Ich denke, es liegt am Ende im Ermessen des Bootsführers, ob er - solange nicht in Gleitfahrt - ein Tow-able ohne dritte Person zieht. In Gleitfahrt ist die dritte Person aus meiner Sicht ohnehin unabdingbar. In der Praxis wird wohl der jeweilige Beamte der WSP vor Ort ebenfalls nach Ermessen urteilen.
Anzumerken sei, dass der Bootsführer auch unter Verdrängerfahrt die volle Verantwortung hat und er voll in der rechtlichen und moralischen Haftung ist, wenn er eine Person außenbords auf jedwedem Schwimmkörper auf dem Wasser zieht.
Insofern erachte ich die dritte Person in Anbetracht der an den Skipper geforderten Umsicht in jedem Fall für obligatorisch.
Gruß,
Roland
Geändert von dragoskipper (28.01.2020 um 21:37 Uhr)
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