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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.02.2019, 18:20
eis eis ist offline
Captain
 
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Standard Gasflasche ohne Behälter auf Achterdeck erlaubt? (betrifft nur NL)

Hallo,
weiß jemand, ob es in NL erlaubt ist, die Propangasflasche (5 kg) ohne Bunker oder Backskiste, also nackt, auf dem Achterdeck zu stauen? Die Befestigung würde mittels Gurten an der Reling erfolgen. Eine Gasprüfung der Anlage liegt vor, allerdings gibt es zur Zeit keine Staumöglichkeit für die Flasche. Später soll noch eine Backskiste auf Mass, evt. mit einer dichten Tonne mit Bodenablauf etc. folgen. Im Moment soll aber die Platzierung provisorisch sein. In NL sieht man häufiger Gasflaschen, die lose z.b. auf der Badeplattform oder sonst wo stehen. Aber ist das auch zulässig oder gibt es dazu Vorschriften? Ich konnte weder im BF noch im Netz etwas finden. Achja, das Achterdeck ist übrigens mit Kuchenbude verschlossen, Ablauf noch unten / aussen aber gewährleistet.
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  #2  
Alt 09.02.2019, 22:57
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Standard

klar ist das erlaubt, steht doch nirgendwo das die Flaschen in einem Flaschenbehälter stehen müssen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #3  
Alt 10.02.2019, 09:12
eis eis ist offline
Captain
 
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Naja, ich kenne nur die angebliche Vorschrift, dass Gasbehälter dicht verschlossen sein müssen und unten einen Ablauf haben müssen. Das heißt dann wohl aber nicht, dass Behälter grundsätzlich gefordert sind, oder?
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  #4  
Alt 10.02.2019, 09:44
Quicky Quicky ist offline
Admiral
 
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Standard

Vorschriften für Gas an Bord
In der Europäischen Union ist die Installation von Gasanlagen auf dem Boot durch die Regeln der Norm DIN EN ISO 10239 festgelegt. Die Kontrolle erfolgt nach den Regeln im Arbeitsblatt G608 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW). Sie muss alle zwei Jahre durch einen zertifizierten Sachverständigen erfolgen.

Gasflaschenkasten
Gasflaschen müssen in gasdichten Flaschenkästen, verdrehsicher und aufrecht stehend untergebracht sein.
Der Kasten muss von oben zugänglich sein und einen dicht schließendem Deckel haben, z.B. eine Backskiste mit Ablauf.
Alternativ ist ein Kasten mit Türe an Deck oder z.B. hinter dem Steuerstand möglich.
Als Entlüftung muss eine unverschließbare Öffnung von 2 cm² am möglichst tiefsten Punkt fallend außerbord führen. Nicht in den Cockpitlenzer oder Ähnliches!
Im Flaschenkasten, der auch Platz für eine Ersatzflasche haben kann, darf keine Zündquelle, z.B. elektrische Verbindung installiert sein. Das Durchleiten von durchgehenden Kabeln ist zulässig.
Die Ersatzflasche darf auch an anderer belüfteter Stelle z.B. Ankerkasten mitgeführt werden, nicht jedoch in einer Backskiste ohne Belüftung, wie man das oft bei Charteryachten sieht.

https://klabauterkiste.de/gasanlage-auf-dem-boot/

Also offen auf Achterdeck ist demnach NICHT zulässig , NL gehört zur EU und somit gelten die Bestimmungen auch dort.
Ich denke auch ,gerade im Sommer , wenn die Gasflasche Stundenlang in praller Sonne steht ……

Gruß Jörg
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  #5  
Alt 10.02.2019, 11:11
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
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Die zitierte Norm gilt für alle Boote, die nach 2001 erstmalig in den Verkehr gebracht wurden. Eine Prüfpflicht wie in Deutschland besteht in den Niederlanden auch für neuere Boote nicht. Letzten Endes kommt es also auf das Alter des Bootes an.
Näheres hier: https://www.hiswa.nl/hiswa.nl/up1/Zc...chure_2011.pdf

Groetjes

Matthias.
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  #6  
Alt 10.02.2019, 13:16
Benutzerbild von RobG_NL
RobG_NL RobG_NL ist offline
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Dazu steht, so weit ich wisse, auf alle Gasflaschen: Nicht in direkten Sonnenlicht ....
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #7  
Alt 10.02.2019, 19:05
eis eis ist offline
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Direktes Sonnenlicht ist durch Verdeck nicht gegeben. Das Boot ist Bj. 1978, insofern werde ich mir die Norm durchlesen, welche ich bis dato nicht kannte. Komisch nur, dass das Boot eine gültige Gasabnahme hat, obwohl kein Gaskasten existiert. Wahrscheinlich wurden da aber nur die Leitungen etc. bis zum Übergabepunkt Gasflasche zertifiziert. Wie gesagt, in NL sind viele Boote mit nackten Flaschen oder einfachen offenen Kästen unterwegs. Mich interessiert halt auf was dies fußt oder ob die einfach machen, was sie wollen. Habe natürlich auch keine Lust Ärger zu bekommen.
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  #8  
Alt 10.02.2019, 21:03
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Zitat:
Zitat von Quicky Beitrag anzeigen
Die Ersatzflasche darf auch an anderer belüfteter Stelle z.B. Ankerkasten mitgeführt werden,
Gesichert auf der Badeplattform ist dann wohl belüftet genug.
Zitat:
Zitat von Quicky Beitrag anzeigen
Also offen auf Achterdeck ist demnach NICHT zulässig , NL gehört zur EU und somit gelten die Bestimmungen auch dort.
Das hast Du jetzt woraus genau entnommen?
Zitat:
Die Kontrolle erfolgt nach den Regeln im Arbeitsblatt G608 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW). Sie muss alle zwei Jahre durch einen zertifizierten Sachverständigen erfolgen.
Und die prüfen dann nach G608 in NL? (und Kroatien? Und Frankreich? Und woauchimmer?)

