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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 03.05.2016, 07:27
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Standard SKS nur unter Motor?

Hallo liebe Sportsfreund(inn)e(n),

nach SBF See und Binnen habe ich mich jetzt zum SRC/ UBI-Funkkurs angemeldet und meine Fühler bei unserer Bootsfahrschule schonmal nach dem SKS ausgestreckt. Unser Fahrlehrer meinte, es sei zwar möglich, aber mehr oder weniger verpönt, den SKS nur unter Motor zu machen statt Motor plus Segel. Jetzt muss Segeln zwar total schön sein, aber mich juckt das irgendwie so gar nicht. Wie sind da Eure Erfahrungen? Ist der SKS "nur" unter Motor einigermaßen üblich oder muss man da schiefe Blicke in Kauf nehmen, schafft man sich Feinde etc.? Bitte keine Versuche, mich zu einem zweiwöchigen Segeltörn in Kroatien zu überreden, das macht meine Familie nicht mit

Danke und lieben Gruß
Joachim
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  #2  
Alt 03.05.2016, 07:34
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Standard

Du kannst machen was du willst. Kaum einer wird dich nach dem Schein fragen und du must ihn ja auch nicht vorlegen. Ist ja kein Pflichtschein sondern ein rein freiwilliger Schein.

Es kann interresannt sein was man da lernt aber braucht man das wirklich ?
Würde mir das Wissen eher autodidaktisch aneignen und das Geld sparen.
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 03.05.2016, 07:43
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Hi!

SKS unter Motor ist wohl eher die seltenere Variante. Die Frage ist, warum Du den SKS haben willst. Wenn Du auf dem Meer irgendwas gewerblich anbieten willst (Angeltouren sonstwas), dann brauchst Du das Teil, ansonsten stellt sich die Frage, was Du damit willst und dann ergibt sich, ob es Sinn macht.


P.S.: Der reine SKS nur mit Antriebsmaschine wird auch nicht vom Deutschen Segler Verband abgenommen, sondern vom Motoryachtverband und das ist dann ein anderer Prüfungsausschuss und ein Segellehrer hat keinen Bock, wegen eines Kunden mit denen Kontakt aufzunehmen.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #4  
Alt 03.05.2016, 07:49
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Hab mit dem SKS aus angefangen vergangenen Winter und bisher nur die Kartenprüfung abgelegt. Wollte auch nur den unter Motor machen, aber auch bei uns in der Fahrschule wird nur der unter Segel+Motor angeboten.

Hat wohl mehr was damit zu tun das man für den Praxis-Törn ein Boot benötigt und die etablierten Fahrschulen wohl erstmal ein Segelboot anstelle einens Mobo an der Hand haben. Zudem ist ja auch eine gewisse Anzahl von Seemeilen zu erreichen bei dem Törn und das ist mit dem Segler kostengünstiger zu erreichen.

Es wird ja immer versucht bei den Scheinen möglichst Geld zu sparen. (Mach ich ja auch so). Und das kommt bei einigen hundert Seemeilen mit einem 39ft Mobo einfach nicht gut in der Bordkasse ... die von den Prüfligen zu tragen ist ...
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  #5  
Alt 03.05.2016, 08:16
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wenn du dich weiterbilden willst kannst du das auch ohne Schein und Prüfung.
Nutzen hat du nur durch das zusätzlich erlernte. Der Schein selbst hat 0 Mehrwert.....
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Gruß Olli
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  #6  
Alt 03.05.2016, 08:17
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Danke allerseits! Mir ging es um zweierlei: Erstens verchartern manche Anbieter an der See nur an SKS-Inhaber, zweitens habe ich schon gehört, dass Versicherungen den blanken SBF See nicht als Befähigungsnachweis anerkennen und bei Unfällen auf See bei der Schadensregulierung Ärger machen. Und mich prügelt ja keiner, den SKS nächstes Jahr zu machen; das Meilensammeln kann ja auch gerne zehn Jahre brauchen. Und für den SKS muss ich ja nur auf See mitfahren, brauche ja selbst keinerlei Führungsverantwortung zu tragen.
Und wenn ich die Meilen beisammen habe, muss ich ja "nur" noch die Yacht für die Prüfung chartern, oder?
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  #7  
Alt 03.05.2016, 08:44
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Hi!

Ich würde das "mal gehört" von den harten Fakten trennen. Versicherungen können keinen Ärger machen, wenn der SBF See gesetzlich ausreicht. Das ist der Fall, wenn man nicht gewerblich ein entsprechendes Boot führt.
Man braucht 300 Seemeilen in Küstengewässern und muss hierbei zur Crew gehört haben. Es reicht nicht, wenn man sich durch die Gegend hat schaukeln lassen. Mein SKS Skipper erzählte mal von dem Fall, dass einer sich die Meilen mit einer Fahrt auf einer Fähre verdienen wollte (grins).

