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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 30.06.2003, 10:49
astacus2 astacus2 ist offline
Cadet
 
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Standard Alkohol am Steuer

Hallo,gibt es eigentlich auf dem wasser eine Grenze wie im Straßenverkehr?
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  #2  
Alt 30.06.2003, 10:56
Benutzerbild von Sunwind
Sunwind Sunwind ist offline
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Jo, gleiche Grenze wie im Straßenverkehr

Gruß Sunwind
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  #3  
Alt 30.06.2003, 11:03
Smutje Smutje ist offline
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Aber am besten fährt man sowohl im Strassenverkehr als auch auf dem Wasser mit 0,0
__________________
Smutje
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  #4  
Alt 30.06.2003, 11:09
Wolf
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Zitat:
Zitat von Smutje
Aber am besten fährt man sowohl im Strassenverkehr als auch auf dem Wasser mit 0,0
Dann dürfte ich ja nur noch ein- bis zweimal im Jahr fahren...
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  #5  
Alt 30.06.2003, 11:11
Smutje Smutje ist offline
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Das muß letztlich jeder für sich entscheiden. Ich bin auch kein Waisenknabe aber besser wäre es schon!!
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Smutje
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  #6  
Alt 30.06.2003, 11:17
Thomas I.
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Zitat:
Zitat von Sunwind
Jo, gleiche Grenze wie im Straßenverkehr

Gruß Sunwind
...stimmp nich ganz

Auffe Strasse gilt mittlerweile 0,5 Promille - aufm Wasser immer noch 0,8

Das gilt übrigens auch vor Anker liegend...

Gruss
Thomas I.
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  #7  
Alt 30.06.2003, 11:21
Benutzerbild von Sunwind
Sunwind Sunwind ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas I.
Zitat:
Zitat von Sunwind
Jo, gleiche Grenze wie im Straßenverkehr

Gruß Sunwind
...stimmp nich ganz

Auffe Strasse gilt mittlerweile 0,5 Promille - aufm Wasser immer noch 0,8

Das gilt übrigens auch vor Anker liegend...

Gruss
Thomas I.
Hast recht Thomas - auch in den Niederlanden wo ich mich rumtreibe.

Zitat:Alkohol


Wenn man über Alkohol im Verkehr spricht, wird meist nur an den Straßenverkehr gedacht. Aber auch auf dem Wasser gelten Alkoholvorschriften. Zu oft wird das Risiko unterschätzt, einen Unfall zu verursachen, weil man zuviel Alkohol getrunken hat. Auch in der Sportschifffahrt, besonders bei schnellen Booten, ist eine hohe Reaktionssicherheit und -geschwindigkeit von großer Bedeutung. Wenn man an Bord kommt, wird dem Inhalt des Kühlschrankes oft mehr Beachtung geschenkt als der Sicherheitsausrüstung. Die Verkehrsvorschriften enthalten seit kurzem umfangreiche Alkoholvorschriften. Danach ist es Schiffsführern verboten, ein Schiff zu führen, wenn sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke in der sicheren Führung des Fahrzeuges beeinträchtigt sind. Als fahruntüchtig gilt ein Fahrzeugführer ab 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration. Wer mit einem höheren Wert fährt, verstößt gegen geltendes Recht. Der Begriff 'Schiffsführung' ist dabei weiter auszulegen als die bloße Bestimmung von Kurs und Geschwindigkeit des Schiffes.
Es werden nämlich alle verkehrsrechtlichen Verantwortlichkeiten umfasst, die die Führung eines Schiffes betreffen. Auch sonstigen Personen an Bord der Schiffe ist es verboten, unter Alkoholeinfluß den Kurs und die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges zu bestimmen. Der Schiffsführer darf dies weder anordnen noch zulassen.
Achtung! Die Verweigerung eines Atemtests wird mit einer Geldstrafe von 2200 Gulden geahndet. Die Trunkenheitsfahrt kann mit einer Freiheitsstrafe von zwei Wochen oder mit Geldstrafe von 2900 Gulden geahndet werden


Gruß Sunwind
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  #8  
Alt 30.06.2003, 12:28
Benutzerbild von Sail-Skip
Sail-Skip Sail-Skip ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: DJ 3135 DD2429
89 Danke in 54 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Thomas I.
Zitat:
Zitat von Sunwind
Jo, gleiche Grenze wie im Straßenverkehr

Gruß Sunwind
...stimmp nich ganz

Auffe Strasse gilt mittlerweile 0,5 Promille - aufm Wasser immer noch 0,8

Das gilt übrigens auch vor Anker liegend...