mfg
Martin (auch noch ohne Gaskasten, aber mit Halterung für 2 Flaschen auf der Badeplattform. Dafür aber außerhalb der EU)
__________________


Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #9  
Alt 11.02.2019, 08:14
Quicky Quicky ist offline
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@ Martin , die Regelung besagt das eine Gasflasche in einem Gasflaschenkasten stehen -muss . Das eine Gasflasche nicht OFFEN stehen darf ! , ist meine Schlußfolgerung , so verstehe Ich zumindest das geschriebene . Macht auch irgenwie Sinn , da Gas schwerer als Luft ist und über den Boden kriecht , könnte es somit auch in die Kabine " fliesen" . Reine Theorie , mit Gas und Strom ist Vorsicht geboten .Es hat schon seine Berechtigung das es diese Regelung und Gasprüfungen gibt , dennoch liest man immer mal wieder von Tödlichen Unfällen .

https://www.svz.de/regionales/meckle...id9567846.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niede...rtboot128.html


Gruß Jörg
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  #10  
Alt 11.02.2019, 08:32
Quicky Quicky ist offline
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G608 Gasprüfung auf Sportbooten


Wir sind ein durch den DVFG anerkanntes Unternehmen zur Durchführung von Gasprüfungen gem. DVGW-Arbeitsblatt G608.
Uns geht es in erster Linie um Ihre Sicherheit. Natürlich auch um die Ihrer Stegnachbarn.
An Bord von Wassersport-Fahrzeugen befindliche Flüssiggasanlagen müssen alle 2 Jahre von einem sachkundigen Fachmann überprüft und abgenommen werden.

Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften und der Prüftermine ist der Eigentümer.
------------------------------------------------------------------------------------------------------
Da wir selber keine Reparaturen durchführen bieten wir Ihnen eine unparteiische und objektive Prüfung.
Bei Fragen zu Neuinstallation oder Umbauten, stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Vereinbaren Sie einen Termin und wir kommen zu Ihrem Boot.
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  #11  
Alt 11.02.2019, 08:34
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Eine Prüfpflicht wie in Deutschland .
Eine Prüfpflicht gibt es auch nicht in Deutschland Flächendeckend... ist Ländersache... in einigen Bundesländern ist es keine Pflicht eine Gasprüfung durchzuführen.
__________________
Gruß Volker
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  #12  
Alt 11.02.2019, 08:34
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Flybridge Flybridge ist offline
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Die Frage ist doch, ob sie angeschlossen ist oder nicht.

Sollte sie nicht angeschlossen sein, darf sie überall gelagert und transportiert werden. Auch hängend im Mast.

Wenn sie Teil einer Anlage ist, dann muss sie eben nach den Regeln installiert werden. Wie oben beschrieben.

Macht doch nicht aus allem eine Wissenschaft!
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #13  
Alt 11.02.2019, 08:38
eis eis ist offline
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Nunja, danke für eure Meinungen. Aber das sind ja auch nur Interpretationen unterschiedlicher Bestimmungen, die ja auch nicht unbedingt auf NL zutreffen. Ich entnehme dem Ganzen, dass es eindeutige Regeln wohl nicht gibt. Kennt jemand Gastonnen für 5 kg Flaschen, welche man später in eine Backskiste einbauen kann? Osculati hat die wohl nur bis 3 kg Campinggas.
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  #14  
Alt 11.02.2019, 08:43
Quicky Quicky ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Eine Prüfpflicht gibt es auch nicht in Deutschland Flächendeckend... ist Ländersache... in einigen Bundesländern ist es keine Pflicht eine Gasprüfung durchzuführen.

Billi ! beim Wohnwagen wird vom TÜV geprüft ob die Gasanlage eine aktuelle Gasprüfung hat , ansonsten keine HU Plakette .Beim Boot gibt es keinen TÜV , deshalb ist jeder Eigner selbst Verplichtet ,die Prüfung machen zu lassen . Bundeslandabhängig ?? wo haste das gelesen bzw. wo kann man das nachlesen.

