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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.08.2020, 19:50
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Werner_K Werner_K ist offline
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Standard Mann treibt tagelang mit gestohlenem Boot vor Rügen

https://rp-online.de/panorama/deutsc...055?output=amp

Geschah ihm Recht!

LG Werner

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  #2  
Alt 07.08.2020, 20:09
zooom zooom ist offline
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Artikel zu Ende lesen, bitte!
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  #3  
Alt 07.08.2020, 20:15
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Werner_K Werner_K ist offline
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Artikel zu Ende lesen, bitte!
Ich weiß, der Typ war verwirrt und landete in der Psychatrie. Soweit die offizielle Version. Zunächst aber hat er das Boot geklaut, und nach dieser Erfahrung wird er sowas künftig garantiert lassen

LG Werner

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  #4  
Alt 07.08.2020, 20:24
DerIngo DerIngo ist offline
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
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Ja und?
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Gruss Ingo

Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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  #5  
Alt 08.08.2020, 06:38
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Mir tun da nur die Retter leid, die sich ggf. in Gefahr bringen müssen und das Opfer, denn am Boot wird wohl auch was gewesen sein.

Von denen war im Zeitungsartikel kaum die Rede.

Gruß und bleibt gesund

Kapitaenwalli
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  #6  
Alt 08.08.2020, 08:06
zooom zooom ist offline
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Kommt wieder runter, da hat ein möglicher Weise psychisch Gestörter ein Boot entwendet und ist in Not geraten (war er wahrscheinlich vorher schon), er ist gerettet worden, das Boot ist wieder beim Eigner, so what?
Wenn der Pressebericht zutrifft, ist es ziemlich anmaßend, sich über einen Menschen mit psychischen Problemen zu ereifern, immerhin ist er nicht Regierungschef geworden. Sollte man eigentlich dankbar für sein.
Wäre der Eigner mit dem Schiff ohne Rettungsmittel an Bord in diese Notlage geraten, dann wäre die Kritik berechtigt.
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  #7  
Alt 08.08.2020, 08:19
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Kommt wieder runter, da hat ein möglicher Weise psychisch Gestörter ein Boot entwendet und ist in Not geraten (war er wahrscheinlich vorher schon), er ist gerettet worden, das Boot ist wieder beim Eigner, so what?
Wenn der Pressebericht zutrifft, ist es ziemlich anmaßend, sich über einen Menschen mit psychischen Problemen zu ereifern, immerhin ist er nicht Regierungschef geworden. Sollte man eigentlich dankbar für sein.
Wäre der Eigner mit dem Schiff ohne Rettungsmittel an Bord in diese Notlage geraten, dann wäre die Kritik berechtigt.
Eventuell kommt jetzt auf den Eigner noch ein Strafverfahren hinzu, er habe billigend in Kauf genommen, dass ein geistig Gestörter das Boot geklaut und damit in Seenot geraten sei, er hätte auf jeden Fall das Boot mit Rettungsmitteln ausstatten müssen, wie ich unsere Justiz kenne.


Bootfan Dieter
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  #8  
Alt 08.08.2020, 08:33
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hein mk hein mk ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Eventuell kommt jetzt auf den Eigner noch ein Strafverfahren hinzu, er habe billigend in Kauf genommen, dass ein geistig Gestörter das Boot geklaut und damit in Seenot geraten sei, er hätte auf jeden Fall das Boot mit Rettungsmitteln ausstatten müssen, wie ich unsere Justiz kenne.


Bootfan Dieter
Moin
Glaube ich nicht,aber man kennt nicht alle Umstände und die sind auch von der "bösen"Justiz inbetracht zu ziehen.
Wenn ich ein Fahrzeug betreibe egal ob an Land oder auf dem Wasser,muss und werde das,schon aus eigenem Interesse,gegen unberfugte Nutzung sichern.Ein Autodieb kann im Falle eines unfalles aber nicht darauf klagen dass der Airbag,die Gurte oder die Bremse nicht fdunktionierte wenn er die Sicherungsmaßnahmen überwunden hat.
gruss hein
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  #9  
Alt 08.08.2020, 10:36
diri diri ist offline
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In USA ist alles drin, da hatte mal einer die Schnauze voll, ist vor einen Zug gesprungen, der konnte nicht schnell genug bremsen und hat ihm die Beine weg gesäbelt.
Der Typ sich ne Anwalt genommen, der hat nachgewiesen, dass der Zug bremsenmäßig nicht auf den aktuellen Stand der Technik war, damit wäre der Bremsweg kürzer gewesen und damit Originalbeine noch vorhanden.
Also Bahn verknackt ihm neue Beine zu bezahlen und reichlich Trinkgeld in Millionenhöhe auch noch,

