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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 13.10.2019, 12:33
MichaelBabc MichaelBabc ist offline
Cadet
 
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Boot: Jeanneau Merry Fisher 895 offshore
1 Danke in 1 Beitrag
Standard Flaggenführung

Wie müssen (sollten) die Flaggen korrekt geführt werden wenn man als Deutscher ein Boot besitzt und dieses aber in Finnland gekauft und dort auch registriert / zugelassen hat.
A wenn man in Finnland fährt
B wenn man mit dem Boot in Deutschland fährt
C wenn man anderswo im Ausland fährt (zb von Finnland nach Schweden


Danke für eure Hilfe !
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  #2  
Alt 13.10.2019, 13:03
Andreas1 Andreas1 ist offline
Lieutenant
 
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Ort: Epenwöhrden
Beiträge: 209
Boot: Crownline 286 SC
170 Danke in 82 Beiträgen
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A: Die Finnische nationale

B: Die Finnische nationale und die Deutsche nationale drüber

C: wie B nur eben die nationale in der man grade sich bewegt.

Also so würde ich es halten.
__________________
Mit 2,5 aufm Kessel wird jedes Restaurant zum Drive In
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  #3  
Alt 13.10.2019, 14:07
gninneh gninneh ist offline
Fleet Captain
 
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Boot: Sealine 200
4.135 Danke in 1.095 Beiträgen
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So wie Andreas schrieb würde ich es auch handhaben. Allerdings wird B wegfallen wenn du deine Meldeadresse in Deutschland und nicht in Finnland hast. Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland darfst du ein auf dich zugelassenes Boot nur auf deutschen Gewässern bewegen, wenn es in Deutschland zugelassen ist. Das Thema kommt hier häufiger bei holländischen Zulassungen auf.

Und noch eine Ergänzung zu C: Sobald du in das Gebiet der Åland-Inseln kommst, deren Flagge als Gastlandflagge setzen. Die Einwohner mögen es, wenn man ihrer Teilautonomie darüber Respekt zeigt.
__________________
Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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  #4  
Alt 13.10.2019, 15:15
Benutzerbild von Mastiff-660
Mastiff-660 Mastiff-660 ist offline
Vice Admiral
 
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2.025 Danke in 1.041 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von gninneh Beitrag anzeigen
Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland darfst du ein auf dich zugelassenes Boot nur auf deutschen Gewässern bewegen, wenn es in Deutschland zugelassen ist.
Bitte was ? Das habe ich ernsthaft nicht verstanden....
__________________
Gruessle,
Paetschi
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Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #5  
Alt 13.10.2019, 15:22
Benutzerbild von Jugocaptan
Jugocaptan Jugocaptan ist offline
Vice Admiral
 
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918 Danke in 535 Beiträgen
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Lieber Henning! Da liegt einiges im Argen.

Als deutscher Besitzer mit deutscher Zulassung kann ich auf der ganzen Welt fahren, aber immer eben mit ordnungsgemäßer Gastlandflagge.

Eine Alandflagge ist sicher keine ordnungsgemäße Flagge und könnte höchstens in der Gösch gefahren werden. (Das wäre ein Fahnenstangerl auf deiner Bugspitze)
__________________
mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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  #6  
Alt 13.10.2019, 15:47
Benutzerbild von dingsda
dingsda dingsda ist offline
Captain
 
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Boot: Chaparral 240 (Bj. 2003), Motor: Volvo Penta 5.0 OSI-EF (Bj. 2004)
897 Danke in 323 Beiträgen
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Ich wohne seit zwölf Jahren als deutscher in Dänemark und fahre ab und zu nach Schweden.
Flaggenführung siehe Foto.

