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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 11.05.2006, 11:48
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Standard 4 PS Schlauchboot in Kroatien anmelden?

Hallo,

fahre dieses Jahr nach RAB.

Klar ist, dass das große Boot angemeldet wird. Mit allen Dokumenten, Personenliste und Schnickschnack.

Jetzt haben mein Zwerge noch ein 2m Schlauchboot mit 4 PS Motor. Das Boot hat ein Kennzeichen vom WSA in Deustchland. Ist also so richtig zugelassen.

Muss ich dieses Boot auch richtig amtlich anmelden, oder ist es wegen der Größe und PS nicht notwendig?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #2  
Alt 11.05.2006, 11:51
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Standard

Hallo Micha,

die 2m sind auf jeden Fall unproblematisch. Aber ich habe etwas im Kopf, daß ab 3,5 PS Vignettenpflicht besteht. Bin mir nicht sicher, weiß aber, daß die Antwort hier bei der Vignettendiskussion zu finden ist.

Habe mir das nicht gemerkt, da mein 2PS nicht und der 5PS schon angemeldet werden müssen.
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  #3  
Alt 11.05.2006, 12:05
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Ab 3m Länge. Wieviel PS, keine Ahnung.
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Gruß, Thomas
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  #4  
Alt 11.05.2006, 12:16
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wenn das Hauptboot in der Nähe bleibt kann es auch als Tender betrieben werden und benötigt keine eigene Anmeldung
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Gruß Olli
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  #5  
Alt 11.05.2006, 12:58
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Zitat:
Zitat von hilgoli
wenn das Hauptboot in der Nähe bleibt kann es auch als Tender betrieben werden und benötigt keine eigene Anmeldung
Ja schon.

Es ist aber nun mal wegen den Vorschriften auf dem Rhein eigenständig angemeldet. In other words: Ohne Kennzeichen, keine Gurkerei ohne Motor auf dem Rhein.

Aber die deutsche Zulassung soll die Kroaten ja nicht jucken.

Ich möchte nur wissen:

Schlauch 2m + 4 PS AB = Anmeldepflicht in HR?

Richtig oder falsch?
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Micha


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  #6  
Alt 11.05.2006, 13:10
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das Kennzeichen mit Tape abkleben und Tender to XXXXXXX draufschreiben, fertig.

Hast du noch ein altes Permit/Vignette ?ich mein da steht etwas zu Beibooten drauf
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Gruß Olli
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  #7  
Alt 11.05.2006, 13:16
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Zitat:
Zitat von hilgoli
das Kennzeichen mit Tape abkleben und Tender to XXXXXXX draufschreiben, fertig.

Hast du noch ein altes Permit/Vignette ?ich mein da steht etwas zu Beibooten drauf
Lieber Olli,

wenn Du schon solche leichtfertigen (teilweise falschen) Auskünfte gibst, dann bitte auch fundiert !

Die Frage war :
Zitat:
Jetzt haben mein Zwerge noch ein 2m Schlauchboot mit 4 PS Motor. Das Boot hat ein Kennzeichen vom WSA in Deustchland. Ist also so richtig zugelassen.
Da Du Dich ja offensichtlich mit den Bedingungen für Tender auskennst darfst Du jetzt weiter machen !
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Gruß Fred
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  #8  
Alt 11.05.2006, 13:40
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Hallo Fred,


die WSA Zulassung gilt doch in HR gar nicht ( habe ich eben im roten forum gelernt , also muss er die WSA Abzeichen doch abkleben, oder ????

Und Beiboote brauchen keine eigene Vignette. Das weiß ich sicher. Nur den genauen Text kann ich erst heute Abend nachlesen.