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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  #10  
Alt 08.08.2020, 10:38
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
.... nach dieser Erfahrung wird er sowas künftig garantiert lassen
Das wäre zwar die logischste Konsequenz, aber ob man hier von einem üblichen Verständnis und Wahrnehmung als Maßstab sprechen kann ist ja bereits grundsätzlich in Frage gestellt.

Es gab da in Großbritannien mal den Fall "Eric Abbott / Captain Calamity", welcher zwar keine Boote stahl, aber immer wieder mit seinem eigenen Boot und wohl über 10mal aus Seenot gerettet werden müsste und dabei Kosten von £55,000 verursachte.

Dem war auch nicht klar zu machen, dass er nicht mit einem Auto-Atlas auf See navigieren kann und das weder er noch sein Boot bei weitem nicht ausreichend vorbereitet ist für sein Vorhaben. Der segelt ohne nautische Instrumente oder Karten, mit nem Liter Milch und nen paar Keksen als Proviant los und hielt Signalraketen für ein hübsches Feuerwerk.

Zitat:
Bei einer Rettungsaktionen gab er seine Position so an:"Ich kann Berge und einige Lichter sehen"
Zitat:
Eric Abbott meinte:"Es ist schließlich Aufgabe der Seerettung, bei der Navigation zu helfen. Man kann sich doch so leicht verirren. Diese Leute überreagieren."
Faktisch überschätzte der Typ seine Fähigkeiten wohl mehr maßlos und hat sich damit immer selbst in Lebensgefahr gebracht, aber da seine Wahrnehmung eben nicht mit der allg. Realität übereinstimmte, gab es für ihn halt auch keinen Grund irgendwas zukünftig anders zu machen.

Bei vielen psychischen Erkrankungen spricht man methodisch oftmals von einer "Wahrnehmungsverzehrungen" als typisches Merkmal des jeweiligen Krankheitsbildes.

Sehr wahrscheinlich konnte dieser Eric Abbott eben nicht richtig wahrnehmen, dass sein Vorhaben logisch nicht funktionieren wird und somit kann er auch kein ausreichendes Bewusstsein für die Gefahr entwickeln, in welcher er sich damit bringt.

In dem hier betreffenden Artikel werden zwar keine genaueren Angaben über das Boot gemacht, aber die Umstände das Jemand mit einem Boot was er nicht kennt mehrere Tage manövrierunfähig ca. 17km vor der Küste herumtreibt spricht sehr dafür, dass ihm diese mögliche Situationslage und sein Risiko ebenfalls kaum bewusst gewesen sein kann.

Die fehlenden Rettungs- /Sicherungsmittel deuten auch eher auf ein kleineres Boot hin und nicht auf eine größere Yacht, bei der meist alles mehrfach vorhanden wäre und man vielleicht noch einen gut gefüllten Kühlschrank und Getränkevorrat theoretisch annehmen könnte.

Die Meldung ist vom 7.6. und die Temperaturen gingen die letzten 2 Wochen nicht unter 20°C und zuletzt deutlich höher. [1]

Ich denke man sollte hier nicht vorrangig den Diebstahl eines Bootes betrachten oder das die Sache ihm eine Lehre sein dürfte, sondern man kann froh sein das Jemand, der die Auswirkungen seines Handelns anscheinend, aufgrund seiner Erkrankung selbst nicht ausreichend genug abschätzen könnte das Glück hat ein Boot zu erwischen mit genug Trinkwasser / Getränken an Bord für mehrere Tage.

