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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 27.04.2016, 07:57
Lohner Lohner ist offline
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Standard Trailer zulassen nur mit Fahrzeugschein?

Guten Morgen,

ich habe mir letztes Jahr ein Boot mit Trailer gekauft, Trailer war noch mit grünem Kennzeichen angemeldet. Der Vorbesitzer gab mir den Fahrzeugschein mit und ich hab den Anhänger auch sofort dann abgemeldet.

Nun möchte ich den Trailer auf mich zulassen, aber die Zulassungsstelle sagt, sie braucht zusätzlich zum Fahrzeugschein noch eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Anhänger. Laut Fahrzeugscheineintragung ist kein Brief vorhanden, dass ist wohl normal so...

Der Vorbesitzer sagt nun, es gibt keine ABE und bräuchte man auch nicht!

Wer weiss da genaueres?
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  #2  
Alt 27.04.2016, 08:05
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Triton05 Triton05 ist offline
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Standard

für meinen Ohlmeiertrailer habe ich einen Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil II steht da. Hier sind alle relevante Daten drin.
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Gruß Hans-H.
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  #3  
Alt 27.04.2016, 08:10
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Kiwi1887 Kiwi1887 ist offline
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Ohne ABE geht nix.
Entweder beim Trailerhersteller anfordern,(wenn Trailer nicht zu alt) oder neue ABE über Tüv. Kostet zwischen 200-300€
Hab ich auch gerade durch .
Weil der Vorbesitzer meinte ähnliches
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  #4  
Alt 27.04.2016, 08:18
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Anhänger ist von 1989, ist ein Elstner... Diese Firma gibt es wohl nicht mehr
Also muss ich mit dem Hänger zum TÜV? Oder reichen nur der Fahrzeugschein und der aktuelle TÜV-Bericht?
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  #5  
Alt 27.04.2016, 08:21
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Kiwi1887 Kiwi1887 ist offline
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nee das ist eine Einzelabnahme.
Wenn er noch TÜV hat werden nur die Maße (Reifengröße Länge Breite etc genommen) und dann ein neuer Brief erstellt. Ansonsten noch TÜV zusätzlich. Bei mir sind die sogar vr Ort gekommen, weil mein trailer auch noch Überbreite, 5 Tonnen etc hatte.
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  #6  
Alt 27.04.2016, 08:24
Lohner Lohner ist offline
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Was für ein Mist!
Die ganzen Daten stehen doch im Fahrzeugschein drin
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  #7  
Alt 27.04.2016, 08:39
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Snackman Snackman ist offline
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Diese Diskussion hatten wir letztens wegen einen Roller.
Laut Aussage Straßenverkehrsamt langt der Schein, eine Abe ist zu einer erneuten Zulassung nicht nötig da alle relevanten Daten bereits beim Kraftfahrtsbundesamt vorliegen.
Benötigt werden Kaufvertrag, Schein und Ausweis.
Und gültiger Tüv.
Grüße
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Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #8  
Alt 27.04.2016, 08:42
horstj horstj ist offline
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hallole,
um die Verständigung zu erleichtern: Fahrzeugschein gibts schon lange nicht, sondern Zulassung Teil I und II. Der Datenträger ist Teil II. Ist die nicht da, braucht man eine nationale BE (Betriebserlaubnis) vom Hersteller oder eine europaweite COC. Fehlt das alles ist eine große Nummer beim TÜV Gutachter nötig.

stimmts?

@snackman: dann war der Rollertyp aber schon genau erfasst und konnte anhand der Daten zugeordnet werden.
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  #9  
Alt 27.04.2016, 08:55
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Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist vorhanden und aktueller TÜV-Bericht.
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  #10  
Alt 27.04.2016, 08:57
Lohner Lohner ist offline
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Kann man das irgendwo schriftlich ausdrucken damit ich das beim Verkehrsamt vorlegen kann?

Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Diese Diskussion hatten wir letztens wegen einen Roller.
Laut Aussage Straßenverkehrsamt langt der Schein, eine Abe ist zu einer erneuten Zulassung nicht nötig da alle relevanten Daten bereits beim Kraftfahrtsbundesamt vorliegen.
Benötigt werden Kaufvertrag, Schein und Ausweis.
Und gültiger Tüv.
Grüße
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  #11  
Alt 27.04.2016, 09:18
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moin
versuche doch mal beim Kraftfahrtbundesamt anhand deiner daten vom schein bzw. Typenschild und Kennzeichen anzurufen und erfragen ob sie dir die Bescheinigung zuschicken (bzw. eine Kopie )können da er ja schon registriert war
kostet glaube ich um die 30€ und dauert ca. eine Woche

