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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 23.09.2017, 18:02
ralf 1964 ralf 1964 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 05.09.2017
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141 Danke in 58 Beiträgen
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Hallo
Darf man eine Bayliner Ciera 2355
mit 2,59 ohne Sondergenehmigung fahren ?
MfG
Anding
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  #2  
Alt 23.09.2017, 18:04
Benutzerbild von kiwihunter
kiwihunter kiwihunter ist offline
Lieutenant
 
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Boot: zur Zeit keins! Rinker Fiesta Vee 250 ist verkauft, vorher Bayliner 1952 CC
Rufzeichen oder MMSI: ehemals DH5344 / 211812660
575 Danke in 217 Beiträgen
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Offiziell nein! Praktisch kenne ich keinen der eine in Deutschland hat! Meine Rinker ist auch 2,59 breit und ich hatte noch keine Probleme!

Mit freundlichen Grüßen

Gesendet von iPhone mit Tapatalk
__________________
Euer
Kiwihunter
(Bernd)
Die Hoffnung stirbt zuletzt
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  #3  
Alt 23.09.2017, 20:29
Benutzerbild von cularis
cularis cularis ist gerade online
Admiral
 
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Boot: Crownline 210CCR
5.310 Danke in 2.523 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von ralf 1964 Beitrag anzeigen
Hallo
Darf man eine Bayliner Ciera 2355
mit 2,59 ohne Sondergenehmigung fahren ?
MfG
Anding
2.59m sind 8.5 Fuss.
Standardbreite bei amerikanischen Booten.
Viele haben in ihrem Schein allerdings 2.54m eingetragen .
__________________
Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #4  
Alt 24.09.2017, 15:45
ralf 1964 ralf 1964 ist offline
Commander
 
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Ort: Unterfranken
Beiträge: 259
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141 Danke in 58 Beiträgen
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Danke für die info
Gruß ralf
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  #5  
Alt 01.04.2018, 18:14
geaves geaves ist offline
Cadet
 
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9 Danke in 6 Beiträgen
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Ich glaube, dass es nicht kontrolliert wird. Normalerweise. Aber bei einem Unfall ... Da guckt der Versicherer mit scharfen Augen.

Grüsse
Jivko
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  #6  
Alt 01.04.2018, 18:30
Benutzerbild von Stipper1
Stipper1 Stipper1 ist offline
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691 Danke in 403 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von ralf 1964 Beitrag anzeigen
Hallo
Darf man eine Bayliner Ciera 2355
mit 2,59 ohne Sondergenehmigung fahren ?
MfG
Anding
Leider nein! Hab mir für meine Bayliner 245 eine Sondergenehmigung für 3 Jahre besorgt. So kann ich beruhigt jeder Kontrolle entgegensehen
Kann man einfach über VEMAGS beantragen.
__________________
Gruß Sylvio
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  #7  
Alt 01.04.2018, 18:31
Benutzerbild von Stipper1
Stipper1 Stipper1 ist offline
Vice Admiral
 
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Boot: Zur Zeit keins
691 Danke in 403 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von geaves Beitrag anzeigen
Ich glaube, dass es nicht kontrolliert wird. Normalerweise. Aber bei einem Unfall ... Da guckt der Versicherer mit scharfen Augen.

Grüsse
Jivko
Glaub mir es wird kontrolliert!
__________________
Gruß Sylvio
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  #8  
Alt 01.04.2018, 18:33
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
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Boot: Freedom 200sc / Jetski SeaDoo SP
6.152 Danke in 2.606 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von geaves Beitrag anzeigen
Ich glaube, dass es nicht kontrolliert wird. Normalerweise.

Grüsse
Jivko
Eine super Antwort . Kontrolliere besser mal deine Aussage.
__________________
Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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  #9  
Alt 01.04.2018, 20:05
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von geaves Beitrag anzeigen
... Aber bei einem Unfall ... Da guckt der Versicherer mit scharfen Augen ...
Dem Versuch einer Versicherung, die Ueberbreite als ursaechlich fuer den Unfall zu betrachten, wuerde ich mit grosser Gelassenheit entgegensehen.
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  #10  
Alt 01.04.2018, 21:06
Cordi Cordi ist offline
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Ort: Heidekreis
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Hallo und frohe Ostern euch.
Wurde von euch schonmal bei einer Kontrolle vermessen?
Gibt es eigentlich bei einer Gesamtlänge des Gespann, d.h.
Zugfahrzeug und Boot hinten dran eine maximale zulässige
Gesamtlänge?
__________________
Schöne Grüße aus dem Aller-Leine-Tal.
Cordi
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  #11  
Alt 01.04.2018, 21:32
Benutzerbild von Laika's Kapitän
Laika's Kapitän Laika's Kapitän ist offline
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Maximale Gesamtlänge mit Anhänger 18,75m,aufgesattelt 16,50 m.