Gruß Jörg
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  #15  
Alt 11.02.2019, 08:49
eis eis ist offline
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Gasprüfung ist aber nicht das Thema, die hat mein Boot nämlich. Es geht nur um die Lagerung der Flasche auf dem Achterdeck.
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  #16  
Alt 11.02.2019, 08:57
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Quicky Beitrag anzeigen
Billi ! beim Wohnwagen wird vom TÜV geprüft ob die Gasanlage eine aktuelle Gasprüfung hat , ansonsten keine HU Plakette .Beim Boot gibt es keinen TÜV , deshalb ist jeder Eigner selbst Verplichtet ,die Prüfung machen zu lassen . Bundeslandabhängig ?? wo haste das gelesen bzw. wo kann man das nachlesen.

Gruß Jörg
Rheinlandpfalz ist keine Pflicht.....

in Brandenburg ist es meines Wissns Pflicht.. (zumindest auf den Landesgewässern)
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Geändert von billi (11.02.2019 um 09:20 Uhr)
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  #17  
Alt 11.02.2019, 09:36
Ance Ance ist offline
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In Deutschland fallen Wohnwagen nicht unter die Gaspruefungspflicht, Bundesweit.
bei Wohnmobilen besteht dahin wieder eine Pruefpflicht.

Der Gaskasten muss in Deutschland wenn er im Fahrzeug verbaut ist zum Innenraum Dicht sein und einen Auslass unten ins freie haben.

Wenn Gasflaschen im Freien gelagert werden muessen sie gegen verrutschen gesichert werden und gegen unbefugtes bedienen gesichert werden abschliess barer Behaelter, das gilt übrigens auch in NL.
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Grüße
Daniel
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  #18  
Alt 11.02.2019, 09:57
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von eis Beitrag anzeigen
(…) Das Boot ist Bj. 1978, insofern werde ich mir die Norm durchlesen (…)
Komisch nur, dass das Boot eine gültige Gasabnahme hat, obwohl kein Gaskasten existiert. (…).
Habe natürlich auch keine Lust Ärger zu bekommen.
Die Norm gilt für Boote ab (!) Bj. 2001, Du musst sie also nicht durchlesen. Und natürlich hat Dein Boot eine Abnahme bekommen, es ist ja älter als von 2001. Ärger bekommst Du garantiert keinen.

Groetjes

Matthias.
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  #19  
Alt 11.02.2019, 10:20
achim1 achim1 ist offline
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Hi Leute,

ich denke das eine Gasflasche durchaus im Freien gelagert werden darf, das hat bei mir auch noch nie jemand beanstandet und ich wurde schon oft kontrolliert (in NL). Ich habe eine Gaskiste nach Vorschrift, aber auch noch eine 5 kg Flasche die offen gelagert wird (für einen Gasgrill).
Das eine Gasflasche nicht in der Sonne stehen darf ist Quatsch, guckt euch mal an wie Gasflaschen bei Gashändlern gelagert werden. Die stehen da meistens auch in der Sonne. Oder was sollen denn Dachdecker machen die Flachdächer neu schweißen? Erst ein Sonnendach drüber bauen? Die arbeiten auch in der prallen Sonne.

Gruß Achim
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  #20  
Alt 11.02.2019, 10:56
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Vielleicht hilft das hier? Gasflasche in der prallen Sonne halte ich auch für ungefährlich. Selbst in Spanien/Portugal stehen die teilweise im Freien zum Verkauf.

Unabhängig von Gasprüfungen kann man es sich aber recht einfach machen. Einfach nen Manometer für ein paar Euro an die Gasflasche anschließen. Gas aufdrehen. Gas abdrehen und schauen ob der Druck innerhalb einer Stunde merklich abfällt. Tut er dies ist irgendwo was undicht.



Gruß
Chris
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  #21  
Alt 13.02.2019, 22:26
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Bodo61 Bodo61 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Rheinlandpfalz ist keine Pflicht.....

in Brandenburg ist es meines Wissns Pflicht.. (zumindest auf den Landesgewässern)
Nö. Einige Vereine/Häfen verlangen es.
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Grüße aus dem Harz, Bodo.
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  #22  
Alt 13.02.2019, 23:30
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Bodo61 Beitrag anzeigen
Nö. Einige Vereine/Häfen verlangen es.
Stimmt aber kein Gesetz verpflichtet dazu... anders wie in anderen Bundesländern
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Gruß Volker
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  #23  
Alt 14.02.2019, 07:24
eis eis ist offline
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Wir sind hier aber in den Niederlanden! Insofern sind deutsche Bundesland - Bestimmungen irrelevant.
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  #24  
Alt 14.02.2019, 10:27
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von eis Beitrag anzeigen
Wir sind hier aber in den Niederlanden! Insofern sind deutsche Bundesland - Bestimmungen irrelevant.
Schreib doch mal die HISWA an und poste die Antwort.

Gruß
Chris
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  #25  
Alt 14.02.2019, 10:36
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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2.823 Danke in 1.252 Beiträgen
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Der HIWA-Standpunkt wurde schon sehr früh dokumentiert. Lesen bildet.
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