Gruss
Thomas I.
...stimmt nicht ganz

Auf See (noch) 0,8 Promille

Binnen sind es bereits 0,5 Promille.

Gruß Andreas
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Andreas
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-Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten.
-Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen.
-Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag.
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  #9  
Alt 30.06.2003, 12:47
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Rauti Rauti ist offline
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...Das gilt übrigens auch vor Anker liegend.........

weht der Wind da aus Richtung Ankerwache??

Ich meine, ich darf doch auch betrunken im Auto übernachten, oder?
__________________
Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
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  #10  
Alt 30.06.2003, 12:51
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Rauti
...Das gilt übrigens auch vor Anker liegend.........

weht der Wind da aus Richtung Ankerwache??

Ich meine, ich darf doch auch betrunken im Auto übernachten, oder?
Ja, aber mit dem Auto brauchst Du bei Sturm nicht den Hafen nächsten anlaufen und einen Anker hast Du auch nicht im Auto...

P.S. Aber den Schlüssel abziehen und auf der Beifahrerseite schlafen.
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen.

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  #11  
Alt 30.06.2003, 13:40
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Urs Urs ist offline
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Also wir Schweizer fahren da wieder mal einen Extrazug:

Fahren darf man nur im "fahrfähigen" Zustand. Es gibt also keine festgelegte Promille-Grenze.

Falls jedoch ein Unfall passiert, dienen die Werte aus dem Strassenverkehr als Anhaltspunkt zur Beurteilung.

Bei uns gilt im Moment noch 0.8 Promille fürs Autofahren, die Senkung auf 0.5 ist aber bereits vorbereitet.

Gruss
Urs

PS: letztes Jahr wurde ich an einem Sommerabend um 00.30 Uhr auf dem Vierwaldstättersee mit Blaulicht angehalten! Nach einer Ausweiskontrolle durfte ich weiterfahren!!
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  #12  
Alt 30.06.2003, 14:00
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Boot: zur Zeit leider nur ein Gatz-Kanu :-/
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Zitat:
Zitat von Smutje
Aber am besten fährt man sowohl im Strassenverkehr als auch auf dem Wasser mit 0,0
Ich hatte immer angenommen, der Alkohol gleicht die Schaukelei auf dem Wasser wieder aus...

Im Ernst, bevor hier eine Grundsatzdiskussion beginnt:
0,0 ist immer am besten, wenn irgendwas noch bewegt werden soll!
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Gruß
Hans-Jörg
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  #13  
Alt 30.06.2003, 14:10
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In meiner Sportbootführerscheinschule hieß es:

Unter 2 geht gar nix.
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Mit sportlichen Grüßen

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  #14  
Alt 30.06.2003, 14:16
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
Fleet Admiral
 
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Hallo
Sogar Kanufahrer ( unter Alko ) werden aus dem Verkehr gezogen !
siehe Törnbericht v. Thomas I
Gruss
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #15  
Alt 01.07.2003, 10:55
Benutzerbild von Grigio
Grigio Grigio ist offline
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5 Danke in 3 Beiträgen
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Servus,
wird der Amtliche Sportboot "Binnen" resp "See" wg. Alkohol
gezwickt kann u.U. auch der Pkw-Führerschein eingezogen werden.
__________________
Ciao
Hans Peter