Ich habe den SKS im letzten Jahr abgelegt (habe auch hier was gepostet) und muss sagen, dass die Manöver unter Motor ein Witz sind im Vergleich zu den Manövern unter Segeln.

Wie ich bereits sagte: SKS unter Motor bringt einen in eine ganz andere Richtung (anderer Prüfungsausschuss und im Zweifel auch anderer Anbieter des Praxistörns).



P.S.: Ich habe mir den SKS übrigens autodidaktisch ins Hirn geprügelt. Die Bögen habe ich mir mit Lösungen auf CD gesprochen und im Auto gehört. Die saßen dann perfekt und ich habe dann einfach aufgehört als ich wußte, dass die Punkte sicher reichen (hinterher fiel mir noch ein, dass ich Fragen unvollständig beantwortet hatte; das war mir aber egal, weil ich vor dem Abgeben durchzählen konnte, welche Antworten sicher richtig waren).

Zur Navigation kann ich nur auf elwis hinweisen. Dort sind die alten SKS Aufgaben zum Download angeboten. Meine Originalaufgabe war dabei. Es ist daher davon auszugehen, dass jetzt andere Aufgaben geprüft werden. Es dürfte aber reichen, diese Musteraufgaben durchzuarbeiten. Interessant sind vor allem die Toleranzangaben in den Lösungshinweisen. Man weiß daher, ob man es geschafft hätte oder nicht. Abzuraten ist von dem Zeugs, dass Dreyer auf den Markt wirft. Seine Aufgaben mit Lösungen sind grauenhaft mit Fehlern versehen.
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viele Grüße
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Geändert von blondini (03.05.2016 um 08:50 Uhr)
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  #8  
Alt 03.05.2016, 09:17
horstj horstj ist offline
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Hallole,
SKS gesetzlich vorgeschrieben nur für gewerblichen Betrieb in 12nm Zone.
Aber Vercharterer an der Küste verlangen erstmal den SKS. Alles weitere wäre Verhandlung.

Meine persönliche Meinung dazu ist: wer an der Küste fahren will, für den sollte das SKS Wissen kein Problem darstellen.
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  #9  
Alt 03.05.2016, 21:46
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Ich habe hier nochmal nachgelesen:
https://www.elwis.de/Freizeitschifff...V/6/index.html
Da steht nichts davon, dass man für den SKS während der 300 Meilen eine bestimmte Funktion an Bord gehabt haben muss. Man muss die Meilen eben nur auf einer der Antriebsart entsprechenden Yacht zurückgelegt haben. Ob das sinnvoll ist, ist die andere Frage, aber es scheint nunmal die Rechtslage zu sein.
Abgesehen davon, dass das SKS-Wissen faktisch tatsächlich kein Problem sein sollte. Mir ist ja auch nach wie vor schleierhaft, wie leicht man den SBF-See bekommen kann: Bei mir waren es zwei Fahrstunden auf einem Kanal, Punkt. Lächerlich, kein Tropfen Salzwasser...

Grüßle, Joachim
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  #10  
Alt 03.05.2016, 21:49
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Hi!

Es wird von den Prüfungsausschüssen dahingehend ausgelegt, dass man zur Crew gehört haben muss (z.B. Rudergänger)
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #11  
Alt 03.05.2016, 22:06
horstj horstj ist offline
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Hallole,
formaljuristisch ist das vielleicht interessant, ob es in irgendwelchen Durchführungsbestimmungen noch Ausführungend dazu gibt.
Die Praxis orientiert sich aber an Meilennachweisen, in die verantwortungsbewußte Skipper dann doch die üblichen wichtigen Angaben eintragen.
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  #12  
Alt 03.05.2016, 22:08
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Hallo Joachim,

es ist zwar selten, aber kommt trotzdem gelegentlich vor. Wenn es Dir Spaß macht, dann mache es. Schaden kann es nicht...

(übrigens würde eine Woche Segeln reichen)
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom

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Bei Interesse gerne Infos per PN!
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  #13  
Alt 03.05.2016, 22:12
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
Hallole,
SKS gesetzlich vorgeschrieben nur für gewerblichen Betrieb in 12nm Zone.
Aber Vercharterer an der Küste verlangen erstmal den SKS. Alles weitere wäre Verhandlung.