Also, bei mir ist der 100l Wassertank normalerweise leer, wenn ich nicht an Bord bin und derzeit sind kaum wesentlich mehr als 1-2L an Getränken mehr vorhanden, wie wäre es bei euch?

Alles Gute, Alex

PS: Das einleitenden Zitat ist eher zum allg. Thema gemeint und nicht spezifisch an Werner_k gerichtet.

Quelle:

[1] https://www.wetterkontor.de/de/wette...020&t=2&part=2

https://www.google.com/search?q=Capt...ty+eric+abbott

http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/872664.stm

https://www.esys.org/stories/skurril.html. (s. Eintrag: 23.09. 2000)
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  #11  
Alt 08.08.2020, 11:10
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Eventuell kommt jetzt auf den Eigner noch ein Strafverfahren hinzu, er habe billigend in Kauf genommen, dass ein geistig Gestörter das Boot geklaut und damit in Seenot geraten sei, er hätte auf jeden Fall das Boot mit Rettungsmitteln ausstatten müssen, wie ich unsere Justiz kenne.
Sofern sich das Boot zum Zeitpunkt des Diebstahls an Land oder festgemacht an Land / Steg befand, gäbe es keine Rechtsgrundlage, weshalb sich Rettungsmittel auf dem Boot hätten befinden müssen.

Die Vorschriften zu Rettungsmitteln beziehen sich immer nur auf Wasserfahrzeuge in Fahrt bzw. vor Anker (da vorher und nachher in Fahrt) mit Personen an Bord, welche das Fahrzeugen i.S. SeeSchiffO. dabei führen.

Für ein festgemachtes oder losgerissenes Boot ohne Personen an Bord gibt es keine Verpflichtung mit Rettungsmitten ausgestattet zu sein, da logisch verständlich keine Person diese brauchen würde. Du kannst bsp. deine Rettungsweste oder Seenotmittel jedesmal mit von Bord nehmen. Strenggenommen braucht auch ein festgemachtes Boot mit Personen an Bord noch nicht mit Rettungsmittel ausgestattet sein, aber sobald keine Leinenverbindung mit dem Steg mehr besteht (losgemacht oder losgerissen) gelten die entsprechenden Vorschriften sofort.

Es ist zwar richtig, dass jedes Fahrzeug (Wasser, Land) vor einer unbefugter Verwendung durch dritte Personen zu sichern ist, aber auch nur im allg. üblichen Umfang.

Was der übliche Umfang bei Booten bedeutet ist glaube jeden hier ausreichend bewußt und auch das Leinen eher üblicher sind als Ketten mit Schlössern zum Steg. Wie lange ein Schot zur Kabine / Motorraum jemanden aufhält im Vergleich zu einer Sicherheitstür/-Schloss eines Hauses sollte auch klar sein. Und falls es überhaupt einen "Zündschlüssel" für den Motor gibt und der nicht im Fach links daneben liegt, dann kann man das Schloss meisten auch mit einem Schraubenzieher und etwas Gewalt passend drehen oder einfach die 2-4 Kabel dahinter direkt verbinden.

Es werden gelegentlich Außenbordmotoren unter Zuhilfenahme von Kettensägen aus dem Heckspiegel geschnitten, weil man die so viel schneller und einfach klauen kann. Selbst bei ein Stahlschiff halten die entsprechenden Schotts und Schlössern aus Metall einer Akkuflex nur Minuten stand.

Wenn man nicht ein essentielles Bauteil des Motors als Sicherung mit von Bord nimmt oder eine "geheime Sicherung einbaut" dürfte wohl jedes übliche Boot innerhalb von 10min auch von einem Fremden zu starten sein.

Alles Gute,

Alex
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  #12  
Alt 08.08.2020, 11:32
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen

....Ich denke man sollte hier nicht vorrangig den Diebstahl eines Bootes betrachten...
Das ist aber das einzige, was mich als Eigner eines Schiffs interessiert!

Mir geht die Rechtsprechung die ewig den Täter als Opfer sieht auf den Nerv. Wer sorgt denn dafür das mein Schiff, wenn es gestohlen wurde, wieder in den Zustand kommt, in dem es sich vor dem Diebstahl befunden hat? Es werden ja in der Regel nur die direkten Schäden über die Versicherung bezahlt. Ich muß mich um einen Gutachter, eine Werft und eventuell um eine bezahlte Crew kümmern, wenn ich selber keine Lust oder Zeit habe meinen Kahn irgendwo abzuholen. Der zeitliche Aufwand der dadurch entsteht ist immens und den bezahlt mir niemand.

