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  #1  
Alt 09.12.2010, 16:43
volkerma volkerma ist offline
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Standard Lichterführung Kleinboot

Hallo,

zur Lichterführung eines Kleinbootes (unter 7m) fand ich bisher etwas widersprüchliche Infos.
Konkret: Boot offen, gute 6m.
V max um 15 Knoten.
Ostsee.

Reicht ein weisses Rundumlicht, oder ist Rot/Grün noch vorgeschrieben?

Grüße

Volker
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  #2  
Alt 09.12.2010, 16:50
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Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Standard

Bis jetzt hab ich mich versucht, daran zu halten :

http://www.yachtschule-spittler.de/d...erfuehrung.pdf

Gab es nicht vor ein paar Tagen so eine ähnliche Frage
__________________
Gruß Jörg
___________
„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
Bertolt Brecht


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  #3  
Alt 09.12.2010, 17:23
volkerma volkerma ist offline
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Hallo,

die 7- Knoten- Regel war auch schon bekannt.
Eigentlich geht es um die Frage, ob man bei einem offenen (Fischer/Angler-) Boot auf rot und grün verzichten kann.

Grüße

Volker
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  #4  
Alt 09.12.2010, 17:25
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bentabe bentabe ist offline
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Hallo Volker,
bis sieben Meter und bis sieben Knoten nur weißes 360° Licht.
Darüber rot-grün dazu.
So lese ich den "Leitfaden für Wassersportler"vom Bundesminsterium für Verkehr,Bau-und Wohnungswesen.
__________________
Gruß
Peer
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  #5  
Alt 09.12.2010, 18:14
volkerma volkerma ist offline
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Hallo,

es geht ja auch um Sicherheit und Haftung.
Eingesehen, wird dreifarbig gebaut.
Vielen Dank!

Grüße

Volker
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  #6  
Alt 09.12.2010, 18:56
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Guck mal in die neuste Ausgabe der "Boote" Zeitschrift. Da ist ein Artikel drin welche Lampen Du derzeit auf der Ostsee benötigst. BSH Pflicht ist auf der Ostsee vorbei...
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  #7  
Alt 18.12.2010, 21:54
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christian.k christian.k ist offline
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174 Danke in 145 Beiträgen
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... stimmt, BSH Pflicht ist vorbei, zugelassen müssen die Laternen trotzdem sein - z.B. vom GL, Rina oder einen anderen zugelassenen Klassifikationsgesellschaft. CE reicht nicht!!! An der Lichterführung hat sich seit hundert Jahren wenig geändert, also für dich gilt mindestens 360° plus Seitenlichter rot/grün - das war aber schon geklärt! Gruss, Christian
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  #8  
Alt 18.12.2010, 22:21
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Jörg L. Jörg L. ist offline
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Zitat:
Zitat von volkerma Beitrag anzeigen
Hallo,

zur Lichterführung eines Kleinbootes (unter 7m) fand ich bisher etwas widersprüchliche Infos.
Konkret: Boot offen, gute 6m.
V max um 15 Knoten.
Ostsee.

Reicht ein weisses Rundumlicht, oder ist Rot/Grün noch vorgeschrieben?

Grüße

Volker
Moin,

unter 7 Meter und unter 7 Knoten langt ein weißes Rundumlicht, sofern die Bauart des Bootes keine Montage einer rot/grünen Lampe zulässt.
Andersherum: Wenn bauart bedingt die Montage einer rot/grünen Lampe möglich ist, so muss sie auch montiert sein.

KVR, Regel 23, d ii:
"ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 Meter Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 Knoten nicht übersteigt, darf an Stelle der unter Buchstabe a vorgeschriebenen Lichter ein weißes Rundumlicht und muß, wenn möglich, außerdem Seitenlichter führen;

Jörg
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