Meine persönliche Meinung dazu ist: wer an der Küste fahren will, für den sollte das SKS Wissen kein Problem darstellen.
Ich b in noch NIE nach einem SKS gefragt worden, wenn ich mir mal ein Boot mieten wollte. Der SBF (See) hat als entscheidender Nachweis IMMER ausgereicht.
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  #14  
Alt 03.05.2016, 22:16
Täuberich Täuberich ist offline
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Ich b in noch NIE nach einem SKS gefragt worden, wenn ich mir mal ein Boot mieten wollte. Der SBF (See) hat als entscheidender Nachweis IMMER ausgereicht.
dito

Andreas
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  #15  
Alt 03.05.2016, 22:35
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
wenn du dich weiterbilden willst kannst du das auch ohne Schein und Prüfung.
Nutzen hat du nur durch das zusätzlich erlernte. Der Schein selbst hat 0 Mehrwert.....
Das stimmt so nicht. Einer Kaskoversicherung reicht der SBF-See nicht unbedingt, wenn es um die erforderliche Erfahrung im Seebereich geht.

Zitat:

Auch aus rechtlicher Sicht ist der SBF-See allein meist nicht ausreichend, um als Skipper eine Yacht zu führen, da ein Schiffsführer beispielsweise ein Funkbetriebszeugnis entsprechend der Seefunkanlage an Bord besitzen muss. Der ausschließliche Besitz des SBF-See ohne weitere Qualifikationen kann im Falle eines Unfalls durch das Seeamt als mangelnde Qualifikation bemängelt werden. Das kann weitreichende Auswirkungen beispielsweise bzgl. des Versicherungsschutzes haben.


Quelle:http://www.sportschiffahrt.de/sportb...hein_koeln.htm
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  #16  
Alt 04.05.2016, 06:27
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Moinsen
Das BSU untersucht schon seit geraumer Zeit Unfalle mit Spobos nur noch in absoluten Ausnahmefällen.(Selbst dier Fall von Herrn B. Anfang des Jahres wird nicht untersucht)*Dann zeig mir mal nen BSU bericht., wo einem Skip die notwendige Befähigung abgesprochen wurde, weil er nur mit nen SBF unterwegs war. Die Nummer mit der Versicherung hoert man gerne mal- gerne auf Fahrschulseiten. Ein entsprechendes Urteil hat aber noch keiner veröffentlicht.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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  #17  
Alt 04.05.2016, 06:39
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Beim SKS lernst du Navigation , beim SBF See ist das dagegen lächerlich wenig.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #18  
Alt 04.05.2016, 07:18
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht. Einer Kaskoversicherung reicht der SBF-See nicht unbedingt, wenn es um die erforderliche Erfahrung im Seebereich geht.

Zitat:

Auch aus rechtlicher Sicht ist der SBF-See allein meist nicht ausreichend, um als Skipper eine Yacht zu führen, da ein Schiffsführer beispielsweise ein Funkbetriebszeugnis entsprechend der Seefunkanlage an Bord besitzen muss. Der ausschließliche Besitz des SBF-See ohne weitere Qualifikationen kann im Falle eines Unfalls durch das Seeamt als mangelnde Qualifikation bemängelt werden. Das kann weitreichende Auswirkungen beispielsweise bzgl. des Versicherungsschutzes haben.


Quelle:http://www.sportschiffahrt.de/sportb...hein_koeln.htm
Bei dem Zitat geht es um Zusätzlichen Funkschein also Das SRZ und nicht um den SKS.
Es wird wohl keine Bestreiten, dass ein SRZ ein Pflichtschein ist wenn an Bord eine Funkanalage verbaut ist.

Binnen darf ein Boot welches mit Funkgerät ausgerüstet ist ohne UBI gar nicht bewegt werden.
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Gruß Volker
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  #19  
Alt 04.05.2016, 07:53
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Und um die Funkscheine ging es mir ja gerade nicht, die Prüfung steht Ende Juli an, ohne Funk gehe ich sowieso nicht auf See. Und SBF, SRC und FKN zusammen müssten dann schon reichen. Dass der Lern- bzw. Übungsstoff für den SKS spannend ist, bestreitet wohl keiner.
Grüßle in die Runde, Joachim
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  #20  
Alt 04.05.2016, 07:55
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Zitat:
Zitat von Musikbaer Beitrag anzeigen
Und um die Funkscheine ging es mir ja gerade nicht, die Prüfung steht Ende Juli an, ohne Funk gehe ich sowieso nicht auf See. Und SBF, SRC und FKN zusammen müssten dann schon reichen. Dass der Lern- bzw. Übungsstoff für den SKS spannend ist, bestreitet wohl keiner.
Grüßle in die Runde, Joachim
Das man sich den Lehrstoff reinzieht und dies Nützlich ist, bestreitet ja auch niemand.
Hab ich ja oben geschrieben.
Aber muss man dazu unbedingt eine Prüfung ablegen und einen Schein in der Hand halten ?
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  #21  
Alt 04.05.2016, 07:58
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Es kommt halt drauf an, was man will. Und das sollte hier ja auch gar nicht diskutiert werden (siehe #1).