*Allen, die mich kennen, gebe Gott, was sie mir
gönnen*
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  #16  
Alt 01.07.2003, 13:27
Benutzerbild von Kielschwein
Kielschwein Kielschwein ist offline
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Ort: 48°28,1'N 008°56,4'E
Beiträge: 209
22 Danke in 2 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Grigio
Servus,
wird der Amtliche Sportboot "Binnen" resp "See" wg. Alkohol
gezwickt kann u.U. auch der Pkw-Führerschein eingezogen werden.
... und umgekehrt ...
__________________
Immer eine Handbreit Sonne zwischen den Wolken
wünscht
Friedhold

http://www.rubin-xiv.de - die Homepage der "Rubin XIV"
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  #17  
Alt 03.07.2003, 04:44
Wolf
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Kielschwein
Zitat:
Zitat von Grigio
Servus,
wird der Amtliche Sportboot "Binnen" resp "See" wg. Alkohol
gezwickt kann u.U. auch der Pkw-Führerschein eingezogen werden.
... und umgekehrt ...

...und wenn Du besoffen Rad fährst, dito!
Sogar bezechte Fussgänger, welche sich verkehrsgefährdend verhalten,
kann es treffen.
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  #18  
Alt 03.07.2003, 07:36
Benutzerbild von Gerwin
Gerwin Gerwin ist offline
Captain
 
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Ort: Wiener Neudorf
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388 Danke in 217 Beiträgen
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Der einzige Unterschied wenn man mit Rad oder Hatsch-2 unterwegs ist:
Wenn die Pappe abgenommen wird, kann man ihn sich kostenfrei wieder holen wenn man ausgenüchtert ist.

Mit dem Auto, ... ist das nicht ganz so billig

Gruß
Gerwin
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  #19  
Alt 03.07.2003, 08:11
Wolf
Gast
 
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Zitat:
Zitat von Gerwin
Der einzige Unterschied wenn man mit Rad oder Hatsch-2 unterwegs ist:
Wenn die Pappe abgenommen wird, kann man ihn sich kostenfrei wieder holen wenn man ausgenüchtert ist.

Mit dem Auto, ... ist das nicht ganz so billig

Gruß
Gerwin
Kann ich Dir nicht zustimmen, Gerwin,


<Zitat>

Den Führerschein gefährdet
man übrigens nicht nur durch aktive Trunkenheitsfahrt, jegliche betrunkene Teilnahme am Straßenverkehr, als Beifahrer, Radfahrer oder Fußgänger kann zum Führerscheinentzug führen. Begründung: Dem Führerscheininhaber wird die charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs abgesprochen und er muss diese ggfls. durch einen psychologischen Test (den sog. "Idiotentest"), die offizielle Bezeichnung ist "Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)", nachweisen. Gelingt ihm das nicht, ist der Führerschein weg
[...]

</Zitat>

Da gibt´s auch schon einige Urteile.
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  #20  
Alt 03.07.2003, 10:05
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Smarty Smarty ist offline
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Wie ist das denn jetzt wirklich? Darf ich echt nicht hacke vor Anker liegen...also nicht, dass das je vorkommen würde...

Was passiert denn dann eigentlich? Ist der Schein befristet weg, bekommt man den wieder. Muss man den dann neu machen?
Habe gehört, dass dann glöeich alle Führerscheine weg sind, also auch Auto-, Flug- und andere Führerscheine. Ist das so?
Egal ob man auf der Strasse oder auf dem Wasser erwischt wird.
Wenn ich z.B. betrunken im Auto erwischt werde, muss ich meinen SBF Binnen dann auch abgeben?

Ich steh´ eh mehr auf kalte Cola light!
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  #21  
Alt 03.07.2003, 10:34
hawe2811 hawe2811 ist offline
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Hallo

das gilt übrigens auch umgekehrt. Ist der PKW-Führerschein weg, kann es
auch den Boots-Führerschein erwischen.
Ich hatte die Gelegenheit, meinen Binnenschein an der staatl. Feuerwehrschule Regensburg zu absolvieren. Bei diesem Lehrgang
wurde ein Teilnehmer von Lehrgang und Prüfung ausgeschlossen, da sich sein PKW-Führerschein zu dieser Zeit in Flensburg befand.