Die Täter stammen doch oft aus prekären Verhältnissen und somit produziere ich bei dem Versuch der Beitreibung mehr Kosten als alles andere. Das ich eine Kaskoversicherung habe ist kein Argument, die bezahle ich damit Schäden die ICH verursache bezahlt werden.
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  #13  
Alt 08.08.2020, 11:59
alexhb alexhb ist offline
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Zitat:
Zitat von hein mk Beitrag anzeigen
Ein Autodieb kann im Falle eines unfalles aber nicht darauf klagen dass der Airbag,die Gurte oder die Bremse nicht fdunktionierte wenn er die Sicherungsmaßnahmen überwunden hat.
gruss hein
Moin hein,

was Du sagst ist grundsätzlich richtig, solange der Defekt des Autos, durch welchen der Autodieb zu schaden kommen würden nicht dem üblichen Risiko bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Fahrzeuges widerspricht.

Erweckt ein Auto durch die Situation, wie und wo es geparkt ist den Anschein grundsätzlich fahrfähig zu sein, der Motor springt an und Räder sind dran, aber Du hättest bspw. die Bremsen abmontiert, dann trägst Du unter Umständen auch eine Teilschuld bei einem möglichen Unfall.

Der klassische Fall ist hier die "morsche Leiter" im Garten, die ein Einbrecher nutzen wollte um in ein Haus zu gelangen, aber die ihn nicht mehr tragen konnte und er sich dabei das Bein bricht. War das deine Leiter, in deinem Garten bei deinem Haus kannst Du dafür von dem verhinderten Einbrecher theoretisch verklagt werden.

Das kann dann zwei Rechtsfälle ergeben:

1.) Ein unbefugtes Betreten deines Grundstückes und Nutzung deiner Leiter zum Zweck eines versuchten Einbruch in dein Haus.

2.) eine Körperverletzung aufgrund der Nutzung deiner morschen Leiter, welche nicht ausreichend als Defekt kenntlich gemacht bzw. gesichert war.


Hier auf den Fall auf dem Diebstahl eines Boot ohne Rettungsmittel bezogen, gäbe es aber sicherlich keine Chance auf einen Erfolg einer Klage durch den Dieb.

Alles Gute,

Alex
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  #14  
Alt 08.08.2020, 12:12
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Ich finde es auch verwunderlich das der Täter hier zum Opfer gemacht wird.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #15  
Alt 08.08.2020, 12:20
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Im Moment geht es ja um Mutmaßungen - und die sind doch, wenn ich das richtig mit bekommen habe "geistig Verwirrter hat Boot entwendet"

Wenn das so ist geht es um ein "Opfer" und nicht um einen "Täter".
Das sollte unsere Gesellschaft aushalten, auch wenn dann im Einzelfall ein Geschädigter die A-Karte zieht. Darum schützten unsere Gesetzte auch Menschen die nicht Schuldfähig sind.

Nun bitte ich meine verwendeten nicht juristisch auf die Goldwaage zu legen, denke es wird deutlich was ich meine.

Gruß, Rainer
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  #16  
Alt 08.08.2020, 13:28
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Wenn das so ist geht es um ein "Opfer" und nicht um einen "Täter".
Ich sehe das so, daß er auf jeden Fall ein "Täter" ist.
Die Frage ist nur ob schuldfähig oder nicht.

Edit: Vor etwa 40 Jahren klaute mal ein Bewohner eines nahe gelegenes Heimes für geistig Behinderte (cerebral Geschädigte) mein Moped.
Er kam keine 200 m weit.
Meine Diebstahlsanzeige hatte ich zurück gezogen, dem gings dreckig genug und wollte nur seine Eltern besuchen.

