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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 26.06.2017, 12:44
logic88 logic88 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.06.2006
Beiträge: 541
149 Danke in 88 Beiträgen
Standard Bodenseezulassung - Verständnisfrage

Hallo zusammen.

Ich habe nun meinen Geldbeutel etwas weiter geöffnet und mir einen nagelneuen Honda BF 15 SHU bestellt.
Nun hätte ich eine grundlegende Frage, auch wenn ich derzeit nicht vorhabe, auf dem Bodensee zu fahren:

- Darf ich generell mit diesem Motor auf dem Bodensee fahren?
- Was muss getan werden, damit ich diesen Motor auf dem Bodensee fahren darf?

Schließlich liest man immer wieder stark betont, dass Motoren "mit Bodenseezulassung" verkauft werden.
Was aber hat es damit genau auf sich?

Dürfte ich oben beschriebenen Motor ohne weiteres auf dem Bodensee nutzen?

Danke und Grüße
__________________
Sie föhnt die Lockenwelle, er frönt der Nockenwelle.

- Mit dem Wissen wächst der Zweifel
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  #2  
Alt 26.06.2017, 12:46
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 37.891
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
32.728 Danke in 19.938 Beiträgen
Standard

Ob der oberere Motor am Bodensse zugelassen ist kann ich dir direkt nicht sagen.

Aber bei der Bodenseezulassung muss der Motor bestimmte Kriterien Erfüllen (Abgasvorschriften usw.) aber auch das Boot benötigt eine Bodenseezulassung es ist nicht damit getan das nur deer Motor diese Zulassung hat.
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  #3  
Alt 26.06.2017, 13:09
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: im Süden
Beiträge: 6.637
14.920 Danke in 8.289 Beiträgen
Standard

https://www.bodenseekreis.de/verkehr...zulassung.html

https://www.bodenseekreis.de/verkehr...g/motoren.html

Ausnahmeregelung für Neuzulassungen:

Ottomotoren (2- und 4-Takt-Motoren) bis einschließlich 74 kW Leistung müssen für die Neuzulassung oder deren Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß
- BSO Stufe 1 (Nachweis durch Vorlage einer Abgastypenprüfzertifikats)
oder
- EU-Sportbootrichtlinie (Stage 1, Grenzwerte für 4-Takt-Motoren - RL 2003/44) erfüllen (Nachweis durch Vorlage einer CE-Konformitätserklärung nach RL 2003/44 mit dem Vermerk, dass die Motoren die Grenzwerte von 4-Takt-Motoren erfüllen).
.
.
.
Diese Motoren sind nicht in der Liste aufgeführt, da alle neuen Motoren der Sportbootrichtlinie entsprechen müssen


Oder er steht da drin:
https://www.bodenseekreis.de/uploads...oren_10_16.pdf
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (26.06.2017 um 13:18 Uhr)
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