Gruss Markus
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Die Kunst zu leben ist es, mit dem Geld was man zur Verfügung hat glücklich zu werden.
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  #7  
Alt 13.10.2019, 16:25
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von gninneh Beitrag anzeigen
Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland darfst du ein auf dich zugelassenes Boot nur auf deutschen Gewässern bewegen, wenn es in Deutschland zugelassen ist.
Wenn du schon was nachplaperst solltest du es richtig nachplappern

als deutscher mit Wohnsitz in Deutschland benötigt ein Boot zum befahren der deutschen Binnenwasserstrassen eine deutsche Zulassung.


von Binnenwasserstrassen hat der TO nichts geschrieben...sobald er auf eine Binnenwasserstraße fährt muss er es halt in Deutschland zulassen... (ist ja ne sache von 30 Minuten)
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  #8  
Alt 13.10.2019, 23:14
gninneh gninneh ist offline
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Zitat:
Zitat von Jugocaptan Beitrag anzeigen
Lieber Henning! Da liegt einiges im Argen.

Als deutscher Besitzer mit deutscher Zulassung kann ich auf der ganzen Welt fahren, aber immer eben mit ordnungsgemäßer Gastlandflagge.
Er schrieb, dass das Boot in Finnland registriert ist. Damit kann er zwar immernoch fast überall fahren, nur nicht auf deutschen Binnengewässern (billi hat natürlich recht, auf deutschen Seegewässern ists egal).

Zitat:
Zitat von Jugocaptan Beitrag anzeigen
Eine Alandflagge ist sicher keine ordnungsgemäße Flagge und könnte höchstens in der Gösch gefahren werden. (Das wäre ein Fahnenstangerl auf deiner Bugspitze)
Aland ist zwar finnisches Staatsgebiet, hat aber eine sehr hohe Autonomie. Das betrifft auch die Landesflagge und damit die Gastlandflagge für Skipper.
https://www.skipperguide.de/wiki/Fin...enf.C3.BChrung
__________________
Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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  #9  
Alt 26.07.2021, 08:16
Ronja Ronja ist offline
Deckschrubber
 
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Hallo zusammen!
In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage.
Wohne in Deutschland, mein Motorboot ist in Deutschland mal registriert worden, hat aber nun seinen Heimathafen in Schweden und ist auch dort versichert. Fahre damit auf Binnengewässern in Schweden.
A Muss ich beflaggen?
B Wie halten das die Schweden? (Sehe oft Boote ohne Flagge)
C Wie müsste ich korekt beflaggen?

Vielen Dank schon mal...
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  #10  
Alt 26.07.2021, 08:20
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
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Zitat:
Zitat von Ronja Beitrag anzeigen
Hallo zusammen!
In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage.
Wohne in Deutschland, mein Motorboot ist in Deutschland mal registriert worden, hat aber nun seinen Heimathafen in Schweden und ist auch dort versichert. Fahre damit auf Binnengewässern in Schweden.
A Muss ich beflaggen?
B Wie halten das die Schweden? (Sehe oft Boote ohne Flagge)
C Wie müsste ich korekt beflaggen?

Vielen Dank schon mal...
ich denke wenn es in Deutschland zugelassen ist, dann sollte auch ne Deutsche flagge dran.... muss man aber mal in Schweden bei den offiziellen anfragen..

Korrekt Beflaggt

Deutsche Nationale am Heck
Schwedische National an höherer Position als Gastlandflagge
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  #11  
Alt 26.07.2021, 11:38
Ronja Ronja ist offline
Deckschrubber
 
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Ok, danke schon mal. Ich dachte da es eigentlich seinen Heimathafen in Schweden hat, dass man dann die schwedische Nationale führt.

Aber ich versuch in Schweden vor Ort etwas rauszufinden...