Geändert von wolf b. (08.08.2020 um 13:38 Uhr)
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  #17  
Alt 08.08.2020, 13:47
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich sehe das so, daß er auf jeden Fall ein "Täter" ist.
Die Frage ist nur ob schuldfähig oder nicht.
ua. darum schrieb ich ja auch "bitte nicht juristisch auf die Goldwaage legen"
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  #18  
Alt 08.08.2020, 13:49
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen

Das ist aber das einzige, was mich als Eigner eines Schiffs interessiert!

Mir geht die Rechtsprechung die ewig den Täter als Opfer sieht auf den Nerv. [...]

Die Täter stammen doch oft aus prekären Verhältnissen und somit produziere ich bei dem Versuch der Beitreibung mehr Kosten als alles andere. Das ich eine Kaskoversicherung habe ist kein Argument, die bezahle ich damit Schäden die ICH verursache bezahlt werden.
Moin,

im Falle eines Täter mit einem Handeln in entsprechender krimineller Energie und Absicht fremdes Eigentum zu entwenden und / oder zu beschädigen sehe ich das eigentlich ganz ähnlich, wie Du und oftmals bleibt man nicht nur auf ner Menge Ärger, sondern auch auf nicht wenig Aufwand und Kosten sitzen.

Hier liegen jedoch einige Umstände vor, welche gegen die Möglichkeit sprechen, dass die betreffende Person überhaupt in der Lage gewesen war die Auswirkungen ihres Handeln klar abschätzen zu können und sie sich der eigenen Gefahr dabei kaum selbst vorher ausreichend bewußt gewesen gewesen war.

Wer die Auswirkungen seines Handelns nicht ausreichend weit ermessen kann, kann diese nicht planerisch beabsichtigt haben und entsprechend nicht vollständig in dieser Form dann auch verantworten.

Das trifft z.b. vergleichbar auch auf Kinder, Jugendlichen oder allgemein Minderjährige zu und kann eben auch auf Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder auch bei einer verminderten Auffassungsgabe zutreffen.

Natürlich interessiert den Eigner eines Schiffes vorwiegend was ihn dadurch direkt betrifft und da bin ich bestimmt auch nicht anders, aber ich denke man sollte trotzdem immer versuchen zu differenzieren, inwiefern die Person dafür verantwortlich gemacht werden kann.

Ich finde es eher recht befremdlich, dass man jemanden als "geistig / psychisch Gestörten" abstempeln und zugleich für sein bewußtes Handeln und dessen Auswirkungen versucht verantwortlich zu sehen. Das schliesst sich eigentlich per logischer und medizinischer Definition so ziemlich von selbst dabei direkt gegenseitig aus und es müssen hier schon gewichtige Gründe vorgelegen haben um Jemanden so unmittelbar in die Psychiatrie zu überstellen.

Alles Gute,

Alex

Geändert von alexhb (08.08.2020 um 13:54 Uhr)
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Alt 08.08.2020, 13:52
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Ich denke auch das man von Fall.zu Fall schauen muss und auch evtl. Hintergründe ansehen sollte
Dennoch darf das Opfer des Diebstahles hinter her nicht schlechter gestellt werden als vorher - subjektiv passiert aber das Gegenteil.... Und das macht mich zu einem "Menschen der dann zu einem Täter" wird - vollkommen unberechtigt - es reicht der Grund gespart zu haben ein Boot gekauft zu haben - zack Bronze / juppie und Taeter

Sacht ma was stimmt mit denen nicht?
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  #20  
Alt 08.08.2020, 14:15
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Wenn das Opfer jetzt so in Schutz genommen wird weil der ja so krank ist und schon polizeibekannt ist frage ich mich natürlich warum der sich alleine bewegen darf und ob das wie bei kleinen Kindern die Aufsichtspflicht vernachlässigt wurde.
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Gruß Uli07

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Alt 08.08.2020, 14:40
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Zitat:
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Das ist aber das einzige, was mich als Eigner eines Schiffs interessiert!



Mir geht die Rechtsprechung die ewig den Täter als Opfer sieht auf den Nerv. Wer sorgt denn dafür das mein Schiff, wenn es gestohlen wurde, wieder in den Zustand kommt, in dem es sich vor dem Diebstahl befunden hat? Es werden ja in der Regel nur die direkten Schäden über die Versicherung bezahlt. Ich muß mich um einen Gutachter, eine Werft und eventuell um eine bezahlte Crew kümmern, wenn ich selber keine Lust oder Zeit habe meinen Kahn irgendwo abzuholen. Der zeitliche Aufwand der dadurch entsteht ist immens und den bezahlt mir niemand.