Grus patrick
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  #12  
Alt 27.04.2016, 09:28
Lohner Lohner ist offline
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hab da gerade angerufen, so etwas geht nur über das Strassenverkehrsamt...
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  #13  
Alt 27.04.2016, 13:03
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Geh zum Straßenverkehrsamt, nimm Zulassungsbescheinigung Teil1/Fahrzeugschein, Ausweis und Tüvbericht mit und dir wird geholfen. Eigentumsnachweis auch noch.
Oder ruf da an und lass es dir nochmal erklären.
Grüße
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Marco,



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  #14  
Alt 27.04.2016, 13:07
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
hallole,
um die Verständigung zu erleichtern: Fahrzeugschein gibts schon lange nicht, sondern Zulassung Teil I und II. Der Datenträger ist Teil II. Ist die nicht da, braucht man eine nationale BE (Betriebserlaubnis) vom Hersteller oder eine europaweite COC. Fehlt das alles ist eine große Nummer beim TÜV Gutachter nötig.

stimmts?

@snackman: dann war der Rollertyp aber schon genau erfasst und konnte anhand der Daten zugeordnet werden.
Nein, stimmt nicht immer, nur bei erstmaliger Neuzulassung wird Coc benötigt, dannach sind alle Daten erfasst.
Und es soll noch Fahrzeuge geben die einen Fahrzeugschein haben und noch keine ZB1.
Ja, der Roller war schon mal zugelassen, deswegen wird ja keine Abe mehr benötigt.
Grüße
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Marco,



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  #15  
Alt 27.04.2016, 13:33
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
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Es gibt nur noch Zulassungsbescheinigung Teil I und II???

Ich habe weder Fahrzeugschein noch Brief und Zulassungsbescheinigung Teil I und II hab ich auch nicht.

Nur n grüner Lappen auf dem die TÜV Stempel drauf kommen... und ein Rosa Lappen, der die ABE darstellt.

Gruß Carsten
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  #16  
Alt 27.04.2016, 13:37
Bremen Bremen ist offline
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Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
Nur n grüner Lappen auf dem die TÜV Stempel drauf kommen... und ein Rosa Lappen, der die ABE darstellt.
Du musst doch irgendetwas haben, auf dem das Kennzeichen notiert ist, und das Du mit dem Fahrzeug mitführst?!
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  #17  
Alt 27.04.2016, 14:13
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Ich habe das Thema grade durch.
Es ist ganz einfach.

Man benötigt:

1. Einen Kaufvertrag in dem die Fahrzeugdaten, Name vom Verkäufer und ganz wichtig ...Übergabe erfolgte inkl. Zulassungbescheinigung und Betriebserlaubniss....

2. Deinen Personalausweis

3. Einen Tag Zeit

4. 16,40 €

Mit den Sachen fährt man zur Zulasungsstelle des Verkäufers und setzt sich für ein paar Stunden in die Warteschleife.
Wenn man endlich zu einem Mittarbeiter durchgedrungen ist sagt man das man die Betriebserlaubniss nach dem Kauf selber verloren hat.
Nach einem netten Gespräch geht man mit einer Zweitschrift der Betriebserlaubniss in der Tasche nach Hause.
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #18  
Alt 27.04.2016, 15:22
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Danke dir Henning, so werde ich es machen
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  #19  
Alt 27.04.2016, 18:43
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Hi,
Elstner gibt es noch heißt nun nur Steinbacher.
Ich musste letztes Jahr auch eine ABE für meinen MB 1,5 von 1990 beantragen hat ~70€ gekostet.
__________________
Viele Grüße
Hendrik

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  #20  
Alt 27.04.2016, 19:02
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Also ich hatte den Fahrzeugschein und die ABE. Die Dame bei der Zulassungsstelle sagte die ABE ist nicht nötig weil ja schon zugelassen.
Das einfachste, Zeit nehmen, hingehen, und einfach umschreiben/zulassen.
Da wird dir dann schon gesagt was du brauchst und was nicht.
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Gruß
Marc
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  #21  
Alt 27.04.2016, 19:05
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henne10 henne10 ist offline
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Habe ich letztes Jahr versucht, hat mich 3 Stunden sinnloses Warten gekostet, aber ein Versuch ist es sicher Wert.

Hier ist eine Übersicht welche Unterlagen wann benötigt werden.
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Viele Grüße
Hendrik

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Geändert von henne10 (27.04.2016 um 19:11 Uhr)
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  #22  
Alt 27.04.2016, 20:12
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Bei mir hat das LA die fehlenden Unterlagen vom vorigen LA angefordert und eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.
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  #23  
Alt 29.04.2016, 13:38
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Zitat:
Zitat von Schnitzelkauer Beitrag anzeigen
Also ich hatte den Fahrzeugschein und die ABE. Die Dame bei der Zulassungsstelle sagte die ABE ist nicht nötig weil ja schon zugelassen.
Das einfachste, Zeit nehmen, hingehen, und einfach umschreiben/zulassen.
Da wird dir dann schon gesagt was du brauchst und was nicht.
Hast du den Eingangsbeitrag des TE gelesen?

