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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 29.04.2016, 14:08
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Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
Es gibt nur noch Zulassungsbescheinigung Teil I und II???

Ich habe weder Fahrzeugschein noch Brief und Zulassungsbescheinigung Teil I und II hab ich auch nicht.

Nur n grüner Lappen auf dem die TÜV Stempel drauf kommen... und ein Rosa Lappen, der die ABE darstellt.

Gruß Carsten
grüner Lappen auf dem die TÜV Stempel = Zulassungsbescheinigung Teil 1

Rosa Lappen, der die ABE = Zulassungsbescheinigung Teil II

Ist alles gut. Wenn du möchtest, kannst du die in die neuen Formulare (Z-B-Teil I und II) umschreiben lassen. Aber warum solltest du? Ist alles weiterhin gültig.
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Viele Grüße
Thomas
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  #27  
Alt 29.04.2016, 15:26
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Hi,

hättest ummelden sollen. Unsere Zulassung hat sich die Daten von der Zulassung, wo der Trailer angemeldet war, auf dem kleinen Dienstweg schicken lassen und mir dann die Papiere neu ausgestellt.
Ich hatte nix, außer Kennzeichen, (incl. über 10 Jahre abgelaufener HU) von der noch bestehenden Zulassung auf den Erstbesitzer von 1978.

Mit etwas gutem Willen geht fast alles.

Gruß
Willy
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  #28  
Alt 04.05.2016, 13:59
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Und schon bei der Zulassungsstelle gewesen?
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Viele Grüße
Hendrik

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  #29  
Alt 04.05.2016, 14:42
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Zitat:
Zitat von Lohner Beitrag anzeigen
Danke dir Henning, so werde ich es machen
Ich hatte auch mal eine Trailer-Odysee - war nur ein Hafentrailer ohne Zulassung. Ich war 5 mal bei der Zulassungsstelle, bis ich nachher endlich eine neue Zulassung hatte. Der Hänger war selbstgefrickelt, hatte aber ein Typenschild. Die Story wäre ein Buch mit ca. 1000 Seiten - sehr amüsant übrigens. Das lass ich hier mal lieber...

Ich hab dann aber auch danach einen anderen Trailer zugelassen, nur mit Schein und Kaufvertrag und irgend so einem inoffiziellen Prospekt des Trailers. Offensichtlich sind die Zulassungsstellen mal humaner und mal nicht.

Berichte doch mal bitte, ob das so auch bei Dir geklappt hat.
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  #30  
Alt 08.05.2016, 10:05
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Zitat:
Zitat von Elbflitzer Beitrag anzeigen
Ich hatte auch mal ....
Das ist leider häufig ein Problem mit solchen oder ähnlichen Forenbeiträgen, die sicherlich auf Erfahrungen beruhen und gut gemeint sind. Oft sind diese Erfahrungen aber schon ewig alt und schon lange von der Rechtslage überholt.

Gerade das Zulassungsrecht befindet sich aufgrund des Europarechts im laufenden Wandel. So wurde beispielsweise die StVZO zu einem großen Teil in die FZV überführt. Die VOInt ist ebenfalls darin aufgegangen. Es gibt zusätzlich zahlreiche EWG-Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, befristete Übergangsbestimmungen und, und, und .... Dazu kommt dann noch die sich laufend fortentwickelnde bzw. verändernde Rechtsprechung für die zahlreichen Einzelfälle.

Um so einen Beitrag einordnen zu können, ist es daher sinnvoll zu beschreiben, wann denn "auch mal" war.
Aber selbst dann kann es immer noch ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen sein, weil Sonderfälle eben auch häufig Einzelfälle sind, wenn der Sachverhalt nicht absolut identisch ist.

Das hat also weniger mit "humanem" Verhalten einzelner Zulassungsstellen zu tun sondern ist einfach nur der veränderten Rechtslage geschuldet, wenn in gewissen Zeitabständen unterschiedlich entschieden wird.
Grundsätzich sollte man deshalb davon ausgehen, dass Behörden ihren Job beherrschen, denn Beamte haben heutzutage mindestens ein Diplom oder einen Bachelor manche in führenden Positionen sogar einen Masterabschluss und irren nicht mehr oder weniger als Fachkräfte ander Berufszweige auch.
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  #31  
Alt 09.05.2016, 08:31
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Absolut, da gebe ich Dir Recht. Ich denke auch, dass die Zulassungsstellen Ihren Job beherrschen. Also plauder ich doch mal ein bisschen aus dem Nähkästchen.

Die Geschichte mit "Ich hatte mal..." ist etwas über ein Jahr her, genau war das Ende April 2015. Nachdem man mir bei der Zulassungsstelle sagte, dass der Trailer als gestohlen gemeldet ist (was Unsinn war, der als gestohlen gemelde Trailer hatte zufällig die gleiche Typennummer war aber ein viel kleinerer), stellte sich heraus, dass das eingeprägte Blechschild des Techau-Trailers zu einem Minibaggertrailer gehörte, nicht aber zu einem Bootstrailer. Daher konnte ich von Techau keine ABE bekommen. Der Vor-Vor-Besitzer hatte also aus dem Trailer den Vorbau genommen und daraus selbst einen Bootstrailer gebaut - er war auch Fahrzeugbau-Ingenieur oder so was, laut Verkäufer. Das Einzige was mir übrig blieb, war das Typenschild zu entfernen, ein komplett neues TÜV Gutachten erstellen zu lassen - als Hersteller wurde der Name meines Verkäufers angegeben. Das hat der TÜV-Prüfer aber schnell gemacht. Er hatte dem Trailer vorher ja schon TÜV verpasst und danach dann gleich das Gutachten geschickt, quasi also den TÜV Bericht in eine Vollabnahme umgewandelt.

