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  #1  
Alt 25.06.2017, 17:29
logic88 logic88 ist offline
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Standard 5 PS-AB durch 15 PS ersetzen

Hallo zusammen,

lang lang ists her, da habe ich meinen letzten Beitrag hier geschrieben.
Nachdem ich nun im Besitz eines Hauses bin und in letzter Zeit meine Freizeit selbigem gewidmet habe, war ich heute endlich mal wieder mit meinem Schlauchboot auf nahem Gewässer unterwegs.

Das Schlauchboot ist 2,50 m lang und ist derzeit mit einem 5 PS-Yamaha-AB motorisiert. Nun hat mich kürzlich ein Bekannter angerufen, der seinen 15 PS AB verkaufen möchte...
Nun stellt sich mir die Frage, ob es denn möglich wäre, den 15 PS-Motor (der unwesentlich schwerer ist als mein Yamaha-Motor) an das Schlauchboot zu hängen?! Was meint ihr?

Andernfalls würde ich wohl ein neues Schlauchboot kaufen, welches dann auch einen Aluboden hat (meins hat einen Luftboden).

Wäre der Betrieb mit 15 PS an meinem kleinen Böötchen möglich?
Sinn des Ganzen soll sein, dass ich auch mit Freundin endlich mal ins Gleiten komme und nicht immer nur "verdränge". Bei Vollgas "lutscht" sich der Motor nur ins Wasser, anstatt dass ich in Gleitfahrt komme.

Vielen Dank und Gruß
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  #2  
Alt 25.06.2017, 17:48
Quicky Quicky ist offline
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Ich habe ein 3 m Schlauchboot an dem dürfen max 15 PS angehängt werden, habe ich auch mal gemacht und habe mir von einem Freund nen 15 zener geliehen. Es grenzt schon an Wagemut damit Vollgas zu fahren. Somit habe ich für mich entschieden das ein 10 PS völlig ausreichend ist. Selbst der 10 ner hat Spaß gemacht und konnte sogar einen Tubering ziehen. 15 PS für ein 250 cm Schlauchboot halte ich für völlig übertrieben. Denke 10 sind das Maximum , 8 PS wären die Vernünftige Wahl , so zumindest meine Einschätzung.

Gruß Jörg
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  #3  
Alt 25.06.2017, 18:08
logic88 logic88 ist offline
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Ok, ich weiß leider nicht, für wieviel PS das Schlauchboot ausgelegt ist.

Gibt es denn rechtliche Konsequenzen, wenn man an ein Boot eine höhere Motorleistung "hängt", als die, die vom Hersteller des Boots als "Maximum" angegeben ist?
Im Fahrzeugschein vom WSA steht ja letztlich nichts von der "zulässigen" Maximalleistung, die mit dem Boot betrieben werden soll?!

Gruß
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  #4  
Alt 25.06.2017, 22:45
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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ein 2,5 m Schlauchboot dürfte sicherlich nicht für 15 PS ausgelegt sein, der Motor dürfte auch viel zu schwer sein
Verboten ist es nicht, der Ärger geht aber richtig los wenn du in einen Unfall verwickelt wirst und plötzlich ohne Versicherungsschutz da stehst
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #5  
Alt 26.06.2017, 06:33
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Ich hab mal 250 cm Schlauchboote verglichen und die max Motorrisierung.

Seatec 250 4,6 kw /6 Ps max Motorgewicht 40 kg
Bombard AX 3 260 3 kw / 4 Ps keine Angabe
AWN 270 7,5 kw / 10 Ps keine Angabe
Talamex TLX 250 6 Ps keine Angabe

Man könnte wenn man weiter sucht die Liste fortsetzen, Ich bezweifel jedoch das beim einem 250 Schlauchboot mehr als 10 Ps angehängt werden dürften, da war meine Einschätzung in # 2 mit 8 Ps schon mehr als die Hersteller angeben.
Somit fallen 15 PS generell aus.

Gruß Jörg
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  #6  
Alt 26.06.2017, 06:47
logic88 logic88 ist offline
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Wiegesagt, ich frage mich nur, ob es denn "verboten" ist oder ob es nur eine Empfehlung des Schlauchboot-Herstellers ist.

Denn wenn man bedenkt, dass man jedwelche Boots-Eigenbauten motorisieren kann wie man will...dann dürfte es aus meiner Sicht auch nicht relevant sein, wie ich ein gekauftes Produkt motorisiere
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  #7  
Alt 26.06.2017, 06:56
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HOMEOFFICE HOMEOFFICE ist offline
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Zitat:
Zitat von logic88 Beitrag anzeigen
Wiegesagt, ich frage mich nur, ob es denn "verboten" ist oder ob es nur eine Empfehlung des Schlauchboot-Herstellers ist.