Die Zulassungsstelle hat ihm doch schon gesagt, dass sie es so nicht zulassen
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Viele Grüße
Thomas
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  #24  
Alt 29.04.2016, 13:46
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Zitat:
Zitat von Lohner Beitrag anzeigen
Guten Morgen,

ich habe mir letztes Jahr ein Boot mit Trailer gekauft, Trailer war noch mit grünem Kennzeichen angemeldet. Der Vorbesitzer gab mir den Fahrzeugschein mit und ich hab den Anhänger auch sofort dann abgemeldet.

Nun möchte ich den Trailer auf mich zulassen, aber die Zulassungsstelle sagt, sie braucht zusätzlich zum Fahrzeugschein noch eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Anhänger. Laut Fahrzeugscheineintragung ist kein Brief vorhanden, dass ist wohl normal so...

Der Vorbesitzer sagt nun, es gibt keine ABE und bräuchte man auch nicht!

Wer weiss da genaueres?

Ist kein Problem. Wie Henning beschrieben hat, einfach bei der Zulassungsstelle anrufen und sagen, dass DU den Teil II verloren hast und fragen, was sie für eine Ersatzausstellung benötigen. Wenn du sagst, der Vorbesitzer hat sie nicht gefunden, dann muss ER die Ersatzausstellung beantragen.
Normalerweise wird benötigt Z-B-Teil 1 sowie TÜV-Bericht, Personalausweis und eine Eidesstattliche Erklärung (Vordruck hat die Z-Stelle). Da er nicht auf dich zugelassen war, vermutlich noch den Kaufvertrag. Nur zur Info: wenn er gestohlen worden wäre, müsste man noch den Polizeibericht vorlegen (ist hier aber ja nicht der Fall).

Die Zulassungsstellen agieren bei alten Anhängern leider sehr unterschiedlich. Früher sah ja auch jede BE/ABE anders aus (grün, rot, weiß, teilweise wie beim Auto). Einige Mitarbeiter wissen auch gar nicht, dass seinerzeit die BE/ABE/Gutachten gleichzusetzen war/ist mit dem KFZ-Brief vom Auto.

Du bekommst nun die neue Z-B-II ausgestellt, wie bei einem neuen Auto. Am besten die Papiere auch immer einscannen. Dann tun sich manche Zulassungsstellen leichter mit dem Ausstellen von Ersatzpapieren.

Warum hast du ihn eigentlich erst abgemeldet und nicht gleich umgemeldet? War der TÜV abgelaufen?
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #25  
Alt 29.04.2016, 14:02
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Zitat:
Zitat von Alex1110 Beitrag anzeigen
Bei mir hat das LA die fehlenden Unterlagen vom vorigen LA angefordert und eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.
Das ist doch mal Service!

Wobei ich mich frage, warum die das so gemacht haben Das vorige LA kann denen ja nicht die ABE/BE/Gutachten senden oder hast du eine Kopie des Originals in grün, rot, etc. bekommen? Hast doch das ganz normale Formular (Brief/Schein bzw. Teil I/II) wie beim Auto erhalten oder?

Auch alle abgemeldeten Fahrzeuge sind von den Zulassungsstellen für mindestens 10 Jahre beim KBA einsehbar. D. h. die geben das letzte Kennzeichen ein und bekommen sofort die zuletzt dazu gespeicherten Daten auf den Bildschirm. Und damit können Sie dann sofort die Z-B-Teil I und II ausstellen.

Beim letzten Mal als ich ein Boot mit Trailer aus NL geholt habe, was früher beides in D zugelassen war, bin ich auf die Z-Stelle und habe die alte Kopie vom Fahrzeugschein hingelegt. Zuvor hatte ich schon TÜV machen lassen (der Prüfer schreibt dann einfach ohne Kennzeichen in den Bericht). Der Trailer war zu diesem Zeitpunkt in NL zugelassen. Da in NL die deutschen Papiere eingezogen werden, konnte weder ich noch der Verkäufer diese haben. Das wusste der "Auslandszulassungs-Spezi" auf der Z-Stelle, brauchte ich also mal nicht viel diskutieren. Dann haben die das alte deutsche Kennzeichen eingegeben, super, ist noch im KBA-Bestand und mir eine Ersatzausfertigung Teil II und den Teil I ausgedruckt. Kostet einige wenige Euros und gut ist es.
__________________
Viele Grüße
Thomas
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