Viele Grüße
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  #12  
Alt 26.07.2021, 12:41
Benutzerbild von Navigator18
Navigator18 Navigator18 ist offline
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Ihr Lieben.......nie, wirklich nie, als Deutscher, die deutsche Flagge über der des Gastlandes führen. Die Zeit der Eroberungen ist vorbei...
Das unterdrückt, harmlos ausgedrückt, die Würde des Gastlandes und kann tatsächlich bei dem ein oder anderen Gesetzeshüter auf Widerstand stoßen.
Warum flagge ich denn nicht als Deutscher, mit Wohnort in Deutschland und oft einer deutschen Bootszulassung, mein Boot mit meiner Landesflagge?
Die Gastlandflagge kann doch i.d.R. problemlos, auch auf kleinen Booten, am Bug geführt werden, auf dem Geräteträger oder am Biminigestänge oder, oder....nur eben "unterhalb" der eigenen Flagge ist immer unhöflich.

Gruß Thomas.
__________________
Ein Leben ohne Boot ist möglich, aber völlig sinnlos.....
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  #13  
Alt 26.07.2021, 13:15
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Navigator18 Beitrag anzeigen
Ihr Lieben.......nie, wirklich nie, als Deutscher, die deutsche Flagge über der des Gastlandes führen. Die Zeit der Eroberungen ist vorbei...
Das unterdrückt, harmlos ausgedrückt, die Würde des Gastlandes und kann tatsächlich bei dem ein oder anderen Gesetzeshüter auf Widerstand stoßen.
Warum flagge ich denn nicht als Deutscher, mit Wohnort in Deutschland und oft einer deutschen Bootszulassung, mein Boot mit meiner Landesflagge?
Die Gastlandflagge kann doch i.d.R. problemlos, auch auf kleinen Booten, am Bug geführt werden, auf dem Geräteträger oder am Biminigestänge oder, oder....nur eben "unterhalb" der eigenen Flagge ist immer unhöflich.

Gruß Thomas.
wer spricht den davon das die Gastlandflagge unterhalb der Nationalen geführt werden soll?

hast du dich auf irgendwelche Beiträge von 2019 berufen ?
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  #14  
Alt 26.07.2021, 13:21
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fdsegler fdsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Andreas1 Beitrag anzeigen
A: Die Finnische nationale

B: Die Finnische nationale und die Deutsche nationale drüber

Also so würde ich es halten.
Man darf niemals zwei Nationalflaggen an einem Mast übereinander zeigen, denn damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das obere Land das untere unterworfen hat.
__________________
Grüße aus Potsdam, Norbert
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  #15  
Alt 26.07.2021, 13:24
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von fdsegler Beitrag anzeigen
Man darf niemals zwei Nationalflaggen an einem Mast übereinander zeigen, denn damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das obere Land das untere unterworfen hat.
Mal aufs,Datum schauen
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  #16  
Alt 26.07.2021, 13:56
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Navigator18 Navigator18 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wer spricht den davon das die Gastlandflagge unterhalb der Nationalen geführt werden soll?

hast du dich auf irgendwelche Beiträge von 2019 berufen ?
Hi,

nein, das sind die "Gesetze" der Heraldik.
Dass es oft anders gemacht wird, liegt auf der Hand. Platzmangel, Unwissenheit, was auch immer. Geahndet wird es hier bei uns ohnehin nicht wirklich. Das könnte aber in anderen Ländern mal anders aussehen.
Wenn aber schon gefragt wird, dann finde ich, sollte es nach Möglichkeit auch richtige Antworten geben.

Gruß Thomas.
__________________
Ein Leben ohne Boot ist möglich, aber völlig sinnlos.....
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  #17  
Alt 26.07.2021, 14:08
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blondini blondini ist offline
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Zitat:
Zitat von Navigator18 Beitrag anzeigen
Hi,

nein, das sind die "Gesetze" der Heraldik.
Dass es oft anders gemacht wird, liegt auf der Hand. Platzmangel, Unwissenheit, was auch immer. Geahndet wird es hier bei uns ohnehin nicht wirklich. Das könnte aber in anderen Ländern mal anders aussehen.
Wenn aber schon gefragt wird, dann finde ich, sollte es nach Möglichkeit auch richtige Antworten geben.

Gruß Thomas.