Denn wenn man bedenkt, dass man jedwelche Boots-Eigenbauten motorisieren kann wie man will...dann dürfte es aus meiner Sicht auch nicht relevant sein, wie ich ein gekauftes Produkt motorisiere
Moin

Eine Empfehlung zu Deinem Wunsch wirst Du hier wohl nicht bekommen - warum wohl sollte sich hier jemand öffentlich dazu hinreissen lassen?

Falls Dein Schlauchi eine CE-Plakette hat (oder Du die Doku zum Boot) steht dort, wie viel PS Du ohne Probleme - ob empfohlen oder erlaubt oder versichert oder ... - daran montieren darfst.
Und alles was darüber hinausgeht ist Deine Sache - tu was Du nicht lassen kannst. Aber die Meinungen hier sind eindeutig - findest Du nicht?

Beste Grüße, Peter
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  #8  
Alt 26.06.2017, 06:57
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
der Ärger geht aber richtig los wenn du in einen Unfall verwickelt wirst und plötzlich ohne Versicherungsschutz da stehst
Warum?
Wenn er keine HP hat, dann ist es eh egal weil so oder so "blöd".
Wenn er HP hat und die Änderung von 5 auf 15PS seiner Versicherung meldet, ist das Problem keines mehr.
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  #9  
Alt 26.06.2017, 07:16
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Seehexe Seehexe ist offline
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Zitat:
Zitat von logic88 Beitrag anzeigen
Wiegesagt, ich frage mich nur, ob es denn "verboten" ist oder ob es nur eine Empfehlung des Schlauchboot-Herstellers ist.

Denn wenn man bedenkt, dass man jedwelche Boots-Eigenbauten motorisieren kann wie man will...dann dürfte es aus meiner Sicht auch nicht relevant sein, wie ich ein gekauftes Produkt motorisiere

Naja, die Hersteller geben mit der max. zulässigen Motorisierung an, was ihr Boot aushält.

Aber warten wir doch einfach auf den Trööt: " Hilfe, mein Spiegel ist rausgerissen und mein Motor liegt auf dem Grund"
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Gruß, Nicole
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  #10  
Alt 26.06.2017, 07:39
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Und er wird ,je nachdem wie Ängstlich seine Freundin ist, dann eh alleine fahren.

Gruß Jörg
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  #11  
Alt 26.06.2017, 07:47
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TychoGold TychoGold ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
und plötzlich ohne Versicherungsschutz da stehst
Für diesen Satz würde ich die Moderatoren dazu anregen wollen, einen Knopf in den Editor zu setzen. Den jedes Mal zu tippen, ist schon arg lästig .

Die Versicherung wird doch nach dem Boots- und Komponentenkauf abgeschlossen. Entweder findest du jemanden, der es so versichert - und dann muss der auch zahlen - oder eben nicht. In meiner Privathaftpflicht stehen alle Boote bis 15 PS pauschal drinnen. Solange ich nicht gegen Herstellerauflagen gehe, kann da keiner einen Strick drehen. Aber darüber bleibt natürlich abzuwarten....

@TE
Ich hab 15 PS an 5,36m mit ich würde sagen 800kg. Mal als Vergleich .
Grüße
Tycho
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  #12  
Alt 26.06.2017, 11:18
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Wer versichert denn ein 2.50m - Schlauchboot, wenn es nicht gerade als Tender mit dem "richtigen" Boot zusammen versichert ist

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #13  
Alt 26.06.2017, 16:26
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Zitat:
Zitat von TychoGold Beitrag anzeigen
Für diesen Satz würde ich die Moderatoren dazu anregen wollen, einen Knopf in den Editor zu setzen. Den jedes Mal zu tippen, ist schon arg lästig .

Die Versicherung wird doch nach dem Boots- und Komponentenkauf abgeschlossen. Entweder findest du jemanden, der es so versichert - und dann muss der auch zahlen - oder eben nicht. In meiner Privathaftpflicht stehen alle Boote bis 15 PS pauschal drinnen. Solange ich nicht gegen Herstellerauflagen gehe, kann da keiner einen Strick drehen. Aber darüber bleibt natürlich abzuwarten....