Grüße

Hans
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  #22  
Alt 03.07.2003, 10:38
Smutje Smutje ist offline
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Zitat:
Zitat von Smarty
Wie ist das denn jetzt wirklich? Darf ich echt nicht hacke vor Anker liegen...also nicht, dass das je vorkommen würde...

Habe gehört, dass dann glöeich alle Führerscheine weg sind, also auch Auto-, Flug- und andere Führerscheine. Ist das so?
Egal ob man auf der Strasse oder auf dem Wasser erwischt wird.
Wenn ich z.B. betrunken im Auto erwischt werde, muss ich meinen SBF Binnen dann auch abgeben?
Das kommt auf das Urteil an! Die Verkehrsrechtssprechung gibt da verschiedene Möglichkeiten eines "Führerscheinentzugs" der sich auf das zu verhandelne Delikt bezieht! D.h. fahren mit einem Kfz. unter Alkohol oder Drogen = Kfz.-Führerschein weg. Sollte man jedoch "Wiederholungstäter sein oder man hat Pech und erwischt einen scharfen Richter, kann dieser auch ein "Absolutes Fahrverbot" verhängen und dann darf man noch nicht einmal mehr Tretboot oder Fahrrad fahren
__________________
Smutje
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  #23  
Alt 03.07.2003, 10:39
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Jup
ich mußte zur Prüfung Binnen auch mein Führerschein vorzeigen.
Gruss
UWE
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sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #24  
Alt 03.07.2003, 14:09
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ventum ventum ist offline
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17 Danke in 15 Beiträgen
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Wer durch eine hohe Alkoholkonzentration im Blut den Verdacht erweckt, "alkoholgewöhnt" zu sein oder sonst ein Alkoholproblem zu haben, muss mit Stress durch das für ihn zuständige Strassenverkehrsamt rechnen. Dabei ist es egal, bei welcher Gelegenheit und wo die hohe BAK aufgefallen ist.
Das Strassenverkehrsamt wird dann wegen "Zweifel an der Fahreignung" möglicherweise die Beibringung eines "Medizin.-Psychol.-Gutachtens" ("Idiotentest") verlangen. Wer das nicht packt oder verweigert, ist in der Regel die Fahrerlaubnis los.
Die Beweislast für die Geeignetheit trifft in dieser Lage den Fahrerlaubnisinhaber, also nicht wie im Strafrecht die Behörde.

Der "Grenzwert für Probleme" liegt in etwa bei 1,6 %o, vor allem dann, wenn der Betreffende den Anschein erweckt hat, bei dieser Alkoholisierung noch einigermassen fit zu sein...
__________________
Gruss,
Helmut

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  #25  
Alt 03.07.2003, 14:33
Goscha Goscha ist offline
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Ort: 32312 Lübbecke / Hafen: Grömitz
Beiträge: 92
1 Danke in 1 Beitrag
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Hab neulich eine Reportage im Fernsehen über das Alkohlproblem bei
Sporbootfahrern gesehen. Kann mich leider nicht mehr an den Namen
der Sendung erinnern. Gezeigt haben Sie einen großen Binnensee
und Alkoholkontrollen durch die WSP. Dort wurde allerdings auf jeden
Fall behauptet, dass die Promillegrenze nur in Fahrt gilt und nicht vor
Anker. Mag sein, dass es bei Binnengewässern und der offenen See
unterschiedliche Rechte gibt. Schließlich wird man auf den meisten
Binnenseen selten von so einem Unwetter erwischt, dass es einen zwingt
den nächsten Hafen anzulaufen.
Hab aber bis jetzt gedacht, vor Anker gibts diese Promillegrenze nicht.
Hab auch schon nachts geankert und abends drei vier Bier getrunken.
Spreche nicht davon, raketenvoll in der Reling zu hängen, aber das ich vor
Anker auch sehr aufpassen muss ist mir neu.
Seid Ihr sicher, was das Ankern angeht? Wie gesagt, bei der Reportage
wurde etwas anderes behauptet.

Viele Grüsse
Goscha
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