Eines meiner Mails an die Zulassungstelle:
Zitat:
Hallo Herr XXX,
ich war heute Morgen zur Zulassung eines Bootstrailers bei Ihnen, für den es keine ABE gab und ich bei einem Hersteller eine neue beantragen wollte. Sie erinnern sich sicherlich an diesen etwas ungewöhnlichen Fall. Sie haben mir nach der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.

Die Sachlage hat sich nun heute geklärt:
Der Erstbesitzer des Trailers, eine Firma in Hassbergen, hat vor einigen Jahren das Geschäft aufgegeben. Die Firma hatte einen Fuhrpark von über 10 Trailern. Die Firma wurde von einer neuen Firma übernommen und offensichtlich wurden in diesem Zusammenhang die Trailer veräußert. Es hat sich nun herausgestellt, dass die Typenbezeichnung ursprünglich zu einem Trailer für Minibagger gehörte, also nicht zu einem Bootstrailer. Der Trailer wurde also offensichtlich von meinem Vor-, Vor-Besitzer (Fahrzeugbau Ingenieur) von einem Trailer für Minibagger in einen Bootstrailer umgebaut und nie wieder zugelassen, da er danach nur auf privatem Gelände zum Bootslippen und zur Bootslagerung benutzt wurde. Ich habe diesen Sachverhalt anhand von Fotos in einem Telefongespräch mit der Firma Techau klären können. Techau wird mir nun aufgrund dieses Sachverhaltes verständlicher Weise keine zweite ABE ausstellen können, da ja hier eine Änderung der Fahrzeugart vorliegt. Wo die Papiere verblieben sind, konnte ich allerdings nicht ermitteln. Ich vermute dass die Trailer im Rahmen des Firmenübergangs etc. versteigert wurden oder dergleichen.

Ich werde daher nun versuchen nach §21 eine Vollabnahme des Trailers machen zu lassen, die Typenschilder etc. entfernen und meinen Verkäufer als Hersteller in die neue ABE eintragen lassen. So haben wir das zumindest mit der DEKRA besprochen, die ich darüber auch informiert habe. Mit dieser neuen ABE werde ich dann den Trailer bei Ihnen neu zulassen, da er ja den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gemäß Vollabnahme entspricht.

Bitte lassen Sie es mich wissen, wenn noch irgendetwas von mir erforderlich sein sollte, um den Fall auch bei Ihnen komplett abzuschließen. Bitte nehmen Sie dieses Email als weiteren Vorgangsbeweis zu Ihren Akten.

Freundliche Grüße und noch einmal herzlichen Dank für Ihre Mühe...
Übrigens gab es mit der Geschichte ne Menge Trubel in der Zulassungsstelle und man musste sich dort beraten, Chef hinzuziehen usw. Es haben also durchaus nicht alle Beamte das gleiche Wissen, was ja auch normal ist.

Meine zweite Trailerzulassung, die ich oben beschrieben hab, war genau im Juni 2015, also ebenfalls nicht lange her, nicht mal ein Jahr. Hier hatte ich nur ein Steinbacher Prospekt, ein Schreiben aus dem Jahr 1994, dass der Trailer den Vorschriften entspricht, den Kaufvertrag und den KFZ Schein - aber keine ABE. Ich hatte überhaupt kein Problem mit diesen Unterlagen den Trailer auf meinen Namen umzuschreiben und einen neuen Schein zu bekommen.

Ich glaube nicht, dass sich seit Juni 2015 soviel rechtlich geändert hat, oder?

Gruß,
Bert
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Geändert von Havelflitzer (09.05.2016 um 09:24 Uhr)
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Alt 09.05.2016, 09:09
Lohner Lohner ist offline
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ich war dann ein zweites Mal beim Strassenverkehrsamt mit Kaufvertrag, Fahrzeugschein, usw. und hab denen mitgeteilt, dass ich die Betriebserlaubnis verloren habe und eine neue beantragen möchte. Die haben mich wieder weggeschickt und gesagt, dass der Vorhalter die bei sich im Strassenverkehrsamt neu beantragen muss...

Aber:
Heute habe ich vom Vorbesitzer die Mitteilung bekommen, dass er die Betriebserlaubnis doch wieder gefunden hat und mir heute zuschickt

Danke Euch allen nochmal für die Hilfestellung
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Alt 09.05.2016, 09:30
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Giligan Giligan ist offline
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Mein wundersamstes Erlebnis war dass, als ich mit einem Kennzeichen ohne Siegel zur HU durfte, innerhalb von Minuten hatte ich das Kennzeichen zugeteilt bekommen und die Erlaubnis in der Tasche.
(Kreidler)

Ich gestehe, das hat mich verblüfft.

Willy
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  #34  
Alt 13.06.2020, 17:20
ribfreak ribfreak ist offline
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Zwar schon älter, aber sicher noch von Belang:

Ich habe letztes Jahr einen Trailer nur mit dem kleinen Kfz-Schein erworben, der große Fahrzeugbrief war verloren gegangen (beim Vorbesitzer). Für diesen Fall lässt man sich von eben diesem Vorbesitzer eine "Eidesstattliche Erklärung" über den Verlust des Briefes unterschreiben (Vordrucke dafür gibt es im Internet) und latscht dann mitsamt dem kleinen Kfz-Schein, eben dieser Erklärung sowie den Kennzeichen zur Zulassungsstelle- dort wird einem dann anstandslos ein neuer Brief ausgedruckt, da ja alle Daten schon vorliegen und meist auch im System gespeichert sind. Kostet dann (glaube ich) 10,-€ extra. LG
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