@TE
Ich hab 15 PS an 5,36m mit ich würde sagen 800kg. Mal als Vergleich .
Grüße
Tycho

Ich halte Versicherungsnehmer, die "ja eine Versicherung abgeschlossen haben" und da die Herstellerangaben - ob durch CE oder als Empfehlung, wie hier bei 250cm und 15 PS "überschreiten" - für sehr naiv, wenn sie glauben, die Versicherung zahle auch bei einem Schaden.
Versicherungsabschlüsse und Schadensregulierung sind zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe, die übrigens auch unabhängig von einander agieren.
Klar nehmen die deine Prämien - aber deshalb zahlen sie noch lange nicht
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Gruß Ralf
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  #14  
Alt 26.06.2017, 20:04
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Ich halte Versicherungsnehmer, die "ja eine Versicherung abgeschlossen haben" und da die Herstellerangaben - ob durch CE oder als Empfehlung, wie hier bei 250cm und 15 PS "überschreiten"
Entweder hälst du die CE ein oder du meldest deiner Versicherung die Konfiguration deines Bootes und die nickt ab. Alles andere ist fahrlässig. Hält man die CE ein, spricht vom Boot her nichts dagegen, beim anderen trägt die Versicherung das fianzielle Risiko, wenn sie sagt "ja das versichern wir so".

Zur Sinnhaftigkeit haben ja bereits andere gepostet, dass es viele PS sind. Ansonsten bin ich weiterhin für die Einführung des Buttons .

Grüße
Tycho
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  #15  
Alt 28.06.2017, 14:59
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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ich würde mit dir jede Wette eingehen das die nicht zahlen würden,
so viel PS an ein so kleines Boot hängen zu wollen ist später grob fahrlässig mit Vorsatz
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  #16  
Alt 28.06.2017, 15:30
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
ich würde mit dir jede Wette eingehen das die nicht zahlen würden,
so viel PS an ein so kleines Boot hängen zu wollen ist später grob fahrlässig mit Vorsatz
Hallo Ralf,

grob fahrlässig mit Vorsatz gibt es nicht. Ich vermute mal dein Smily sagt das auch aus .

Man lese die eigenen Versicherungsbedingungen und fertig. Da bringt es der Standardsatz "deine Versicherung zahlt dann im Schadenfall halt nicht" eben nicht (auch wenn ich weiter für die Einführung des Buttons hier bin ).

Grüße
Tycho
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  #17  
Alt 28.06.2017, 15:53
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Es ist natürlich schwierig, eine Empfehlung abzugeben, da ich nicht weiß, wie Du mit dem derzeitigen Boot unterwegs bist (alleine? welche Gewässer? etc.). Dein Boot dürfte mit dem derzeitigen 5PS gerade so ins Gleiten kommen (1Person). Bei mehr Zuladung wird's schwer und ein 5PS 4takt ist eher kein Spaßmotor. Allerdings hat der 15PS für das kleine Schlauchi deutlich zu viel Leistung und ist wahrscheinlich auch zu schwer.
Fährst Du gerne in Gesellschaft, rate ich zum 15PS Motor (wenn günstig zu bekommen) und einem größeren Schlauchi, was für diese PS-Klasse zugelassen ist. Ein nettes Boot ist z.b. das Bombard 380 Aertec mit Luftboden. Ansonsten bleibe bei Deinem jetzigen Gespann.
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  #18  
Alt 28.06.2017, 16:03
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Die Nadel Die Nadel ist offline
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@ TychoGold: zum einen frage ich mich, warum du hier schreibst und zum anderen irrst du, wenn du glaubst, mit dem "Abnicken" einer Versicherung im Schadensfall auch automatisch gezahlt wird. Habe aber das Gefühl, dass das zu Erklären ein Kampf gegen Windmühlen ist ......
Die Versicherungsbedingungen "durchlesen" würde voraussetzen, diese in ihren juristischen Bedeutungen auch verstehen zu können - und genau damit ist der "normale Bürger" einfach überfordert.
Also der einfache Hinweis: LASS ES SONST ZAHLT EVTL DEINE VERSICHERUNG NICHT
Reicht doch auch völlig aus - frei nach dem Motto: Wer nicht hören kann .......
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Gruß Ralf
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  #19  
Alt 28.06.2017, 19:54
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Federball Federball ist offline
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....Bombard Typhoon 335 (x1,5) Luftboden + 9,8PS Tohatsu 4T => gefühlt übermotorisiert + solo 36kmh.
Gleicher Motor mit Honda T 40 (x1,9) AE => zu zweit 28kmh + gefühlt alles ok.
Das T40 AE mit BF20 E Start steht zum Verkauf.
Grüße, Reinhard
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  #20  
Alt 29.06.2017, 07:45
Benutzerbild von TychoGold
TychoGold TychoGold ist offline
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
@ TychoGold: zum einen frage ich mich, warum du hier schreibst
Hallo Ralf,

ja, ich weiß auch nicht, warum ich hier schreibe. Ich werds jetzt lassen.

Grüße
Tycho
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