Die Täter stammen doch oft aus prekären Verhältnissen und somit produziere ich bei dem Versuch der Beitreibung mehr Kosten als alles andere. Das ich eine Kaskoversicherung habe ist kein Argument, die bezahle ich damit Schäden die ICH verursache bezahlt werden.
Wie viele Boote wurden wohl in den vergangenen Jahren von psychisch Erkrankten entwendet? Das sind doch Peanuts und das sollte unser Sozialsystem wohl aushalten. Dann muss halt mal ne Versicherung einspringen, ggf. die vom Verursacher des Schadens.

Kinder in stationärer Unterbringung könnten beispielsweise ein Boot klauen, die sind über die Träger bzw. Jugendämter versichert. Die springt ein, ob Schuld oder nicht. Bzw auch wenn mutwillig entwendet.
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Alt 08.08.2020, 14:49
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Selbstverständlich hält unser Sozialsystem das aus. Gar keine Frage.
Das was mich stört ist das pauschal erstmal der Eigner der Doofe ist. Wie mag das Boot wohl ausehen wenn ein Kranker da mehrere Tage drauf haust, die Versicherung nur das bezahlt was sie meint und der der das ganze verursacht hat ja nur ein armer Kranker ist.
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Gruß Uli07

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Alt 08.08.2020, 14:54
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich sehe das so, daß er auf jeden Fall ein "Täter" ist.
Die Frage ist nur ob schuldfähig oder nicht.
Genau so ist es und jeweils immer getrennt auf den jeweiligen Rechtsfall betreffend.

In der korrekten Definition ist ein Täter immer derjenige, der unmittelbar eine Straftat begeht und das umgangssprachige "Opfer" ist als Geschädigter derjenige, welchem durch die rechtswidrige Handlung einer Straftat dabei geschadet wird.

Ein Täter kann dabei aber in einem anderen Rechtsbezug durchaus auch bei der gleichen Tat auch Geschädigter sein, wenn es sich z.b. um Kinder handelt und diese dadurch selbst zu schaden kommen sind und ihre Eltern dabei ihre die Aufsichtspflichten verletzt haben.

Die Aufklärung der Straftat bezieht sich auch nur darauf einer verdächtigten Person das Begehen der rechtswidrigen Handlungen zweifelsfrei zu versuchen nachzuweisen.

Die eigentliche Schuldfrage und inwiefern diese Person somit für seine Handlungen verantwortlich gemacht werden kann, ist nur durch Erheben einer Anklage vor Gericht durch ein entsprechenden Urteil zu klären. Bis ein rechtskräftiges Urteil gesprochen ist hat weiter immer die Unschuldsvermutung u.a. n. Art. 6 Abs. 2 E/MRK zu gelten.

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Edit: Vor etwa 40 Jahren klaute mal ein Bewohner eines nahe gelegenes Heimes für geistig Behinderte (cerebral Geschädigte) mein Moped. Er kam keine 200 m weit. Meine Diebstahlsanzeige hatte ich zurück gezogen, dem gings dreckig genug und wollte nur seine Eltern besuchen.
Klingt von der Situation ziemlich vergleichbar, davon ausgehend das der Bewohner vermutlich weder Mofa fahren konnte, noch einen Führerschein hatte und ggf. nicht mal die Strassenrouten zu seinen Eltern wirklich genau kannte.

Mit einem Mofa gehört man zu der Gruppe der Verkehrsteilnehmer mit einer der höchsten Gefährdungen bei einem Unfall und das Risiko steigt besonders, wenn man keinen Führerschein hat und die Regeln nicht genauer kennt.

Der Bewohner hatten hier anscheinend eher die primäre Absicht darin verfolgt einfach seine Eltern zu besuchen und nicht unbedingt einen Diebstahl begehen zu wollen. Er war sich anscheinend nichtmal ausreichend bewußt, dass er zum Mofa fahren selbst schon gewisse Fähigkeiten benötigen würde.