Wenn die Zwerge mit dem Schlauchi aber die Adria alleine überqueren wollen müssen Sie es natürlich anmelden. ( Altersbeschränkung und Führerscheinpflicht ist natürlich ein anderes Thema)


Apropo fundiert. Ich maße mir in keiner Wiese verbindliche Beratung an. Ich äußer hier nur meine Meinung zu diversen Themen. Aber immer ohen Gewähr und mit dem Verständnis das am Ende jeder sein Handeln selbst Verantworten muss. Ich bin da z.Teil etwas weniger gesetzesgläubig als andere. Eigentlich gelten für mich in erster Linie diese Gesetze:

http://www.giselmut.de/das_koelsche_grundgesetz.htm

ich mag aber deine verbissene Art, wie du deine Standpunkte verteidigst.
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  #9  
Alt 11.05.2006, 13:44
xsawa xsawa ist offline
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hallo flybridge!

das hier sollte deine frage eigentlich beantworten. also keine anmeldung für boote unter 2,5 m und unter 5 kW. (article 6)

http://www.mmtpr.hr/UserDocsImages/0...ravak-engl.pdf

(Homepage des kroatischen Ministeriums für Seefahrt)

lg, xsawa
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  #10  
Alt 11.05.2006, 13:45
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Zitat:
Zitat von hilgoli
Und Beiboote brauchen keine eigene Vignette. Das weiß ich sicher. Nur den genauen Text kann ich erst heute Abend nachlesen.
Das weiß ich auch sicher - deswegen mußt Du den Text nicht nachlesen !

Du solltest dann aber wenigstens auch darauf eingehen, wie und wozu ein Tender unter den entsprechenden Erleichterungen genutzt werden darf.

Jedenfalls nicht dafür, daß Kinder damit spazieren fahren dürfen. (obwohl ich es ihnen natürlich von Herzen gönne)

Darüber hinaus hast Du völlig übersehen, daß seit neuestem alle Motorgetriebenen Wasserfahrzeuge Führerscheinpflichtig sind. Aber vielleicht haben die Zwerge ja schon welche .....
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Gruß Fred
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  #11  
Alt 11.05.2006, 14:03
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Zitat:
Zitat von F. Rink


Du solltest dann aber wenigstens auch darauf eingehen, wie und wozu ein Tender unter den entsprechenden Erleichterungen genutzt werden darf.
Fahre zwar z.Z. nicht nach HR,
aber es würde mich interessieren,ob sich etwas geändert hat.

Muß ich jetzt auf die Antwort von Olli warten,oder ist es möglich,
dieses von Dir zu erfahren?
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Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #12  
Alt 11.05.2006, 14:06
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Zitat:
Zitat von Don P
Zitat:
Zitat von F. Rink


Du solltest dann aber wenigstens auch darauf eingehen, wie und wozu ein Tender unter den entsprechenden Erleichterungen genutzt werden darf.
Fahre zwar z.Z. nicht nach HR,
aber es würde mich interessieren,ob sich etwas geändert hat.

Muß ich jetzt auf die Antwort von Olli warten,oder ist es möglich,
dieses von Dir zu erfahren?
da sind im Prinzip die übliche Beibootfunktionen beschrieben. Transfer vom Anker an Land etc. Erkundungsfahrten in Sichtweite des Hauptbootes etc.
In der Praxis knattern natürlich die Kinder durch die Bucht etc.
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Gruß Olli
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  #13  
Alt 11.05.2006, 14:26
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Danke xsawa!

Das war genau die Aussage, die ich suchte!
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Micha


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  #14  
Alt 11.05.2006, 18:10
xsawa xsawa ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge
Danke xsawa!

Das war genau die Aussage, die ich suchte!
Bitte gern! Übrigens hier kriegt man immer die neuesten Infos, sobald sich die Gesetzeslage bezügl. kroatische See ändert.

http://www.mmtpr.hr/default.asp?id=668

lg, xsawa
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  #15  
Alt 14.05.2006, 11:03
erichabg erichabg ist offline
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Zitat:
Zitat von F. Rink
Darüber hinaus hast Du völlig übersehen, daß seit neuestem alle Motorgetriebenen Wasserfahrzeuge Führerscheinpflichtig sind. Aber vielleicht haben die Zwerge ja schon welche .....
Hallo Fred!
Hab ICH da was übersehen? Wo steht das?
Auch wir haben für die Zwerge ein Bombard AX2 mit 3,3 PS besorgt.