LG, Joachim
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  #22  
Alt 04.05.2016, 08:27
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Zitat:
Zitat von Musikbaer Beitrag anzeigen
Danke allerseits! Mir ging es um zweierlei: Erstens verchartern manche Anbieter an der See nur an SKS-Inhaber, zweitens habe ich schon gehört, dass Versicherungen den blanken SBF See nicht als Befähigungsnachweis anerkennen und bei Unfällen auf See bei der Schadensregulierung Ärger machen. Und mich prügelt ja keiner, den SKS nächstes Jahr zu machen; das Meilensammeln kann ja auch gerne zehn Jahre brauchen. Und für den SKS muss ich ja nur auf See mitfahren, brauche ja selbst keinerlei Führungsverantwortung zu tragen.
Und wenn ich die Meilen beisammen habe, muss ich ja "nur" noch die Yacht für die Prüfung chartern, oder?
Ich gehöre zu den Scheinfaulen, habe nur die gemacht die der Gesetzgeber (eingedenk der PS Verordnungen) vorschreibt, also für D Gewässer: SBF binnen, See und BZI, das gibt es ja nicht mehr sondern nur noch zur Hälfte und heißt heute SRC für UKW.

Weder bei Kontrollen, noch Versicherungen, noch Charter (aber Chartererfahrung habe ich so wenig das das zu keiner Statistik taugt) wollte je einer mehr sehen.
Auf offener See, außerhalb der Seegrenzen, gibt es ja nicht einmal eine Führerscheinpflicht für private Sportbootfahrerei.

Wissen und Erfahrung bekommt man nur durch eigene Praxis.
Insofern macht das Aneignen des SKS Wissens durchaus Sinn wenn eigene Erfahrungen noch fehlen.

Die 300 Meilen sind für sich genommen aber auch ein schlechter Witz.
Die hast Du in einer Woche rund Fünen, mit ein, zwei Abstechern z. B. in die Fl Förde und oder das Smalandfahrwasser erledigt.
Und dabei auch -automatisch- eine Menge über Küsten/terrestrische Navi gelernt und ausreichend Gelegenheit für Leinen- und Maschinenmanöver.

Wenn Du stattdessen z. B. von der Elbe nach Thyborön und zurück läufst hast Du das ebenfalls im Sack aber dabei im Gegensatz zum ersten Beispiel kaum Manövererfahrung dabei.
Nimmst Du stattdessen einen Stropp zu den Inseln und durchs Watt lernst Du in kurzer Zeit mehr über spezielle Tiden Navigation als draußen auf See.

Ich würde mir das Wissen auf jeden Fall aneignen aber erst mal abwarten wie es sich wirklich beim chartern verhält bevor ich auch eine Prüfung ablege.
Und vor allem auf unterschiedlichen Revieren chartern.
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Gruß
Kai
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  #23  
Alt 04.05.2016, 08:40
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Danke Kai für diese Einschätzung; so werde ich es wohl auch machen. Und es sind ja auch dann wohl immer wieder unterschiedliche Boote, was auch nicht unerheblich zur Erfahrung mit beitragen dürfte.
Das Meilenbuch aber führe ich auf alle Fälle...
Gruß
Joachim
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  #24  
Alt 04.05.2016, 12:32
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen

Wissen und Erfahrung bekommt man nur durch eigene Praxis.
Insofern macht das Aneignen des SKS Wissens durchaus Sinn wenn eigene Erfahrungen noch fehlen.
Und warum soll man dann nicht auch die Prüfung machen? Etwa um ein paar Euro Prüfungskosten zu sparen? Aber die Fragestellung war ja SKS/SSS für Motorbootfahrer ja oder nein. Ich habe die Scheine vor langer Zeit gemacht. Da hießen die noch BR und BK. Es hat spass gemacht und was gelernt, hab ich auch noch.
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  #25  
Alt 04.05.2016, 12:57
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Zitat:
Zitat von Musikbaer Beitrag anzeigen
... habe ich schon gehört, dass Versicherungen den blanken SBF See nicht als Befähigungsnachweis anerkennen und bei Unfällen auf See bei der Schadensregulierung Ärger machen. ...
Wenn man nicht auf Hörensagen angewiesen sein möchte, hilft vielleicht ein Blick in die Versicherungsbedingungen .
In den Bedingungen zu "meinen" Versicherungen heißte es:
Kasko:
Ersatz wird nicht geleistet für: Schäden, die entstehen, wenn der Führer der versicherten Yacht nicht Inhaber eines Führerscheins ist, sofern dieser amtlich vorgeschrieben ist.
Haftpflicht:
Ist für das Führen eines Wassersport-Fahrzeuges eine behördliche Erlaubnis erforderlich, bleibt der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der verantwortliche Führer beim Eintritt des Versicherungsfalles nicht die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt.

Amtlich/ behördlich vorgeschrieben ist nun mal nur der (blanke) SBF-See, mehr kann die Versicherung dann auch nachträglich nicht fordern.

Gruß Lutz
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