Also unbestritten davon, dass ich dein Handeln ebenfalls als richtig empfinde bin ich mir nicht ganz sicher, ob des hier überhaupt ein Diebstahl, nur ein versuchter Diebstahl oder ggf. nur eine Sachbeschädigung wäre.

Hier wäre jedoch interessant für eine Teilschuld, ob es ihm gelang das Mofa zu starten und warum dies möglich war (steckte der Schlüssel?), aber ich drifte mal wieder sehr weit ins offtopic ab

Alles Gute,

Alex
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  #24  
Alt 08.08.2020, 15:08
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Zitat:
Zitat von alexhb Beitrag anzeigen
....
Klingt von der Situation ziemlich vergleichbar, davon ausgehend das der Bewohner vermutlich weder Mofa fahren konnte, noch einen Führerschein hatte und ggf. nicht mal die Strassenrouten zu seinen Eltern wirklich genau kannte.

Mit einem Mofa gehört man zu der Gruppe der Verkehrsteilnehmer mit einer der höchsten Gefährdungen bei einem Unfall und das Risiko steigt besonders, wenn man keinen Führerschein hat und die Regeln nicht genauer kennt.

Der Bewohner hatten hier anscheinend eher die primäre Absicht darin verfolgt einfach seine Eltern zu besuchen und nicht unbedingt einen Diebstahl begehen zu wollen. Er war sich anscheinend nichtmal ausreichend bewußt, dass er zum Mofa fahren selbst schon gewisse Fähigkeiten benötigen würde.

Also unbestritten davon, dass ich dein Handeln ebenfalls als richtig empfinde bin ich mir nicht ganz sicher, ob des hier überhaupt ein Diebstahl, nur ein versuchter Diebstahl oder ggf. nur eine Sachbeschädigung wäre.

Hier wäre jedoch interessant für eine Teilschuld, ob es ihm gelang das Mofa zu starten und warum dies möglich war (steckte der Schlüssel?), aber ich drifte mal wieder sehr weit ins offtopic ab
Alex, das war kein Mofa sondern ein Moped, das durfte 40 km/h und lief 60.
Sachbeschädigigung war es nicht, ich bekam es heil zurück.
Es war nicht abgesperrt, aber der Zündschlüssel steckte nicht.

Rechtlich gesehen war es wohl ein einfacher Diebstahl, da es in einer unverschlossenen Garage unabgesperrt stand.

Deshalb konnte er es nur den Berg runter rollen lassen und unten im Dorf wurde das als mein Moped erkannt und er wurde aufgehalten.

Wir waren beide damals jugendlich und ich war dem Burschen zu keiner Zeit böse.
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  #25  
Alt 08.08.2020, 15:12
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Zitat:
Zitat von Burnoutbrother Beitrag anzeigen
Dennoch darf das Opfer des Diebstahles hinter her nicht schlechter gestellt werden als vorher - subjektiv passiert aber das Gegenteil.... Und das macht mich zu einem "Menschen der dann zu einem Täter" wird - vollkommen unberechtigt - es reicht der Grund gespart zu haben ein Boot gekauft zu haben - zack Bronze / juppie und Taeter
Das sollte am besten auch so sein, allerdings muss man dabei immer auch noch berücksichtigen, dass ein Diebstahl ein Strafrechtsverfahren ist und ein möglicher Schadenersatz zumeist anschliessend Zivilrechtsverfahren eingeklagt werden muss.

Einen Zivilprozess muss man jedoch selbst erheblich vorfinanzieren und man sieht seine Kohle nur wieder bei entsprechender Aussicht auf Erfolg und einer vorhandenen finanziellen Basis des Beklagten. Sonst hat man einen 30 Jahre gültigen Titel, der sich nie vollstrecken lässt.

Ich besitze zwei Titel von Personen, welche sich niemals mehr vollstrecken lassen werden. Das einzig Sinnvolle was ich mit diesem Papier noch anstellen könnte hat was mit einem stillen Örtchen, wo es nicht immer ganz so gut riecht zu tun.

Alles Gute,

Alex
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