Probiert es mal in Kroatien und berichtet uns dann
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #18  
Alt 26.07.2021, 14:18
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Navigator18 Beitrag anzeigen
Hi,

nein, das sind die "Gesetze" der Heraldik.
Dass es oft anders gemacht wird, liegt auf der Hand. Platzmangel, Unwissenheit, was auch immer. Geahndet wird es hier bei uns ohnehin nicht wirklich. Das könnte aber in anderen Ländern mal anders aussehen.
Wenn aber schon gefragt wird, dann finde ich, sollte es nach Möglichkeit auch richtige Antworten geben.

Gruß Thomas.
2019 ist gefragt worden ... das ist also lang erledigt ...wo warst du als die Frage gestellt wurde?... die aktuelle frage von Ronja ist ne ganz andere...
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  #19  
Alt 26.07.2021, 14:20
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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die "Gesetze" der Heraldik

Intereßieren in Deutschland eh keinen. Selbst unsere Flagge widerspricht denen.
Farbfelder werden durch „Metalle“ getrennt. Das Gold hätte also in die Mitte gehört wie bei den Belgiern.
__________________
Gruß
Jörg
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  #20  
Alt 27.07.2021, 08:03
Ronja Ronja ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich denke wenn es in Deutschland zugelassen ist, dann sollte auch ne Deutsche flagge dran.... muss man aber mal in Schweden bei den offiziellen anfragen..

Korrekt Beflaggt

Deutsche Nationale am Heck
Schwedische National an höherer Position als Gastlandflagge
Ich frag nochmal anders:
Kann ich Ärger bekommen wenn ich nur die schwedische am Heck führe.
Wie gesagt, Heimathafen ist in Schweden.
(Eine Fahne mit Halterung am Heck ist bei kauf vorhanden gewesen )
Danke
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  #21  
Alt 27.07.2021, 08:13
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Ronja Beitrag anzeigen
Ich frag nochmal anders:
Kann ich Ärger bekommen wenn ich nur die schwedische am Heck führe.
Wie gesagt, Heimathafen ist in Schweden.
(Eine Fahne mit Halterung am Heck ist bei kauf vorhanden gewesen )
Danke
ich sag mal so.... da must du bei den offiziellen (oder mal bei deinem Hafenmeister) in Schweden anfragen....
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  #22  
Alt 27.07.2021, 12:12
gninneh gninneh ist offline
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Boot: Sealine 200
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Du solltest schon die Flagge von dem Land am Heck haben, zu dem das Kennzeichen gehört, welches am Boot ist.
__________________
Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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  #23  
Alt 27.07.2021, 12:21
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Ich habe mal gelernt, die Nationalität des Eigners bestimmt die Flagge am Heck.
Nicht die Registierung des Bootes, nicht der Schiffsführer, nicht der Liegeplatz/Heimathafen.

"Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen.
Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er die Nationalflagge führen."
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Alt 29.07.2021, 15:28
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fdsegler fdsegler ist offline
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209 Danke in 111 Beiträgen
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https://www.gesetze-im-internet.de/f...000790951.html

Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz)
§1 (1) Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.
§ 15 (1) Wer als Führer eines Seeschiffes oder sonst für das Seeschiff Verantwortlicher vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift des § 6 Abs. 1 über das Führen einer anderen Nationalflagge als der Bundesflagge zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

http://www.sportbootausbildungszentr...enfuehrung.pdf
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Grüße aus Potsdam, Norbert

Geändert von fdsegler (29.07.2021 um 15:36 Uhr)
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  #25  
Alt 29.07.2021, 15:36
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Zitat:
Zitat von fdsegler Beitrag anzeigen
https://www.gesetze-im-internet.de/f...000790951.html

Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz)
§1 (1) Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.
§ 15 (1) Wer als Führer eines Seeschiffes oder sonst für das Seeschiff Verantwortlicher vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift des § 6 Abs. 1 über das Führen einer anderen Nationalflagge als der Bundesflagge zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
Meinst du echt das in Schweden deutsches Recht anzuwenden ist?
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