|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Bauantragsprobleme: Gartenhaus
Hallo,
wir möchten uns ein Gartenhaus wie in folgendem Link hinstellen. http://www.steda-online.de/online-sh...dell-6050.html Nur machen unsere Behörden hier ein Zenober als würden wir uns eine Millionenvilla mit 500m² hinstellen wollen. Wir haben den Bauantrag eingereicht und auch eine Statik. Eine Flurkarte wo der Standort eingezeichnet wurde haben wir auch beigefügt. Nun war der ganze Kram 4 Wochen beim Bauamt und heut kam dieser Brief zurück. Wir waren der Annahme das man ein Gartenhaus ohne viel Aufhebens aufstellen kann. Der Hersteller verkauft hunderte im Jahr davon und hatte noch nie solche Probleme bezüglich Statik und den im Brief geforderten Sachen. Sitzt dort im Amt jemand der uns foppen will oder keine Ahnung hat? Oder ist es in der Tat so das es solch ein Aufwand ist eine einfaches Holzhaus hin zu stellen?
__________________
Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#2
|
||||
|
||||
Warum hast Du überhaupt einen Antrag gestellt
__________________
Gruß Hans-Peter |
#3
|
||||
|
||||
Moin,
tja, hier haben wir mal wieder unsere drei berühmten Schimpfworte: Bund, Länder und Gemeinden. Was in A-Dorf erlaubt ist, muss in B-Hausen beantragt werden, ist nunmal so. Alle geforderten Sachen bekommst du vom Hersteller, allerdings weiss ich nicht, was sie mit dem Kriterienkatalog meinen. Ich habe einige Jahre Fertiggaragen/Gerätehäuser aufgestellt/vertrieben, am einfachsten war es immer mit allen Unterlagen hinzugehen und die Sache vor Ort im Amt bei einem Gespräch zu klären, vergiss den Schriftverkehr, wird nix. Weil das Teil 6 x 5m groß ist, dementsprechend ist der "umbaute Raum" hier nicht ganz ohne. Stellt er das Teil ohne Genehmigung auf, dann sind die Jungs schneller aus ihren Amtsstuben, als du gucken kannst. Gruß, Frank.
__________________
Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
|
#4
|
||||
Auch wenn die Landesbauordnung KEINEN Bauantrag vorsieht, z.B. in RLP bis zu bestimmten Größen (Carpoprt bis 50 m² Größe), muß, wie ich auch leidvoll fest stellen musste, ein sogenannter Standsicherheitsnachweis vorliegen. Der wird i.d.R. allerdings vom Hersteller im Rahmen einer Baumusterzulassung mitgeliefert. Die Einzeichnung von zu genehmigenden Objekten in einen Lageplan gehören zum normalen umfang einer Bauanfrage, zumindest in RLP. Ich würde mir den sog. Standsicherheitsnachweis vom Verkäufer zusenden lassen und damit persönlich beim Amt vorsprechen. Meine Erfahrung hat mich zu der Überzeugung gebracht, dass ein 4 Augengespräch viele "Probleme" beseitigt. Schau aber vielleicht mal in die betreffenden Landesbauordnung zum Thema Gartenhäuser und Carports. Ggf. ist dein Bauvorhaben ja Genehmigungsfrei, so dass du nur den Standsicherheitsnachweis benötigst. Das ist, wie schon geschrieben, eben eine Bautypengenehmigung. Die ist auch zu deiner Sicherheit, damit dir dein Gartenhaus beim nächsten Sturm nicht um die Ohren fliegt.
Liebe Grüße Lalao0
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
|
#5
|
||||
|
||||
In Brandenburg ist das so geregelt:
Gartenlauben
Wolfgang
|
#6
|
|||
|
|||
Was die mit Kriterienkatalog meine wissen wir auch nicht, kann da jemand helfen?
__________________
Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN. |
#7
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Dieser ist nötig, um sicherzustellen, dass das ureigene Vertrauen in ein Bauwerk (jeder fühlt sich im Haus sicherer als draußen), nicht erschüttert wird und Mensch, Tier und Sache nicht zu Schaden kommt. Abhängig von der Gebäudeklasse (Höhe, Parteien, Versammlungsstätte, m²-Zahl der Einheiten etc.) ist dieser Standsicherheitsnachweis noch einmal durch einen Prüfsachverständigen für Standsicherheit zu prüfen. Dies gilt auch, wenn ein Gebäude einer "einfachen" Klasse so ausgestattet/konstruiert ist, dass es auf einmal statisch "schwieriger" ist. Der Kriterienkatalog beinhaltet Fragen, die der Tragwerksplaner/Statiker beantwortet und mit seiner Unterschrift bestätigt und die ein Bild über den Schwierigkeitsgrad bzw. die Fehleranfälligkeit der Konstruktion und der Berechnung zulässt. Somit kann ein Standsicherheitsnachweis (=statische Berechnung im Allgemeinen) eines einfachen Gebäudes durch den Kriterienkatalog trotzdem prüfpflichtig werden. Hier ist z.B. auf Seite 2 der Kriterienkatalog nach BauVorlV Anlage 2 für (uns) Bayern einzusehen: http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...ienkatalog.pdf VG Stephan
|
#8
|
||||
|
||||
Das würde bedeuten,man müsste für ein 4x6m Carport auch einen Bauantrag stellen
Wenn ich das nicht mache,womit müsste ich dann rechnen? Und überhaupt,was kostet son Bauantrag eigentlich? |
#9
|
||||
|
||||
Hallo Matze,
also, der Umfang des benötigten Antrags ist abhängig vom Bundesland. Das regelt jedes Land für sich und kann von der einfachen Bauanzeige bis zum komplexen Antrag nebst Statik vergleichbar mit einem Wohnhausbau gehen. Das solltest Du unbedingt bei Dir (z.B. Landratsamt/Hochbauamt in Deiner Stadt o.Ä.) abklären. Ich bin zwar als Statiker naturgemäß gegen das "Selberbau-Geplänkel", aber gerade in Punkto Carport und dergleichen "Kleinbauwerke" muss man schon die Kirche im Dorf lassen.. Schau Dich doch mal auf dieser Seite um, die haben einige Tips und auch wahre Aussagen parat: http://www.carport-selber-bauen.de/c...baugenehmigung VG Stephan
|
#10
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Grüße Ralf
|
#11
|
||||
|
||||
Das hilft danke!
|
|
|