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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#41
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Hilft aber nicht, wenn die Karre es dann nicht ziehen darf.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#42
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Danke für die rege Beteiligung. Ihr habt Recht. Werde Anfang April, nach dem Winterlager, erstmal wiegen und dann das passende Auto kaufen. Bin schon gespannt was es wirklich auf die Waage bringt. Hoffe das es für‘n Bulli passt, habe kein Bock auf ein SUV ala Touareg. Werde dann berichten.
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Schöne Grüße aus dem Aller-Leine-Tal. Cordi |
#43
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....als mein Boot fertig war, gab es auch neue Prospekte => die Werft hat mal eben das Gewicht um 550kg erhöht. Auf der Fahrt von der Hanseboot nach Hause gings auf die Waage => weitere 420kg dazu.
Soviel zu Werksangaben. Grüße, Reinhard |
#44
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Magst du das kundtun Cordi?
Bin erstaunt über das Gewicht von 410 Kg. Was hat er für ein zulässiges Gesamtgewicht?
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Gruß Martin ![]() „The captain´s word is law!” |
#45
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#46
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Der Trailer ist ein Stöger Alu-Trailer mit 2200 KG Gesamtgewicht.
Hat der Vorbesitzer damals beim Händler mit dem Boot zusammen gekauft.
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Schöne Grüße aus dem Aller-Leine-Tal. Cordi |
#47
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Na dann bleiben 1790 kg für das Boot.
Ob das reicht ? ![]()
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Gruß Bergi ![]() Stern von Berlin 30.06.2018 , wir waren dabei ! |
#48
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Da wurde mein Vorbesitzer nicht sonderlich gut beraten.
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Schöne Grüße aus dem Aller-Leine-Tal. Cordi |
#49
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Hallo Cordi,
welche Breite hat nochmal das Boot? Um es nochmal zu verdeutlichen: Hinter einem PKW darf der Anhänger maximal 2,50m breit sein. Hinter einem Lastkraftwagen oder Kraftomnibus 2,55m. Du darfst Dein Gespann also unabhängig vom Gewicht gar nicht ohne Sondergenehmigung in Deutschland auf öffentlichen Strassen bewegen. Gruß Carsten Geändert von bayliner1802 (18.01.2019 um 12:23 Uhr) |
#50
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Hallo Carsten,
diese Regelung der StVZO kenne ich nach §32 anders: Ein PKW darf maximal 2,5m breit sein. Einrichtungen am Fahrzeug wie Spiegel finden bei der Vermessung keine Berücksichtigung. Die höchstzulässige Gesamtbreite eines Anhängers (auch hinter einem PKW) darf max. 2,55m sein (ohne Sondergenehmigung). Grüße Sascha |
#51
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Schöne Grüße aus dem Aller-Leine-Tal. Cordi |
#52
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Das steht in meinem natürlich auch.....und vermutlich in fast jedem Schein von Trailerbooten
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Gruß Martin ![]() „The captain´s word is law!”
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#53
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Der Bootsschein hilft generell im Straßenverkehr leider überhaupt nicht weiter.. Dort wird in der Regel nur eingetragen, was Du angibst. Grüße Sascha |
#54
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#55
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Ich hatte sogar die Luft aus den Schläuchen abgelassen um unter 2.55m zu kommen . Die sind dann aber wieder friedlich weitergefahren weil alles im Rahmen war . Sent from my SM-G965F using Tapatalk
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Gruss Jürgen ![]() |
#56
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Ich habe immer so um 13.00 meine Transporte durchgeführt. 😀😀😀😀 Auf dem Land ist da Mittag. Ansonsten zahlen und fröhlich sein.
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www.Worldoffshore.de Bourbon and Coke and Big Block Boats BOAT=Blow out another thousand |
#57
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Hallo zusammen,
Was ich hier alles lese. Wenn ich bei der Rennleitung beschäftigt wäre, wüsste ich wen ich alles kontrollieren müsste. Ist hier genauso wie im Wohnmobilforum mit den 3,5 Tonnern die auch ewig Posten das sie permanent überladen fahren. Was in D ein Bußgeld kostet, kannst aber in A,F,CH etc.vergessen, wenn Du da üppig überladen hast ,kannste abladen oder bleibst stehen. Selbst wenig Überladung kostet schon einen Haufen Kohle. Also vorher besser auf die Waage. Gruß Bernd
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#58
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Ach was, nix auf die Waage. Immer weiter fahren lassen. Wenn du weißt das du zuviel geladen hast mußt du bei der Rennleitung lügen. Das merken die an den Zuckungen in deinem Gesicht und nehmen dich und das Gespann erst recht zum Wiegen mit.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#59
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och, wenn das Zugfahrzeug als LKW (Transporter o.ä) angemeldet ist, unabhängig wie schwer der Trailer ist oder beim Trailer über 2t sind 5% drüber schon 80€ und einen Punkt.
Beim PKW und unterhalb der 2t Grenze gibt´s erst bei 20% nen Punkt und 95€ Aber wie viele Punkte darf man jetzt nach der "Reform" in Flensburg noch sammeln?
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Ein Spassboot haben wir auch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Ich bin nicht faul, nur wohlfühlorientiert Gruß Ralf |
#60
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7, bei 8 isser wech.
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Gruß Martin ![]() „The captain´s word is law!” |
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