Grüße
Erich
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  #16  
Alt 15.05.2006, 08:20
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Zitat:
Zitat von erichabg
Zitat:
Zitat von F. Rink
Darüber hinaus hast Du völlig übersehen, daß seit neuestem alle Motorgetriebenen Wasserfahrzeuge Führerscheinpflichtig sind. Aber vielleicht haben die Zwerge ja schon welche .....
Hallo Fred!
Hab ICH da was übersehen? Wo steht das?
Auch wir haben für die Zwerge ein Bombard AX2 mit 3,3 PS besorgt.

Grüße
Erich
Unter 5 PS braucht niemand einen Führerschein; zumindest in D nicht. Allerdings solltest du eine Haftpflichtversicherung abschließen, wenn es nicht als Tenderboot eingesetzt, und damit zum Mutterschiff gehört.
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Micha


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  #17  
Alt 15.05.2006, 11:18
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Zitat:
Zitat von Flybridge
Unter 5 PS braucht niemand einen Führerschein; zumindest in D nicht.
Ja, die Frage war aber auf Kroatien bezogen und da braucht man nun für alle motorisierten Boote einen Schein - auch wenn der Sprudler nur 2,5 PS oder noch weniger hat!

L.G.

Edwin
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  #18  
Alt 16.05.2006, 19:22
erichabg erichabg ist offline
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Zitat:
Zitat von Edwin
Zitat:
Zitat von Flybridge
Unter 5 PS braucht niemand einen Führerschein; zumindest in D nicht.
Ja, die Frage war aber auf Kroatien bezogen und da braucht man nun für alle motorisierten Boote einen Schein - auch wenn der Sprudler nur 2,5 PS oder noch weniger hat!

L.G.

Edwin
Hallo Erwin!
Wo steht das?
Im Merkblatt des ADACs für Kroatien heißt es: "Bei Befahren der kroatischen Hoheitsgewässer muss der Bootsführer im Besitz eines Befähigungszeugnisses
(Bootsführerschein) sein, wie es im Heimatland bei Befahren vergleichbarer
Gewässer vorgeschrieben ist. Für Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist der Besitz des
Sportbootführerscheins "See" erforderlich, wenn das Motor- oder Segelboot mit einem Motor
ausgerüstet ist, dessen Leistung 3.68 kW (5 PS) übersteigt."

Also woher habt Ihr Eure anders lautende Info?

Grüße
Erich
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  #19  
Alt 16.05.2006, 21:15
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von erichabg
Hallo Erwin!
Wo steht das?
Im Merkblatt des ADACs für Kroatien heißt es: "Bei Befahren der kroatischen Hoheitsgewässer muss der Bootsführer im Besitz eines Befähigungszeugnisses
(Bootsführerschein) sein, wie es im Heimatland bei Befahren vergleichbarer
Gewässer vorgeschrieben ist. Für Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist der Besitz des
Sportbootführerscheins "See" erforderlich, wenn das Motor- oder Segelboot mit einem Motor
ausgerüstet ist, dessen Leistung 3.68 kW (5 PS) übersteigt."

Also woher habt Ihr Eure anders lautende Info?
Hallo Erich!

Also mein Name ist Edwin - auf diesen kleinen Unterschied lege ich (inzwischen bekanntermaßen) großen Wert!

Spaß beiseite - diese Infos stammt von den Behörden im Hafenamt Rijeka, mit denen ich zumindest 1x monatlich geschäftlich zu tun habe.

Für alle motorisierten Boote braucht man in Kroatien nun mindestens den Schein der Kategorie A, welcher für folgendes berechtigt:

- bis 6m Länge
- eine Motorisierung bis 8 KW
- bis 6 Seemeilen Entfernung von der Küste bzw. einer Insel

Für Yachten darüber hinaus (bis 20 BRT) ist der kroatische Schein der Kategorie B erforderlich, oder amtliche Scheine anderer Länder wie z.B. die österr. des ÖSV oder MSVÖ! Vereins- oder Clubscheine ohne amtliche Anerkennung werden nicht mehr anerkannt!

Die Infos von ADAC, ÖAMTC und dergleichen sind sicher in vielen Dingen gut und brauchbar, bei den sich ständig ändernden Gesetzen in Kroatien aber leider nur selten auf aktuellem Stand!

