kannst sicher auch den Strom kappen aber es ist sowieso nicht möglich direkt vom Rhein auf ein Binnen Gewässer in die CH zu fahren.
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Alt 11.01.2017, 18:42
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Geiz ist geil

In der BinSchStro im § 4.05 heißt es:
1. Jede Sprechfunkanlage an Bord eines Fahrzeugs oder einer schwimmenden Anlage muss
PMR ist keine Sprechfunkanlage im Sinne der BinSchStrO.
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  #525  
Alt 11.01.2017, 19:31
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... Zudem zählt der Verkehrskreis "Funkverkehr an Bord" zu den Verkehrskreisen der sozialen Kontakte. genau wie z.B. Kanal 77.

Da Kannst du ein Kuchenrezept durchgeben, die zweite Flasche Cognac ordern oder auch mit deiner Bekannten ein Treffen ausmachen. Ist völlig schnuppe. Auc die Mutti kann den Kapitän infromieren dass das Essen fertig ist.

...
Nicht wirklich

Im Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk heißt es unter 2.6 Verkehrskreis Funkverkehr an Bord:
Inhalt der Nachrichten:
Es dürfen nur solche Nachrichten übermittelt werden, die sich auf
den Schutz von Personen oder auf die Fahrt oder auf die Sicherheit
von Schiffen beziehen.


Gruß Lutz


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