Gruß Ralf
__________________
www.albert-line.de
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  #12  
Alt 02.04.2018, 07:07
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derausdemnorden derausdemnorden ist offline
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Zitat:
Zitat von Laika's Kapitän Beitrag anzeigen
Maximale Gesamtlänge mit Anhänger 18,75m,........
Gruß Ralf
....... und der Anhänger darf max 12 m lang sein.

Mit Ladungsüberhang darf es etwas mehr sein: 20,75 m
Dann aber nur für eine Strecke von max 100 Km
Mit 20,25 m (1,5 mtr Überhang) kann es in D unbegrenzt weit gehen.
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #13  
Alt 02.04.2018, 09:29
uli07 uli07 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Dem Versuch einer Versicherung, die Ueberbreite als ursaechlich fuer den Unfall zu betrachten, wuerde ich mit grosser Gelassenheit entgegensehen.
Ich nicht. Du darfst mit der Fuhre ohne Sondergenemigung überhaupt nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #14  
Alt 02.04.2018, 10:06
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hilgoli hilgoli ist offline
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Ich würde ja erst mal messen wie breit der Kutter wirklich ist , meist sind sie doch etwas schmaler als die 2´59 m

Und dann würde ich jedem, der in D ein Knöllchen für zu breite Ladung bei einem Max 2,59m breiten Boot oder den Nachweis darüber, dass eine Versicherung erfolgreich die Zahlung wegen 4cm Überbreite verweigert hat, einen Kasten Bier zahlen ....
__________________
Gruß Olli
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  #15  
Alt 02.04.2018, 11:45
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
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Das sicherste ist genau messen, wer macht das schon meist werde doch passende Daten in die Papiere eingetragen.
Wir haben mal gemessen und sind auf 2,54 gekommen.
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #16  
Alt 02.04.2018, 13:09
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
... Du darfst mit der Fuhre ohne Sondergenemigung überhaupt nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Damit ist die Ueberbreite immer noch nicht ursaechlich fuer einen Unfall.
Fuer den (theoretisch moeglichen) Fall, dass die Ueberbreite ursaechlich fuer den Unfall ist (und das entscheidet nicht die Versicherung), kann der Schuldige in Regress genommen werden.
Die Hoechstgrenze fuer den Regress ist Euro 5.000.
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  #17  
Alt 02.04.2018, 15:21
RheinOli RheinOli ist offline
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Ich bin über 18 Jahre lang mit meinem 7,5 Tonnen nach Croatien gefahren
Das Boot war auch 259 cm breit die einzigen die das wirklich genau wusten das das Boot trotz Eintragung von 253 in den Papieren tatsächlich 259 breit ist waren die Bayrischen Autobahnschupos und die haben auch mal nach gemessen.

Schlussendlich habe ich nie bezahlt wurde aber immer wieder verwahnt.

Aufgrund des provesionellen Aufbau und der perfekten transportsicherung ging immer wieder weiter.

Breite über alles mit Scheuerleiste 259. ohne Scheuerleiste 254 cm der Rumpf über alles keine 259 !

Ausnahmegenehmigungen gibt es bei der örtlichen Strassenverkehrsbehörde in der Regel für ein Jahr und kostet zwischen 50 und 100 Euro Max breite 300 cm
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  #18  
Alt 02.04.2018, 15:46
Benutzerbild von Nugmen
Nugmen Nugmen ist offline
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
2.59m sind 8.5 Fuss.
Standardbreite bei amerikanischen Booten.
Viele haben in ihrem Schein allerdings 2.54m eingetragen .

Mein Nitro ist auch 2,59m, im schein steht allerdings 2,54m, hatte auch noch nie Probleme
,
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  #19  
Alt 02.04.2018, 16:23
Benutzerbild von Stipper1
Stipper1 Stipper1 ist offline
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Boot: Zur Zeit keins
691 Danke in 403 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Nugmen Beitrag anzeigen
Mein Nitro ist auch 2,59m, im schein steht allerdings 2,54m, hatte auch noch nie Probleme
,
Was in deinem Schein steht juckt die nicht. Die messen einfach nach und dann hast Du ein richtiges Problem. Dann bleibt die Fuhre stehen wird festgelegt und Du fährst erst nach Vorlage einer Sondergenehmigung weiter. Die Du mit Sicherheit nicht innerhalb einer Woche bekommst.
__________________
Gruß Sylvio
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  #20  
Alt 02.04.2018, 16:49
Benutzerbild von Robinson62
Robinson62 Robinson62 ist offline
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Die zugelassene Fahrzeugbreite ist 2,55m... aber was ist z.B. mit den Spiegeln, die dazu nicht zählen, mein Wohnmobil ist 2,30m breit plus 2 x 18cm Spiegel, also 2,66m jeder PKW mit Caravanspiegeln ist 20-30cm breiter als sein Caravan mit oft 2,50m, also dann 2,80m breit... da soll die kleine Überbreite von 2x2cm ein Problem sein?