Bevor wieder Diskussionen bezüglich der Bestimmungen im Heimatland aufkommen - auch die Italiener, die bisher bis 40 PS ohne FS in Kroatien gefahren sind, brauchen nun einen Schein!!! (Vielleicht gar nicht mal so schlecht... )

L.G.

Edwin

PS: Wie weit die o.g. Regelungen in der Praxis exekutiert werden, steht auf einem anderen Blatt...
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  #20  
Alt 16.05.2006, 21:42
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Frank033 Frank033 ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Hallo Micha,

die 2m sind auf jeden Fall unproblematisch. Aber ich habe etwas im Kopf, daß ab 3,5 PS Vignettenpflicht besteht. Bin mir nicht sicher, weiß aber, daß die Antwort hier bei der Vignettendiskussion zu finden ist.

Habe mir das nicht gemerkt, da mein 2PS nicht und der 5PS schon angemeldet werden müssen.
Hallo,

wie Xsawa schon richtig schrieb:

(Übersetzung von Abacho)
Zitat:
Das Schwimmen des Handwerks kleiner als 2.5 Meter in der Länge oder eine Totalproduktion ihrer Antrieb-Maschinerie von weniger als 5 Kilowatt zu haben, soll von der Verpflichtung befreit werden, die Lizenzscheibe/Aufkleber zu tragen.
Gruß
Frank
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts.
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  #21  
Alt 01.08.2006, 10:48
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Hallo,
ich kenn mich da jetzt ehrlich gesagt gar nicht mehr aus mit den Bootsscheinen in Kroatien. Braucht man jetzt einen Schein für z.b. 3,3PS auf einem Badeschlauchboot. Ist so ein kleines Schlauchboot mit einem aufgestecktem Heckspiegel.

DAnke
lg
Tom
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  #22  
Alt 01.08.2006, 11:16
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Volker Volker ist offline
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So viel ich weiss, gilt diese Führerscheinpflicht erst ab 1.1.2007 (eigentlich ist das eine LexItalia), denn den Kroaten sind die Italiener mit ihren Motorbooten, die ohne Führerschein gefahren werden können (in I erst ab 16m - glaube ich) schon lange ein Dorn im Auge, weil die Jungs von Seemannschaft und Verkehrsregeln meistens null Ahnung haben und sich dementsprechend benehmen.

Von der Regelung, dass unter 3,50 und unter 5 PS habe ich noch nix gehört (was nichts zu besagen hat...)

Als Tender darfst Du ruhig höher motorisiert sein - das Boot darf aber (so oder so) ausschließlich für Versorgungsfahrten und Fahrten, die im Zusammenhang mit dem eigentlichen Boot szehen, benutzt werden.

Ob es geduldet wird oder nicht ist nicht relevant - wenn was passiert, biste spätestens dran.

Also: meine Meinung zu dem Thema:
Deine Kinder dürfen!

Gruss

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #23  
Alt 02.08.2006, 11:38
toto toto ist offline
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i have asked the harbour master in Hvar if you have to declare the boat, they told me that you dont have to declare it but it would be helpfull that when you declare the big one just tell them abaut the little one. toto
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  #24  
Alt 06.08.2006, 10:08
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Waltercorinna Waltercorinna ist offline
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Boot: Quicksilver 500 Commander 2019 verkauft. Kein Boot mehr ��
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Hallo!

Ich bin gestern aus HR Insel Rab zurück.
Wenn Ihr euch garnicht sicher seit,dann fragt doch einfach die
Die sind dieses Jahr sehr aktiv,habe es selber ausprobiert
Das sind ganz nette Leute.

Gruß Walter
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  #25  
Alt 21.08.2006, 08:06
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Zitat:
Zitat von Waltercorinna
Hallo!

Ich bin gestern aus HR Insel Rab zurück.
Wenn Ihr euch garnicht sicher seit,dann fragt doch einfach die
Die sind dieses Jahr sehr aktiv,habe es selber ausprobiert
Das sind ganz nette Leute.

Gruß Walter
Vor allem werden dieses Jahr verstäkt Schlauchboote kontrolliert!
Also Vorsicht!
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