LG Peter, der da locker sehen würde
__________________
Über Griechenland lacht die Sonne und über Deutschland die ganze Welt...
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  #21  
Alt 02.04.2018, 17:00
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Laika's Kapitän Laika's Kapitän ist offline
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Beim Gewicht gehen 2 Prozent überladen als Toleranz durch.Danach gibt es erst eine Strafe,ab 5 Prozent bleibt die Fuhre stehen.Ob die s bei der Breite auch eine Toleranz gibt weiß ich nicht.Wenn ja,dann dürfte das Gespann bis 2,6017 m straffrei bleiben.Allerdings nur ,wenn in den Papieren 2,54 steht.Steht dort 2,59 m,wäre es wohl Vorsatz.
Wenn ich mal wieder eine Kontrollfigur treffe ,werde ich mal danach fragen.
Bei Norweger-Booten wird gern 3.02 als Breite angegeben.Da gestalten sich dann auch Sondergenehmigungen schwieriger.Der Aufwand für die letzten 2 cm ist dann doch erheblich,70er Genehmigung und Begleitfahrzeug.



Gruß Ralf
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  #22  
Alt 02.04.2018, 18:17
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Stipper1 Beitrag anzeigen
Was in deinem Schein steht juckt die nicht. Die messen einfach nach und dann hast Du ein richtiges Problem. Dann bleibt die Fuhre stehen wird festgelegt und Du fährst erst nach Vorlage einer Sondergenehmigung weiter. Die Du mit Sicherheit nicht innerhalb einer Woche bekommst.
Ein Verbot der Weiterfahrt zur Abwehr einer drohenden Gefahr kommt hier wohl sicher nicht in Betracht.
Jeder Polizist wird wissen, dass sein Verbot der Ueberpruefung eines Verwaltunggerichts kaum standhalten wird.
Der andere Grund, die Notwendigkeit eines Gutachtens, der oft mit dem Verbot der Weiterfahrt begruendet ist, kommt hier auch nicht in Frage.
Ein Weiterfahrverbot wegen einer Ordnungswidrigkeit, die normalerweise mit Euro 20 geahndet wird, ist einfach nicht denkbar.

In “richtigen Leben” wird es eher so ausgehen:

Zitat:
Zitat von RheinOli Beitrag anzeigen
… Das Boot war auch 259 cm breit … die Bayrischen Autobahnschupos und die haben auch mal nach gemessen. … Schlussendlich habe ich nie bezahlt wurde aber immer wieder verwahnt.
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  #23  
Alt 02.04.2018, 18:53
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Stipper1 Stipper1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Ein Verbot der Weiterfahrt zur Abwehr einer drohenden Gefahr kommt hier wohl sicher nicht in Betracht.
Jeder Polizist wird wissen, dass sein Verbot der Ueberpruefung eines Verwaltunggerichts kaum standhalten wird.
Der andere Grund, die Notwendigkeit eines Gutachtens, der oft mit dem Verbot der Weiterfahrt begruendet ist, kommt hier auch nicht in Frage.
Ein Weiterfahrverbot wegen einer Ordnungswidrigkeit, die normalerweise mit Euro 20 geahndet wird, ist einfach nicht denkbar.

In “richtigen Leben” wird es eher so ausgehen:
Na dann hoffe mal das es so ausgeht
__________________
Gruß Sylvio
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  #24  
Alt 02.04.2018, 20:14
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von ralf 1964 Beitrag anzeigen
Hallo
Darf man eine Bayliner Ciera 2355
mit 2,59 ohne Sondergenehmigung fahren ?
MfG
Anding
Das war doch die Ausgangsfrage. Die kann ganz einfach mit Nein beantwortet werden.
Alles andere, wie zB "es wird nur selten kontrolliert, passiert nix, Versicherung könnte sich weigern, Polizei misst nicht nach usw" ist doch bei dieser Eingangsfrage unwichtig.
Es sollen doch hier keine illegalen Schlupflöcher oder Tipps gefördert werden.
__________________
Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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  #25  
Alt 02.04.2018, 21:10
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
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Boot: keins mehr, Charter auch nicht mehr
Rufzeichen oder MMSI: kein Bier mehr da!!!
14.956 Danke in 5.631 Beiträgen
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Eine Frage an diejenigen, deren Bootsbreite schon mal nachgemessen wurde:

Wie misst die Rennleitung? Wie stellen sie die breiteste Stelle des Bootes fest?

Beim Trailer kann man ja von den Daten im Fahrzeugschein als Tatsache ausgehen. Aber beim Boot doch wohl eher nicht.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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